Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.3 Zustimmung, Einvernehmen des Finanzamts

Rz. 37 Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf ein nicht dem Kj. entsprechendes Wirtschaftsjahr ist die Mitwirkung des FA erforderlich. Das Gesetz verwendet hierfür, ohne dass ein sachlicher Grund ersichtlich ist, zwei verschiedene Begriffe. Will ein Stpfl. das Wirtschaftsjahr seines nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbebetriebs an das seines buchführenden land- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 51 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG.[1] Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzugs

Rz. 62 Liegt für das Rücktragsjahr noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[1] Rz. 63 Ist für den vorangegangenen Vz bereits ein ESt-Bescheid erla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

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Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR

Leitsatz Eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Normenkette § 43b, § 50d Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.2 Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 13 Für Gewerbetreibende deren Firma (§ 17 EStG) im Handelsregister eingetragen ist, gilt § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht erforderlich; die Vorschrift gilt daher auch für beschr. Stpfl., wenn sie im Inland einen Gewerbebetrieb betrieben und dieser als Zweigniederlassung nach §§ 13, 13d HGB im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 7 Die Regelung des § 10d EStG ist bis Vz 1998 verfassungsgemäß. Sie verstößt nicht gegen Art. 3 GG, der Ausfluss der Steuergerechtigkeit und damit des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es besteht weder ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf den Verlustabzug noch ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Regelung.[1] Die Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.3 Höhe des Verlustabzugs

Rz. 45 Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach begrenzt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Verbleibender Verlustvortrag

Rz. 72 Gesondert festzustellen ist nach § 10d Abs. 3 S. 1 EStG a. F. der am Schluss eines Vz "verbleibende Verlustvortrag". Diese Regelung ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 mit Wirkung ab Vz 1999 (vgl. Rz. 3) in das Gesetz eingefügt worden und hat den Begriff des "verbleibenden Verlustabzugs" ersetzt. Wegen der Einfügung eines neuen § 10d Abs. 3 EStG (aufgeho...mehr

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Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

Leitsatz 1. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.1 Bedeutung und Zweck

Rz. 2 Die vom FG vorzunehmende Protokollierung über die mündliche Verhandlung dient dem Zweck, den vom FG ermittelten Tatsachenstoff zu sichern und dadurch die Überprüfung des darauf beruhenden Urteils durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen.[1] Demgemäß kann das Protokoll auch Tatsachenstoff enthalten, der sich aus der bisherigen Aktenlage nicht ergibt, z. B. durch neu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 5 Entbehrliche Feststellungen (§ 94 FGO i. V. m. § 161 ZPO)

Rz. 57 § 161 ZPO sieht in bestimmten Ausnahmefällen vor, dass Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien oder das Ergebnis eines Augenscheins nicht in das Protokoll aufgenommen werden müssen. Rz. 58 Zitat § 161 ZPO Entbehrliche Feststellungen (1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Grundangaben (§ 160 Abs. 1 ZPO)

Rz. 15 § 160 Abs. 1 ZPO benennt die aufzunehmenden Grundangaben. Rz. 16 Zum anzugebenden Ort der Verhandlung gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gehört nicht der Sitzungsraum.[1] Findet die Sitzung allerdings in einem Sitzungssaal statt, der in der Ladung nicht ausgewiesen war, sollte jedenfalls im Hinblick auf die Öffentlichkeit der Verhandlung[2] ein Hinweis im Protokoll auf die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 6 Genehmigung des Protokolls (§ 94 FGO i. V. m. § 162 ZPO)

Rz. 64 Eine Regelung zur Genehmigung des Protokolls findet sich in § 94 FGO i. V. m. § 162 ZPO. Rz. 65 Zitat § 162 ZPO Genehmigung des Protokolls (1) Das Protokoll ist insoweit, als es Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 9 oder zu Protokoll erklärte Anträge enthält, den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Ist der Inhalt des Protokolls nur vorl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 8.2 Verfahren

Rz. 83 Vor einer Berichtigung von Amts wegen oder auf Antrag sind zunächst gem. § 164 Abs. 2 ZPO die Beteiligten und bei Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 die jeweiligen Beteiligten[1] anzuhören. Rz. 84 Über die Berichtigung entscheiden sodann allein die Personen, die eine Berichtigung zu unterschreiben hätten, also der Vorsitzende bzw. der allein tätig gewesene Richter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 7 Unterschreiben des Protokolls (§ 94 FGO i. V. m. § 163 ZPO)

