Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche Tätigkeiten[1], die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, weil ihnen das dort vorausgesetzte pädagogische Element oder der dort erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der Übung, Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anderer Menschen fehlt oder weil sie nicht unmittelbar auf die persönliche Pflege solcher Personen ausgericht...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2020 einen Gewerbeertrag v...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Allgemeines

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteuer erlassen war....mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.3 Einkommensanrechnung bei vorläufig festgesetzter Einkommensteuer

Rz. 17 Das nach Maßgabe des Abs. 2 im Wege des Abfrageverfahrens ermittelte Einkommen ist nach Abs. 5 Satz 1 auch dann der endgültigen Einkommensanrechnung zugrunde zu legen, wenn die Einkommenssteuer vorläufig (vgl. hierzu z. B. § 165 Abs. 1 AO) oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (vgl. § 164 Abs. 1 AO) festgesetzt wurde oder wenn der Einkommensteuerbescheid im Wege de...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.1 Allgemeine Angaben

Die in den Zeilen 11–15 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlicher Vertreter ist und wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll. Die Zeilen 5-10 sind seit VZ 2020 frei. Die Anschrift ist für die Identifikation des Steuerpflichtigen nicht mehr nötig; Änderun...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2020 zu beachten sind. Zu beachtende gesetzlich...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.1 Allgemeines

Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.4 Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung

Das Verfahren zur Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung richtet sich nach § 7 KraftStDV. Nach § 7 Abs. 1 KraftStDV hat der Fahrzeughalter in Fällen, in denen er beabsichtigt seinen Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Kraftfahrzeuganhänger – vgl. § 10 Abs. 1 Kraf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.2 Schadstoffreduzierte Pkw mit Selbstzündungsmotor – § 3b KraftStG

Begünstigt sind Pkw, die durch Selbstzündungsmotor angetrieben werden. Zu den Selbstzündungsmotoren gehören Diesel-, Vielstoff- oder Elsbettmotoren. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist die Erfüllung der Schadstoffklasse Euro 6; maßgebend ist die Feststellung der Zulassungsbehörde – Zulassungsbescheinigung Teil I[1] als Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 101 AO. Di...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Ausnahmen von der Besteuerung

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 KraftStG nicht zu einer Steuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.3 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge – § 3d KraftStG

Im Rahmen der Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat der Gesetzgeber durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Siebten Gesetzes zur Änderung des KraftStG [1] die Förderung des Haltens von Elektrofahrzeugen weiter ausgebaut. Die bisherige Vergünstigung war auf solche Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis 31.12.2020 erstmalig zugelassen wurden. Mit der Neuregelung kommt die Befreiung von der...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 9.2 Änderung der Festsetzung

Die Aufhebung oder Änderung einer Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung richtet sich in erster Linie nach den einschlägigen Vorschriften des § 12 Abs. 2 KraftStG, die als lex specialis den allgemeinen Änderungsvorschriften der AO als lex generalis vorgehen. Hiernach ist die Kraftfahrzeugsteuer neu festzusetzen, wenn sich die Bemessungsgrundlage – Hubraum, Schadstoff- oder Kohlendiox...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 3.1.2 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet ggf. unter Beachtung einer Mindestbesteuerung nach § 5 Abs. 1 KraftStG und der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, wenn die Zulassung ungültig wird. Dies ist der Fall bei der Abmeldung mit dem Fortfall der Betriebserlaubnis und Außerbetriebsetzung nach § 14 Abs. 1 FZV sowie bei der Einschränkung und Entziehung der Zulassung nach § 17 StVZO. Auc...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 1.4 Widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen

Eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. KraftStG liegt nach § 2 Abs. 5 KraftStG vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Diese widerrechtliche Benutzung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Hier gilt auch im Kraftfahrzeugsteuerrecht die wirtschaftliche Bet...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 1.1 Fahrzeug

Der Begriff des Fahrzeugs erfasst Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Diese Begriffe richten sich gem. § 2 Abs. 1 und 2 KraftStG regelmäßig nach den Vorschriften des Verkehrsrechts, dies sind u. a. das StVG [1], die FZV, die StVZO und das PBefG.[2] Die Art des Fahrzeugs ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.[3] Bei der von den Verkehrsbehörden n...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 1.3 Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen

Das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG ist gleichbedeutend mit dem verkehrsrechtlich gegebenen Recht zur dauernden Nutzung aller öffentlichen Straßen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StVG müssen Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der Zulassungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein; vg...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

Nach § 2 Abs. 2 KraftStG richten sich die im KraftStG verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweiligen verkehrsrechtlichen Vorschriften. Hintergrund ist die enge Verknüpfung der Tatbestände des Kraftfahrzeugsteuerrechts mit dem Verkehrsrecht. Entsprechend sind die Finanzbehörden auch grundsätzlich an Entscheidungen der Verkehrsbehörden (Verwaltungsakte) gebunden. ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.3 Kontrolle des Steuerberaters?

