Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6 Handlungsbefugnisse

Rz. 50 Für die Frage der tatsächlichen Nutzung der Daten kann nicht auf eine vollständige Beschreibung der Ausgestaltung, sondern nur auf eine maßgebliche, klar definierbare und auch durch weitere Rechtsgrundsätze auslegbare Normvorgabe abzustellen sein. 2.6.1 Abrufberechtigung Rz. 51 Die Berechtigung, Daten untereinander abzurufen, ist logische Grundlage der Norm (s. zu Rz. 5...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.2 Bereitstellung

Rz. 33 § 88b AO ermächtigt zur Bereitstellung von Daten im Rahmen der jeweils bestehenden eigenen Datenhoheit. Der Aufbau von gesonderten Datenbanken zum Zweck der Datenauswertung ist damit – wie die Begründung des Gesetzes ausweist – entbehrlich.[1] Rz. 34 Die Bereitstellung erfolgt durch die Finanzbehörde des Landes oder des Bundes, um deren gespeicherte Daten es sich hande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.4 Länderübergreifend (Nr. 1)

Rz. 44 In der Beschränkung auf besondere Gestaltungsformen der Steuerverkürzung liegt eine einengende Präzisierung des Tatbestands, der wesentlich auch zur Bestimmtheit der Norm beiträgt (s. zu Rz. 39). Zugleich gibt der Gesetzgeber dadurch auch eine präzisierende Grundlage für die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Rz. 45 Der Analyse- oder Ermittlungszweck muss von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlungen (§§ 2, 3 ZIV)

Rz. 6 Wirtschaftlicher Eigentümer der den grenzüberschreitenden Zinszahlungen jeweils zugrunde liegenden Forderungen und somit Nutzungsberechtigter der Zinszahlungen ist jede in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem der Zahlstelle oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässige natürliche Person, die grenzüberschreitende Zinszahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Steuerverfahren verdichten sich die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten in Bezug auf die Herbeiführung des Verfahrenszwecks, sodass Beginn und Ende des Verfahrens zugleich auch das Entstehen und Erlöschen dieser Rechte und Pflichten kennzeichnet. Als Verfahren ist hierbei jedes auf die Verwirklichung eines verfahrensrechtlichen Ziels gerichtetes Verwaltun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.3 Amtsverfahren (Satz 2 Nr. 1 1. Alt.)

Rz. 11 Das Besteuerungsverfahren ist – anders als das gerichtliche Verfahren – grundsätzlich kein förmliches Verfahren. Eine besondere Einleitung im Wege einer förmlichen Erklärung über die Anhängigkeit des Verfahrens und über die Rechtsstellung der Beteiligten erfolgt im Gegensatz zum Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren nicht. Ein steuerliches Verwaltungsverfahren beginnt re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.3 Unechtes Antragsverfahren (Satz 2 Nr. 1 2. Alt.)

Rz. 18 Um ein unechtes Antragsverfahren handelt es sich hingegen, wenn eine Antragstellung nach dem Gesetz zwar nicht erforderlich, aber möglich und zweckmäßig ist.[1] Die Ausübung des Antragsrechts führt in diesen Fällen zumeist zu einem Wechsel des Verfahrensprinzips. Hat der Beteiligte keinen Antrag gestellt, so kann die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.2 Echte Antragsverfahren (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 § 86 S. 2 Nr. 2 AO erfasst nur sog. echte (reine) Antragstatbestände. Ein solcher ist gegeben, wenn ein Verwaltungsakt mitwirkungsbedürftig ist. Die durch eine Antragstellung oder die Ausübung eines Wahlrechts dokumentierte Zustimmung des Beteiligten muss gesetzlich zwingend vorgeschrieben sein.[1] Beispiele hierfür sind die Gewährung von Wohnungsbauprämie[2], der Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86 Beginn des Verfahrens

1 Allgemeines Rz. 1 Im Steuerverfahren verdichten sich die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten in Bezug auf die Herbeiführung des Verfahrenszwecks, sodass Beginn und Ende des Verfahrens zugleich auch das Entstehen und Erlöschen dieser Rechte und Pflichten kennzeichnet. Als Verfahren ist hierbei jedes auf die Verwirklichung eines verfahrensrechtlichen Ziels gerichte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 2 Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

