Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.4 Ausübung des Veranlagungswahlrechts ab Vz 2013

Rz. 85 Nach § 26 Abs. 2 S. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 v. 1.11.2011[1] kann die Wahl der Veranlagungsart innerhalb eines Vz nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Bis dahin ist die Wahl, die von den Ehegatten durch Angabe in der ESt-Erklärung ausgeübt wird, bindend. Der Geset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Verfahrensrecht

Rz. 95 Im Verfahren eines Ehegatten gegen den zusammenveranlagenden Steuerbescheid ist regelmäßig weder eine notwendige noch eine einfache Hinzuziehung (§ 360 AO) bzw. Beiladung (§ 60 FGO) des anderen Ehegatten möglich, da der Zusammenveranlagungsbescheid kein einheitlicher Bescheid ist, sondern eine Zusammenfassung mehrerer selbstständiger Verwaltungsakte[1]; eine Ausnahme ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.1 Wahl der Einzelveranlagung (Abs. 2 S. 1) – Rechtsmissbrauch

Rz. 71 Wählt[1] nur einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, werden beide nach § 26a EStG einzeln veranlagt, d. h., auch der andere Ehegatte ist zwingend getrennt bzw. einzeln zu veranlagen.[2] Rz. 72 Da die Zusammenveranlagung i. d. R. zu günstigeren Ergebnissen führt, jeder Ehegatte aber nach § 26 Abs. 2 S. 1 EStG durch einseitige Erklärung die Einzelveranlagung erreichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.4.1 Begriff

Rz. 50 Die eheliche Lebensgemeinschaft ist zivilrechtlich die Herstellung, Erhaltung und Entfaltung einer engen, grundsätzlich alle Lebensbereiche jedes Ehegatten umfassenden Lebensgemeinschaft der Ehepartner.[1] Sie umfasst damit regelmäßig die räumliche, sexuelle, persönliche, geistige und wirtschaftliche Gemeinschaft. Dabei ist zwischen der durch § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.3 Form der Wahl (Abs. 2 S. 3)

Rz. 80 Die Wahl nach § 26 Abs. 2 S. 3 EStG für den betreffenden Vz wird durch Angabe in der Steuererklärung getroffen. Bei der Papiererklärung und der nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung durch ELSTER erfolgt die Wahl durch Ankreuzen des Kästchens auf der Steuererklärung und der eigenhändigen Unterschrift beider Ehegatten. Bei authentifizierten elektronisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 18 Die Verfassungsmäßigkeit des Splittingverfahrens wird vor allem unter 2 Aspekten diskutiert: Bevorzugung in intakter Ehe lebender Ehegatten gegenüber getrennt lebenden Eheleuten sowie Benachteiligung lediger Stpfl. bzw. in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender Stpfl. gegenüber zusammen veranlagten Ehegatten. Dabei stehen sich die Grundsätze d...mehr

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Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Leitsatz Wenn ein im Rettungsdienst tätiger gemeinnütziger Verein die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung für fremde Leistungserbringer übernimmt, unterhält er damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sachverhalt Der Kläger ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes. Er ist als gemeinnützig und mildtätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 2 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 § 26b EStG kommt nur zur Anwendung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26 EStG gegeben sind und die Ehegatten die Zusammenveranlagung gewählt haben (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG) oder die Vermutung der Wahl der Zusammenveranlagung greift (§ 26 Abs. 3 EStG). Nach § 2 Abs. 8 EStG ist diese Regelung auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften (§ 1 LPartG) anzuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.2 Wahl der Zusammenveranlagung

Rz. 76 Die Wahl der Zusammenveranlagung setzt die übereinstimmende Ausübung des Wahlrechts durch die Ehegatten voraus.[1] Die einseitige Wahl der Einzelveranlagung kann allerdings rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein (Rz. 73). Rz. 77 Eine steuerrechtliche Pflicht, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, besteht nicht; die Zustimmung ist daher vom FA nicht erzwingbar.[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.4.2 Sachverhaltsfeststellung

Rz. 61 Dem FA und dem FG obliegen nach § 88 Abs. 1 AO bzw. § 76 Abs. 1 FGO die Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen dahin gehend, ob die Eheleute im Vz dauernd getrennt gelebt haben.[1] Da es sich dabei indes um schwer nachprüfbare innere Vorgänge handelt, die häufig weit zurückliegen, ist die Entscheidung anhand des Gesamtbilds der äußerlich erkennbaren Merkmale zu t...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1 Sofortige oder sukzessive Besteuerung

