Umsatzsteuer auf Null bei Benzin und Nahrung nicht möglich
In einer aktuellen Analyse der Rechtslage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Experten auf die EU-MwSt-Systemrichtlinie.
Blick in die EU-MwSt-Systemrichtlinie
Darin haben die EU-Staaten für den Binnenmarkt und einheitliche Wettbewerbsbedingungen gemeinsame Vorgaben für die Mehrwertsteuer festgelegt: Der reguläre Steuersatz muss mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens 5. Gänzliche Steuerbefreiungen sind demnach nur in bestimmten Bereichen möglich, die dem Gemeinwohl dienen, etwa Krankenhaus- und Arztbehandlungen oder Bildung. Lebensmittel sowie Treib- und Heizstoffe gehörten nicht dazu, schreibt der Wissenschaftliche Dienst.
Auck kein ermäßigter Steuersatzes bei Treibstoff- und Heizkosten
"Damit scheidet eine vollständige Mehrwertsteuerbefreiung für diese Leistungen aus", heißt es in der Expertise, die der AfD-Abgeordnete René Springer angefragt hatte. Der nationale Gesetzgeber sei wegen der vollharmonisierten Mehrwertsteuer an die EU-Vorgaben gebunden und könne keine eigenen Befreiungstatbestände schaffen. Die Experten sehen auch keine "unionsrechtliche Grundlage" für die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes bei Treibstoff- und Heizkosten.
Antrag der AfD-Fraktion
In der Diskussion über die deutlich gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten wurde zuletzt immer wieder über die Mehrwertsteuer bei Energie, Sprit und Lebensmitteln diskutiert. Die AfD-Fraktion selbst hatte in einem Antrag eine vorübergehende Aussetzung der Steuer gefordert. Springer sagte der dpa: "Wir brauchen jetzt deutliche Steuersenkungen bei Lebensmitteln und Sprit, um existenzielle Notlagen für Millionen Bürger abzuwenden. Wenn das im Rahmen des EU-Rechts nicht mehr möglich ist, dann haben wir hier ein riesiges Problem. Es kann nicht sein, dass die EU vernünftige Sofortmaßnahmen im Interesse der eigenen Bürger verhindert."
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