Alle am 26.08.2021 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Betriebs von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften | Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH für Länder und Kommunen kann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei sein. Dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. | |
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung | Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten liegt grundsätzlich nicht vor, wenn ein Grundstück unentgeltlich auf Kinder übertragen wird und diese das Grundstück an den Erwerber veräußern. Der Veräußerungsgewinn ist dann bei den Kindern nach deren steuerlichen Verhältnissen zu erfassen. | |
Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung | Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger "nach GDPdU" zur Verfügung zu stellen, ist rechtswidrig (Anschluss an das BFH Urteil vom 12.02.2020 - X R 8/18, BFH/NV 2020, 1045). | |
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds | Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen zum Zufluss von Arbeitslohn. | |
Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin | Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen. Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsidentität zu verneinen sein. | |
Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte | Die Verpachtung mehrerer gleichartiger gewerblicher Objekte (hier: Campingplätze) durch die Trägerkörperschaft kann nur dann zur Annahme eines einzigen Verpachtungs-BgA führen, wenn die Objekte eine "Einrichtung" (funktionelle Einheit) i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG bilden. |
Alle am 19.08.2021 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abschreibung für eine Produktionshalle
674
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
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Anschrift in Rechnungen
429
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Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
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Teil 1 - Grundsätze
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Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
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Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
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Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
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Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
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Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
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Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
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Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
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Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
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Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024