Steuerhinterziehung CO2-Zertifikaten

Wegen betrügerischer Geschäfte beim Handel mit CO2-Zertifikaten hat das Hamburger Landgericht Haftstrafen gegen zwei Angeklagte verhängt.

Der Hauptbeschuldigte wurde zu sechs Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Staat entstand nach Ansicht der Richter ein Steuerschaden von etwa zehn Millionen Euro. Der 41-Jährige sei "ein Manager des kriminellen Treibens" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. Einen mitangeklagten Energiehändler verurteilte das Gericht zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Zwei Steuerberater erhielten außerdem Geldstrafen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Beim Online-Handel mit Verschmutzungsrechten für den Klimaschutz hatten der Hauptangeklagte und der Energiehändler über Scheinfirmen Emissionszertifikate für mehr als fünf Millionen Tonnen CO2 in einem sogenannten Kettengeschäft "durchgehandelt" - und zwar jeweils innerhalb weniger Minuten. Für die Einzelgeschäfte kassierten sie zu Unrecht Vorsteuer von den Finanzämtern.

"Wir haben es mit einem Umsatzsteuer-Kettenbetrug in einer wirklich hochkriminellen Form zu tun", sagte der Richter. Ziel sei es gewesen, maximale Profite auf Kosten der Allgemeinheit einzustreichen.

Der Vorsitzende betonte jedoch, mit dem Zertifikate-Handel sei "ein wunderbarer Nährboden für Steuerhinterziehung" geschaffen worden. Während Großbritannien und Frankreich rasch gegen Steuerbetrug beim CO2-Handel vorgegangen seien, habe Deutschland lange geprüft und das Treiben erst im April 2010 unterbunden. Die Ängstlichkeit der politischen Ebene sei von Betrügern gnadenlos ausgenutzt worden.

Der Hauptangeklagte - er sitzt bereits in Untersuchungshaft - stand nach Auffassung des Gerichts zwar im Zentrum der betrügerischen Geschäfte, war in der Hierarchie aber nicht an oberster Stelle: "Führungskraft: ja. Oberster Chef: nein." Hintermänner hätten ihm fast jeden Schritt vorgegeben, sagte der Richter: "Da lief etwas im Hintergrund." Der Energiehändler sei vom Hauptbeschuldigten in die Taten hineingezogen worden. "Er war nicht von Anfang an eingeweiht."

Die beiden Steuerberater - eine 36-Jährige und ein 46-Jähriger - tragen aus Sicht der Richter zwar nur eine extrem geringe Schuld, die zudem "in krassem Gegensatz" zur möglichen Haftung für die Steuerschäden und zu möglichen beruflichen Nachteilen stehe. Das Gericht betonte aber: "Anrüchige Mandate sind zurückzuweisen."

dpa