Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Reisevertrag.

Rn 24 Der Reisevertrag ist von seiner Grundstruktur her Werkvertrag, der die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen zum Gegenstand hat (§ 651a). Er stellt mit den Sonderregelungen in §§ 651a ff einen eigenen Vertragstyp dar, auf den die Vorschriften des Werkvertragsrechts nur subsidiär und ggf bei Erbringung von lediglich einzelnen Reiseleistungen Anwendung finden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwischenstreit.

Rn 2 Ein Zwischenstreit iSd § 303 hat eine zum Verfahren gehörende Vorfrage zum Gegenstand, die weder den Streitgegenstand selbst (dann ggf Teil-, End- oder Grundurteil) noch das Vorliegen einer Sachurteilsvoraussetzung (dann § 280 II) betrifft. Die Abgrenzung ist schwierig und wird in der Rspr nicht konsistent durchgehalten. Es ergeben sich folgende Grundsätze: 1. Sachurteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rückkauf.

Rn 5 Der Verkäufer ist wie beim Wiederverkauf zum Rückkauf verpflichtet, allerdings muss der Rückkaufvertrag auf Forderung des Käufers noch separat geschlossen werden, I 1 gilt also nicht (BGHZ 140, 218, 220 f; abw Terminologie in BGH NJW-RR 91, 526: Ausübung durch Verkäufer; vgl auch NJW 14, 2269 Rz 50 und 58: Ankaufsgarantie des Verkäufers begründet Rückkaufverpflichtung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vorhand.

Rn 13 Als schwächste Form meint Vorhand die Verpflichtung des Eigentümers, vor Abschluss eines Drittkaufvertrags die Sache dem Berechtigten zum Kauf anzubieten, mit unterschiedlichen Rechtsfolgen: beschränkt auf Aufnahme von Verhandlungen oder vorkaufsrechtsähnlich mit Vorlage eines ausverhandelten Vertrags, in den einzusteigen Berechtigter fordern kann (vgl RG HRR 33 Nr 913).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertretergeschäfte.

Rn 9 Über diese (bei einem zweiseitigen Vertrag) fünf denkbaren Rechte hinaus würde sich die Auswahl noch bis auf sieben Rechtsordnungen erweitern, wenn das Distanzgeschäft mit Vertretern abgeschlossen wird, da II diese neben den Vertretenen als gleichberechtigte Anknüpfungspersonen nennt. Mit Blick auf das bisherige nationale Verständnis des Art 11 EGBGB wird vorgeschlagen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lieferung mit Einbauverpflichtung.

Rn 6 Problematisch sind die Fälle, bei denen der Unternehmer sowohl Liefer- als auch werkvertragliche Herstellungsverpflichtungen übernimmt. Kaufrecht gilt für Verträge, bei denen der Veräußerer lediglich eine Montageverpflichtung übernommen hat, die als werkvertragliche Nebenpflicht von untergeordneter Bedeutung einzustufen ist, dh den Charakter des Vertrags nicht prägt (BG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 157.

Rn 6 Zunächst ist durch Auslegung zu bestimmen, ob das Rechtsgeschäft einen sittenwidrigen Inhalt hat. IRd ergänzenden Vertragsauslegung ist zu berücksichtigen, was redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BaRoth/Wendtland Rz 7).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Zahlung für Wettbewerbsverbot

Rn. 515 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Zur Frage, inwieweit gesondert vereinbarte Zahlungen zu neben dem Veräußerungserlös erzielten Einkünften führen können s Rn 505.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Hoheitliche Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Auffassung der Teilgemeinnützigkeitsfähigkeit der öffentlichen Hand beinhaltet grundsätzlich auch die Abgrenzung zur hoheitlichen Tätigkeit. Der Unterschied, ob eine Betätigung in gemeinnütziger oder hoheitlicher Tätigkeit ausgeübt wird, wird besonders deutlich, wenn man dies am Beispiel der Kindergärten betrachtet. 1. Kindergärten in öffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 2 EuMVVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist in grenzüberschreitenden Rechtssachen in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›act...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vertrag zugunsten Dritter.

Rn 16 Auch bei dem Vertrag zugunsten Dritter (§ 328) treten die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des nicht handelnden Dritten ein. Dieser erwirbt jedoch nur ein Forderungsrecht und wird nicht wie der Vertretene Vertragspartei (Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 94).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessualer Verzicht.

Rn 8 Der auch im Prozess mögliche materiell-rechtliche Verzicht ist vom prozessualen Verzicht zu unterscheiden. Dieser führt auf Antrag des Beklagten nach § 306 ZPO zum Verzichtsurteil; andere Fälle regeln die §§ 295, 346, 515 ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Im Arbeitsrecht.