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Praxis ist auch dann bereits im Zeitpunkt der Veräußerung zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge bezahlt wird. Rechtsprechung und Verwaltung räumen dem Steuerpflichtigen in diesen Fällen aber ein Wahlrecht ein, entweder den Kapitalwert der Rente zum Zeitpunkt der Betrieb...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 5 Rückwirkende Änderung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Der Tatbestand der Praxisveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Hinweis Änderung we...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr...mehr

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Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken zwischengeschalteten gGmbH

Leitsatz Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt. Normenkette § 55, § 52 AO, § 58 Nr. 11 Buchst. b AO a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 Abs. 1 und 3 KStG,...mehr

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Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten

Leitsatz 1. Teilt das FA dem Drittschuldner (Bauträger) mit, dass es im Wege der zivilrechtlichen Abtretung eine Forderung gegen ihn erworben hat, liegt kein vom Bauträger anfechtbarer Verwaltungsakt i.S. von § 118 AO vor. 2. Die Zulassung der Abtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist mangels eigener Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) kein vom Drittschuldner (hier: Bauträger) anfec...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Leitsatz Ein sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma vom 15.03.2007 – C-35/05 (EU:C:2007:167) ergebender Direktanspruch setzt voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung an den Rechnungsempfänger erbracht hat, für die er Umsatzsteuer in der Rechnung zu Unrecht ausgewiesen hat. Normenkette § 1 UStG, § 163 AO Sachverhalt Die aufgrund ihrer Umsatztät...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.2 Vollendung des 55. Lebensjahrs im Veräußerungszeitpunkt

Die Altersvoraussetzung für die Gewährung des Freibetrags ist erfüllt, wenn der Veräußerer im Zeitpunkt der Praxisveräußerung sein 55. Lebensjahr vollendet hat. Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, d. h. das Datum des Kaufvertrags, maßgebend, sondern der Übergang des (mindestens) wirtschaftlichen Eigentums an den we...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.1 Grundsätzliche Hinweise

Steuerunschädlich für die Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns ist, wenn geringfügige Teile der Geschäftsbeziehungen zu den Auftraggebern und Mandanten aufrechterhalten werden und Gegenstand weiterer freiberuflicher Betätigung bleiben. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Fortführung einer Resttätigkeit durch den Veräußerer unschädlich, wenn die darauf entfallenden Um...mehr

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Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

Leitsatz 1. Die Leistungen eines Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z.B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18.02.2010 – V R 28/08, BFHE 228, 474, BStBl II 2010, 876). 2. Der Dirigent, dessen Leist...mehr

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Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz 1. Genussrechte führen nur dann zu Bezügen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn der Genussrechtsinhaber kumulativ sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt ist (sog. beteiligungsähnliche Genussrechte). 2. Für die Beteiligung am Liquidationserlös ist auf das Abwicklungsendvermögen i.S. des § 11 KStG, d.h. auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Unterbleiben der Veranlagung

Rn. 13 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung unterbleibt, wenn die ESt bei ArbN durch den LSt-Abzug als abgegolten gilt (§ 46 Abs 4 EStG); ferner im Falle der Abgeltung durch Steuerabzug bei beschränkter StPfl (§§ 50 Abs 5 u 50a EStG) oder durch Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 3 EStG, §§ 40, 40a, 40b EStG. Rn. 14 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine Veranlagung kann auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Fristversäumnis

Rn. 40 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Erklärungsfrist ist eine Ordnungsfrist, die der Durchführung der Veranlagung dient. Die Versäumnis der Frist zieht keine materiell-rechtlichen Nachteile nach sich, zB Verlust etwaiger im Veranlagungsverfahren zu stellender Anträge oder zu beantragender Steuervergünstigungen. Das FA kann aber zur Erzwingung der Abgabe von Steuererklärungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erklärungsinhalt

