Kindergeld: Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug
Leitsatz
Erhält das verheiratete Kind eines Kindergeldberechtigten von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Unterhaltszahlungen, so darf der Unterhaltsanspruch nicht als Bezug i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt werden (entgegen Abschn. 31.2.2. Abs. 6 Satz 3 DA-FamEStG 2010).
Normenkette
BGB § 1360, § 1360a, § 1608 Satz 1
EStG § 8 Abs. 1, § 32 Abs. 4 Sätze 1 und 2, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2
Verfahrensgang
Hessisches FG vom 11. Dezember 2007 3 K 3174/05 (EFG 2008, 628)
Urteil v. 22.12.2011, III R 8/08, veröffentlicht am 7.3.2012
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