Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuerlicher Vorteil (Abs. 3)

1. Definition des steuerlichen Vorteils „(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Abzug als Sonderausgaben, Zeitpunkt des Abzugs

Rn. 160 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Zuwendungen sind als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen; eine Minderung der ESt tritt deshalb nur dann ein, wenn die Zuwendungen nach § 10b EStG zusammen mit den Sonderausgaben nach § 10c EStG den Sonderausgaben-Pauschbetrag übersteigen und das zvE ohne den Abzug nach § 10b EStG zur Festsetzung von ESt führen würde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Inhalt der Mitteilung (Abs. 3)

1. Angaben zum Intermediär „(3) [1] Der Datensatz muss folgende Angaben enthalten: 1. zum Intermediär: a) den Familiennamen und den Vornamen sowie den Tag und Ort der Geburt, wenn der Intermediär eine natürliche Person ist, b) die Firma oder den Namen, wenn der Intermediär keine natürliche Person ist, c) die Anschrift, d) den Staat, in dem der Intermediär ansässig ist, und e) das S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Mitteilungsfrist (Abs. 2)

1. Fristbeginn a) Allgemeines "(2) Die Angaben nach Absatz 3 sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem das erste der nachfolgenden Ereignisse eintritt: ..." Rz. 11 [Autor/Stand] Drei fristauslösende Ereignisse. Die Mitteilung durch den Intermediär ist nach § 138f Abs. 2 AO fristgebunden. Sie beginnt nach Ablauf des Tages, an dem das erste von drei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blas- und Volksmusikverbände

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Blas- und Volksmusikverbände können gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Förderung von Kunst und Kultur, Anhang 1b) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit gegeben sind. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb von Orchestern und Jugendarbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sponsoring

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zur ertragsteuerlichen Behandlung aus Sicht der Finanzverwaltung siehe den Sponsoringerlass, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212. Sponsoring ist gegeben, wenn Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, ökologischen, sozialen, oder ähnlich bedeutsamen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Kennzeichen mitteilungspflichtiger Steuergestaltungen (Abs. 1–2)

1. Gruppen von Kennzeichen Rz. 2 [Autor/Stand] Zwei Gruppen von Kennzeichen. § 138d Abs. 2 Nr. 3 AO nennt unter Verweis auf § 138e Abs. 1 bzw. Abs. 2 AO zwei Gruppen von Kennzeichen, die sich grundsätzlich in solche mit bzw. ohne Main-Benefit-Test unterteilen lassen.[2] Diese Unterscheidung folgt den europarechtlichen Vorgaben. Die darüber hinaus von der EU-Richtlinie vorgege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Durchschnittssatz-Rechnung

Rn. 177 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für die LuF sieht § 13a EStG eine Sonderform der Gewinnermittlung vor: die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Zur lediglich klarstellenden Erweiterung des Klammerzitats in § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch JStG 2010 s Rn 155. Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (§ 13a Abs 1 EStG):mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Intermediär (Abs. 1)

1. Tätigkeitsbezogene Definition a) Allgemeines "(1) Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des Absatzes 2 vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die grenzüberschreitende Steuergestaltung dem Bundeszentralamt für Steuern nach Maßgabe der §§ 138f und 138h mitzute...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Grenzüberschreitender Bezug der an der Steuergestaltung Beteiligten

aa) Ansässigkeit in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten "... a) nicht alle an der Gestaltung Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig; ..." Rz. 39 [Autor/Stand] Unbeschränkte Steuerpflicht ausschlaggebend. Der grenzüberschreitende Bezug kann sich daraus ergeben, dass die an der Steuergestaltung Beteiligten in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten ansässig ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VIII. Befreiende Wirkung der Mitteilung (Abs. 8 und 9)

1. Mehrfach zur Mitteilung verpflichteter Intermediär (Abs. 8) "(8) Ist ein Intermediär hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung zur Mitteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes und zugleich in mindestens einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, so ist er von der Mitteilungspflicht nach diesem Gesetz nur dann befreit, wenn er nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Sonderausgaben-Abzug für Mitgliedsbeiträge, die an sog Kulturfördervereine geleistet werden (§ 10b Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 166 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die durch das JStG 2009 v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingefügte Klarstellung regelt, dass trotz des Fortfalls der Regelung in § 48 Abs 4 S 2 EStDV aF durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs 2 Nr 5 AO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufteilung von Sponsoringeinnahmen

Tz. 26 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Erbringt ein Verein bzw. eine steuerbegünstigte Körperschaft sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Leistungen gegenüber dem Sponsor, sind diese Leistungen wie nachfolgend dargestellt zuzuordnen: Beispiel 1: Der Sponsor weist auf einem Plakat des Vereins auf seine Produkte hin, wofür der Verein 2 000 EUR erhält. Der Sponsor wirbt außerd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitsvereine, biochemische