Rn. 42 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Angaben in Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen, § 150 Abs 2 AO. Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung, wenn der Vordruck dies vorsehe (§ 150 Abs 2 S 2 AO aF) ist mit Wirkung zum 01.01.2017 nicht mehr erforderlich, vgl dazu Seer in Tipke/Kruse, § 150 AO Rz 43. Sind StPfl oder StB im Zweifel ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rn. 34 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist in §§ 179–183 AO geregelt. Nach dieser Vorschrift haben eine Erklärung zur gesonderten Feststellung einkommensteuerlich relevanter Sachverhalte abzugeben: bei gemeinschaftlicher Einkünfteerzielung durch mehrere Personen iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO jeder Feststellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vorzeitige Anforderung

Rn. 38 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt den spätesten Zeitpunkt, bis zu dem die Steuererklärungen abzugeben sind. Im begründeten Einzelfall, insb in Fällen der vorzeitigen Veranlagung (s Rn 24), kann auch eine frühere Erklärungsabgabe verlangt werden, und zwar selbst dann, wenn die für das maßgebliche Kj zu verwendenden amtlich vorgeschriebenen Vordrucke iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck

Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen § 3 Abs 2 der VO zu § 180 Abs 2 AO, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebliche Besteuerungsgrundlagen

Rn. 5 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die ESt wird nach dem vom StPfl im VZ bezogenen Einkommen veranlagt. Dieser Wortlaut des § 25 Abs 1 EStG stellt gegenüber § 2 Abs 5 EStG, nach dem das zvE die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt bildet, lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ohne materiellrechtliche Auswirkung dar. Welches Einkommen der StPfl im VZ bezogen hat, richte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fristverlängerung

Rn. 39 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Frist für die Abgabe der ESt-Erklärung kann nach § 109 Abs 1 AO verlängert werden. Von dieser Möglichkeit machen die obersten FinBeh der Länder alljährlich durch gleichlautende Erlasse Gebrauch. Danach wurde die Abgabefrist für die Fälle, in denen die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe (galt auch für Erklärunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab VZ 2013 (§ 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 26 Abs 2 S 3 u 4 EStG idF ab VZ 2013 können die Ehegatten die einmal getroffene Wahl der Veranlagung für einen VZ bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides sowie im Rahmen von Änderungsveranlagungen, Einspruchs- oder finanzgerichtliches Verfahren nicht mehr beliebig oft ändern (BR-Drucks 54/11 v 04.02.2011, 54). Das G sieht lediglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufforderung zur Erklärungsabgabe

Rn. 33 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der FinBeh aufgefordert wird, § 149 Abs 1 S 2 AO. Die Aufforderung kann durch öff Bekanntmachung, zB in der Tagespresse, erfolgen, § 149 Abs 1 S 3 AO. Als solche gilt bereits die Zusendung der Steuererklärungsvordrucke. Die Aufforderung zur Erklärungsabgabe ist in das Erme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rechtsanspruch auf Veranlagung

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, hat der StPfl einen nach §§ 347ff AO verfolgbaren Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranlagung. BFH BStBl III 1959, 367 hat das in einem Fall ausgesprochen, in dem die Veranlagung nur erfolgen sollte, um feststellen zu können, ob eine Überzahlung an Vorauszahlungen vorliegt. Ebenso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterschriftserfordernis

Rn. 45 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Steuererklärungen müssen eigenhändig unterschrieben werden (§ 25 Abs 3 S 1 EStG). Die gemeinsame Erklärung zusammenveranlagter Ehegatten ist von beiden Ehegatten eigenhändig zu unterschreiben, § 25 Abs 3 S 2 EStG, und die Ehegatten versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Falsche Angaben eines Ehegatten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhaltlicher Überblick

Rn. 1 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 25 EStG ist neben den Vorschriften der AO über die Steuererklärung (§§ 149–153 AO) und die Steuerfestsetzung (§§ 155–165 AO) Rechtsgrundlage für die Durchführung der ESt-Veranlagung. § 25 Abs 1 EStG knüpft mit der Bestimmung des Kj als VZ an § 2 Abs 7 EStG und mit der Bestimmung als Bemessungsgrundlage für die ESt an § 2 Abs 1–6 EStG an. Es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Obligatorische elektronische Steuererklärung

Rn. 50 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Ab VZ 2011 ist nach § 25 Abs 4 EStG die ESt-Erklärung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG erzielt werden. Betroffen sind StPfl, die Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit erzielen. Ab 01.01.2017 gelten die Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 36 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 149 Abs 2 AO bestimmt, dass Steuererklärungen spätestens fünf Monate, seit VZ 2018 sieben Monate nach Ablauf des Kj abzugeben sind, auf das sie sich beziehen. Für den VZ 2017 endet die Abgabefrist am 31.05.2018; für den VZ 2018 endet die Abgabefrist erst am 31.07.2019. Für StPfl, die Berater iSd §§ 3, 4 StBerG zur Erstellung von Steuererklä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagungsfristen

