Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 178 Obwohl an verschiedenen Stellen geregelt, sind die Regelungen zu den planmäßigen Abschreibungen weitestgehend inhaltsgleich.[1] Im Vergleich zu den handelsrechtlichen Vorschriften sind die Regelungen nach IFRS zu planmäßigen Abschreibungen sehr ähnlich. Es gibt eine weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich Begriffsinhalt, Ansatz, Bewertung und Ausweis. Die größten Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.3 Betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer

Rz. 129 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Entscheidend ist damit nicht die übliche Nutzungsdauer, sondern die spezifisch für dieses Wirtschaftsgut bei diesem Einsatz geltende, die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist somit betriebsspezifisch, d. h., es...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.5 GuV-Ausweis oder Anhangangabe durch Kapital- und KapCo-Gesellschaften

Rz. 60 Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften müssen außerplanmäßige Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausweisen oder im Anhang angeben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1 Abschreibungen nach HGB

Rz. 1 Vermögensgegenstände werden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten), vermindert um Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Abschreibung ist also ein Instrument der Bewertung, indem die Investitionen über die Nutzungsdauer verteilt als Aufwand in der GuV erfasst werden.[1] Abgeschrieben werden Vermögensge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 4 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 12. Aufl. 2018.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.2 Lineare Abschreibung

Rz. 28 Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung als Aufwendungen verteilt. Der Abschreibungszeitraum bemisst sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Es werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.4 Abnutzung für Substanzverringerung (AfS)

Rz. 148 Nach § 7 Abs. 6 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Dabei sind Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs zulässig. Anstelle der Verwendung oder Nutzung nach Absatz 1, wird in Absatz 6 der Verbrauch von Wirtschaftsgütern vorausgesetzt. Zulässig sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.2 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 116 Aufwendungen für die Erweiterung oder Verbesserung eines Wirtschaftsguts in Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind nachträgliche Herstellungskosten, sofern sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort[1] abziehbar sind oder durch die Aufwendungen ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Nachträgliche Herstellungskosten sind gegeben, wenn nach der Fertigstellung etwas N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.2 Geltung für alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform

Rz. 75 Durch das BilMoG wurde in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB für alle Unternehmen ein Zuschreibungsgebot eingeführt. Damit sind nach dem Willen des Gesetzgebers zur Wertaufholung auch Teilerhöhungen der Werte und Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen waren, zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 107 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, sofern für sie nicht ein besonderer Bilanzposten zu bilden ist wie für Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen. Als immaterielle Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile wie Belieferungsrechte, Computerprogramme, Trivialprogramme,[1] betriebliche So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

Rz. 160 Sonderabschreibungen sind zulässig bei abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern[1] des Anlagevermögens.[2] Begünstigt sind neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Nach § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG können die Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betrieblichen Größenmerkmale erfüllt werden. Sie entsprechen denen des Investitionsabzugsbetrags,[3] bezi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.5 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 124 Für unentgeltlichen Erwerb von Betriebsvermögen gilt § 6 Abs. 3 EStG, von Privatvermögen § 11 EStDV. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils z. B. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall) oder der Einzelrechtsnachfolge (Schenkung, vorweggenommene Erbfolge) ist der Rechtsnachfolger an die Werte seines Rechtsvorgängers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.3 Zuschüsse

Rz. 119 Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.[1] Im betrieblichen Bereich hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Einnahmen ansetzen und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich der Zuschüsse als Bemessungsgrundlage ansetzen oder gewinnneutral unter Kürzung der Bemessungsgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.2 Teilherstellungskosten oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten, § 7a Abs. 2 EStG

Rz. 151 § 7a Abs. 2 EStG hat keinen Anwendungsbereich, da es keine anderen Vorschriften gibt, die eine Begünstigung von Teilherstellungskosten oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten vorsehen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 54 Ein niedrigerer Wert kommt für eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Der Buchwert ergibt sich bei abnutzbaren Anlagegegenständen aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen der Vorjahre und den Abschreibungsbetrag aus planmäßiger Abschreibung des laufenden Geschäftsjahrs, bei anderen Anl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

1 Abschreibungen nach HGB Rz. 1 Vermögensgegenstände werden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten), vermindert um Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Abschreibung ist also ein Instrument der Bewertung, indem die Investitionen über die Nutzungsdauer verteilt als Aufwand in der GuV erfasst werden.[1] Abgesch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.5 Umfang der Wertaufholung

Rz. 78 Nach § 253 Abs. 5 HGB darf der niedrigere Wertansatz nach Fortfall der Gründe für die Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 und Abs. 4 HGB nicht beibehalten werden. Hieraus folgt, dass die Zuschreibung der Höhe nach durch den Betrag der seinerzeit erfolgten außerplanmäßigen Abschreibung begrenzt ist. Ferner sind bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlageve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.1 Wertaufholungsgebot