Rz. 71 Eine Regelung zum Unterschreiben des Protokolls findet sich in § 94 FGO i. V. m. § 163 ZPO. Rz. 72 Zitat § 163 ZPO Unterschreiben des Protokolls (1) Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden und von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben. Ist der Inhalt des Protokolls ganz oder teilweise mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufgezeichnet worden, so hat der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.2 Protokollführer

Rz. 10 § 159 Abs. 1 S. 2 ZPO sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen für die Protokollführung ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zugezogen werden kann. Das Gesetz sieht die Zuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle seit dem 1. Justizmodernisierungsgesetz[1] als Ausnahme von dem Regelfall an, dass der Richter selbst das Protokoll führt.[2] Wie sich aus §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.3 Festzustellende Vorgänge (§ 160 Abs. 3 ZPO)

Rz. 28 § 160 Abs. 3 ZPO nennt weitere festzustellende Vorgänge. Rz. 29 § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (Feststellung von Anerkenntnis, Anspruchsverzicht, Vergleich) hat im Finanzgerichtsprozess keine weitere Bedeutung. Vergleiche sind im Steuerrecht wegen der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht möglich.[1] Rz. 30 Mit den festzustellenden Anträgen i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2 Wesentliche Vorgänge (§ 160 Abs. 2 ZPO)

Rz. 23 Gemäß § 160 Abs. 2 ZPO sind die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen. Die wesentlichen Vorgänge betreffen den äußeren Hergang der Verhandlung, nicht ihren Inhalt. Wesentlich i. S. v. § 160 Abs. 2 ZPO sind alle entscheidungs- und ergebniserheblichen Vorgänge, damit sich die Rechtsmittelinstanz im Einzelfall von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens effektiv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.4 Antrag auf Protokollergänzung (§ 160 Abs. 4 ZPO)

Rz. 40 Alle Beteiligten können gem. § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufgenommen werden. Der Antrag ist formlos möglich und muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt worden sein.[1] Auf der Protokollierung ihnen wesentlich erscheinender Ausführungen und Anträge, insbesondere Beweisanträge, sollten die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 94 FGO verweist für das Protokoll auf §§ 159 bis 165 ZPO. Die Norm ist wegen der allgemeinen Verweisung des § 155 Satz 1 FGO überflüssig.[1] § 94 FGO ist historisch zu erklären, weil seine ursprüngliche Fassung eigene, aber nicht abschließende Regelungen zum Protokoll enthielt und deshalb über § 155 FGO eine Verweisung auf die Vorschriften der ZPO erforderlich war.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 8.1 Jederzeitige Berichtigung von Unrichtigkeiten (§ 164 Abs. 1 ZPO)

Rz. 81 Gemäß § 164 Abs. 1 ZPO können Unrichtigkeiten des Protokolls jederzeit berichtigt werden. Allerdings ist vor Schluss der mündlichen Verhandlung Protokollergänzung nach § 160 Abs. 4 ZPO zu beantragen. Erst nach diesem Zeitpunkt ist Protokollberichtigung nach § 164 ZPO möglich. Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag, auch nachdem die Revision anhängig i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1 Notwendigkeit eines Protokolls

Rz. 8 Gemäß § 94 FGO i. V. m. § 159 Abs. 1 S. 1 ZPO ist über jede mündliche Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen. Dies gilt für Verfahren vor dem FG oder dem BFH, für Verhandlungen vor dem Senat, dem Einzelrichter oder dem Berichterstatter und unabhängig von dem Ort der Verhandlung.[1] Ebenso ist entsprechend für jede Beweisaufnahme ein Protokoll aufzunehmen.[2] Findet die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.2 Übertragung vorläufiger Aufzeichnungen (§ 160a Abs. 2 ZPO)

Rz. 47 Wird der Inhalt des Protokolls vorläufig aufgezeichnet, so ist das Protokoll gem. § 160a Abs. 2 Satz 1 ZPO unverzüglich nach der Sitzung herzustellen. Nur dem nach § 94 FGO i. V. m. § 163 ZPO unterschriebenen Protokoll kommt Beweiskraft zu[1], sofern nicht ein endgültiges elektronisches Protokoll nach § 160a Abs. 4 ZPO erstellt wird. Eine (nachträgliche) Protokollieru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.4 Endgültige elektronische Form des Protokolls (§ 160a Abs. 4 ZPO)

