Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertensportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 67a AO (Anhang 1b) findet Anwendung auf Vereine, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) fördern und betreiben (Wallenhorst/Halaczinsky, 2017, G Tz. 103). Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass Behindertensportvereine nicht unter § 67a AO (Anhang 1b) fallen. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (Oktober 2019)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Stundung

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Gründe, die eine Stundung von Steuerbeträgen nach § 222 AO (s. Anhang 1b) rechtfertigen, sind z. B.: vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, unvorhergesehene hohe Ausgaben für notwendige Anschaffungen, ein erheblicher Rückgang der Einnahmen, oder wenn die steuerbegünstigen Zwecken dienende Körperschaft über keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Betriebstätte in anderem Steuerhoheitsgebiet

"... c) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet über eine dort gelegene Betriebstätte einer Geschäftstätigkeit nach und die Gestaltung ist Teil der Geschäftstätigkeit der Betriebstätte oder macht deren gesamte Geschäftstätigkeit aus; ..." Rz. 43 [Autor/Stand] Zwei Voraussetzungen. Ein grenzüberschreitender Bezug kann sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ansässigkeit in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten

"... a) nicht alle an der Gestaltung Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig; ..." Rz. 39 [Autor/Stand] Unbeschränkte Steuerpflicht ausschlaggebend. Der grenzüberschreitende Bezug kann sich daraus ergeben, dass die an der Steuergestaltung Beteiligten in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind.[2] Eine steuerliche Ansässigkeit ergibt sich nach inn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Auswertung durch das BZSt (Abs. 1)

„(1) [1] Das Bundeszentralamt für Steuern wertet die ihm nach den §§ 138f bis 138h zugegangenen Mitteilungen aus. [2] Soweit von mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne des § 138d Absatz 2 Steuern betroffen sind, die von Zollbehörden verwaltet werden, übermittelt das Bun deszentralamt für Steuern die ihm zugegangenen Mitteilungen zusammen mit der jewei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Mitteilung über elektronische Schnittstelle (Abs. 1)

"(1) Die grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des § 138d Absatz 2 ist dem Bundeszentralamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Sinne des Absatzes 3 über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Vorgaben des BZSt. Nach § 138f Abs. 1 AO ist die Mitteilung an das BZSt als Adressat zu richten.[2] Die Mitteilung hat nach am...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Deutscher ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Angaben zu unmittelbar betroffenen Personen

„10. Angaben zu allen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Personen, die von der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wahrscheinlich unmittelbar betroffen sind, einschließlich Angaben darüber, zu welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sie in Beziehung stehen, soweit dem Intermediär dies bekannt ist.” Rz. 141 [Autor/Stand] Unmittelbar betroffene P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Wirtschaftlicher Wert

„8. den tatsächlichen oder voraussichtlichen wirtschaftlichen Wert der grenzüberschreitenden Steuergestaltung, ...” Rz. 121 [Autor/Stand] Keine überhöhten Anforderungen. Es soll der tatsächliche oder voraussichtliche wirtschaftliche Wert der grenzüberschreitenden Steuergestaltung übermittelt werden. Da aufgrund der Mitteilungsfrist eine Gestaltung grundsätzlich noch nicht ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter erschwerten Bedingu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenpflege

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Altenpflege ist ein Bestandteil der Altenhilfe. Allerdings kann unter Altenpflege auch die häusliche Altenpflege und die Kurzzeitpflege gefasst werden, die nicht als Zweckbetriebe i. S. d. § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sondern als Zweckbetriebe nach § 66 AO (Anhang 1b) anzusehen sind. Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die steuerbegünstigte Zwecke ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altherrenverbände/-vereine und Ehemaligenvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Altherrenverbände/-vereine sowie andere Ehemaligenvereine können als steuerbegünstigt (gemeinnützig) anerkannt werden, wenn diese ausschließlich und unmittelbar eine Förderung der "Allgemeinheit" und nicht nur eines eingeschränkten Personenkreises verfolgen. Problematisch ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung der Ausschluss anderer Geschlechter von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Information betroffener Behörden (Abs. 2–3)

"(2) Soweit von nach den §§ 138f bis 138h mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen Steuern betroffen sind, die ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zustehen, unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen die obersten Finanzbehörden der Länder über die Ergebnisse der Auswertung." Rz. 11 [Autor/Stand] Information der Landesbehörden. Soweit die durch das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Fristende

Rz. 44 [Autor/Stand] "Feiertagsregelung". Hinsichtlich des Fristendes ergeben sich keine Besonderheiten aus § 138f Abs. 2 AO. Damit sollte die Regelung des § 108 Abs. 3 AO einschlägig sein, wonach die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags endet, wenn das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt. Damit ist auch in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besteuerung der Sponsoringeinnahmen

