Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltsirrtum.

Rn 3 Ein Irrtum über den Erklärungsinhalt liegt nicht vor, wenn der Annehmende die Annahme ausdrücklich erklärt und er über die Möglichkeit, die Erbschaft ausschlagen zu können, geirrt hat (Grüneberg/Weidlich § 1954 Rz 2). Die fehlende Kenntnis vom Ausschlagungsrecht stellt einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar, weil trotz der Unkenntnis ein wirklicher und erklärter Wille vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Standard der Behandlung.

Rn 8 Der Behandelnde schuldet dem Patienten nach § 276 vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Die Bestimmung dieses Standards, der neben der Art und Weise der Behandlung ua auch organisatorische und personelle Planungen umfasst, richtet sich weitgehend nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes (BGH NJW 87, 1479, 1480 [BGH 10.02.19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG

Rn. 229 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der beschränkten StPfl unterliegen Einkünfte iSd § 20 Abs 1 Nr 2, 4, 6 und 9 EStG (s Erläut zu § 20 (Möllenbeck)) sowie Erträge aus Wandelanleihen (FG D`dorf vom 06.12.2017, 2 K 1289/15, BB 2018, 2709;bestätigt durch BFH vom 13.07.2021, I R 6/18, BStBl II 2022, 24) und Gewinnobligationen wie zurückgewährte Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten.

Rn 3 Erw 22 und 23 konkretisieren, was unter den freien Wettbewerb einschränkendem Verhalten iSd Art 6 III zu verstehen ist (zu Überschneidungen mit Art 6 I, II insb Hellner YbPrIntL 07, 49, 69). Die Kollisionsnorm soll danach Verstöße gegen nationale wie gemeinschaftsrechtliche Wettbewerbsvorschriften, die den nach Art 101 f AEUV verbotenen Verhaltensweisen entsprechen, erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anbahnungssituation.

Rn 12 Auch Art 6 schützt wie seine Vorläufer grds an sich nur den passiven, nicht den aktiven Verbraucher, doch droht die Rspr des EuGH zu Art 17 (ex 15) EuGVVO dies zu verwässern, wenn wirklich keine Kausalität des Ausrichtens für den Vertragsschluss mehr gefordert wird (Rn 17; vgl Bisping ERPL 14, 513). Die objektiven Voraussetzungen sind in I lit a) und b) neu und alterna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zu § 269 III 3.

Rn 54 Nach § 269 III 3 kann der Kl nunmehr auch die Klage zurücknehmen, wenn der Klageanlass vor Rechtshängigkeit weggefallen ist. Die Anwendbarkeit auf Fälle der Erledigung vor Anhängigkeit ist allerdings umstr (dafür LG Düsseldorf NJW-RR 03, 213 [LG Düsseldorf 19.11.2002 - 24 T 101/02]; Zö/Greger § 269 Rz 18c; § 269 Rn 28; dagegen Bonifacio MDR 02, 499; offengelassen von B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Während des Erdienungszeitraums

Tz. 178 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Unternehmen hat die Annullierung oder Erfüllung (cancellation or settlement) als vorgezogene Ausübung zu betrachten (Fiktion) und folglich den Aufwand, der ansonsten noch im verbleibenden Erdienungszeitraum erfasst worden wäre, sofort zu buchen (IFRS 2.28 (a); sog. acceleration of vesting). Die Formulierung in IFRS 2 "der Betrag, der anso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verrechnung, Verrechnungsabrede und Aufrechnungsvertrag.

Rn 5 Von der Aufrechnung zu unterscheiden ist die sog Verrechnung. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, über die im Gesetz vorgesehenen Fälle des Erlöschens eines Schuldverhältnisses hinaus weitere Tatbestände zu vereinbaren (›Erfüllungsersetzungsvertrag‹). Hierunter fällt auch eine Verrechnungsabrede, teilweise auch als Aufrechnungsvertrag bez...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 30 Brüssel IIb-VO – Anerkennung einer Entscheidung.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. (2) Unbeschadet des Absatzes 3 bedarf es keines besonderen Verfahrens für die Aktualisierung der Personenstandsbücher eines Mitgliedstaats auf der Grundlage einer in einem anderen Mitgliedstaat ergange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines und Anwendungszeitraum

