Berücksichtigung eines erkrankten Kindes nach § 32 EStG
Vor dem FG wurde folgender Fall verhandelt: Auf Anforderung der Familienkasse teilte die Klägerin der Familienkasse mit, dass ihre Tochter die Ausbildung im September 2016 wegen einer Erkrankung habe abbrechen müssen, sich aber im Januar 2017 bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet habe und seit dem 1.8.2017 einer Ausbildung nachgehe. Hinsichtlich der Erkrankung der Tochter wurde ein Attest der behandelnden Ärztin vorgelegt, wonach die Tochter der Klägerin in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 erkrankt gewesen sei und deshalb die Schule im September 2016 habe abbrechen müssen.
Daraufhin hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für die Monate Oktober bis Dezember 2016 auf, da die Tochter in diesem Zeitraum weder in Ausbildung noch ausbildungssuchend gewesen sei. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren begehrt die Klägerin nur noch die Berücksichtigung der Tochter für den Monat Dezember 2016 nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, da die Tochter eine Ausbildung krankheitsbedingt nicht habe aufnehmen oder fortsetzen können.
Erkranktes Kind
Das FG hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Es vertritt die Auffassung, dass zwar grundsätzlich auch eine Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz möglich ist, wenn das Kind aus Krankheitsgründen gehindert sei, einen Ausbildungsplatz zu suchen. Allerdings reiche dann eine allgemeine Ausbildungswilligkeit nicht aus. Vielmehr müsse das Ende der Erkrankung absehbar und gleichzeitig erkennbar sein, dass der Wille des Kindes darauf gerichtet sei, sich nach dem – absehbaren – Ende der Erkrankung erneut der Ausbildungsplatzsuche zu widmen.
Außerdem müsse das Kind seine Ausbildungswilligkeit noch während der Erkrankung für die Zukunft erklären. Aus der im Januar 2017 begonnenen Ausbildungssuche der Tochter oder von einer zu einem späteren Zeitpunkt abgegebenen Erklärung des Kindes bzw. der von der Ärztin für Ende Dezember bescheinigten Absehbarkeit des Endes der Erkrankung könne nicht auf die Ausbildungswilligkeit des Kindes bereits im Dezember geschlossen werden.
Revisionsverfahren beim BFH
Im Hinblick auf die beim BFH zu der gleichen Rechtsfragen anhängigen Revisionsverfahren (Az beim BFH III R 42/19 und Az beim BFH III R 48/19) hat das FG die Revision nach § 115 Abs. Nr. 2 FGO zugelassen. Obwohl die Revision nicht eingelegt wurde und das Urteil daher rechtskräftig geworden ist, können Betroffene in vergleichbaren Fällen unter Hinweis auf die angegebenen Revisionsverfahren gegen die ablehnenden Bescheide Einspruch einlegen und auf das Ruhen des Verfahrens kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 AO verweisen.
FG Köln Urteil vom 30.09.2021 - 10 K 1416/19
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
761
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
710
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
616
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
568
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
509
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
504
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
490
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
448
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Anschrift in Rechnungen
411
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024
-
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015
15.11.2024
-
Alle am 14.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
14.11.2024
-
Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
14.11.2024