Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für das Herunterladen von Büchern
Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8748) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8630). Es sei daher wünschenswert, die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zu verbreitern, indem bestehende Ausnahmen und Sonderregelungen reduziert würden.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf Äußerung ihres Vertreters im Finanzausschuss, der auf die Frage nach der Schaffung einer EU-weiten rechtlichen Grundlage für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Herunterladen von elektronischen Büchern deutlich gemacht habe, dass die Regierung ein derartiges Anliegen nicht unterstützen werde.
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