Festival für elektronische Musik nicht vergnügungssteuerpflichtig

Dies hat das VG Koblenz im Hinblick auf eine entsprechende Regelung in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Koblenz entschieden. In der Pressemitteilung des Gerichts wird ausgeführt, dass der Besteuerungsgegenstand in der Satzung unmissverständlich klarstellen muss, welche Darbietungen besteuert werden sollen.
Festival "World of Elements" im Fort Asterstein in Koblenz
Im Streitfall ging es um das Festival elektronische Musik "World of Elements" im Fort Asterstein in Koblenz. Die Antragstellerin veranstaltete in den Jahren 2015, 2016 und 2017. Nach Ansicht des Gerichts habe der Veranstalter bei einem Blick in die Vergnügungssteuersatzung objektiv nicht erkennen können, ob er eine steuerpflichtige Veranstaltung organisiert.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
832
-
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
784
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
594
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
579
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
561
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
542
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
452
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
451
-
Teil 1 - Grundsätze
372
-
Anschrift in Rechnungen
299
-
Organschaft und atypisch stille Beteiligung
03.04.2025
-
Alle am 3.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
03.04.2025
-
Im Tagebau genutztes Abbauland kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen
03.04.2025
-
Hessenmodell für die Grundsteuer verfassungsgemäß
02.04.2025
-
Entkräftung des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung eines Geschäftswagens
31.03.2025
-
Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen
31.03.2025
-
Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
31.03.2025
-
Keine AdV der neuen Grundsteuer ohne besonderes Aussetzungsinteresse
28.03.2025
-
Neue anhängige Verfahren im März 2025
28.03.2025
-
Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien
27.03.2025