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sogenannte "Biochemische Gesundheitsvereine", die die Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler fördern, können nicht wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, Anhang 1b) als gemeinnützig anerkannt werden. Bei der Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler handelt es sich nicht um eine medizinisch anerkannte Therapiemeth...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Anwendungszeitraum des neuen Rechts

Rn. 369 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 1 Nr 2 des Gesetzes zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 (v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397) sieht vor, dass die Neuregelung (= Gleichstellung) in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die ESt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Das Gesetz trat nach dessen Art 2 am Tag nach seiner Verkündung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Optionale Angaben zu weiteren Intermediären

„ [2] Soweit dem Intermediär bekannt ist, dass neben ihm mindestens ein weiterer Intermediär im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitteilung derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung verpflichtet ist, so kann er im Datensatz nach Satz 1 die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 auch hinsichtlich der anderen ihm bekan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorrangige Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers in den Fällen der Veranlasserhaftung (§ 10b Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In den Fällen der Veranlasserhaftung ist nach dem durch das JStG 2009 neu eingefügten § 10b Abs 4 S 4 EStG die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Haftungsschuldner gesetzlich festgelegt worden. Die für den Zuwendungsempfänger handelnden natürlichen Personen sind nur in Anspruch zu nehmen, wenn die entgangene Steuer, dh der Steueranspruch, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Betriebsprüfungsrisiko

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer kann ein Risiko auch im Rahmen von Betriebsprüfungen darstellen. So ist es möglich, dass das Finanzamt gezielt die Einbehaltung der Bauabzugsteuer überprüft. In der Praxis sind die Vorschriften über die Bauabzugsteuer häufig nicht bekannt. Ihre Bedeutung nimmt aber aufgrund des gegenwärtigen Baubooms und des Fachkräftemang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Haftung

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wurde der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag, § 48a Abs. 3 EStG. Haftung bedeutet im steuerlichen Sinn das Einstehen für eine fremde Schuld. Der Auftraggeber hat für eine Steuerschuld des Auftragnehmers einzustehen. Über die Inanspruchnahme des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauchsport

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steht bei einem Tauchsportverein die sportliche Übung und Leistung im Vordergrund und wird die Allgemeinheit durch Ausübung und Pflege des Tauchens selbstlos gefördert, ist die Steuerbegünstigung wegen Förderung des Sports i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) gegeben. Ein Indiz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung der Tauchsportvereine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 47 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 3 Abs 1 GG verlangt, dass die StPfl durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205). Die Gleichheit der Besteuerung setzt sich somit nach BVerfG BStBl II 1991, 654 (ebenso BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205) aus zwei Komponenten zusammen: Gleichheit der normativen StPfl eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die beim "Sponsoring" erfolgten Aufwendungen können beim Zuwendenden Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10), oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bei natürlichen Personen (s. § 12 Nr. 1 EStG, Anhang 10), bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (s. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, Anhang 3; s. auch B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Aufnahme eines weiteren Gesellschafters

Rn. 87 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Absicht von GbR-Gesellschaftern, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen, rechtfertigt es idR nicht, den Anteil jedes Gesellschafters aufzuteilen in einen, den er veräußern, und einen restlichen, den er weiter behalten will mit der Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht nur für den Letzten zu bejahen wäre (BFH BStBl II 1999, 718 m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mildtätige Zwecke

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der in § 53 AO enthaltenen Legaldefinition verfolgt eine Körperschaft dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, diejenigen Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Betrachtung

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfteerzielungsabsicht" meint das Bestreben, in einem bestimmten Tätigkeitsbereich Vorteile in der Gestalt positiver Einkünfte zu erwirtschaften. Die Absicht, Steuern zu sparen, ist unbeachtlich (s § 15 Abs 2 S 2 EStG; st Rspr, zB BFH X R 33/04, BStBl II 2007, 874; BFH X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gewerbesteuerliche Behandlung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Soweit es sich um Altenheime steuerbegünstigter Körperschaften handelt, sind diese gem. § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit. Nicht steuerbegünstigte Altenheime können von der Befreiung des § 3 Nr. 20 GewStG profitieren (Anhang 7). Dieser befreit Altenheime, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts betrieben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemäß § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a u b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu 300 EUR (in den VZ 2007–20120: 200 EUR; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 10 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wie ausgeführt umfasst der Zweckbetrieb bei den Werkstätten für Behinderte auch den eigenen Werkstattbereich, wobei in diesem Bereich in der Regel keine nach § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) steuerfreien Umsätze ausgeführt werden. Tz. 11 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) kommt aber der ermäßigte Umsatzsteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 179 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfte sind bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die WK (§§ 8–9a EStG)." Diese "anderen" Einkunftsarten sind: die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), die Einkünfte aus KapVerm (§ 20 EStG), die Einkünfte aus VuV (§ 21 EStG), die sonstigen Einkünfte (§ 22 EStG). Neben den ausdrücklich genannten §§...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 81 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufwendungen als Betriebsausgaben

