Überweist das Finanzamt eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, kann es den Erstattungsbetrag nicht von der Bank zurückfordern.

Entscheidungsstichwörter

Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

Leitsatz

Überweist das Finanzamt eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, obwohl dieser ihm dafür ein anderes Konto benannt hat, kann es den Erstattungsbetrag auch dann nicht von der Bank zurückfordern, wenn diese denselben mit einem fortbe­stehenden Schuldensaldo auf dem betreffenden Konto verrechnet hat.

Normenkette

AO § 37 Abs. 2 Satz 1

BGB § 676f Satz 1

Verfahrensgang

FG Münster vom 24. März 2011  6 K 2439/10 A0

Urteil v. 22.11.2011, VII R 27/11, veröffentlicht am 18.1.2012