Tz. 37 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bestimmte Sponsoringeinnahmen können auf Antrag mit 15 % der Einnahmen versteuert werden (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 64 Abs. 5 und 6 AO TZ 32–35, Anhang 2). Diese Pauschalierung kommt nur in Betracht, wenn die Einnahmen aus der Werbung mit Veranstaltungen im ideellen Tätigkeitsbereich oder in Zweckbetrieben im Zusammenh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 3 Buchst. c AO (Anhang 1b) gibt vor, dass als Zweckbetriebe auch Inklusionsbetriebe (bis 2018: Integrationsbetriebe) i. S. d. § 132 SGB IX gelten, wenn mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwer behinderte Menschen sind. Die Zweckbetriebszuordnung erfolgt angeknüpft an die sozialrechtlichen Bestimmungen zuzüglich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftungsbescheid, Ermessensausübung

Rn. 331 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Erlass eines Haftungsbescheids gegen den Haftungsschuldner nach § 10b Abs 4 S 2 EStG erfolgt in der Regel wegen des Sachzusammenhangs durch das für die Besteuerung des Zuwendungsempfängers örtlich zuständigen BetriebsstättenFA (AEAO zu § 24 Nr 1 S 1, 2 AO). Ist der Zuwendungsempfänger im Ausland ansässig und wird im Inland nicht steuerl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit ausschließlich und unmittelbar gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nur anzunehmen, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet nutzt. Als Förderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung begünstigter Zwecke (§ 10b EStG Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff der Ausgaben umfasst alle abfließenden Güter in Geld oder Geldeswert, dh auch Sachzuwendungen, ua in der Gestalt gebrauchter WG, BFH v 23.05.1989, X R 17/85, BStBl II 1989, 879, sowie die Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums, zB die unentgeltliche Überlassung eines geleasten Gegenstands, BFH v 26.05.1982, I R 180/80, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gelten nach Art 9 Abs 1 des Gesetzes mit Ausnahme des § 10b Abs 1 u 1a EStG ab dem 01.01.2007. Auf Zuwendungen, die nach dem 31.12.2006 geleistet worden sind, finden nach § 52 Abs 24b S 2 u 3 EStG idF des genannten Gesetzes die Abs 1 u 1a des § 10b EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Hilfspersonen des Intermediärs

Rz. 19 [Autor/Stand] Hilfspersonen sind keine Intermediäre. Das Gesetz wie auch die zugehörige Begründung lassen offen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Intermediäre sich ihm Rahmen ihrer Tätigkeiten nach § 138d Abs. 1 AO Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen bedienen. Hier stellt sich die Frage, ob solche Hilfspersonen dann (auch) den Pflichten des Intermediärs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 AEAO zu § 68 AO TZ 8 (Anhang 2) definiert Einrichtungen für Beschäftigung und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen, als besondere Einrichtungen in denen eine Behandlung von behinderten Menschen aufgrund ärztlicher Indikation erfolgt. Hierbei zielt die Beschäftigungstherapie darauf ab, körperliche oder psychi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG (§ 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG)

Rn. 316 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der durch das JStG 2009 eingefügten Vorschrift des § 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG ist eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG eingeführt worden. Die Festsetzungsfrist für diese Haftungsbescheide wird an den Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzung der Körperschaft gekoppelt, die d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Verarbeitung personenbezogener Daten (Abs. 5)

"(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen durch Finanzbehörden ist ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen im Sinne des Gesetzes." Rz. 31 [Autor/Stand] Verarbeitung personenbezogener Daten. § 138j Abs. 5 AO erklärt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Mitteilungspflicht als Verwaltun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitswesen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung des Gesundheitswesens ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Unter dem Begriff des Gesundheitswesens fallen Tätigkeiten, die der Gesundheit der Bürger dienen, insbesondere durch Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten. Die Tätigkeiten müssen jedoch eine von der individuellen Hilfe g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Betroffene Rechtsvorschriften

„7. Einzelheiten zu den einschlägigen Rechtsvorschriften aller betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die unmittelbar die Grundlage der grenzüberschreitenden Steuergestaltung bilden, ...” Rz. 111 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage der Steuergestaltung. Nach Nr. 7 sind Einzelheiten zu den Rechtsvorschriften anzugeben, die unmittelbar die Grundlage der grenzübersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen können gemäß § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung (Zahlung oder Teilzahlung) erbracht wird, d. h., beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG, Anhang 10). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüssen, Abschlagszahlungen, Zahlungen gestundeter Beträge) erbracht wird...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenhilfe

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Altenhilfe ist gemeinnützig i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (s. Anhang 1b). Unter dem Begriff Altenhilfe sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden, und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Fristdauer

Rz. 43 [Autor/Stand] 30-Tage Frist. Die Frist zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung durch den Intermediär beträgt 30 Tage. Für die Fristdauer ist es nicht von Bedeutung, ob die Mitteilungspflicht dem Intermediär oder dem Nutzer obliegt.[2] Gleichwohl bestehen insoweit Unterschiede hinsichtlich des Fristbeginns (s. Rz. 11 ff., 229). Sie ist damit äußerst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Angaben zum Nutzer

