Lieferkettengesetz: Union fordert sofortiges Aus

CDU und CSU fordern, das seit Januar 2023 geltende Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen außer Kraft zu setzen. Die Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der am 13. Juni beraten werden soll. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte am vergangenen Freitag eine vorübergehende Aussetzung vorgeschlagen und dafür Kritik geerntet.

Erst am vergangenen Freitag sprach sich Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Tag des Familienunternehmens in Berlin dafür aus, das deutsche Lieferkettengesetz auf Eis zu legen. Dafür erntete er massive Kritik, unter anderem aus den Reihen der SPD. Die CDU/CSU-Fraktion fordert nun, das seit Januar 2023 geltende Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen aufzuheben. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 20/11752) für ein „Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz“ vorgelegt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Es verpflichtet sie zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten, die dazu beitragen, menschenrechtliche und ökologische Risiken zu verhindern, zu minimieren oder zu beenden.

Union fürchtet Wettbewerbsnachteile

Die Unionsfraktion kritisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf die internationalen Lieferketten erheblich zugenommen habe und die Wirtschaftsbeziehungen schwieriger geworden seien. In dieser Situation überforderten die im LkSG vorgesehenen Berichtspflichten die Unternehmen.

Die im April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedete europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) geht nach Ansicht der CDU/CSU „weit über die deutsche Regelung hinaus“. Es sei den Unternehmen daher nicht zuzumuten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Vorgaben der europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Denn diese vermeidbare Mehrbelastung würde einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zur Folge haben“, so die Union in ihrem Gesetzentwurf.

Am 13.06. um 16:40 Uhr findet eine erste Beratung des Entwurfs im Bundestag statt.

Fokus auf Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie

„Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern daher, das LkSG mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Druck auf Ampel wächst

Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Union die Ampelkoalition weiter unter Druck: Die SPD will am LkSG festhalten, die FDP hat die europäische Lieferkettenrichtlinie als „Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft“ bezeichnet.

Einige Kommentatoren wie etwa der Lieferkettenexperte Thomas Heine sehen in der Gesetzesinitiative eine „Instrumentalisierung des LKSG als Mittel zum Versuch der Spaltung“. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hingegen bezeichnet die Debatte um die Aussetzung des LkSG als „dringend notwendiges Signal, dass die Sorgen und Nöte der Wirtschaft Gehör finden“.

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