Reformziele


Reformziele Modernisierung Besteuerungsverfahren

Um aktuellen und zukünftig zu erwartenden Herausforderungen für ein gleichermaßen effizientes wie nachhaltiges Besteuerungsverfahren gerecht zu werden, sollen Kommunikationsprozesse und Arbeitsabläufe im Besteuerungsverfahren strukturell neu gestaltet werden. Das steuerliche Massenverfahren muss mit Hilfe eines verstärkten IT-Einsatzes neu ausgerichtet werden, um eine bürgerfreundliche, effektive und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung der Steuerverwaltungen zu gewährleisten.

Durch den optimierten Einsatz der elektronischen Möglichkeiten kann auch ein verbesserter Service für die Steuerpflichtigen angeboten werden. Das Besteuerungsverfahren kann weitgehend unabhängig von Orten und Öffnungszeiten durchgeführt werden. Der weitere Ausbau der elektronischen Kommunikation in beide Richtungen erleichtert und reduziert Steuererklärungspflichten. Transparenz über die der Verwaltung bereits vorliegenden steuererheblichen Daten erübrigt vielfach eine zeitaufwändige Sachverhaltsermittlung, der weitgehende Verzicht auf Belegvorlagepflichten reduziert Arbeitsschritte bei der Erklärungsabgabe und beschleunigt das Verfahren. Die knappe Ressource Zeit wird geschont.

Die Methoden zur Gewährleistung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung werden fortentwickelt. Das Besteuerungsverfahren soll zukünftig noch konsequenter risikoorientiert ausgestaltet werden, um eine möglichst große Zahl der Steuererklärungen im Massenverfahren unter Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme zumindest mit erheblich geringerem personellen Aufwand, im Idealfall vollständig automationsgestützt zu bearbeiten. Risikoarme Steuerfälle können so einfacher und schneller bearbeitet werden. Sachverhalte mit signifikanten steuerlichen Risiken können dafür effektiver und konzentrierter im Finanzamt geprüft werden. Durch Änderungen und Ergänzungen im Verfahrensrecht, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsschutzes im elektronischen Verfahren, wird gewährleistet, dass die Rechtsposition der Steuerpflichtigen hierdurch nicht geschmälert wird.

Dass künftig die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns stärker in den Mittelpunkt rücken soll, beruht nicht zuletzt auf den verfassungsrechtlich verankerten Verschuldungsgrenzen von Bund und Ländern. Diese erfordern es, die bestehenden Steueransprüche dauerhaft effektiv und effizient zu sichern. Vor dem Hintergrund der Menge und Komplexität der Aufgaben in einer globalisierten und digitalisierten Gesellschaft kann dies nur durch moderne IT-Systeme und die Konzentration auf risikoträchtige Steuerfälle geleistet werden. Das setzt zwar zunächst notwendige Investitionen voraus. Diese sind für den Staat jedoch als Investitionen in die Zukunft unverzichtbar, um nachhaltig von verbesserten Prozessabläufen und einer moderneren Infrastruktur profitieren zu können.

BMF, Mitteilung v. 21.11.2014
Schlagworte zum Thema:  E-Government, Abgabenordnung