Finanzielle Eingliederung bei einem Anteilstausch
In dem Streitfall waren die Klägerin zu 30 % und C (eine natürliche Person und Alleingesellschafter der Klägerin) zu 70 % an einer GmbH & Co. KG jeweils sowohl als Kommanditist als auch als Gesellschafter der Komplementär-GmbH beteiligt. Im Januar 2010 wurde vertraglich vereinbart, dass C mit Rückwirkung zum 1.1.2010, seine Kommanditbeteiligung und seinen Anteil an der Komplementär-GmbH zu Buchwerten in die Klägerin einbringt. In die von C neu gegründete B-GmbH wurde außerdem seine Beteiligung an der Klägerin als Stammeinlage eingebracht. Zwischen Klägerin und der B-GmbH wurde zudem ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Maßgeblicher Zeitpunkt bei einem Anteilstausch
Das Finanzamt war der Auffassung, dass erst ab 2011 eine Organschaft zwischen der Klägerin und der B-GmbH begründet worden sei. Es argumentierte gemäß dem sog. Umwandlungssteuererlass, dass beim Anteilstausch der maßgebliche Zeitpunkt für die Organschaft der Beginn des auf die Einbringung folgenden Wirtschaftsjahres sei. Dem widersprach das FG Düsseldorf. Nach Auffassung des Gerichts wurde zwischen der Klägerin und der B-GmbH bereits im Jahr 2010 eine Organschaft begründet. Die insofern allein streitige finanzielle Eingliederung der Klägerin sei nach der Entscheidung des FG im Jahr 2010 ganzjährig gegeben. Die Revision ist beim BFH unter I R 40/20 anhängig.
FG Düsseldorf, Urteil v. 29.9.2020, 6 K 2704/17 K, veröffentlicht mit dem November-Newsletter des FG Düsseldorf
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024