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 11b EStG bezweckt die Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmäler. Die Norm steht in Zusammenhang mit § 7i EStG , der durch erhöhte Absetzungen von bestimmten AK oder HK die Finanzierung von Baudenkmälern und einzelnen Gesamtanlagen fördert, während § 11b EStG den entsprechenden Erhaltungsaufwand fördert. Zum Verhältnis des § 6 Abs 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verhältnis zur Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 29 Die Vollstreckungsabwehrklage und die Abänderungsklage für den gleichen Streitgegenstand schließen sich grds gegenseitig aus (BGHZ 163, 187, 189 = NJW 05, 2313; BGH NJW 08, 1446, 1447; Rosenberg/Schwab/Gottwald § 159; Zö/G.Vollkommer § 323 Rz 19; Anders/Gehle/Anders ZPO § 323 Rz 6), da sie unterschiedliche Rechtsschutzziele verfolgen (zur Abgrenzung im praktischen Fall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 7 Die Rspr hat die Anwendung des § 286 I in diesem Bereich zT sehr stark eingeschränkt, indem sie allein auf den unklaren Begriff des ›Betroffenseins‹ abgestellt hat. Zur Anwendung des § 287 soll es danach genügen, dass der Vertragspartner oder der durch die jeweilige Vorschrift Geschützte durch ein bestimmtes Ereignis tatsächlich in seinen Rechten ›betroffen‹ worden ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 120 I FamFG anzuwenden (Brandbg FamRZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Grundurteils.

Rn 20 Unter den vorstehenden Voraussetzungen kann in jedem Prozessstadium (auch in der Revisionsinstanz, so BGH NJW 95, 1093, 1095 [BGH 15.12.1994 - IX ZR 18/94]) ein Grundurteil erlassen werden, auch nach Aktenlage (§ 251a II). Bei einer Stufenklage ist die jeweilige Stufe durch Teil-, nicht durch Grundurteil zu erledigen (BGH NJW 89, 2821, 2822 [BGH 26.04.1989 - IVb ZR 48/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Freiberufler.

Rn 46 Neben der Bildung von Partnerschaften nach dem PartGG sowie von GmbHs schließen sich Angehörige freier Berufe, insb Ärzte und Rechtsanwälte, auch zu Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusammen. Der Zusammenschluss mehrerer Ärzte zu einer GbR in Form von Gemeinschaftspraxen ist von bloß organisatorischen Zweckbündnissen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt nach der Wille...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) ›Weiterfresserschäden ieS‹.

Rn 43 ›Weiterfresserschäden ieS‹ fallen in den Grenzbereich zwischen Vertrags- und Deliktshaftung: Bei der Sachmängelgewährleistung ist problematisch, dass im Zeitpunkt des Gefahrübergangs ein Teilmangel vorhanden ist, der erst später auf die Gesamtsache übergreift. Bei der Deliktshaftung bereitet das Erfordernis einer Verletzung des Integritätsinteresses Probleme. Entscheid...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schweigen im Allgemeinen.

Rn 3 Schweigen stellt auch im kaufmännischen Verkehr grds keine Annahme dar (NK-BGB/Rademacher/G. Schulze § 147 Rz 5). Auch iRv § 663 und § 44 BRAO folgt aus einem Unterlassen der Ablehnungsanzeige nur ein Ersatzanspruch auf das negative Interesse (§ 663 Rn 5; Jauernig/Mansel § 663 Rz 3). Anders im Anwendungsbereich von § 516 II 2, § 362 I HGB und § 5 III 1 PflVG . In diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dac) Darbietung

Rn. 118 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine Darbietung ist jede unterhaltende Präsentation einer Tätigkeit, mithin ein Vorführen, Zeigen, oder auch ein Zu-Gehör-Bringen. Von der FinVerw werden beispielhaft aufgeführt (BMF BStBl I 2010, 1350 Tz 17): Ausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen, Shows, Turniere oder Wettkämpfe. Eine Personenidentität zwischen dem Ausübendem und dem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundgedanken.

Rn 40 Die Regelung der §§ 280 III, 281–283 beruht auf zwei Grundgedanken: Zunächst bedeutet Schadensersatz statt der Leistung Liquidation des Schuldverhältnisses, soweit es auf Erfüllung der verletzten Pflicht in Natur gerichtet war, durch Ersatz des ›Erfüllungsinteresses‹ oder ›positiven Interesses‹. Schadensersatz statt der Leistung ist also Schadensersatz anstelle des Erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. 2. Stufe – Wahlrecht des Bestellers.

Rn 3 Auch nach Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Besteller auf der zweiten Stufe der Mängelhaftung grds frei wählen, ob er den Unternehmer auf Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) in Anspruch nehmen oder andere Mängelrechte (Selbstvornahme mit Vorschuss und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen will. Demggü hat der Unternehmer nach ergebn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1568a und 1568b BGB

Rn 1 §§ 1568a und b stellen die materiellen Vorschriften zur Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände nach Scheidung der Ehe dar, während sich das Verfahren nach §§ 200 ff FamFG bestimmt und die Kostenvorschriften im FamGKG enthalten sind. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes ist identisch mit dem in §§ 1361a, 1369, 1932 verwendeten. Rn 2 §§ 1568a und b sind nu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Problematik.

Rn 1 Die wesentliche Bedeutung des § 331 liegt in I. Dieser stellt seinem Wortlaut nach nur eine Vermutung für den Zeitpunkt auf, zu dem der Dritte das ihm zugewendete Recht erwerben soll: Wird die Leistung erst nach dem Tod des Versprechensempfängers fällig, soll der Dritte seinen Anspruch auch erst mit diesem Tod erwerben. Er hat also vorher noch keine Rechtsstellung, die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung und Funktionen des Schuldrechts.

