Alle am 18.9.2013 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb sind im Wege der AfA abziehbar | Kosten der Erbauseinandersetzung für die Überführung von Wirtschaftsgütern in die eigene Verfügungsmacht sind als Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA abziehbar (entgegen BMF-Schreiben v. 13.1.1993, BStBl I 1993, 80). | |
Keine Verteilung des Übergangsverlusts bei Wechsel der Gewinnermittlungsart | Es besteht kein Anspruch, den beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich entstandenen Verlust aus Billigkeitsgründen auf drei Jahre zu verteilen. | |
Leichtfertige Steuerverkürzung bei abweichenden Angaben in verschiedenen Steuererklärungen | Deklarieren Eheleute ihre Einkünfte in ihrer Gewinnfeststellungserklärung zutreffend, geben sie aber in der zugleich abgegebenen ESt-Erklärung niedriger an, kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen. | |
Keine steuerbare Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen | Ein Unternehmer, der ein Portfolio zahlungsgestörter Forderungen erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung dadurch, dass er diesen von der Verwaltung und Vollstreckung entlastet. | |
Grunderwerbsteuer bei Verwertungsbefugnis an Grundstücken | Die Einwirkungsmöglichkeiten eines Gesellschafters auf Gesellschafterebene reichen für eine der GrESt unterliegende Verwertungsbefugnis nicht aus. | |
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung | Ein Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung für einen Erwerber nur verpflichtet, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf den Gegenstand des Erwerbs bezieht. | |
Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung nach Umwandlung in eine Personengesellschaft | Der Veräußerungsgewinn unterliegt auch dann der GewSt, wenn der Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer die Zuflussbesteuerung wählt. | |
Kindergeldrechtliche Erfassung wiederkehrender Bezüge bei behinderten Kindern | Monatlich wiederkehrende Einkünfte und Bezüge, die kurze Zeit vor oder nach dem Kalendermonat zufließen, sind für die monatsbezogene Vergleichsrechnung in dem bestimmungsgemäßen Monat zu erfassen. |
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
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Abschreibung für eine Produktionshalle
632
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
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Anschrift in Rechnungen
421
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Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
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Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
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Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
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Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
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Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
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BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
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Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
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Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
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Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
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Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024