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10) sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise die Sicherung seines unternehmerischen Ansehens erstrebt. S. hierzu auch Hess. FG vom 23.11.1998, EFG 1999, 496 und Krome, DB 1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus VuV

Rn. 135 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus VuV sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (BFH BStBl II 1987, 322; Nießbrauchs-Erlass BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Rz 1), dh, wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, die in § 21 Abs 1 EStG genannten WG einem anderen entgeltlich auf Zeit zur...mehr

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ZErb 08/2022, Die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Familienheims - Ein Kurzbeitrag aus aktuellem Anlass

Steuerbefreiung sind grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen zu gewähren. Anlässlich einer Anfrage einer Mandantin ergab sich die Frage, ob moralische Verpflichtungen ein steuerschädliches Ereignis im Fall des Familienheims auslösen können. Derzeit fliehen tausende Menschen aus den Kriegsgebieten der Ukraine. Viele hilfsbereite Menschen sind bereit, den Geflüchteten ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drucks 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (Mai 2021). Bei der Veranlasserha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die jährliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – das Prinzip der Abschnittsbesteuerung

Rn. 358 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Steuer sind auch die Grundlagen für ihre Festsetzung jeweils für ein (Kalender-)Jahr zu ermitteln, da das Kj VZ ist (§ 25 Abs 1 EStG) – Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Diese Aussage macht die ESt zur Jahressteuer. Auch aus einzelnen Vorschriften ergibt sich dies zB: § 7 Abs 1 S 1, Abs 3 S 1 EStG stellen auf die Jahresbeträge für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsumfang (§ 10b Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Umfang der Haftung beträgt ab dem 01.01.2007 pauschal 30 % (vorher 40 %) des zugewendeten Betrages. Maßgebend für die Anwendung der Haftungsquote von 30 % (bzw 40 %) ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Haftungsbescheid erlassen wird, nicht aber der Zeitpunkt, in dem die Zuwendung erfolgt ist. In den Fällen der Ausstellerhaftung berechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle Einkünfte sind nach den Personen zu sondern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)

Rn. 198a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit Wirkung ab VZ 2004 haben Art 9 Nr 21, Art 29 Abs 1 HBeglG v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076 wegen der Aufhebung des Haushaltsfreibetrages (Art 23c HBeglG aaO; § 32 Abs 7 EStG aF) einen sog Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt (geändert durch Art 3 Nr 3, Art 6 Abs 2 des Gesetzes zur Änderung der AO und anderer Gesetze v 21.07...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 180 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1a EStG enthält eine Sonderregelung (vgl dazu Hüttemann, DB 2007, 127; Hüttemann, DB 2007, 2053; Tiedtke/Möllmann, DStR 2007, 509) für Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen, den Vermögensstock, einer inländischen oder einer ausländischen Stiftung geleistet werden, welche die Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 2–6 EStG erfüllen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.1 Ermittlung der abzugsfähigen Schuldzinsen

Die grundlegende Funktionsweise des § 4 Abs. 4a EStG lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels erläutern: Praxis-Beispiel Ermittlung abzugsfähiger Schuldzinsen Einzelunternehmer A hat sein Handelsgeschäft zum 1.1.01 gegründet. Im Laufe des Jahres 01 erzielt er einen Gewinn von 25.000 EUR. Er entnimmt für seinen Lebensunterhalt monatlich 4.000 EUR und legt zur Jahresmitt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.3 Besonderheit bei Umsatzsteuervorauszahlungen

Bei Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen handelt es sich grundsätzlich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen, sodass auch die 10-Tage-Regelung anzuwenden ist.[1] Das gilt auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal, die bis zum 10. Januar des Folgejahres abzugeben ist (also innerhalb der 10-Tage-Frist). Umsatzsteuervorauszahlungen für da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 50 § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO normiert zudem eine Aufzeichnungspflicht der Bank hinsichtlich der übermittelten Daten. Diese Aufzeichnungspflicht ist notwendig, da das den Finanzbehörden eingeräumte Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO und die Befugnis zur Außenprüfung nach § 203a AO ansonsten leer laufen würde. Den Banken obliegt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht, d. h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.2 Befugnis zur Außenprüfung der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 203a AO

Rz. 53 Parallel zum Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] mit § 203a AO eine Befugnis zur "Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte" eingeführt. Der sachliche Umfang der Außenprüfung gegenüber der Bank als mitteilungspflichtigen Stelle besteht in der Ermittlung, ob diese die nachfolgenden Pflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.2 Anknüpfung an die Grundsatzregelung zu den "Drittübermittlungspflichten" (Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 93c AO)

Rz. 40 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die in § 45b Abs. 4 EStG genannten Angaben "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO elektronisch zu übermitteln". § 93c AO ist nach Abs. 1 immer dann anzuwenden, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtiger Stelle Daten elektronisch an Finanzbehörden zu übermitteln sind. § 93c AO normiert keine ...mehr