BFH Überblick: Alle am 13.02.2020 veröffentlichten Entscheidungen

Am 13.02.2020 hat der BFH dreizehn sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Zur Kommentierung

Bei der Verschmelzung einer abhängigen Gesellschaft auf das herrschende Unternehmen muss das herrschende Unternehmen innerhalb von fünf Jahren vor der Verschmelzung zu mindestens 95 % an der verschmolzenen abhängigen Gesellschaft ununterbrochen beteiligt gewesen sein (Vorbehaltensfrist). Die Frist von fünf Jahren nach dem Umwandlungsvorgang (Nachbehaltensfrist) muss nicht eingehalten werden.

Urteil vom 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14)

Zeitpunkt der Steuerentstehung bei "sale and lease back"

Zur Kommentierung

Besteht beim sale-and-lease-back-Geschäft die Leistung des Käufers/Leasinggebers in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers/Leasingnehmers als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht.

Urteil vom 27.11.2019 - V R 25/18

Aufwendungen zur Sanierung eines Entwässerungskanals

Zur Kommentierung

Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder (ggf. teilweise) Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben sofort abziehbar.

Urteil vom 03.09.2019 - IX R 2/19

Einkommensteuerliche Behandlung von Kapitalabfindungen für Kleinbetragsrenten aus Altersvorsorgeverträgen

Die auf der Grundlage des § 93 Abs. 3 EStG förderunschädlich ausgezahlte Kapitalabfindung einer Kleinbetragsrente ist nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig.

Urteil vom 06.11.2019 - X R 39/17

Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG umfasst jedes Ausscheiden eines Gesellschafters, d.h. jeden Verlust der (unmittelbaren) Mitunternehmerstellung, unabhängig davon, ob der Gesellschafter unentgeltlich oder entgeltlich, im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge ausscheidet.

Urteil vom 28.11.2019 - IV R 28/19

Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden.

Urteil vom 19.09.2019 - IV R 32/16

Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. Die Nachschau erlaubt dem FA die Auslesung der Daten von Spielgeräten mit Hilfe eigener Auslesegeräte sowie deren Speicherung.

Urteil vom 05.11.2019 - II R 15/17

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingehalten werden können (Parallelentscheidung zu BFH vom 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14).

Urteil vom 21.08.2019 - II R 15/19 (II R 50/13)

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingehalten werden können (Parallelentscheidung zu BFH v. 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14).

Urteil vom 21.08.2019 - II R 16/19 (II R 36/14)

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Bei der Verschmelzung einer von einem herrschenden Unternehmen abhängigen Gesellschaft auf eine andere abhängige Gesellschaft muss das herrschende Unternehmen fünf Jahre vor der Verschmelzung zu mindestens 95 % an beiden abhängigen Gesellschaften ununterbrochen beteiligt gewesen sein (Vorbehaltensfrist; Parallelentscheidung zu BFH vom 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14).

Urteil vom 22.08.2019 - II R 17/19 (II R 58/14)

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingehalten werden können. (Parallelentscheidung zu BFH vom 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14).

Urteil vom 21.08.2019 - II R 19/19 (II R 63/14)

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingehalten werden können. (Parallelentscheidung zu BFH vom 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14).

Urteil vom 21.08.2019 - II R 20/19 (II R 53/15)

Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingehalten werden können. (Parallelentscheidung zu BFH vom 22.08.2019 - II R 18/19 (II R 62/14).

Urteil vom 21.08.2019 - II R 21/19 (II R 56/15)

Alle am 06.02.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.


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