Rn 16 Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 I 2 HGB). Dies gilt allg für die Abgrenzung von freien Dienstverhältnissen und Arbeitsverhältnissen (BAG NZA 20, 1470 [BAG 17.06.2020 - 7 AZR 398/18]; iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 1 ff). Die Vertragsfreiheit geht nicht so weit, dass ein Vertragsverhältnis,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. §§ 132 InsO, 3 AnfG.

Rn 11 Ggü § 138 enthalten die §§ 129 ff InsO, § 3 AnfG speziellere Regelungen. Anfechtbare Rechtshandlungen sind deswegen nicht sittenwidrig, es sei denn, das Rechtsgeschäft weist besondere über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände auf (BGH NJW 93, 2041 [BGH 04.03.1993 - IX ZR 151/92]).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vermietung von Tennisplätzen/-hallen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die steuerliche Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Tennishallen/-plätzen war in der Vergangenheit strittig, insbesondere, ob die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt oder ob eine Vermietung von Betriebsvorrichtungen vorliegt. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der BFH hat aber bereits im grundl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erlöschen der Ausübung.

Rn 10 Das Ausübungsrecht ist vom Bestand des Nießbrauchs abhängig (BGH NJW 71, 422; 90, 443 [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87]). Es erlischt mit diesem. Deshalb ist im Hinblick auf § 1056 eine eindeutige Abgrenzung ggü Miete/Pacht erforderlich (s.o. Rn 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Den Begriff des gewöhnlichen – in Abgrenzung des vorübergehenden oder gelegentlichen – Aufenthalts eines Kindes – (zum hiervon abw zu definierenden gewöhnlichen Aufenthalt eines Beteiligten) Art 3 Rn 6 – hat der EuGH (FamRZ 18, 1426; 17, 1506 [zu Art 11]; 17, 734; 11, 617; 09, 843; Anm Mankowski GPR 11, 209; Pirrung IPRax 11, 50) im Wege (stets gebotener, s dazu etwa Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstvertrag/Werkvertrag.

Rn 22 Beim Dienstvertrag ist nicht der Erfolg der Dienstleistung, sondern diese selbst geschuldet. Dementspr erhält der Dienstverpflichtete die – oft turnusmäßig für festgelegte Zeiträume – vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der vom Dienstberechtigten mit der ausbedungenen Dienstleistung erstrebte Erfolg ausbleibt. Sichtbarer Ausdruck dessen ist es, dass das Dienstvertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Strohmann.

1. Begriff und Erscheinungsformen. Rn 12 Der Strohmann ist eine im Rechtsverkehr vorgeschobene Person, die für einen Hintermann auftritt, der das Geschäft nicht selbst abschließen kann oder will. Typische Erscheinungsformen sind die Strohmann-Gründung einer GmbH (BGH NJW 92, 2023 ff [BGH 13.04.1992 - II ZR 225/91]), die Überlassung der Unternehmensführung an einen Strohmann w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verwertung von Protokollen früherer Aussagen der Partei.

Rn 4 Protokollierte Aussagen einer Partei in einem früheren Verfahren können im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Eine beantragte oder vAw gebotene Parteivernehmung kann dadurch nicht ersetzt werden (BGH FamRZ 66, 566; Zö/Greger vor § 445 Rz 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 54 Das Gesetz unterscheidet in § 812 I 1 zwischen zwei wesensverschiedenen Kondiktionstypen. Während bei allen Fällen der Leistungskondiktion der den Bereicherungsanspruch auslösende Zuwendungsvorgang auf eine (gescheiterte) rechtsgeschäftliche Entscheidung des Bereicherungsgläubigers, eben auf eine ›Leistung‹ zurückzuführen ist (s Rn 22 ff), muss der Bereicherungsschuldn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auslegung der Vollmacht und konkludente Vollmachtserteilung.

Rn 8 Ob das Verhalten des Vertretenen als Vollmachtserteilung zu verstehen ist, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157) zu ermitteln (MüKo/Schubert Rz 7). Während für die Auslegung einer Innenvollmacht der Verständnishorizont des Bevollmächtigten maßgeblich ist (BGH NJW 10, 1203 [BGH 14.01.2010 - III ZR 173/09] Rz 8), ist bei der Auslegung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Rechtsfortbildung.