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung zur ESt – wie auch die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – unterliegt der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff AO. Für VZ vor 2005 war für den Antrag auf die Veranlagungen nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG eine Zweijahresfrist vorgeschrieben. Seit dem VZ 2005 gilt bei der Antragsveranlagung nur noch die vierjährige F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagungszeitraum

Rn. 17 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 VZ ist nach § 25 Abs 1 EStG das Kj, in dem der StPfl das Einkommen (zvE nach § 2 Abs 5 EStG) bezogen hat, nach dem sich die tarifliche ESt bemisst, § 32a Abs 1 S 1 EStG. In der ab VZ 2013 geltenden Fassung des § 25 Abs 1 EStG wird auf den Zusatz "abgelaufenen" VZ verzichtet, da die gesetzliche Verpflichtung aus der Mitwirkungspflicht iSd § 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Betrieb o Gesellschaftsanteil im Sondergut o Vorbehaltsgut

Rn. 29 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gehört ein Betrieb zum Vorbehaltsgut oder die Beteiligung einer PersGes zum Sondergut eines Ehegatten, so wird dadurch die Sphäre der Einkunftserzielung des anderen Ehegatten nicht berührt. Unbeachtlich ist, dass die Gewinne/Gewinnanteile güterrechtlich unmittelbar ins Gesamtgut fallen, BFH BStBl II 1975, 166; 1977, 201 mwN. Dagegen hat BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgabefrist bei abweichendem Wj

Rn. 37 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei abweichendem Wj der Land- und Forstwirte ist der Gewinn nach § 4a Abs 2 Nr 1 EStG zeitanteilig aufzuteilen auf das Kj, in dem das Wj beginnt, und das Kj, in dem das Wj endet. Für diese Fälle sieht § 149 Abs 2 S 2 AO als spätesten Abgabezeitpunkt für die Steuererklärung den Ablauf des dritten bzw seit VZ 2018fünften Monats nach Schluss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Gegenstand der Veranlagung ist mit der festzusetzenden ESt die Steuerschuld des jeweiligen VZ. Auf ihre Festsetzung zielt das Ermittlungsverfahren ab, so dass die Frage, welche Befugnisse, Rechte und Pflichten StPfl und FinBeh im Ermittlungsverfahren haben, unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung beantwortet werden muss. Unter dieser P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zur Haftung des ArbG

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Liegen bei einem ArbN die Voraussetzungen des § 46 EStG für eine Veranlagung vor, so ist in diese auch Arbeitslohn einzubeziehen, für den der ArbG – aus welchen Gründen auch immer – LSt nicht einbehalten und abgeführt hat. Hierüber darf das FA keine Ermessenserwägungen anstellen, auch nicht mit Rücksicht darauf, dass nach § 42d Abs 3 EStG zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegatteneigenschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es muss eine nach bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 11 EheG, Art 13 EGBGB) wirksam geschlossene und im maßgeblichen VZ (noch) gültige Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen, BFH BStBl III 1957, 300; BStBl II 1998, 473; §§ 1, 15 LPartG. Das bloße Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft reicht für die Durchführung der Ehegattenbesteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fehlende Erklärung zum Veranlagungswahlrecht (§ 26 Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Werden die zur Wahl der Veranlagungsart erforderlichen Erklärungen nach § 26 Abs 2 EStG nicht abgegeben, wird nach § 26 Abs 3 EStG unterstellt, dass die Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) die Zusammenveranlagung wählen. Die Regelung ist im Interesse der Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl Pflü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Form der Erklärung

Rn. 61 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bis VZ 2012 sind die Erklärungen der Ehegatten über die getroffene Wahl der Veranlagungsart beim FA schriftlich oder zu Protokoll abzugeben, § 26 Abs 2 S 3 EStG idF bis VZ 2012. Dies geschieht im Regelfall durch Ankreuzen des in der gemeinsamen und von beiden Ehegatten unterschriebenen Steuererklärung dafür vorgesehenen Kästchens. Die Erklär...mehr