Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots

Das FG Düsseldorf musste entscheiden, wie die Vermietung eines Hausboots steuerlich zu behandeln ist. Dabei stellte es u.a. fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots 30 Jahre beträgt.

Einkünftequalifizierung und Abschreibung eines Hausboots

In dem Urteilsfall wurde ein festverankertes Hausboot an Feriengäste vermietet, das ganzjährig genutzt und auch beheizt werden konnte. Strittig war jedoch die steuerliche Einordnung. Die Klägerin ging davon aus, dass es sich um gewerblich Einkünfte handelte und ging bei der Sonderabschreibung für das Boot von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren aus.

Das Finanzamt qualifizierte die Einkünfte jedoch als Vermietungseinkünfte und lehnte Sonderabschreibungen ab. Das FG Düsseldorf lehnt die Klage ab und vertrat ebenfalls die Auffassung, dass Vermietungseinkünfte vorliegen. Zudem entschied das Gericht, dass die betriebliche Nutzungsdauer 30 Jahre beträgt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

FG Düsseldorf, Urteil v. 25.3.2021, 11 K 3321/17 F, veröffentlicht mit dem Mai-Newsletter


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