Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bestimmung des aktuellen Stichtagswerts (Niederstwert)

a) Relevanter Wertmaßstab aa) Vorbemerkung Rn. 272 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller Abschreibungen die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2019),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strenges Niederstwertprinzip

1. Vorbemerkung Rn. 269 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Das NWP lässt sich aus dem Imparitätsprinzip (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4; HdR-E, Kap. 4, Rn. 105ff.) ableiten. Das Imparitätsprinzip verpflichtet den Bilanzierenden, eingetretene Verluste bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu erfassen. Für VG des UV ist daher an jedem BilSt (Bewertungszeitpunkt) zu prüfen, ob der Börsen- oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Relevanter Markt

aa) Vorbemerkung Rn. 285 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine Abschreibung auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. h...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Bewertung von Forderungen

aa) Vorbemerkung Rn. 312 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 Abschreibungen durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einzelfälle

1. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Rn. 218 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Rn. 448 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Im Handelsrecht sind Immobilien im AV als Sachanlagen auszuweisen, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. § 247 Abs. 2 sowie § 266 Abs. 2). Nach IFRS wird bei Immobilien zusätzlich zwischen (in die Betriebsprozesse integriertem) Sach-AV (Immobilien zur betrieblichen Nutzung) und als Finanzinvestition gehalte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertaufholungs- bzw. Zuschreibungsgebot (Satz 1)

Rn. 344 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 5 besteht für sämtliche Rechtsformen eine Zuschreibungspflicht, wenn die Gründe für die in früheren GJ vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Dies begrenzt die Möglichkeit der Bildung stiller Reserven. Die Vermögens-, aber auch die Ertragslage zeichnen durch das Wertaufholungsgebot ein den tatsächlichen Ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2019), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an inländischen als auch an ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 504f.). Rn. 276 St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Beizulegender Wert

Rn. 282 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Können weder Börsen- noch Marktpreise für den zu bewertenden VG ermittelt werden, ist der beizulegende Wert für die Folgebewertung maßgeblich. Börsen- oder Marktpreise können bspw. bei schwachem Organisationsgrad eines Markts fehlen oder ein Markt ist überhaupt nicht existent. Rn. 283 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim beizulegenden Wert handelt es...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 285 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Bewertung von Wertpapieren

Rn. 328 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertpapiere des UV werden grds. zu deren AK bewertet. Anschaffungsnebenkosten sind zu berücksichtigen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 27ff.). Zum BilSt ist dieser historische Ausgangswert mit dem jeweils beizulegenden Wert zu vergleichen. Dessen Ermittlung bereitet keine Schwierigkeiten, wenn es sich bei den Wertpapieren um börsennotierte Titel ha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nicht abnutzbares Anlage- und Umlaufvermögen

Rn. 371 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 WG des nicht abnutzbaren AV (Grund und Boden sowie Beteiligungen) sowie des UV sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit ihren AHK oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Analog zu den abnutzbaren WG des AV kann ein niedrigerer Teilwert nur dann angesetzt werden, wenn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und des GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorsta...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Absatz- und Beschaffungsmarkt

Rn. 296 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Abweichend von der oben beschriebenen Vorgehensweise wird insbesondere für Handelswaren die Ermittlung sowohl eines absatz- als auch beschaffungsmarktorientierten Werts gefordert (sog. doppelte Maßgeblichkeit; vgl. WP-HB (2019), Rn. F 186ff.). Nach hier vertretener Ansicht ist jedoch für Zwecke eines Niederstwerttests allein der Absatzmarkt r...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In der Bilanz werden unter der Position A.II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücke und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei Lieferungen oder Leistungen. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rn. 442 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wenn ein langfristiger Vermögenswert (vgl. IFRS 5.3) (oder eine Veräußerungsgruppe (vgl. IFRS 5.4), die mindestens einen langfristigen Vermögenswert beinhaltet) nicht mehr im UN eingesetzt werden soll, sondern am BilSt nur noch zur Veräußerung bereitsteht, richtet sich der Ausweis und die Bewertung nach IFRS 5 (vgl. grundlegend und weiterführ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2020), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ableitung aus dem Marktpreis

