Reform der Erbschaftsteuer verschiebt sich
Die Rheinische Post beruft sich auf Informationen aus Kreisen des Bundestags-Finanzausschusses, der am 14.10.2015 tagte. Danach soll der Bundestag das Gesetz erst im kommenden Jahr beschließen. Ursprünglich sollte die Reform am 6.11.2015 im Bundestag beschlossen werden, der Bundesrat sollte am 27.11.2015 zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber Zeit bis 30.6.2016 gegeben, um das Erbschaftsteuerrecht verfassungskonform neu zu regeln. Diese lange Frist wollte das BMF eigentlich gar nicht ausschöpfen; jetzt sieht es so aus, als ob selbst diese Frist nur schwer zu halten sein wird.
Am 12.10.2015 hatte es eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags gegeben, bei der der Gesetzentwurf von einem Teil der Experten kritisiert und dessen Verfassungsmäßigkeit infrage gestellt wurde.
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