Keine Einigung beim ermäßigten Steuersatz für E-Books

Bei ihrem Treffen am 25.5.2018 konnten sich die EU-Finanzminister nicht darauf einigen, den ermäßigten Umsatzsteuersatz auch für elektronische Medien zuzulassen.

Den Verbrauchern erschließt es sich nicht, warum für eine gedruckte Zeitung 7 %, für die gleiche Zeitung als E-Paper dagegen 19 % Umsatzsteuer fällig werden. Auch den Verlegern ist diese unterschiedliche Behandlung ein Dorn im Auge. Sie haben dabei die Unterstützung der Bundesregierung: Die große Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, sowohl Print- als auch Online-Angebote ermäßigt zu besteuern. Dies ist auch Ziel der EU-Kommission, allerdings ist für eine entsprechende Änderung die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Die EU-Finanzminister konnten sich aber bisher nicht darauf einigen. Vor allem Tschechien sperrt sich dagegen.

dpa

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