Rz. 3 Die steuerlichen Verfahren lassen sich zum einen danach unterteilen, ob ihre Einleitung ein vorheriges Handeln (z. B. Antrag) voraussetzt, dieses nur den nicht zwingend vorgeschriebenen Regelfall darstellt oder die Finanzbehörde von Amts wegen tätig wird. Zum anderen wird danach differenziert, ob das Gesetz die Einleitung des Verwaltungsverfahrens zwingend vorschreibt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.1 Offizial-/Dispositionsmaxime

Rz. 7 Der Beginn eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens oder zutreffender der Anlass für die Einleitung eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens richtet sich entweder nach der Offizialmaxime (Amtsgrundsatz, Grundsatz der Amtswegigkeit) oder der Dispositionsmaxime (Verfügungsgrundsatz). Die Offizialmaxime gilt, wenn ausschließlich die Finanzbehörden bestimmen, ob und wann e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 4 Rechtsschutz

Rz. 21 Ist der Beginn des Verwaltungsverfahrens von einer Antragstellung abhängig und hat der Stpfl. den entsprechenden Antrag wirksam gestellt, so besteht zwar kein Anspruch auf dessen Befolgung. Er hat aber einen Anspruch auf Bescheidung seines Antrags.[1] Hierum hat sich die Finanzbehörde in angemessener Zeit zu kümmern. Geschieht dies nicht, kann der Antragsteller einen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.2 Opportunitätsprinzip (Satz 1)

Rz. 8 Nach der Grundregel des § 86 S. 1 AO werden Verwaltungsverfahren von Amts wegen (Offizialmaxime) und nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunitätsprinzip) eingeleitet. Allerdings gilt dies nur insoweit, als Rechtsvorschriften nicht etwas anderes vorsehen. § 86 S. 2 AO durchbricht die Grundprinzipien des S. 1 in zweierlei Hinsicht[1]: Zum einen wird das Opportunitätsprinz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.4 Selbstständige/unselbstständige Antragsverfahren

Rz. 19 Darüber hinaus ist zwischen selbstständigen und unselbstständigen Antragsverfahren zu unterscheiden. Das Antragsprinzip gilt nur bei selbstständigen Antragstatbeständen. Diese bilden den alleinigen Verfahrensgegenstand und werden als solche durch Verwaltungsakt beschieden.[1] Hierunter fallen z. B. Anträge auf Umstellung des Wirtschaftsjahrs[2], auf Gewährung von Inve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4.1 Grundsätze

Rz. 15 In den Steuergesetzen finden sich mit steigender Tendenz auch Tatbestände, in denen das finanzbehördliche Tätigwerden von einer Antragstellung abhängt.[1] Abzugrenzen ist der Antrag auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens von der Ausübung steuerlicher Wahl- oder Optionsrechte, die im laufenden Verwaltungsverfahren, mithin nach der Einleitung des Verfahrens, auszuüb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.4 Antragsverfahren

3.4.1 Grundsätze Rz. 15 In den Steuergesetzen finden sich mit steigender Tendenz auch Tatbestände, in denen das finanzbehördliche Tätigwerden von einer Antragstellung abhängt.[1] Abzugrenzen ist der Antrag auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens von der Ausübung steuerlicher Wahl- oder Optionsrechte, die im laufenden Verwaltungsverfahren, mithin nach der Einleitung des Ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3 Einleitung des steuerlichen Verwaltungsverfahrens

3.1 Offizial-/Dispositionsmaxime Rz. 7 Der Beginn eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens oder zutreffender der Anlass für die Einleitung eines steuerlichen Verwaltungsverfahrens richtet sich entweder nach der Offizialmaxime (Amtsgrundsatz, Grundsatz der Amtswegigkeit) oder der Dispositionsmaxime (Verfügungsgrundsatz). Die Offizialmaxime gilt, wenn ausschließlich die Finanzb...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Z / 3.1 Zeile 4

In Zeile 4 sind die Zuwendungen (Spenden und Beiträge) für steuerbegünstigte Zwecke einzutragen, die im Kalenderjahr 2020 bzw. im abweichenden Wirtschaftsjahr 2019/2020 von einer Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, geleistet worden sind. Der Betrag ist der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu entnehmen. Begünstigte Zuwendungen sind Spende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Grundlage des § 29 UStG und Einführung zum 1.1.1968

Rz. 1 Nach § 13 Abs. 1 UStG entsteht die USt der Höhe nach zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Unternehmer. Das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft, eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Preis erbringen zu wollen, ist weder für die Anwendung der Vorschriften über die Steuerbarkeit und die Steuerpflicht eines Umsatzes noch für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 75 Eine niedrigere Steuerfestsetzung nach § 163 AO oder ein Erlass aus Billigkeit nach § 227 AO aus Gründen einer sachlichen Härte dürfte bei Nichtanwendung des § 29 UStG in aller Regel zu verneinen sein, wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien nach deutschem Recht zu beurteilen ist, da der Gesetzgeber die Rechtsfolgen einer Änderung des UStG gerade durch die Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Beweislast des Anspruchsberechtigten

