Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen.

Entscheidungsstichwörter

Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungs- oder Vergütungsverfahren

Leitsatz

1. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist und gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben hat, ist berechtigt, alle in diesem Kalenderjahr entstandenen Vorsteuerbeträge in der Jahreserklärung geltend zu machen.

2. Dies gilt auch für Vorsteuerbeträge, für die der Unternehmer einen unterjährigen Vergütungsantrag stellen könnte (entgegen Abschn. 244 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 UStR 2000 und Abschn. 18.15 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 und Nr. 3 UStAE).

Normenkette

UStG 1999 §§ 13b, 16, 18

UStDV §§ 59 ff.

Richtlinie 79/1072/EWG Art. 1

Verfahrensgang

FG München vom 4. Februar 2010 14 K 2800/08 (EFG 2010, 1267)

Urteil v. 14.4.2011, V R 14/10, veröffentlicht am 10.8.2011