Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Ausweis und Bewertung der Leasingforderungen

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Beim Leasinggeber sind infolge der Zurechnung des Leasingobjekts lediglich die fälligen Leasingforderungen zu aktivieren. Sie sind unter dem Posten "Forderungen aus LuL" auszuweisen, sofern die Gesellschaft nicht unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fällt. Für Gesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG gilt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Aufwandsdegression des Leasinggebers übersteigende degressive Leasingraten

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Degressive Leasingraten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des für eine Abrechnungsperiode zu entrichtenden Entgelts im Zeitablauf abnimmt. Bei stark degressiven Entgeltverläufen (als Extremfall: lediglich eine Rate zu Beginn) können die Leasingraten in den Anfangsperioden die beim Leasinggeber aus dem Vertrag resultierenden Periodena...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis

Rn. 147 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasingnehmer hat die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in seiner Bilanz in einem separaten Posten getrennt von den anderen Vermögenswerten auszuweisen. Wahlweise kann er sie aber auch zusammengefasst mit den Vermögenswerten zeigen, die sich in seinem wirtschaftlichen Eigentum befinden, wenn er die Nutzungsrechte im Anhang erläutert ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.1 Gewinnrealisierende Übertragung (Übersicht und Grundsätze)

Tz. 52 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übersicht (Gewinn oder Verlust aus Tw-Ansatz) Abw von der Rechtsfolge der Bw-Übernahme gem § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG sind in folgenden Ausnahmefällen die stillen Reserven/stillen Lasten (ggf nachträglich) im Zeitpunkt der Übertragung (dazu s Tz 46a) wegen eines zwingenden Ansatzes des übertragenen WG zum Tw aufzudecken: wenn die Besteuerung d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Immobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der zweite, von der Finanzverwaltung am 21.03.1972 veröffentlichte, Erlass zu Leasingfragen betrifft Vollamortisationsverträge über unbewegliche WG (vgl. BMF, Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2 – S 2170–11/72, BStBl. I 1972, S. 188). Hinsichtlich der Begriffsabgrenzung "Finanzierungsleasing" wird darin auf den Mobilien-Vollamortisationserlass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Berichtigung fehlerhafter Buchwertansätze

Tz. 179a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Stellt sich im Nachhinein heraus, dass einzelne Bw-Ansätze des eingebrachten BV beim Einbringenden materiell-rechtlich unzutr ermittelt worden sind (zB iR einer Bp beim Einbringenden) und werden diese Fehler korrigiert (weil die St-Festsetzungen des Einbringenden, die auf der/den fehlerhaften Bil basierten, noch änderbar sind), hat die Übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 64 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei einem Leasingvertrag handelt es sich, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 18), um ein schwebendes Geschäft. Der Leasinggeber darf daher nach den geltenden Grundsätzen (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 19ff.) seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Leasingnehmer erst dann als Forderung aktivieren, wenn er seine Sach- oder Dienstleistung er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Anhangangaben

Rn. 148 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zielsetzung der Anhangangaben ist die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen, um dem Adressaten zusammen mit den Informationen in der Bilanz, GuV sowie KFR ein besseres Verständnis darüber zu vermitteln, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die VFE-Lage sowie die Cashflows haben (vgl. IFRS 16.51; IFRS 16.89). Für den Leasingneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Kein spaltungsbedingter Übergang nicht verbrauchter Verlustabzüge sowie eines Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 1 iVm § 12 Abs 3 und ­§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 432 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das SEStEG hat den früher in § 12 Abs 3 S 2, § 15 Abs 4 und § 19 Abs 2 UmwStG geregelten Übergang nicht verbrauchter kstlicher und gewstlicher Verlustabzüge von der übertragenden auf die übernehmende Kö bei einer Verschmelzung oder Spaltung gestrichen. Tz. 433 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Dass ein verbleibender Verlustabzug nicht mehr auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.4 Abschreibung einer aktivierten Homepage-Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Eine Homepage-Software ist ein abnutzbarer immaterieller Vermögensgegenstand und daher über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei ist der Zeitraum zugrunde zu legen, über den die Homepage-Software genutzt wird. Die Nutzun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 5.2 Steuerbilanz

