Statt 400 EUR sollen Mini-Jobber künftig 450 EUR verdienen dürfen, teilten die sozialpolitischen Fraktionssprecher von Union und FDP, Karl Schiewerling und Heinrich Kolb, am 25.11.2011 in Berlin mit.
Für die sogenannten Midijobber steigt die Verdienstgrenze um den gleichen Betrag von 800 EUR auf 850 EUR. Während Minijobber von eigenen Sozialbeiträgen ganz befreit sind, müssen Midijobber reduzierte Beiträge zahlen.
Voller Rentenbeitrag für Minijobber
"Die Anhebung ist ein Beitrag zum Inflationsausgleich", erklärten die beiden Politiker. Hinzu kommt nach ihrer Mitteilung eine Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung. "Minijobber sind künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert und können damit unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Dafür stocken sie den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % um 4,6 % auf." Wer das nicht wolle, könne darauf auch verzichten - dann bleibe es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers, hieß es.
Es wird mit keinem Anstieg der Minijobs gerechnet
"Die Koalition ist überzeugt davon, dass es durch die Neuregelung nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs und Midijobs kommt, denn die meisten Beschäftigungsverhältnisse entstehen heute voll sozialversicherungspflichtig", erklärten Schiewerling und Kolb. "Dies bleibt auch das Ziel der christlich-liberalen Koalition."
Ein Schritt in die falsche Richtung?
Die Grünen sprachen von einer Niedriglohnfalle. Immer mehr unabhängige Experten forderten die Abschaffung der Minijobs, weil sich die massenhafte Subventionierung nicht existenzsichernder Beschäftigung als Sackgasse erwiesen habe, sagte ihre Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer.
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