Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Hinweise: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH u. a. mögliche Formwechsel in eine Personengesellschaft hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung zur Folge, die gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 61 Abs. 3 AO zur rückwirkenden vollen Steuerpflicht für die letzten zehn Jahre führen würde. Aufgrund dieser vorher eintretenden vollen Steuerpflicht wär...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Waldfeste

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Veranstaltet eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft (Verein), die auf den Gebieten der Heimatpflege und Heimatkunde (Erhaltung der Gebirgstracht, des Volksgesangs und des Volkstanzes sowie alter Sitten und Gebräuche) tätig wird und außerdem die Allgemeinheit fördert, so genannte Waldfeste und übernimmt sie dabei u. a. die Bewirtung (Abga...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Waldorfschulen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beiträge und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Schulvereine (etwa "Freie Waldorfschulen e. V. in Hessen" oder "Waldorfschulverein Mainz e. V.") können als Zuwendungen/Spenden i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10) anzuerkennen sein, jedenfalls sofern kein eigenes Kind (oder ggf. Enkelkind) diese Schule besucht. Andernfalls kann der Spenden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Produktion von Fernsehfilmen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Produziert eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im Auftrag einer öffentlichen Rundfunkanstalt Fernsehfilme unterhaltenden, belehrenden und informierenden Inhalts über wichtige soziale Fragen unter Berücksichtigung der religiösen Anliegen der Kirche, die die steuerbegünstigte Körperschaft trägt, so tritt diese dadurch nach dem BFH-U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Umstrukturierungen i. S. d. UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs. 1 KStG (Anhang 3) steuerfreien Körperschaften große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Ein Vereinsmitglied (hier: Vereinsvorsitzender) hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. Für die Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern verweist der Gesetzgeber in § 27 Abs. 3 BGB (s. Anhang 12a) i. V. m. § 86 BGB...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Spendenbegünstigung

Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Soweit Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, können sie auch Spenden empfangen und bescheinigen. Hier ist besonders zu würdigen, wenn Eltern von Schülern derartigen Einrichtungen entsprechende Spenden zukommen lassen. Grundsätzlich fehlt es in diesen F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Literatur

Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Funnemann, Ausgliederung von Zweckbetrieben, DStR 2002, 2113; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwechsels eines eingetragenen Vereins in eine Kapitalgesellschaft? DStR 2001, 1827; Hänsch, Änderung des § 6 Abs....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsfahrten/-reisen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereinsfahrten/-reisen, die ein Verein mit seinen Mitgliedern durchführt, können dem ideellen Bereich, Tätigkeitsbereich Zweckbetriebe zugeordnet werden. Voraussetzung für diese Einordnungskriterien ist, dass am Zielort der Reise ausschließlich Veranstaltungen stattfinden, die den kulturellen Zwecken oder sportlichen Zwecken dienen und den eigentlichen st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pokalspenden

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Häufig erhalten die Sieger, die besten Drei oder sogar alle Teilnehmer an einem Turnier eine Auszeichnung, wie Urkunden, Medaillen oder auch Pokale. Wird einem Verein ein dafür benötigter Pokal gespendet (sog. "Pokalspende") kann diese Zuwendung bei dem Spender als Sachspende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) berüc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 29 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für rechtsfähige Vereine (e. V. i. S. d. §§ 21, 55 BGB sowie wirtschaftliche Vereine i. S. d. § 22 BGB, Anhang 12a) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s. § 99 Abs. 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s. Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereine, die Schulen in Deutschland (aber auch andernorts in der EU oder im EWR-Raum oder Deutsche Schulen im Ausland) betreiben oder diese unterstützen (private als auch staatliche Schulen), können als gemeinnützig anerkannt werden, s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Laut EuGH-Urteil vom 11.09.2007, C-318/05, hatte Deutschland gegen Unionsrecht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Voraussetzungen, die in der folgenden Aufstellung angeführt sind, kann das BV einer gemeinnützigen Körperschaft in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrecht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anzeigengeschäft verpachtet

