1. Allgemeine Hinweise zu den Vordrucken


Einkommensteuererklärung 2019: Hinweise zu den Vordrucken

Der Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den Einkommensteuervordrucken 2019 - auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen - im Vergleich zum Vorjahr dar. Zunächst ist auf Folgendes hinzuweisen:

Einkommensteuervordrucke 2019 ohne Änderungen

In den Anlagen U, S, Unterhalt, 13a, AV 13a, AVEÜR/SE, SZ, WA-ESt und 34a haben sich keine grundlegenden Änderungen ergeben.

Anlage Weinbau weggefallen

Die Anlage Weinbau (dafür neue Anlage LuF zur Einnahme-Überschuss-Rechnung) ist weggefallen.

Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer weggefallen

Durch die Umsetzung des Verzichts auf die Abfrage der von Dritten übermittelten Daten in der Einkommensteuererklärung (s. unten) entfällt ab dem VZ 2019 der bislang nur als Papiervordruck angebotene Vordruck ESt 1 V "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer".

Pilotprojekt: Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre

Dagegen haben die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu ver einfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre (ohne weitere Einkünfte) in den genannten Bundesländern, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder/und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.

Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Der Vordruck konnte schon für die Einkommensteuererklärung 2018 genutzt werden.

Bestimmte Felder müssen nicht ausgefüllt werden

Ab dem Kalenderjahr 2019 verzichtet die Finanzverwaltung auf die Angabe der von den mitteilungspflichtigen Stellen elektronisch übermittelten Daten (eDaten) in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Erstellung der Steuererklärung soll dadurch wesentlich erleichtert werden.

Betroffen hiervon ist der Mantelbogen, die Anlage Vorsorgeaufwand, die Anlage Kind, die Anlage N und die Anlage R. Auf den jeweiligen Anlagen wird darauf hingewiesen, dass für die mit einem "e" gekennzeichneten Zeilen (dunkelgrüne Anordnung) Daten in der Regel vorliegen und daher – wenn sie zutreffend sind – nicht ausgefüllt werden müssen. Sind die Daten zwar zutreffend, aber ist beispielsweise der Bruttoarbeitslohn wegen der Privatnutzung eines Firmenwagens zu korrigieren, sind die zutreffenden Daten vollständig in den dafür vorgesehenen Zeilen/Bereichen in der Einkommensteuererklärung zu erklären.

Hauptvordruck auf zwei Seiten reduziert

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verzichts auf die Abfrage der von Dritten übermittelten Daten in der Einkommensteuererklärung wurde der bisherige, vierseitige Hauptvordruck auf zwei Seiten reduziert. Für die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Steuerermäßigungen nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen usw.) und sonstige Angaben und Anträge gibt es nun eigenständige Vordrucke (mit eigenen Anleitungen) die bedarfsweise genutzt werden können. 

> Kapitel 2: Änderungen im Mantelbogen und in den Anlagen Sonderausgaben, Haushaltsnahe Aufwendungen, Außergewöhnliche Belastungen, Sonstiges