Wird die Webserverleistung von einem Hosting-Dienstleister gegen ein monatliches oder jährliches Entgelt bezogen, so sind die Ausgaben analog zur handelsrechtlichen Behandlung als Aufwand auch als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Werden einzelne der dargestellten Soft- und Hardwarekomponenten angeschafft, so sind diese auch für die Steuerbilanz zu aktivieren und über die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 4.4 Steuerbilanz: Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut bilanzieren

Steuerlich ergibt sich keine abweichende Behandlung. Die Domain-Adresse ist in die Steuerbilanz als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut zu übernehmen. Eine Abschreibung erfolgt nicht.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 5.1 Handelsbilanz

Ein Webserver-Rechner ist die technische "Hardwarebasis" für eine Homepage-Software. In der Regel verfügen nur Unternehmen mit eigener IT-Abteilung über die internen Ressourcen zum Betrieb eines "Webservers "- bestehend aus Webserver-Rechner und Webserver-Software –, da der sichere Betrieb eines Webservers im Internet einiges an technischem Know-how voraussetzt. Daher bezieh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.3 Welche Aufwendungen dürfen handelsrechtlich im Fall von Mischformen aktiviert werden?

Neben den gerade beschriebenen Formen der Anschaffung einerseits und der Herstellung andererseits gibt es Mischformen. Dabei wird eine erworbene Standardsoftware zum Betrieb einer Homepage durch einen externen Dienstleister nur noch betriebsbereit "gemacht", indem z. B. notwendige Zugänge geschaffen werden und die Homepage-Software so konfiguriert wird, dass sie im Sinne des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.5 Welche Aufwendungen dürfen handelsrechtlich bei der Miete einer Homepage-Software aktiviert werden?

Einfache Internetpräsenzen können ggf. auch mit einer "angemieteten" Homepage-Software betrieben werden. In diesem Fall zahlt der Unternehmer für die Nutzung einer Software zur Einrichtung und Pflege seiner Homepage von einem entsprechenden Softwaredienstleister ein laufendes Entgelt. Diese Software ist mandantenfähig und wird von dem Softwaredienstleister vielen Kunden glei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.3 Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz

Eine entgeltlich erworbene Homepage-Software ist in die Steuerbilanz zu übernehmen. Als immaterieller Vermögensgegenstand kann eine Homepage-Software in der Steuerbilanz nur linear abgeschrieben werden. Die amtlichen Abschreibungstabellen äußern sich zur Nutzungsdauer für Software noch nicht. Die oben im handelsrechtlichen Teil dargestellten Grundsätze zur Schätzung einer Nu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.1 Aufwende im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung einer Homepage-Software

Wie oben bereits erwähnt, ist der im Zugriff der Webserver-Software abgelegte Programmcode in einer Web-Programmiersprache (z. B. PHP) die eigentliche Software zur Erzeugung der unternehmenseigenen Webseite (Homepage Software). Sie wird entweder durch eigene Mitarbeiter oder durch beauftragte Programmierer erstellt. In den Programmcode können auch Designs und Templates für d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 4.2.2 Bewertung einer Domain-Adresse

Eine Domain-Adresse gilt (derzeit) – im Gegensatz zu einer Software – grundsätzlich als wirtschaftlich nicht abnutzbar. Daher gilt die Nutzung einer Domain-Adresse als nicht zeitlich begrenzt. Aufwendungen für den Domain-Namen sind daher Anschaffungskosten für einen nicht abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens. Demzufolge dürfen die damit verbunden...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7 Die amtlichen AfA-Tabellen dienen als Orientierung