Rz. 70 Der den Ausgleichsanspruch begehrende Vertragspartner hat sowohl den Anspruch dem Grunde wie auch der Höhe nach nachzuweisen. Erfahrungsgemäß werden sich hier insbesondere bei dem Nachweis über einen Ausgleichsanspruch der Höhe nach erhebliche Schwierigkeiten für den Kläger ergeben. Der Gesetzgeber hat hier im Rahmen einer Beweiserleichterung unter Hinweis auf § 287 A...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 3.3 Zeile 1b

In Zeile 1b sind positive oder negative Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus Beteiligungen an in- und ausländischen Personengesellschaften zu erfassen. Die einzelne Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer sind auf einem gesonderten Blatt darzustellen. Einzutragen sind nur Einkünfte, wenn die Beteiligung an der Personengesellschaft nicht zu einem eigenen Betrieb der La...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Vermietung und Verpachtung: Einkunftserzielung bei entgeltlich bestelltem Nießbrauch

Leitsatz Räumt der Eigentümer einem Dritten ein dingliches oder obligatorisches Nutzungsrecht ein, muss stets geprüft werden, ob und inwieweit der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Sachverhalt Das Finanzamt stellte bei einer Außenprüfung fest, dass der Kläger aus dem notariell beurkundeten Nießbrauchsvertrag vom 2.10.2008 ü...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Festsetzung durch eigenen Prämienbescheid/Bekanntgabe lt. JStG 2019

Rz. 2 Ursprünglich sollte lt. JStG 2019 die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj. in einem Prämienbescheid festgesetzt werden. Der Anspruch auf Auszahlung der Mobilitätsprämie sollte mit Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) entstehen und der Prämienbescheid ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. d. §§ 118ff. AO sein.[1] Die Mobilitätsprämie sollte im Rahmen des Abflussprinzip...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Auszahlung/Fälligkeit lt. JStG 2019

Rz. 4 Gem. § 105 S. 4 EStG a. F. hätte die Auszahlung der Prämie aus den Einnahmen der ESt erfolgen sollen. Dies hat impliziert, dass der Stpfl. dessen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG liegen und der infolge dessen nicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet ist, eine solche dennoch hätte erbringen müssen. Während der Stpfl. eine vo...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an der Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Empfangsvollmacht für die Steuererstattung (§ 45b Abs. 5 EStG)

Rz. 27 Die Vollmacht, die der Gläubiger der Kapitalerträge dem von ihm beauftragten Vertreter zum Stellen des Sammelantrags erteilt, ermächtigt diesen nicht nur zum Stellen des Antrags, sondern gleichermaßen zum Empfang des Erstattungsbetrags. § 45b Abs. 5 EStG enthält diese spezialgesetzliche Regelung, weil § 80 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AO die Wirkung einer Vollmacht im Besteuerun...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Die zur rein vermögensverwaltenden GbR dargestellten steuerlichen Grundsätze gelten ganz überwiegend auch für die rein vermögensverwaltende KG. Den an der KG beteiligten natürlichen Personen werden die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte anteilig wie eigene Einkünfte zugerechnet, es gelten die Besteuerungsregeln der jeweils einschlägigen Einkunftsart. Auch die im Zusamm...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Festsetzung im ESt-Bescheid lt. JStG 2020

Rz. 7 Seitens der Finanzverwaltung wurde das gesonderte Prämienbescheidverfahren (Rz. 1ff.) als zu komplex und ineffizient eingestuft. Deshalb wurde im Rahmen des JStG 2020 v. 21.12.2020[1] das Verfahren derart geändert, dass eine Festsetzung der Mobilitätsprämie allein im ESt-Veranlagungsverfahren erfolgt. Rz. 8 Auch wurde die weitere Technik des Verfahrens derart geändert, ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Gewinnverteilung

In Literatur und Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Regelung zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag von den gesetzlichen Vorgaben und damit auch vom Verhältnis der Kapitalanteile abweichen kann. Für die KG regelt § 168 Abs. 2 HBG dies ausdrücklich. Auch für die GmbH wird in § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG ausdrücklich eine abweichende Regelung in der ...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / a) Wortlaut

