BFH Überblick: Alle am 01.08.2018 veröffentlichten Entscheidungen

Am 01.08.2018 hat der BFH fünf Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt. 

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Ordnungsmäßigkeit der Rechnung bei Briefkastenanschrift

Zur Kommentierung

Für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung genügt jede Art von Anschrift, unter der der Unternehmer erreichbar ist. Die Angabe des Orts der wirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht erforderlich (Änderung der Rechtsprechung) 

Urteil vom 21.06.2018 - V R 25/15


Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person

Zur Kommentierung

Die Bauerrichtungskosten sind nicht in die Bemessungsgrundlage der GrESt einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf die Bebauung erworben wird.

Urteil vom 250.4.2018 - II R 50/15

Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis
Zur Kommentierung
Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte USt an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.Urteil vom 16.05.2018 - XI R 28/16

Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen (Rechtslage vor 2009)

Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer ESt-Nachzahlung können als WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar sein, wenn die ESt später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen gezahlt werden.

Urteil vom 28.02.2018 - VIII R 53/14

Änderung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 5 UStG (Parallelurteil zu BFH vom 21.06.2018 - V R 25/15)

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung).

Urteil vom 21.06.2018 - V R 28/16

Alle am 25.07.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen


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