2.7.1 Hilfsmittel der Schätzung Schätzungen der betriebsindividuellen Nutzungsdauer sind i. d. R. mit Unsicherheiten verbunden, da sich die maßgeblichen Faktoren nicht genau vorausberechnen lassen. Daher muss dem Kaufmann bei der Schätzung ein Ermessensspielraum zugestanden werden. Das Prinzip kaufmännischer Vorsicht gebietet, im Zweifel eher eine zu kurze als zu lange Nutzun...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.6 Keine Anwendung der AfA-Vorschriften auf kurzlebige Wirtschaftsgüter

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, deren Nutzungsdauer 12 Monate nicht übersteigt (sog. kurzlebige Wirtschaftsgüter), unterliegen nicht der AfA, sondern stellen in voller Höhe sofort abziehbare Betriebsausgaben[1] dar. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von kurzlebigen Wirtschaftsgüter sind auch dann in voller Höhe im ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.3 Abweichen von der AfA-Tabelle

Will der Steuerpflichtige in seiner Steuerbilanz eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, als in den AfA-Tabellen angegeben, hat er dafür die Beweislast. Die Abweichung bedarf dann einer besonderen Begründung.[1] Ein Abweichen von den Richtwerten für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern nach den amtlichen AfA-Tabellen erfordert eine Auseinandersetzung mit ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer und AfA-Tabellen die richtige Vorgehensweise

Zusammenfassung Überblick Das Gebot der Planmäßigkeit gebietet die Abschreibung nach Maßgabe eines Abschreibungsplans, der vor Vornahme der ersten Abschreibung festgelegt werden muss. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand muss vor Beginn der ersten Abschreibung entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung ein bestimmter Plan aufgestellt werden, der die rechnerischen Grund...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / Zusammenfassung

Überblick Das Gebot der Planmäßigkeit gebietet die Abschreibung nach Maßgabe eines Abschreibungsplans, der vor Vornahme der ersten Abschreibung festgelegt werden muss. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand muss vor Beginn der ersten Abschreibung entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung ein bestimmter Plan aufgestellt werden, der die rechnerischen Grundlagen der jährl...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8 Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

2.8.1 Anschaffung oder Herstellung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren Bei der Erstanschaffung eines Notebooks/Laptops oder Tablets wird das selbstständige Wirtschaftsgut "PC" einheitlich abgeschrieben. Es wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bilanziert, wenn die Anschaffungskosten über 1.000 EUR netto liegen. Für Workstations, Persona...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4 Nutzungsdauer bei immateriellen Wirtschaftsgütern

2.4.1 Allgemeine Hinweise Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihn...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.2 Abschreibungsbesonderheiten beim Geschäfts- oder Firmenwert

Nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB gilt der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (Fiktion). Für ihn besteht also eine Aktivierungspflicht. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB planmäßig über seine betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Das Aktivierungsgebot bezieht si...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8.1 Anschaffung oder Herstellung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren

Bei der Erstanschaffung eines Notebooks/Laptops oder Tablets wird das selbstständige Wirtschaftsgut "PC" einheitlich abgeschrieben. Es wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bilanziert, wenn die Anschaffungskosten über 1.000 EUR netto liegen. Für Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u....mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.2 Vermutung der Richtigkeit

Die amtlichen AfA-Tabellen haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie jedoch für die Gerichte bindend wären.[1] Die AfA-Tabellen sind anzuwenden, soweit sie nach der Einschätzung des FG den Einzelfall vertretbar abbilden. Für das Finanzamt haben sie den Charakter einer Dienstanweisung. Für den Steuerpflichtigen handelt es sich um das Angebot der Ver...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.4 Einigung auf eine bestimmte Nutzungsdauer

Prinzipiell kann das Finanzamt die AfA-Sätze in jedem Steuerabschnitt neu ermitteln, ohne an die Ermittlungen für die Vorjahre gebunden zu sein.[1] Einigen sich Finanzamt und Steuerpflichtiger jedoch auf eine bestimmte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts, ist das Finanzamt daran grundsätzlich für die Dauer des Wirtschaftsguts gebunden.[2] Wenn sich später herausstellt, dass ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2 Im Steuerrecht zählt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Wirtschaftsguts.[1] Die Bestimmung der AfA-Sätze liegt somit nicht im freien Ermessen der Finanzverwaltung.[...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3 Technische, wirtschaftliche und rechtliche Nutzungsdauer

Unterschieden wird zwischen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Nutzungsdauer. 2.3.1 Die Technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen i. d. R. zusammen. Entsprechen sich die wirtschaftliche u...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1 Handelsrechtlich muss ein Abschreibungsplan erstellt werden

1.1 Inhalt des Abschreibungsplans Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmetho...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.8.2 Anschaffung oder Herstellung in nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahren

Im neueren BMF-Schreiben[1] hat sich die Finanzverwaltung zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software geäußert. Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 des BMF-Schreibens näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.1 Hilfsmittel der Schätzung

Schätzungen der betriebsindividuellen Nutzungsdauer sind i. d. R. mit Unsicherheiten verbunden, da sich die maßgeblichen Faktoren nicht genau vorausberechnen lassen. Daher muss dem Kaufmann bei der Schätzung ein Ermessensspielraum zugestanden werden. Das Prinzip kaufmännischer Vorsicht gebietet, im Zweifel eher eine zu kurze als zu lange Nutzungsdauer anzusetzen.[1] Unzuläss...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.2 Geschäfts- oder Firmenwert: Keine Schätzung möglich – Nutzungsdauer 15 Jahre

Sehr praxisrelevante immaterielle Wirtschaftsgüter sind der Geschäfts- oder der Firmenwert und der Praxiswert. Der entgeltlich erworbene (nicht der selbst geschaffene) Geschäftswert ist bilanzierungsfähig. Es handelt sich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Eine Teilwert-AfA ist bei einer Wertminderung des Geschäftswerts aber unabhängig von der festgelegten Nutzungsdauer zuläs...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.2 Die Nutzungsdauer muss geschätzt werden

I. d. R. steht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts nicht fest. Für die Bemessung der AfA ist dann die voraussichtliche "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung"[1] nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Die zu...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.1 Inhalt des Abschreibungsplans

Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmethode enthalten.[1] In der Praxis wer...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.2 Die Wirtschaftliche Nutzungsdauer: Umfasst den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut rentabel genutzt werden kann

Wirtschaftsgüter nutzen sich wirtschaftlich ab, wenn sie – unabhängig von ihrem materiellen Verschleiß – erfahrungsgemäß wirtschaftlich zur Erzielung von Einkünften nur zeitlich beschränkt verwendbar sind.[1] Eine wirtschaftliche Abnutzung setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut nicht nur aufgrund des technischen Verschleißes, sondern aus anderen Gründen erheblich an Wert verl...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.5 Nutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern: Die Restnutzungsdauer zählt

Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, kommt es auf die gewöhnliche Restnutzungsdauer an, die sich an dem Zustand des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs und der beabsichtigten betrieblichen Nutzung orientiert.[1] Bei gebraucht erworbenen Wirtschaftsgütern ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer daher die betriebsindividuelle Restnutzungsda...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.5 Nutzungsdauer bei GWG

Bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. GWG), die im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort abgesetzt werden, spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle, wenn von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht wird. Entsprechendes gilt für Wirtschaftsgüter, die unter Verdrängung des § 7 EStG in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.1 Objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Beanspruchung

Steuerlich bemisst sich die AfA bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, vor allem bei beweglichen Wirtschaftsgütern, nach der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" des Wirtschaftsguts.[1] Die Bestimmung der AfA-Sätze liegt somit nicht im freien Ermessen der Finanzverwaltung.[2] Unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist bei der AfA in gleichen Jahresbeträ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.1 Die Technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt

Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen i. d. R. zusammen. Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen.[1] Ist also die wirtschaftliche Nutzungsdauer a...mehr