Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

Das FG Münster hat entschieden, dass beim Erwerb von Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei

Vor dem FG Münster ging es um den Kauf eines Grundstücks mit darauf stehendem Aufwuchs. Der Kaufpreis wurde im Kaufvertrag aufgeteilt. Es wurde ein Betrag für Grund und Boden und ein Betrag für die Weihnachtbaumkulturen festgesetzt. Fraglich war, welcher Kaufpreis für die Grunderwerbsteuer maßgeblich ist. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung des Betrags für die Weihnachtsbäume fest. Doch die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.

FG Münster, Urteil v. 14.11.2019, 8 K 168/19 GrE, veröffentlicht mit Meldung v. 2.12.2019


Schlagworte zum Thema:  Grunderwerbsteuer, Grundstück