Rn 1 Das Schuldrecht gehört zum Kern des zivilen Vermögensrechts, welchen es zusammen mit dem Allgemeinen Teil und dem Sachenrecht bildet. Regelungsgegenstand ist – wie auch die Überschrift zum zweiten Buch des BGB deutlich macht – das ›Recht der Schuldverhältnisse‹. ›Schuld‹ meint dabei keinen moralischen Vorwurf, sondern die Verpflichtung von Personen im Rechtsverkehr; ›Sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Der 8. Abschn des 1. Buches des FamFG enthält allgemeine Regelungen für die Vollstreckung von Entscheidungen in Familiensachen und in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Durch die Einfügung eines Allgemeinen Teils sollte die im früheren FGG noch sehr unübersichtliche Regelung der Vollstreckung vereinfacht werden. Wegen vieler, verstreuter Sondervo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 2 ROM II – Außervertragliche Schuldverhältnisse.

Gesetzestext (1) Im Sinne dieser Verordnung umfasst der Begriff des Schadens sämtliche Folgen einer unerlaubten Handlung, einer ungerechtfertigten Bereicherung, einer Geschäftsführung ohne Auftrag (›Negotiorum gestio‹) oder eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (›Culpa in contrahendo‹). (2) Diese Verordnung gilt auch für außervertragliche Schuldverhältnisse, deren Ent...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Abbildung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich

Tz. 188 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Manche Geschäftsvorfälle sind als eigenkapitalbasierte Vergütungstransaktionen zu qualifizieren, obwohl es nicht zur Übertragung von Aktien bzw. ähnlichen Anteilen, Optionen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten kommt. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Vergütungstransaktionen, bei denen eine Barvergütung auf die Wertentwicklung eines Eig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste.

Rn 11 Der sachliche Anwendungsbereich der ersten Alternative erfasst das Einkommen des Schuldners, welches dieser durch den Einsatz seiner Arbeitskraft erzielt. Die Regelung schützt den Schuldner bei nicht wiederkehrend zahlbaren Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste. Diese Formulierung entspricht der bisherigen Regelung in § 850 I 1 aF. Einbezogen werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel an Baumaterialien (lit b).

Rn 17 Die praktisch sehr bedeutsame Norm erweitert den Geltungsbereich der 5-Jahres-Frist. Sie hat 3 Voraussetzungen: (1) (a) Qualifizierung als üblicherweise für ein Bauwerk (s BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 44 f) verwendete Sache, zB Baustoff wie Zement, Ziegel, Bauteil wie Fenster, Rohre, Fertigbauelemente (Forster NZBau 07, 479, 480), technisches Ag...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem BilReG im Jahr 2004 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nicht nur darzustellen. Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 2 HGB sind diese zusätzlich zu analysieren. Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist auch das Geschäftsergebnis als ein Element des Geschäftsverlaufs darzustellen und zu analysieren (vgl. Tz. 58). Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundgedanke und Regelungsgehalt.

Rn 12 Der dem Berechtigten durch § 816 I 1 gewährte Ausgleich für den nach Gutglaubensvorschriften hinzunehmenden sachlich-rechtlichen Verlust des Verfügungsgegenstandes greift nicht, wenn der Nichtberechtigte unentgeltlich verfügt und deshalb aus der Verfügung keinen kondizierbaren Gegenwert erlangt. Den dann notwendigen Interessenausgleich schafft § 816 I 2, indem er dem B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 130 1; 903 14 Beispiele 903 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 33, 41 Nachbarwand 921 10 Nachbesserung 275 12 Anspruch 278 20 eigenmächtige ~ 275 12 Kaufsache 439 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers 2183 1 Nacherbe 1967 12; 1968 3; 1981 6, 10; 1994 3; 2001 4; 2009 2; 2019 1; 2032 8; 2033 9; 204...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Vorschriften über die Vollstreckungsabwehrklage gelten nicht nur für Urt, sondern gem § 795 auch für die in § 794 I erwähnten Schuldtitel; bei einzelnen Schuldtiteln des § 794 I entfällt § 767 II. Gemäß § 95 I, II des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v 22.12.08 gelten die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist in jeder Lage des Verfahrens, mithin auch im Revisionsverfahren, vAw zu prüfen (stRspr; BGHZ 217, 350 – Internetforum; NJW 19, 76; BAG NZA 21, 1469 mwN). Dabei ist in der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten, was allerdings durch Auslegung der Rü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Verletzung einer Pflicht des Schuldners löst Schadensersatzansprüche nur aus, wenn er die Pflichtverletzung – respective den Umstand, der sie verursacht hat – zu verantworten hat. Das deutsche Zivilrecht verwendet für diese Verantwortung zumeist den Begriff Vertretenmüssen. Nach neuem Schuldrecht ist dieser Topos weitgehend auf Schadensersatzansprüche beschränkt: § ...mehr