Fraglich ist, ob eine Pflicht zur Kontrolle des Arbeitsergebnisses des Steuerberaters besteht. In der Praxis der BuStra-Stellen der FÄ wird zuweilen recht undifferenziert darauf verwiesen, dass es den Steuerpflichtigen nicht gestattet sei, die zur Weiterleitung an die Finanzbehörde bestimmten Erklärungen und Anlagen "blindlings zu unterschreiben". Diese Formulierung, die man...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.5 Unterlassene Erkundigung über die steuerliche Rechtslage

Soll gegen einen Steuerpflichtigen der Vorwurf der Verletzung der Pflicht zur Erkundigung über die steuerliche Rechtslage erhoben werden, gelangt man zur Frage der Leichtfertigkeit und damit zur Abgrenzung gegenüber der – bußgeldrechtlich irrelevanten – einfachen (leichten) Fahrlässigkeit. Es ist zweifelhaft, ob eine Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen darin liegen kann, ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 4 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Ferner kann ein Steuerstrafverfahren eingestellt werden, wenn nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile erlangt wurden, die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Eine bundeseinheitliche Geringfügigkeitsgrenze existiert nicht. In BuStra-Stellen eher strukt...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 AO bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Der Unterschied in den tatbestandlichen Voraussetzungen zwischen § 370(Steuerhinterziehung) und § 378 besteht somit darin, dass § 370 Vorsatz, § 378 Leichtfertigkeit voraussetzt; § 370 ist e...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.6 Vorliegen einer Dauerordnungswidrigkeit

Eine Dauerordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung liegt vor, wenn sich der Täter eines in dauernder Unachtsamkeit bestehenden Gesamtverhaltens schuldig macht, aus dem mehrere bei gehöriger Achtsamkeit voraussehbare Gesetzesverletzung von selbst ohne weiteres Zutun des Täters entspringen. Maßgebend ist, ob für die einzelnen Steuerverkürzungen dieselbe konkrete ...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.1 Bedeutung in der Praxis

Die kontinuierlich abnehmende Bedeutung der Bußgeldtatbestände bei Ermittlungsverfahren wegen der Verkürzung von Besitz- und Verkehrssteuern wird an den Zahlen der jährlichen Steuerstrafsachenstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder deutlich.[1] Bußgeldfestsetzungen und Urteile wegen leichtfertiger Steuerverkürzung einschließlich Steuergefährdung und Gefährdung von Abzug...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.4 Strafzumessung

Bei der Strafzumessung können in Steuerstrafverfahren insbesondere folgende Aspekte Bedeutung erlangen: Der Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhalts (z. B. dem Nachreichen von Steuererklärungen oder Steuervoranmeldungen) oder einem Geständnis muss erhebliche Bedeutung zukommen.[1] Dies gilt namentlich in den Fällen, in denen ohne die Mitwirkung des Besch...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.2 Verfahren bei Erlass eines Strafbefehls

Die BuStra-Stellen sind befugt, in Steuerstrafsachen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen zu stellen. Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls hat die Wirkung der Erhebung einer öffentlichen Klage, d. h. der Strafbefehlsantrag steht einer Anklageschrift gleich. Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr durch Strafbefehl festgese...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.4 Kontrolle von Angestellten, Mitunternehmern, Ehegatten

Der von Ermittlungsbehörden erhobene Vorwurf mangelnder Kontrolle der o. g. Personen kann sich zum einen auf i. R. der betrieblichen Arbeitsteilung von diesen Personen wahrzunehmende Tätigkeiten des täglichen Geschäftsbetriebes (z. B. Kassenführung) beziehen, zum anderen auf die von diesen Personen erstellten Gewinnermittlungen, Bilanzen oder Steuererklärungen. Der BFH führte...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 7.2 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Geldbußen können gegen juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften verhängt werden. Dies kann dann geschehen, wenn Organe der juristischen Person oder vertretungsberechtigte Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Generalbevollmächtigte oder Prokuristen Zuwiderhandlungen gegen betriebliche Pflichten begehen, z. B. ihren Aufsichtspflichten nicht genügen od...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 9 Einstellung des Verfahrens bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Zur Verhängung von Strafen im Bereich der Kleinkriminalität (Stichwort: Ladendiebstähle) wurde die Vorschrift des § 153a StPO im Rahmen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB 1974) eingeführt. Die Vorschrift lautet: Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen v...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 6 Absehen von der Verfolgung wegen geringer Schuld

Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Im Unterschied zu § 398 AO setzt § 153 StPO tatbestandlich nicht voraus, dass eine geringe Steuerverkürzung eingetreten ist oder geringwertige Steuervorteile erlangt wurden. In der Praxis gelangt die Vorschrift insbesondere dan...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / Zusammenfassung

Überblick Der Ausgang von Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Gerade im Bereich der Strafrechtspflege ist eine erhebliche Spannbreite der Entscheidungen denkbar. Es bestehen regionale Unterschiede in der Verwaltungs- und Spruchpraxis, ferner spielt es durchaus eine Rolle, welcher Sachbearbeiter oder Sachgebietsleite...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 12 Abgabe an die Staatsanwaltschaft

Die BuStra-Stelle kann die Strafsache jederzeit an die Staatsanwaltschaft abgeben und die Staatsanwaltschaft kann eine Sache jederzeit an sich ziehen. An die Staatsanwaltschaft werden insbesondere folgende Fälle abgegeben: (Versuchte) Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Verfahren gegen Finanzbeamte, Abgeordnete, Diplomaten, Jugendliche/Heranwachsende.[1] Na...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 3 Absehen von der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Nach § 47 Abs. 1 OWiG können Ermittlungsbehörden Steuerordnungswidrigkeitenverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen einstellen. Trotz Vorliegens eines Anfangsverdachts kann von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit abgesehen werden, wenn der verkürzte Betrag oder der gefährdete Abzugssteuerbetrag insgesamt weniger als 5.000 EUR beträgt, sofern nicht ein besonders vorwerfbare...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.1 Voraussetzungen

Hinweis Einstellung eines Strafverfahrens Die für den Beschuldigten günstigste Form der Beendigung eines Steuerstrafverfahrens ist die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (mangels hinreichenden Tatverdachts). Über § 46 Abs. 1 OWiG kann auch ein Steuerordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Diesem Verfahrensabschluss liegt folgende Unterscheidung...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 8.7 Mitteilung an das Gewerbezentralregister

Unter welchen Voraussetzungen eine BuStra Mitteilung an das Gewerbezentralregister über einen Bußgeldbescheid gegen einen Gewerbetreibenden macht, ist nicht klar bestimmt und damit für einen vom Bußgeldverfahren Betroffenen nicht vorhersehbar. Im Rahmen der Erörterungen eines Verfahrensabschlusses zwischen Verteidiger und BuStrafStelle – z. B. über die Alternative einer Verf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ordnungsgemäße Anzeige eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer

Leitsatz Fraglich ist, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß im Sinne des § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde. Sachverhalt An der O GmbH waren die Klägerin mit 90,1 % und die M AG mit 9,9 % beteiligt. Die O GmbH ist Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses in X-Stadt. Mit notariell beurkundetem Vertrag verkaufte die M AG ihren Anteil von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die von mitteilungspflichtigen Stellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 3 Mitteilung der Identifikationsnummer

Rz. 7 Nach § 22a Abs. 2 S. 1 EStG ist der Leistungsempfänger verpflichtet, der mitteilungspflichtigen Stelle, z. B. der Deutschen Rentenversicherung Bund, seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt mitzuteilen, um so eine einfache Zuordnung der gezahlten Rente beim jeweiligen Stpfl. zu ermöglichen. Kommt der Rentenbezieher dieser Verpflichtung trotz Aufforderung ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5 Überprüfungsrecht der Finanzbehörde

Rz. 9 Nach § 93c Abs. 4 AO kann die zuständige Finanzbehörde prüfen, ob die mitteilungspflichtige Stelle ihren Pflichten nach § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 und Abs. 3 AO nachgekommen ist und den Inhalt des Datensatzes nach den Vorgaben des jeweiligen Steuergesetzes bestimmt hat.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.4 Duldung der Nutzung

Rz. 175 Liegt kein Veräußerungsvorgang oder veräußerungsähnliches Geschäft vor, führt die Duldung der Nutzung zu sonstigen Leistungen, sofern nicht eine Nutzungsüberlassung an Dritte den Tatbestand des § 21 EStG erfüllt. Steuerbar ist die Übernahme einer Baulast, die die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem das Grundstück belastenden Tun, Dulden oder Unterlassen umfas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Zurechnungsregeln der Bezüge bei freiwilliger, freiwillig begründeter Rechtspflicht oder bei Zahlungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person

Rz. 122 § 22 Nr. 1 S. 2 EStG enthält besondere Regeln, wem die Einkünfte zuzurechnen sind, um sicherzustellen, dass die Einkünfte einmal – aber auch nur einmal – der ESt unterliegen bzw. von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Rz. 123 Als Grundsatz sind wiederkehrende Bezüge im Privatbereich beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG zu besteuern, der Verpflichtete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr