Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.1 Gebäudeeinheit

Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen. AfA von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, soweit es sich nicht um ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 4 Nutzungsdauer

Die Abschreibung von Gebäuden (bzw. selbstständigen Gebäudeteilen) erfolgt bei der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG und bei der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG ohne Rücksicht auf deren tatsächliche Nutzungsdauer mit festen Prozentsätzen.[1] Auch wenn die tatsächliche Nutzungsdauer gewöhnlich länger als die fiktive Nutzungsdauer sein wird, dürfen die g...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, im Rahmen der AfA als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diene...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.3 Mietereinbauten

Mietereinbauten sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornehmen lässt. Es kann sich um selbstständige Gebäudeteile handeln, die eigenständig nach den Regeln der Gebäude-AfA abzuschreiben sind. Der Mieter ist wirtschaftlicher Eigentümer der Einbauten und als solcher zur AfA berec...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 9.1 Fehlerberichtigung bis ins Fehlerjahr möglich

Soweit die Änderung der Steuerbescheide des Fehlerjahres nach den Bestimmungen der AO , z. B. § 173 AO, möglich ist, wird die fehlerhafte Abschreibung im betreffenden (Fehler-)Jahr korrigiert.mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 11 Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Eine AfA ist nicht zu gewähren, wenn der Anschaffungsvorgang in vollem Umfang rückgängig gemacht wird. Auf den Zeitpunkt der Rückzahlung der Aufwendungen, die als Anschaffungskosten geltend gemacht worden sind, kommt es nicht an.[1] Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags hat das Bayerische Landesamt für Steuern[2] im Hi...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.1 Bedeutung

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut sind Werbungskosten, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden.[1] Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.6 Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffung...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.5 Außenanlagen

Im Bewertungsrecht versteht man unter Außenanlagen die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind[1], bewertungsrechtlich aber weder als Gebäude noch als Gebäudeteil qualifiziert werden. Einkommensteuerrechtlich ist von Bedeutung, ob die sog. "Außenanlage" der Bewertungseinheit Gebäude zuzurechnen ...mehr

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Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden

Zusammenfassung Überblick Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, verteilt über einen bestimmten Zeitraum, im Rahmen der AfA als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Ve...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6.1 Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungs...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3.3 Öffentliche Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Gegenleistungen für die zeitliche Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung von unbeweglichem Vermögen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Unerheblich ist dabei, ob der Mieter selbst oder ein Dritter die Gegenleistung erbringt. Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenh...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3.1 Investitionszuschuss

Bei einem Investitionszuschuss dient der Zuschuss nicht der Gegenleistung für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts; vielmehr besteht das Interesse des Zuschussgebers regelmäßig darin, dass bestimmte Investitionen vorgenommen und die bezuschussten Wirtschaftsgüter während einer bestimmten Zeit für den geförderten Zweck vorgehalten und eingesetz...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2 Abschreibungsgegenstand

2.1 Gebäudeeinheit Nach § 7 Abs. 1 EStG ist Gegenstand der AfA das abnutzbare Wirtschaftsgut im Ganzen. Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen. AfA von unselbstständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, soweit...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.2 Gebäude und Gebäudeteile

Unselbstständige Gebäudeteile sind zusammen mit der Gebäudeeinheit abzuschreiben, zu der sie gehören. Die Unterscheidung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Gebäudeteilen wird nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang getroffen. Unselbstständige Gebäudeteile sind solche Bestandteile des Gebäudes, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mi...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.4 Garagen

Garagen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern Teil des Wirtschaftsguts "Gebäude" und zusammen mit diesem abzuschreiben. Dies gilt auch für nachträglich errichtete Garagen[1] und für eine sog. Mehrfachparkanlage im Untergeschoss eines Gebäudes.[2] Anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern sind Garagen, die auf dem Gelände eines großen Mietwohnungskomplexes nachträg...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 4 Ermittlung des Totalüberschusses (Überschussprognose)

Bei der Ermittlung des Totalüberschusses ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren[1]: Für die Überschussprognose ist nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger abzustellen. Der Prognosezeitraum umfasst – wenn nicht von einer zeitlich befris...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / Zusammenfassung

Überblick Die steuerrechtlich relevante Anschaffung bzw. Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter im Privatvermögen wirkt sich nur durch die auf die Jahre der ­Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter verteilten Anschaffungs-/Herstellungskosten im Rahmen der AfA als ­Werbungskosten aus. Dabei gelten die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 3 Einkunftserzielung

Das Gebäude und die selbstständigen Gebäudeteile können nur dann steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie dürfen also nicht jahrelang leer stehen.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Z...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3.2 Ertrags- oder Aufwandszuschüsse

Zu den Ertrags- oder Aufwandszuschüssen zählen z. B. die privaten Baukostenzuschüsse von Mietern. Vereinbaren die Parteien eines Mietverhältnisses eine Beteiligung des Mieters an den Kosten der Herstellung des Gebäudes und einigt sich der Mieter mit dem Vermieter, dass die Kosten ganz oder teilweise verrechnet werden, entsteht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch, der i. d. R...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.1 Kaufpreis

Der Kaufpreis stellt oftmals den betragsmäßig bedeutendsten Teil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts dar. Für die Höhe der Anschaffungskosten kommt es nicht darauf an, ob der Kaufpreis überhöht oder günstig ist. Nicht zu den Anschaffungskosten für eine Eigentumswohnung gehört der Teil des Kaufpreises, der auf die Übernahme der Instandhaltungsrücklage nach § 21 Abs. 5...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 3 Zuschüsse

Die Bemessungsgrundlage für steuerrechtliche Abschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts. Die Bemessungsgrundlage kann aber auch durch einen Zuschuss aus öffentlichen oder privaten Mitteln gemindert werden. Entscheidend ist, ob es sich um Investitionszuschüsse oder um Aufwands- und Ertragszuschüsse handelt. Ei...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 6 Werbungskosten bei Miteigentum

Bei Miteigentümern muss geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermietet und somit den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich verwirklicht haben oder ob lediglich einer der Miteigentümer dies getan hat. Maßgeblich ist, wer durch den Mietvertrag berechtigt und verpflichtet wird.[1] Die Feststellung, wer un...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.1.1 Begriff

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.5 Anschaffungsnebenkosten

Zu den Anschaffungskosten zählen auch alle Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb sowie der Versetzung des erworbenen Gebäudes in einen funktionsbereiten Zustand angefallen sind, soweit sie dem Gebäude direkt zugeordnet werden können, ohne Rücksicht darauf, ob der Aufwand tatsächlich zu einer Wertverbesserung des Gebäudes geführt hat.[1] Zu den ...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.7 Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Zivilrechtlich entfaltet die Aufhebung des Kaufvertrags Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags. Steuerlich gilt jedoch der Grundsatz, dass zivilrechtlich zurückwirkende Vereinbarungen bzw. Gerichtsentscheidungen keine steuerliche Rückwirkung entfalten können. Falls im gleichen Veranlagungszeitraum ein Kaufvertrag abgeschlossen und dann wieder rückgäng...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 3.1 Vermietung zu Wohnzwecken

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken gilt als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. In diesem Fall sind die Werbungskosten in voller Höhe abzugsfähig. Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2020 galt folgendes: Betrug das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsübli...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.4 Anschaffung, Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskostenzeitraum

Der Zeitpunkt der Anschaffung unterscheidet sich ertragssteuerrechtlich von dem bei der Herstellung maßgebenden Begriff der Fertigstellung, der auf die Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts abstellt. Die Anschaffung setzt den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht voraus. Nach der Rechtsprechung des BFH ist dies der Zeitpunkt, zu dem (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzen und L...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2 Abgrenzung

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen sind die Gebäudeherstellungskosten von den folgenden Kosten abzugrenzen[1]: Anschaffungskosten des Grund und Bodens; Anschaffungs-/Herstellungskosten von Betriebsvorrichtungen; Anschaffungs-/Herstellungskosten von Scheinbestandteilen; Anschaffungs-/Herstellungskosten von Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhall...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.1 Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bilden unabhängig von ihrer Höhe Herstellungskosten, wenn sie für eine Erweiterung i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB entstehen. Eine Erweiterung liegt vor: bei der Aufstockung eines Gebäudes[1]; bei der Errichtung eines Anbaus[2]; bei der Vergrößerung der nutzbaren Fläche[3]; bei der Vermehrung der Substanz des Gebäudes.[4] Nach der...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss

Jahresabschluss-Checklisten 2023 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1 Drittaufwand im Zweierverhältnis: Frage der AfA-Zurechnung

Rz. 104 § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Sollen die an einem zur Einkünfteerzielung eingesetzten Gegenstand entstehenden Aufwendungen berücksichtigt werden, die auf eine wirtschaftliche Last zurückzuführen sind, die ein Dritter bereits in der Vergangenheit getragen hat, tangiert man den Bereich der AfA-Bere...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / VI. Wann sind TW-Abschreibungen auf Krypto Assets (Kryptowährungen, NFT, Airdrops) erlaubt bzw. verpflichtend?

Da Krypto Assets üblicherweise eine unbegrenzte Nutzungsdauer aufweisen, scheidet eine planmäßige Abschreibung grundsätzlich aus.[14] 1. Umlaufvermögen Für Krypto Assets im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip, wonach bei Kursverlusten handelsrechtlich eine Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert erfolgt. Wertsteigerungen dürfen erst bei tatsächlicher Veräuße...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.4 Besonderheiten bei obligatorischen Nutzungsrechten

Rz. 125 Ein durch ein obligatorisches Nutzungsrecht zur Miete oder Pacht überlassenes Wirtschaftsgut führt i. d. R. nicht zu einer AfA-Berechtigung am gemieteten bzw. gepachteten Gegenstand.[1] Rz. 126 Eine Ausnahme bildet die Nutzungsüberlassung durch Leasing-Vertrag, wo sich aufgrund der vertraglichen Gestaltung wirtschaftliches Eigentum des Leasing-Nehmers am Leasing-Gegen...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / VIII. Erhaltungsrücklage als Teil des Gemeinschaftsvermögen

Die hier vertretene Auffassung über das steuerlich intransparente Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG hat auch eine Auswirkung auf die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage und deren spätere Verwendung. Alle Zahlungen an die GdW (auch in die Erhaltungsrücklage) fließen danach in das Gemeinschaftsvermögen steuerwirksam ab (§ 11 Abs. 2 EStG) und stellen aus Sicht des Wohnu...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.2 Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen

Rz. 118 Der IV. Senat hat in seinem Urteil vom 23.11.1995[1] auch zu einer viel diskutierten Sonderbehandlung von Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen Stellung genommen. In der Begründung heißt es lapidar: "Für die Ermittlung der Einkünfte von Ehegatten gelten keine Besonderheiten."[2] Damit werden Überlegungen zunichte gemacht, die auf der Grundlage des Beschlusses de...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / III. Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer

Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 2007[10] haben zwar für die Bemessung der Grunderwerbsteuer bei einem Verkauf bzw. Erwerb von Wohnungseigentum zu einer Rechtsprechungsänderung[11] geführt. Danach ist – entgegen der früheren Rechtsprechung[12] – der anteilige Bestand der Erhaltungsrückstellung für Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbs...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / 2. Überschusseinkünfte aus gemeinschaftlichem Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum kann durch alle Wohnungseigentümer als Teilhaber der Bruchteilsgemeinschaft zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Beispiel (angelehnt an FG Köln v. 22.1.2020 – 3 K 1065/16, juris.) Zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft Lindenstraße 10 gehören drei Garagen, die an die Bewohner eines Nachbargrundstücks vermietet wer...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 2. Kryptowährungen

Nach der Auffassung der Finanzverwaltungen handelt es sich beim Mining, Staking und Forging nicht um die Herstellung der jeweiligen Kryptowährungen, sondern um einen tauschähnlichen Vorgang.[9] Die z.B. im Gegenzug für die zur Verfügung gestellte Rechenleistung zugeteilte Einheit der Kryptowährung (Block Reward) wird daher angeschafft. Gleiches gilt für den Staking Reward. Di...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / II. Bewertung der BFH-Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des BFH[8] zur ertragsteuerrechtlichen Beurteilung der Instandhaltungsrückstellung(§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F.) ist nach hier vertretenem Verständnis so zu interpretieren, dass alle Zahlungen (laufendes Hausgeld und Zuführungen zur Instandhaltungsrückstellung) in das Verwaltungsvermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 6, 7 WEG a.F.) grundsät...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / 1. Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum

Wenn Räume, Flächen oder Grundstücksteile der WEG-Anlage vermietet werden, an dem das Wohnungseigentum besteht, handelt es sich entweder um Sondereigentum oder um gemeinschaftliches Eigentum. Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG ist insoweit ausgeschlossen und kann nur den Ausnahmefall betreffen, dass die GdW z.B. ein Nachbargrundstück hinzuerwirbt, welches nicht dem Wo...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 2. Anlagevermögen

Im Anlagevermögen kann eine außerplanmäßige Abschreibung auf den TW notwendig sein, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt: handelsrechtlich ist diese zwingend, steuerrechtlich besteht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG ein Wahlrecht zur TW-Abschreibung. Ab wann ist von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen? Ungeklärt ist dabei noch, ab wann von einer dauerhaften Wertmin...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / 1. Umlaufvermögen

Für Krypto Assets im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip, wonach bei Kursverlusten handelsrechtlich eine Abschreibung auf den niedrigeren Marktwert erfolgt. Wertsteigerungen dürfen erst bei tatsächlicher Veräußerung berücksichtigt werden. Steuerrechtlich sind diese nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG nur zulässig, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / IX. Zusammenfassung

Nach geltender Verwaltungsauffassung und bisheriger BFH-Rechtsprechung sind laufende Hausgeldzahlungen (Vorschüsse) bei der Einzahlung an die GdW aufwandswirksam und bei der Guthabenerstattung einnahmenwirksam. Davon zu unterscheiden sind die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage/Erhaltungsrücklage, welche erst bei tatsächlicher Mittelverwendung steuerwirksam sind. Bei bil...mehr