Rn 43 Es ist heute allg anerkannt, dass jedes G notwendigerweise lückenhaft ist. Das betrifft insb die offenen Gesetzeslücken (Formulierungslücke) sowie die verdeckten Gesetzeslücken (planwidrige Wertungslücke). Solche Gesetzeslücken können im Normtext von Anfang an enthalten sein, sie können sich aber auch durch spätere Entwicklungen ergeben. Darüber hinaus ist nicht selten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Über das Erfordernis des Vorliegens sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 18 EStG erfolgt eine Abgrenzung zur nichtselbstständigen Arbeit und zur gewerblichen Tätigkeit. Nur natürliche Personen unterfallen der Regelung. Ausländische KapGes können auch unter Beachtung der isolierenden Betrachtungsweise nach § 49 Abs 2 EStG (ausführlich dazu s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 134.

Rn 5 Ggü § 138 I bildet § 134 die speziellere Norm (BGH NJW 83, 869 f [BGH 18.11.1982 - III ZR 61/81]; BAG NJW 93, 2703). Auf ein Rechtsgeschäft, das sowohl gegen ein Verbotsgesetz als auch die guten Sitten verstößt, ist § 134 anzuwenden (BAG NJW 93, 2703; BaRoth/Wendtland Rz 6; aber BGHZ 53, 160). Dies ist bedeutsam, weil der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nach § 134 – and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel und Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 14 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsabwehrklage, wenn im Hauptprozess nach Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz materiell-rechtliche Einwendungen entstanden sind (BGH NJW 75, 539, 540). Hat der Schuldner gegen das erstinstanzliche Urt bereits eine zulässige Berufung eingelegt und ist er aus Rechtsgründen nicht gehind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Parteianhörung.

Rn 2 Die Vernehmung der Partei ist abzugrenzen von ihrer persönlichen Anhörung nach § 141, die kein Beweismittel darstellt. Die Parteianhörung ist ein bevorzugtes Mittel zur Erfüllung der in § 139 geregelten Aufklärungspflicht. Sie dient der Sammlung und Vervollständigung des Tatsachenstoffs durch Beseitigung von Lücken, Unklarheiten und Widersprüchen. Voraussetzungen und Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Theorie und Praxis.

Rn 8 Die Schwierigkeit der Abgrenzung im Einzelfall und die bei der Handhabung der Vorschriften auftretenden Interpretationsprobleme verdeutlichen die umfangreichen Kataloge zu bestimmten Rechtsbereichen in der Lit (vgl Zö/Lückemann § 13 GVG Rz 55; Kissel/Mayer § 13 Rz 301–530). Sie zeigen allerdings auch, dass insoweit – wie vom Gesetzgeber intendiert – inzwischen die va im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Komplexe Klauseln.

Rn 18 Eine Schiedsvereinbarung kann Teil einer komplexen Klausel mit unterschiedlichen Verfahrensabschnitten sein (zB Eskalationsklausel). So kann eine Mediationsvereinbarung mit einem schiedsgerichtlichen Annex versehen werden (MedArb-Klauseln), dessen Ziel es ist, letztlich nach mediativer Streitbeilegung zwischen den Parteien einen vollstreckbaren Titel im Wege eines Schi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Verlust der Teilbetriebseigenschaft

Rn. 1083 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Keine Teilbetriebsaufgabe ist der Verlust der Teilbetriebseigenschaft, der dadurch eintritt, dass der Betriebsteil seine organisch geschlossene Einheit verliert oder nicht mehr für sich allein lebensfähig ist und somit nur noch ein unselbstständiger Teil des Gesamtbetriebs ist. Rn. 1084–1150 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 vorläufig freimehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 13 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im typischen Anwendungsfall ist das Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen erhält oder erwirbt, identisch mit demjenigen, das die anteilsbasierte Vergütung zu erbringen hat. Eine share-based payment transaction liegt indes auch dann vor (IFRS 2.3), wenn das die Leistung empfangende Unternehmen die anteilsbasierte Vergütung nicht selbst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Was § 814 für die condictio indebiti ist, ist § 815 für die condictio ob rem. Auch § 815 enthält zwei Kondiktionssperren, die beide ihre Rechtfertigung in dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens finden (Anwk/v Sachsen Gessaphe § 815 Rz 1). In Alt 2 schlägt sich überdies die originär durch § 162 I manifestierte Sanktionierung einer treuwidrigen Einflussnahme auf die Durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 3 Ohne Abschlagszahlungen muss der vorleistungspflichtige Unternehmer oft teure Materialien und Personal über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren. Durch § 632a soll er einen Ausgleich für die hierdurch bedingten wirtschaftlichen Nachteile erhalten (BGH NJW 85, 1840 [BGH 21.02.1985 - VII ZR 160/83]). Abschlagszahlungen sind in Abgrenzung zu Vorauszahlungen, die nicht un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sonderregelungen.