„2. zum Nutzer: a) den Familiennamen und den Vornamen sowie den Tag und Ort der Geburt, wenn der Nutzer eine natürliche Person ist, b) die Firma oder den Namen, wenn der Nutzer keine natürliche Person ist, c) die Anschrift, d) den Staat, in dem der Nutzer ansässig ist, und e) das Steueridentifikationsmerkmal oder die Steuernummer des Nutzers, soweit dem Intermediär dies bekannt i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden nicht erhoben werden kann; zur Haftung für KSt und GewSt vgl § 9 Abs 3 S 2 KStG bzw § ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V." fördert nach seiner Satzung sowohl die Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b) als auch mildtätige Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b). Hauptschwerpunkt der Tätigkeiten des Vereins sind die Unterhaltung und die Restaurierung des Bayreuther Festspielhauses sowie die finanzielle Unterstützu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zusätzliche Voraussetzungen für den Fall, dass Zuwendungsempfänger iSv § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG ihre Zwecke nur im Ausland verwirklichen (§ 10b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Regelung betrifft diejenigen Zuwendungsempfänger iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, die ihre steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklichen. Zuwendungen an derartige ausländische öffentlich-rechtliche Empfänger sind nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 6 EStG begünstig. Wegen der Bedenken in Bezug auf die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzkurse

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tanzkurse, die ein gemeinnützigen Zwecken dienender Tanzsportverein durchführt, sind im Grundsatz nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht Aus- und Fortbildungszwecken, sondern der Freizeitgestaltung der Teilnehmer dienen. Die Erteilung von Sportunterricht scheidet ebenfalls aus, weil die Teiln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Umsetzungsdatum

„6. das Datum des Tages, an dem der erste Schritt der Umsetzung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung gemacht wurde oder voraussichtlich gemacht werden wird, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Voraussichtlich erster Umsetzungsschritt. Ferner ist das (voraussichtliche) Umsetzungsdatum der Steuergestaltung anzugeben. Es kommt auf den Tag des Beginns der Umsetzung an, wobei auch Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Mehrere Intermediäre

Rz. 16 [Autor/Stand] Mehrere Intermediäre einer Gestaltung. An einer konkreten Steuergestaltung können durchaus mehrere Intermediäre mitwirken. So ist bspw. denkbar, dass ein steuerlicher Berater eine Gestaltung konzipiert und organisiert und diese Gestaltung dann durch ein Finanzinstitut vermarktet, zur Nutzung bereitgestellt oder deren Umsetzung durch Dritte verwaltet wird...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Umsatzsteuerlich findet für die in diesem Bereich hergestellten Produkte der ermäßigte Steuersatz Anwendung. Die Einschränkung, dass der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen darf, bei denen ein Wettbewerb mit nicht begünstigten Unternehmern besteht, greift für § 68 Nr. 3 Buchst. b AO (Anhang 1b) grun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontaler Verlustausgleich

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bei Verlusten einer Einkunftsquelle ist als erstes ein horizontaler Verslustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart vorzunehmen. D.h., es kann ein Ausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart vorgenommen werden. Das wird bei steuerbegünstigten Vereinen bereits über § 64 Abs. 2 AO (Anhang 1b) gesetzlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermögensrelevanter Tatbestand

Rn. 15 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen wird vom Gesetz als ein Tatbestand angesehen, der die Leistungsfähigkeit des StPfl steigert. Das Erzielen von Einkommen ist ein vermögensrelevanter, in Geld ausdrückbarer Vorgang. Dieser Vorgang kann einmalig oder wiederkehrend sein. sich aus der Berufstätigkeit des StPfl (Bsp: Arbeitslohn, § 19 EStG) oder dem außerberuflichen Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenbegegnungsstätten

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Unter Altenhilfe werden grundsätzlich Tätigkeiten i. S. d. § 71 Abs. 1 SGB VII verstanden, die dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden und zu mildern und um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen (s. Augsten, 2015, Tz. 2.1.4; Stichwort "Altenhilfe"). U.E. fallen deshal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Gewinne nach Verlustjahren/Wechsel zur oder aus der Liebhaberei (= Strukturwandel)

Rn. 103 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gewinne nach Verlustjahren sind nur dann Liebhaberei, wenn zuvor festgestellt wurde, dass es sich bei den Verlusten um strukturelle Merkmale des Betriebs und nicht nur um Anlaufverluste gehandelt hat. Bei Liebhabereibetrieben werden Gewinne aber nur in einzelnen Jahren und meist nur in geringem Umfang entstehen. Nachhaltige Gewinne können z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Grenzüberschreitender Bezug

a) Bezug zu mehreren Steuerhoheitsgebieten "... 2. die entweder mehr als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder mindestens einen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft, wobei mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Grenzüberschreitender Bezug. Um als grenzüberschreitende Steuergestaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfte sind bei LuF, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn" (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG), dh, die Einkünfte aus diesen Einkunftsarten werden im Wege der Gewinnermittlung erfasst. Entgegen der Verweisung sind dabei nicht nur §§ 4–7k EStG (zum Verweis s Rn 155) anzuwenden, sondern auch die §§ 2a, 3, 3c, 9b, 11, 12, 13–18, 24 EStG....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Steuergestaltungen (Abs. 2)

1. Steuergestaltung „(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbeg...mehr