Rz. 54 § 160a Abs. 4 ZPO ermöglicht es, das Protokoll endgültig als elektronisches Dokument zu erstellen. Im finanzgerichtlichen Prozess erfolgt dies in der Form des § 52a Abs. 7 FGO, der § 130b ZPO entspricht. So kann eine vorläufige Aufzeichnung des gesamten Protokolls als endgültiges Protokoll hergestellt werden, wenn gem. § 52a Abs. 7 S. 1 FGO die verantwortenden Persone...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 94 FGO gilt sowohl im finanzgerichtlichen Verfahren als auch über § 121 S. 1 FGO in Verfahren vor dem BFH. Ein Protokoll ist – über die in § 94 FGO i. V. m. § 159 ZPO genannten Fälle hinaus – auch bei Erörterungsterminen und in den Fällen des § 91a FGO ("Videokonferenz") zu führen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.1 Vorläufige Aufzeichnung (§ 160a Abs. 1 ZPO)

Rz. 46 Grundsätzlich ist ein Protokoll unmittelbar anzufertigen. § 160a Abs. 1 ZPO ermöglicht es, das Protokoll zunächst vorläufig aufzuzeichnen. Heute praktisch relevant ist die vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger. Dabei kann der Vorsitzende entscheiden, ob auch nur Teile des Protokolls vorläufig aufgezeichnet werden. Ein Wortprotokoll können die Beteili...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4.3 Aufbewahrung vorläufiger Aufzeichnungen (§ 160a Abs. 3 ZPO)

Rz. 50 Die Aufbewahrung vorläufiger Aufzeichnungen des Protokolls kann für eine Protokollberichtigung[1] von Bedeutung sein. Wird gegen die Aufbewahrungspflicht verstoßen, soll dies grundsätzlich unbeachtlich sein.[2] Rz. 51 Grundsätzlich sind die vorläufigen Aufzeichnungen nach § 160a Abs. 3 S. 1 ZPO zu den Akten zu nehmen, z. B. durch Abheftung handschriftlicher vorläufiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.5 Anlagen zum Protokoll (§ 160 Abs. 5 ZPO)

Rz. 42 Der Aufnahme in das Protokoll steht gem. § 160 Abs. 5 ZPO die Aufnahme in eine Schrift gleich, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Die Anlage muss im Protokoll als solche bezeichnet sein und zwar so, dass ihre Identität eindeutig ist. Nicht gefordert, aber ratsam ist es, auch die Anlage selbst als Anlage zum Protokoll zu bezeichnen und dies zu unterschreiben....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 9 Beweiskraft des Protokolls (§ 94 FGO i. V. m. § 165 ZPO)

Rz. 92 Eine Regelung zur Beweiskraft des Protokolls findet sich in § 94 FGO i. V. m. § 165 ZPO. Rz. 93 Zitat § 165 ZPO Beweiskraft des Protokolls Die Beachtung der für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen seinen diese Förmlichkeiten betreffenden Inhalt ist nur der Nachweis der Fälschung zulässig. Rz. 94 Die Beweiskra...mehr

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Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Leitsatz 1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich. 2. Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes G...mehr

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Buchwertfortführung bei Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Kommentar Das BMF hat sich zu einigen Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG geäußert. Insbesondere folgt die Finanzverwaltung in weiten Teilen der Rechtsprechung des BFH und ändert insoweit die Auffassung in einem früheren BMF-Schreiben. Übertragung von Sonderbetriebsvermögen Der BFH hat entschieden (BFH, Urteil v. 10.9.2020, IV R 14/18), dass trotz einer unentgeltlichen Übertragu...mehr

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Haftung / 1 Haftung des Vertreters (§ 69 AO)

Vertreter i. S. d. §§ 34 und 35 der Abgabenordnung (AO) haften für die vom Vertretenen geschuldete Umsatzsteuer, wenn diese infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt wurde. Die Haftung umfasst ggf. auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Di...mehr

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Haftung / 2 Nebenhaftung neben dem Steuerschuldner wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO)

Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet gem. § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO. Insoweit tritt eine unbeschränkt persönliche Haftung in Form der Nebenhaftung des Haftenden neben dem Steuerschuldner ein. In Betracht kommen insoweit P...mehr

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Haftung / 5 Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO, § 25 HGB)

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, liegt umsatzsteuerlich i. d. R. eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor.[1] In diesem Fall haftet der Betriebsübernehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 75 AO für betrieblich begründete Steuern (Umsatzsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Gewerbest...mehr

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Haftung / 4 Haftung des wesentlich Beteiligten, wenn er ihm gehörende Gegenstände an die Gesellschaft überlässt (§ 74 AO)

Die Haftung des § 74 AO für den wesentlich beteiligten Gesellschafter dient der Realisierung von Betriebssteuerschulden der Personengesellschaft, wenn dem Betrieb der Personengesellschaft dienende Gegenstände (z. B. Grundstücke) vom wesentlich beteiligten Gesellschafter überlassen wurden. Die Haftung erstreckt sich jedoch nur auf die Steuern, die während des Bestehens der we...mehr

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Haftung / 6 Haftung der Organgesellschaft (§ 73 AO)

Bei einer Organschaft ist umsatzsteuerlich der Organträger der Umsatzsteuerschuldner (auch für die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze). Wird die Organschaft beendet, haftet die ehemalige Organgesellschaft für solche Umsatzsteuern des früheren Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Auch die Enkel- bzw. Urenkel...mehr

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Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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Haftung / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Umsatzsteuer ist i. d. R. der Leistende, beim innergemeinschaftlichen Erwerb der innergemeinschaftliche Erwerber. Beim Reverse-Charge-Verfahren (u. a. bei "im Ausland ansässigem Leistenden", Bauleistungen, Grundstückslieferungen, Gebäudereinigungen, Lieferung von sog. "Schrott" oder Handys etc.) ist anstatt des Leistenden der Leistungsempfänger Steuersc...mehr

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Haftung / 7.1 Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 25f UStG)

Sofern ein Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, das er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem der Leistende oder ein anderer Beteiligter auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer oder Erlangung eines nicht gerechtfertigten Vorsteuerabzugs i. ...mehr

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Haftung / 9 Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

§ 13c UStG regelt die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten (z. B. Sicherungsabtretung zugunsten eines Kreditgebers sowie Globalzes­sion). Gemeinschaftsrechtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2021, Besserer Schu... / IV. Erleichterte Drittauskünfte?

Verbesserte und beschleunigte Informationsbeschaffung Mit der Neufassung von § 802l ZPO sollen die Voraussetzungen, unter denen die Drittauskünfte eingeholt werden können, erleichtert werden. Das wird durch andere Regelungen allerdings konterkariert. Wie bei der Aufenthaltsermittlung sollen dann auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Kreis der auskunftspfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2021, Besserer Schu... / III. Änderungen bei der weiteren Vermögensauskunft

Klarstellung in § 802d ZPO Mit der Änderung der Überschrift des § 802d ZPO-E soll klarer als bislang zum Ausdruck gebracht werden, dass Regelungsgegenstand der Vorschrift eine weitere Vermögensauskunft des Schuldners ist, unabhängig davon, in welchem Vollstreckungsverfahren die frühere Vermögensauskunft abgegeben wurde. Mit der Neufassung soll der Zeitpunkt, ab dem die zweijäh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Betriebsübernehmer (§ 75 AO)

Rz. 179 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Übereignet der ArbG sein Unternehmen oder einen in der Gliederung gesondert geführten Betrieb im Ganzen, so haftet der Erwerber für LSt, die seit Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden ist und bis zum Ablauf eines Jahres nach der Betriebsanmeldung beim FA durch den Erwerber (§ 138 Abs 1 AO) angemeldet od...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte (§ 69 AO ff)

a) Haftende Personen Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Gesamtrechtsnachfolger (§ 45 AO)

Rz. 183 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge – § 1922 BGB, Verschmelzung von Gesellschaften – §§ 1ff UmwG; vgl auch AEAO zu § 45 Tz 1) gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Der Gesamtrechtsnachfolger ist hinsichtlich übergegangener Steuerschulden selbst Steuerschuldner, nicht Haftungsschu...mehr