Unter dem Wortlaut wird die Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch verstanden.[38] Dem Wortlaut wird bei der Auslegung des Begriffs Eigentum ein hoher Stellenwert beigemessen. Der II. Senat spricht in seinen Entscheidungen davon, der Wortlaut sei "eindeutig"[39] und im zivilrechtlichen Sinn zu verstehen.[40] Folgerichtig prüft er die Einbeziehung anderer din...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 20 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Im Steuerrecht ist ebenso eine Pflicht zur Vorlegung von Urkunden kodifiziert, die sowohl gegenüber den Finanzbehörden (vgl. § 97 AO) als auch den Finanzgerichten (vgl. § 76 FGO) besteht. Die AO kennt dabei in diesem Kontext für steuerrechtliche Zwecke weit über die §§ 258ff. hinausgehende Vorlagepflichten. Aufgrund der gesetzlichen Verpflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 12 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die im Steuerrecht vergleichbare Regelung zu § 261 ist in § 147 Abs. 5 AO kodifiziert. Allerdings unterscheiden sich diese beiden Normen in der nach Handelsrecht bestehenden Ausnahme, betreffende Unterlagen ggf. auf eigene Kosten ausdrucken oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen beibringen zu müssen (vgl. § 261), die im HGB formal als A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ursprung des § 261 ist der im Zuge des sog. Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und der Reichsabgabenordnung vom 02.08.1965 (BGBl. I 1965, S. 665ff.) eingefügte § 47a. Er geht damit auf die Novelle 1965 zurück, in der schließlich die Mikroverfilmung der Korrespondenz und sämtlicher Buchungsbelege gestattet wurde (vgl. HdR-E, HGB § 25...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Steuerliche Vorschriften

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die unter § 263 zu subsumierenden UN (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) sind für Zwecke der Besteuerung die Vorschriften der AO maßgebend (vgl. § 1 AO). Insbesondere unterliegen die entsprechenden Betriebe der Körperschaft- (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KStG) sowie Gewerbesteuer (vgl. § 2 Abs. 1 GewStDV). Für die Träger von Eigenbetrieben gilt es...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsvoraussetzungen und -bereich

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Vorschrift des § 261 setzt eine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und damit zur Führung und Aufbewahrung der Unterlagen auf einem Bild- oder anderen Datenträger voraus (vgl. ADS (1995), § 261, Rn. 3). Die Buchführungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 238ff. (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 238; zu der im Zuge des Bilanzrechtsmodern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Rechtsstreitigkeiten i. S. d. § 258 sind grds. zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten i. S. d. ZPO, ohne dass es sich zwingend um Handelssachen i. S. d. § 95 GVG handeln muss. Die Vorschrift findet ihre Anwendung auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, da laut Arbeitsgerichtsgesetz (vgl. § 46 Abs. 2 ArbGG) die Normen der ZPO supplementär anzuwen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.3 Zeile 13

In dieser Zeile sind die Ausschüttungen von einer Körperschaft zu erfassen, die die Personengesellschaft über ihre Beteiligung an einer anderen Personengesellschaft erhält. Diese Beträge ergeben sich aus der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der anderen Personengesellschaft. Handelt es sich dabei um eine im Ausland ansässige Personengesellschaft, für die nach ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. An die Aktionäre auszuschüttender Betrag oder Sachwert (Nr. 2)

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Dividende wird in der Praxis meist als Bezugsgröße zum Aktiennennbetrag angegeben. Bei der Gewinnverteilung ist § 60 AktG zu beachten. Trotz des grds. Anspruchs der Aktionäre nach § 58 Abs. 4 AktG kann dabei die Anspruchslage für einzelne Aktionäre oder Aktionärsgruppen unterschiedlich sein (z. B. im Fall von Aktien verschiedener Gattunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prämissen und Objekte der Vorlegungspflicht

Rn. 6 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Anordnung zur Vorlage der Handelsbücher nach § 258 kann lediglich greifen, sofern die betroffenen Prozessparteien zur Führung und Aufbewahrung von Handelsbüchern verpflichtet sind. Mithin muss es sich um einen Kaufmann i. S. d. §§ 1ff. handeln (vgl. HdR-E, HGB § 238, Rn. 4). Im Falle eines Insolvenzverfahrens sind bezüglich der Insolvenzma...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Regelungen für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Kommentar Das BMF hat sich umfassend zu den Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 InsO geäußert. Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern Bevor bei einem Schuldner die Möglichkeit besteht, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, muss dieser versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen...mehr