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird das Anzeigengeschäft einer Vereinszeitschrift durch den Verein auf einen Verlag/ein Werbeunternehmen übertragen, trägt dieser das Unternehmerrisiko bezüglich des Anzeigenteils. Da der Verein ein Recht an einen Dritten (Verlag/Werbeunternehmen) überlassen hat, ist zu prüfen, ob aus ertragsteuerlicher Sicht "Vermögensverwaltung" gegeben i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kanzleiabwickler als Vermögensverwalter für die von ihm abzuwickelnden Vorgänge

Leitsatz Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i.S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Normenkette § 34 Abs. 3, § 33 AO, § 55, § 53 BRAO, § 670 BGB Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Rechtsanwalt, war vom 2.12...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Datensatz und Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Kommentar Das BMF hat nähere Informationen zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz und zur amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) bekanntgegeben. Mitteilungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des neugeschaffenen § 138d Abs. 2 AO vermarkte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Anwendbarkeit anderer Vorschriften (Abs. 5)

Rz. 14 Für den Förderbetrag gelten die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug (§ 41 EStG), zur Anmeldung und Anführung der LSt (§ 41a EStG), zur Anrufungsauskunft (§ 42e EStG), zur LSt-Außenprüfung (§ 42f EStG) und zur LSt-Nachschau (§ 42g EStG) entsprechend. Darüber hinaus sind auch bestimmte Regelungen der Abgabenordnung entsprech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung: fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E‐Mail – Berechnung der 110 EUR-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Leitsatz 1. Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 AO. Die Einspruchsfrist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei ­verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Leitsatz Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steuerpflichtigen

Leitsatz Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen. Normenkette § 7 Abs. 1 und Abs. 4, § 7a Abs. 9, § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 7, § 11 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Zwei Monate mehr Frist für die Lohnsteuer

Kommentar Die Verwaltung hat einen deutschlandweit gültigen Erlass zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht. Allerdings gibt es Voraussetzungen. Keine Stundung der Lohnsteuer Von den Folgen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen können bereits seit e...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführung und Gewinnzurechnung

Die Erbengemeinschaft tritt auch steuerrechtlicht als Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein.[1] Besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Eine Verfehlung nach § 26b UStG bedarf der Verwirklichung der objektiven und der subjektiven Merkmale des Tatbestands. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es hier in subjektiver Hinsicht mindestens eines vorsätzlichen Verhaltens in Form des bedingten Vorsatzes [1] bedarf, das bloße fahrlässige Verhalten stellt § 26b UStG nicht unter Strafe, was nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26b UStG wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorgehoben sei bereits an dieser Stelle, dass § 26b UStG eine Ausnahmeerscheinung im deutschen Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht darstellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26b UStG ist zunächst, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Tatbestands? Hier ist wohl zunächst danach zu differenzieren, ob dieses ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Zuständigkeit und die Rechtsfolgen der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG

Rz. 92 Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26b UStG ist gemäß § 409 S. 1 AO i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die sachlich zuständige Finanzbehörde. Das ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. § 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, welche die betreffende Steuer verwaltet; für die USt ist dies das FA (§ 17 Abs. 2 S. 1 FVG). Wegen der bundesweit gelt...mehr

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Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck der Regelung

Rz. 10 § 26b UStG beinhaltet ein Unterlassungsdelikt als Ordnungswidrigkeit. Durch die Schaffung der Vorschrift sollte eine Regelungslücke für den Fall (eines tatsächlich eingetretenen Umsatzsteuerausfalls) geschlossen werden, dass eine Bestrafung nach § 370 AO [1] deshalb ausscheidet, weil die Tatbestandsmerkmale der "normalen" Steuerhinterziehung nicht vorliegen. Gerade bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Die Täterschaft

Rz. 82 Gemäß § 14 OWiG ist Täter einer Ordnungswidrigkeit jeder, der durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitsrecht ein einheitlicher Täterbegriff [1]; wer an einer nicht von ihm selbst begangenen Tat vorsätzlich mitwirkt, handelt ebenfalls als Beteiligter der Ordnungswidrigkeit.[2] In e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verjährung

Rz. 88 Die Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG ist nach dem Abs. 2 der Vorschrift mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Konkurrenzen