Rn. 278 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Marktpreis ist "derjenige Preis, der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Art und Güte zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt gewährt wurde" (WP-HB (2019), Rn. F 187). Dabei ist bei der Bestimmung des relevanten Markts insbesondere auf eine angemessene räumliche Abgrenzung des Markts, die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen

Rn. 297 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 RHB werden zum Zweck des Verbauchs oder der Be- und Verarbeitung von Dritten erworben. Im Regelfall ergibt sich ihr beizulegender Wert zum BilSt aus den vom Beschaffungsmarkt abgeleiteten (d. h. inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten und AK-Minderungen) Wiederbeschaffungskosten (vgl. auch Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 288). Ggf. könn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wertaufholungen (Zuschreibungen)

Rn. 437 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Entfällt bei einzelnen abnutzbaren Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter ND zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für eine Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung), muss eine Wertaufholung ("reversal of impairment") auf den gestiegenen erzielbaren Betrag ("recoverable amount") erfolgen (vgl. IAS 36.110ff.), max. jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 7.3 Nachträgliche Herstellungskosten

Nachträgliche Herstellungskosten an einem Gebäude werden der bisherigen Bemessungsgrundlage der AfA hinzugerechnet und mit den bisherigen AfA-Sätzen abgeschrieben. Handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten an einem beweglichen Wirtschaftsgut, erhöhen diese Kosten den Restbuchwert; die Abschreibung erfolgt auf der Grundlage dieser neuen AfA-Bemessungsgrundlage nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 1 Steuerrechtliche ­Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ­einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften dient, sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Er­haltungsaufwendungen und (nachträg­lichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand kann auch bei anderen Wirtschaftsgü...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.1 Unentgeltliche Übertragung

Bei Grundstücksübergaben unter Angehörigen gegen Rente oder dauernde Last, bei denen der Übergabevertrag bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Regelungen über den 31.12.2007 hinaus bis zum Erlöschen der zuvor abgeschlossenen Übergabevereinbarung fort. Die im Folgenden beschriebene Rechtslage gilt also nur für sog. "Altfälle". Wird eine Immobilie gegen ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.2 Barwert

Der Kapitalwert der dauernden Last ist, soweit er auf das Gebäude entfällt, im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen.[1] Als Werbungskosten abziehbar bleibt der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil, wenn die Immobilie vermietet wird.[2] Zusätzlich zu der im jeweiligen Jahr anfallenden AfA ist also der in den laufenden Zahlung...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.1 Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten bei der Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen die Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung.[1] Es handelt sich danach um eine voll- oder teilentgeltliche Übertragung[2], nicht um Unterhaltsleistungen. Trotz des evtl. bestehenden Verwandtschaftsver...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten für der Einkunftserzielung dienende Grundstücke sind nur im Rahmen der AfA verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes als Werbungskosten abzugsfähig. Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallen...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.1 Vermietete Immobilie

Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt werden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis spielt die Abgrenzung der Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Kalenderjahr der Bezahlung abziehbar sind, von den Herstellungskosten, die nur im Wege der AfA berücksichtigt werden können, eine große Rolle. Die Höhe der Aufwendungen ist für die Abgrenzung – mit Ausnahme der anschaffungsnahen Herstellungskosten – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 4 Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht begründet für den Berechtigten ein vererbliches und veräußerliches dingliches Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Grund und Boden einschließlich der zu errichtenden Gebäude fallen nach Ablauf der vereinbarten Dauer des Erbbaurechts an den Eigentümer des Bodens zurück (sog. Heimfall). Der vom Erbbauberechtigten gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 6.1 Vorweggenommene Erbfolge

Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Werden für die Übertragung von Grundbesitz unter nahen Angehörigen im Wege vorweggenommener Erbfolge nur Versorgungsle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.2 Abgrenzung zu den Hausanschlusskosten

Von den Erschließungs- oder Anliegerbeiträgen im vorgenannten Sinne zu unterscheiden sind die sog. Hausanschlusskosten, d. h. die Kosten des erstmaligen Anschlusses des Gebäudes an das Stromversorgungsnetz, an das Gasnetz und die Wasser- und Wärmeversorgung, soweit es sich um ­Anlagen des Eigentümers oder um Kosten für die Hauszuleitung des Versorgungsträgers auf dem Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 1.6.1 Erstmalige Erschließung des Grundstücks durch eine Privatstraße

Der Grundsatz, dass Aufwendungen für eine erstmalige Erschließungsmaßnahme Anschaffungskosten des Grund und Bodens darstellen, gilt nicht für den Fall, dass Anlieger auf eigene Rechnung eine ihnen gehörende Privatstraße mit Versorgungsanschlüssen errichten.[1] In diesem Fall erwerben die Anlieger die zur Erschließung ihres Grundstücks zu errichtende Straße (anteilig) als sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / 6.2 Erbfall

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Nach § 11d Abs. 1 EStG kann der Erbe die AfA des Rechtsvorgängers fortführen. Wird das Grundstück vom Erwerber zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpacht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten und dauernde Lasten / 2.4 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nach Auffassung des Großen Senats des BFH[1], dass Gegenstand der Vermögensübergabe eine die Existenz des Übergebers wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ist und die zugesagten Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des übergebenen Vermögens geleistet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / Zusammenfassung

Begriff Gemeinden können im Rahmen des gesetzlichen Erschließungsbeitragsrechts Erschließungsbeiträge erheben, um ihren nicht anderweitig gedeckten Aufwand für Erschließungsanlagen zu finanzieren (§ 127 Abs. 1 BauGB). Zu den Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 1 BauGB zählen öffentliche Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Wohnwege, Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Privatvermögen / Zusammenfassung

Begriff Je nachdem, ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, kann dies unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Der Art der Gebäudenutzung – Vermietung oder Selbstnutzung – kommt steuerrechtlich bei Grundstücken im Privatvermögen eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden un...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Unternehmensplanung: Umgang... / 3.1 Ein Überblick

Ein erster Ansatz ist, vielleicht überraschend, Unsicherheit und Risiken nicht zu beachten. Dies ist bei Betrachtung von Nutzen und Kosten immer dann sinnvoll, wenn die Ausprägung der Unsicherheit gering bzw. deren Wirkung auf das Unternehmen vernachlässigbar sein dürfte. So sind bspw. alle Kostenarten einer Ergebnisplanung unsicher, bei Kleinpositionen wie Büromaterial, Ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 6.2 Planmäßige Abschreibung

6.2.1 Handelsbilanz Die überwiegende Zahl der immateriellen Vermögensgegenstände ist abnutzbar, da durch Verwendung, Nutzung oder bloßen Zeitablauf in vielen Fällen ein Wertverlust eintritt. Handelsrechtlich sind immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, über die Geschäftsjahre abzuschreiben, in denen sie voraussichtlich genut...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 6.3 Außerplanmäßige Abschreibungen

6.3.1 Handelsbilanz Neben den planmäßigen Abschreibungen sind in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände grundsätzlich auch außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert eines (abnutzbaren oder nicht abnutzbaren) immateriellen Vermögensgegenstands seinen Buchwert dauerhaft unterschreitet.[1] Das Vorliegen einer Wertminderung ist zu jedem Bilanzsti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 6 Die Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände

6.1 Abnutzbarkeit immaterieller Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände können sowohl abnutzbar als auch – in Ausnahmefällen – nicht abnutzbar sein. Ein immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, dessen Nutzung zeitlich nicht begrenzt ist, darf nicht planmäßig abgeschrieben werden.[1] Nicht abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände sind vor allem...mehr