Rn 2 Im Zwangsversteigerungsverfahren gelten die §§ 95–104 ZVG. Wird das GBA als Vollstreckungsorgan tätig, ist nur die einfache Beschwerde nach §§ 71 ff GBO statthaft. Hat das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht iRd §§ 887, 888, 890 entschieden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf. Auch Entscheidungen des Arrestgerichts als Vollstreckungso...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriffsbestimmungen.

Rn 9 Was unter Zahlungsdiensten und anderen Begriffen des Unterabschnitts genau zu verstehen ist, legt das BGB selbst nicht fest, sondern verweist auf die Regeln des KWG bzw des ZAG. Der materielle Anwendungsbereich des Untertitels wird va durch den Begriff des Zahlungsdienstes bestimmt. Der Verweis ist erforderlich, da die Maßgeblichkeit der Definitionen in den aufgeführten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsverordnung.

Rn 5 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 spätestens mit Ablauf des 31.12.25 außer Kraft treten. Bestimmung und Abgrenzung dieser Gebiete erfordert eine sorgsame Überprüfung der Eignung, E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Auf dessen Kosten.

Rn 31 Dass der Empfänger einen zweckgerichtet zugewendeten Vermögensgegenstand ›auf Kosten‹ des Zuwendenden erhält, liegt in der Natur der Sache. Deshalb ist das Tatbestandsmerkmal ›auf dessen Kosten‹ im Regelungsbereich aller Leistungskondiktionen stets erfüllt (s Rn 15). Ihm kommt auch für die Bestimmung der bereicherungsrechtlich relevanten Leistungsbeziehungen in Mehrper...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unvorhersehbare Erforderlichkeit

Rn. 42 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ist die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich, kommt es auf den durchschnittlichen Tageslohn nicht an (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 2 EStG). Die unvorhersehbar sofortige Erforderlichkeit ist Tatfrage. Sie bestimmt sich nach der Vorhersehbarkeit des Arbeitsanfalls, zB bei Messen und Volksfesten (FG D'dorf EFG 1974, 334), i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umgang mit ausländischen Entscheidungen.

Rn 12 Rechtsakte ausl Behörden oder Gerichte im Anwendungsbereich des Art 9 bedürfen der Anerkennung, die sich nach § 328 ZPO oder § 108 FamFG richtet. Bei der Abgrenzung kommt es weniger auf die Form der ausl Entscheidung als auf Funktion und Wesen des ausl Verfahrens an (Looschelders Rz 17 mwN). Bei der Prüfung der Anerkennungszuständigkeit ist § 12 Verschollenheitsgesetz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 § 540 I regelt allgemein die Erlaubnis für jede Form des selbstständigen (Mit-)Gebrauchs der Mietsache durch einen Dritten (vgl N. Fischer, 10 Jahre MietRRefG, S 246 ff, Emmerich JuS 15, 171 [BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13], AG Mitte WuM 22, 273; Ausnahme: Gefälligkeitsverhältnis und Person, deren Mitnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, vgl Rn 6 ff und § 885 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erscheinungsformen.

Rn 5 Die im Wirtschaftsleben häufig anzutreffende, gesetzlich aber nicht definierte und geregelte Treuhand ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder für den Treugeber kraft einer besonderen Vereinbarung (Treuhandabrede) Rechtsmacht über dessen Vermögen (Treugut) ausübt (Bork Rz 1313). Einen typischen Treuhandvertrag gibt es jedoch nicht. Die Rechtsbeziehungen müssen vi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Öffentlichkeitsarbeit.

Rn 17 Keine Regelungsbefugnis des Präsidiums besteht auch iRd Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts durch Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. Sie ist Gerichtsverwaltung und umfasst als Annex zur richterlichen Amtspflicht für den Richter die Pflicht zur Mitteilung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (BVerwG NJW 97, 2694 [BVerwG 26.02.1997 - BVerwG 6 C 3/96]; Huff N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungssystem.

Rn 2 Bei hoheitlichem Handeln (§ 839 Rn 19) haftet die juristische Person nach § 839 iVm Art 34 GG, der Handelnde haftet idR nicht, weil Art 34 GG seine Haftung ausschließt. Bei privatrechtlichem Handeln gilt § 89, so dass die juristische Person für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen verfassungsmäßig berufener Vertreter nach §§ 89, 31 iVm mit der jeweiligen Anspr...mehr