Rz. 85 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26b UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Erst dann,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.3 Gutschriften und andere Abrechnungspapiere

Rz. 40 Die im letzten Kapitel benannte Grundregel führt dazu, dass alle sonstigen Abrechnungsdokumente, welche den Rechnungsanforderungen für die Inanspruchnahme eines Vorsteueranspruchs nicht entsprechen, auch nicht dazu geeignet sind, den Tatbestand des § 26b UStG zu begründen, dennoch sind hier aber Zweifelsfälle bei der Anwendung des § 26b UStG denkbar, die nachfolgend b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der subjektive Tatbestand und Rechtfertigungsgründe

Rz. 75 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26b UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26b UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausreichen dürfte[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.2 Begriff der Rechnung im Anwendungsbereich des §26b UStG

Rz. 30 Die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung sind aufgrund der Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003[1] konkretisiert und verschärft worden. Zu ergänzen ist, dass seit dem Jahr 2011 gemäß § 14 Abs. 1 S. 7, Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Rechnungen im Umsatzsteuerrecht zugelassen sind, zudem sind Gutschriften [2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 52 Der Tatbestand des § 26b UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG genannten Pflichten zur Bezahlung der geschuldeten USt oder zur Zahlung der Vorauszahlung bei Fälligkeit. Die "Nichtzahlung" der in einer Rechnung ausgewiesenen und angemeldeten Steuer wird erst relevant, wenn ein best...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 22 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG wird dadurch beschrieben, dass die in einer Rechnung i. S. d. § 14 UStG ausgewiesene USt bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet wird. Diese Verweisung auf § 14 UStG erscheint eindeutig, denn zur Erfüllung des ersten Teils des Tatbestands bedarf es lediglich der in einer Rechnung ausgewiese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miteigentum / 4.1 Grundsatz: Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Einnahmen und Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer bürgerlich-rechtlichen Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer aufzuteilen.[1] Haben die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese maßgebend, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam sind und hierfür wirtschaftlich vernünftige Gründe vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivil- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach bürgerlichem Recht tritt beim Tod eines Menschen der Erbfall ein. Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über.[1] Wenn der Erblasser keine Erbfolge bestimmt hat, tritt die "gesetzliche Erbfol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 2.5 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlagen[1] und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung der Erbschaft[2] hat zur Folge, dass der Erbanfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt[3] und die Erbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 28 (weggefallen)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 des Gesetzes v. 20.12.1974[1] aufgehoben. Die Vereidigung der ehrenamtlichen Richter erfolgt nunmehr nach § 45 Abs. 2 bis 8 DRiG.[2] Hinweis Auszug aus § 45 DRiG in der Fassung vom 8.6.2017: § 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters ... (2) 1Der ehrenamtliche Richter ist vor seiner ersten Dienstleistung in öff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mussfeld

Rn. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen, die sowohl im GCD-Modul als auch im GAAP-Modul enthalten sind, gehören zum Mindestumfang gem § 5b EStG iVm § 51 Abs 4 Nr 1b EStG und sind daher unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des Unternehmens stets verbindlich zu übermitteln. Für die Anzahl der zu übermittelnden Posi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung iSd § 5b Abs 1 EStG

Rn. 24 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 EStG erstreckt sich die Übermittlungspflicht nicht auf den gesamten JA, sondern lediglich auf die Bilanz, die GuV und ggf die Überleitungsrechnung. Die hierfür relevanten Datenschemata sind der Kerntaxonomie sowie den Branchentaxonomien auf der Internetseite www.esteuer.de zu entnehmen (s Rn 20f). Rn. 25 Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sieht § 5b Abs 2 EStG eine Härtefallregelung vor, sodass die Vorschrift des § 5b Abs 1 EStG innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt (s BFH v 14.03.2012, BStBl II 2012, 477 Rz 28; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 822 mwN). Aufgrund des hierin enthalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Umfang der zu übermittelnden JA ist nicht in § 5b EStG festgelegt. Gem § 51 Abs 4 Nr 1b EStG wurde das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Kerntaxonomie und der Branchentaxonomien in Form von E...mehr