Rz. 74 Ein niedrigerer Wertansatz nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 und Abs. 4 HGB darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB). Es besteht also ein Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert nicht mehr bestehen bei Immateriellen Anlagen, Sachanlagen und Finanzanlagen nach einer außer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.2 Zweck

Rz. 6 Bei der planmäßigen Abschreibung kommt es nicht in erster Linie darauf an, die Vermögensgegenstände zu den Bilanzstichtagen mit den "richtigen Werten" i. S. d. jeweiligen Zeitwerte auszuweisen, sondern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung zu verteilen. Primäres Ziel ist daher im Sinne der dynamichen Bilanzauffassung die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.1 Geltung für Finanzanlagen

Rz. 51 Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder (bzw. vorübergehender) Wertminderung vorgenommen werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Für Finanzanlagen besteht also für die Abschreibung auf den niedrigeren Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot, bei voraussichtlich nicht dauernder (vorübergeh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Rz. 47 Vom Gesetz werden die Gegensatzpaare "voraussichtlich dauernde Wertminderung" im Zusammenhang mit allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und "voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung" im Zusammenhang mit Finanzanlagen verwendet. Was hierunter zu verstehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. "Voraussichtlich" hat im Zusammenhang mit "dauernd" nichts mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.1 Inhalt und Form

Rz. 5 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind planmäßig auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann, zu verteilen. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ein Abschreibungsplan aufzustellen. Spätestens bei Vornahme der ersten Abschreibung werden hierbei festgelegt: die Nutzungsdau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.4 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 110 Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern abzüglich der Schulden hinaus innewohnt.[1] Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind und losgelöst von der Person des Unternehmers au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.1 Geltung für Sachanlagen und Finanzanlagen

Rz. 46 Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert ist bei Anlagegegenständen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung geboten, im Gegensatz zu den Umlaufgegenständen, die handelsrechtlich bei jeder Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben sind.[1] Daher wird diese Regelung, im Gegensatz zum strengen Niederstwertprinzip bei den Umlaufgegenständen, als...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.4 Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 50 Bei nicht abnutzbaren Anlagegegenständen ist die Nutzungsdauer nicht begrenzt. Handelte es sich im vorstehenden Beispiel um einen nicht abnutzbaren Anlagegegenstand, würde dessen Buchwert nicht während der Betriebszugehörigkeit gemindert. Der Buchwert bliebe also während des Zeitraums vom 31.12.02 bis zum 31.12.10 und auch später bis zu seinem Ausscheiden aus dem Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 176 Im Gegensatz zur prinzipienorientierten Regelung der Abschreibungen nach dem HGB überwiegen nach IFRS sachverhaltsorientierte Regelungen. So finden sich die Bewertungsvorschriften in verschiedenen Standards, die jeweils für die einzelnen Kategorien von Vermögenswerten bestehen. Rz. 177 Daraus resultiert, dass schon die Zugangsbewertung für unterschiedliche Vermögenswe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.1 Abschreibungsgebot und Abschreibungswahlrecht

Rz. 45 Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände des Anlagevermögens allgemein bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Es besteht daher nur be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.1 Abnutzbare Anlagegegenstände

Rz. 3 Abnutzbare Anlagegegenstände "sind" handelsrechtlich planmäßig abzuschreiben. Es besteht also ein Abschreibungsgebot. Planmäßige Abschreibung bedeutet: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind um Abschreibungen nach einem bestimmten Plan zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.1 Zugangsbewertung und Grundsachverhalte der Folgebewertung

Rz. 2 Wurde ein Vermögensgegenstand mit Mitteln des Unternehmens angeschafft oder hergestellt, sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.[1] Die Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Diese Wertobergrenze gilt auch für die Folgebewertung, wobei die Anschaff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.2 Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung

Rz. 52 Finanzanlagen gehören nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.[1] Daher können die für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellten Merkmale für die Abgrenzung zur dauerhaften Wertminderung[2] nicht angewendet werden. Bei Finanzanlagen werden Erträge aus Kapitalanlagen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen reali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.3 Wegfall der Abschreibungsgründe

Rz. 76 Die Gründe für die Abschreibung eines Vermögensgegenstands des Anlagevermögens auf den niedrigeren Wert durch außerplanmäßige Abschreibung oder eines Vermögensgegenstands des Umlaufvermögens auf den niedrigeren sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergebenden Wert oder auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert dürfen nicht mehr bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.2 Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 42 Der bei der Übernahme eines Unternehmens entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gesetzlich als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand fingiert (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB). Für ihn besteht nach dem Vollständigkeitsgebot Aktivierungspflicht (§ 246 HGB). Der auf ihn nach Verteilung des Gesamtentgelts auf die einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.1 Wertansätze in der Handelsbilanz

Rz. 62 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenstän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.5 Zuschreibungspflicht

Rz. 224 Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.4 Bilanzpolitische Einschätzungsspielräume und Corporate Governance

Rz. 225 Die IFRS haben zwar auf den ersten Blick recht große Ähnlichkeit mit den Abschreibungsregelungen nach dem HGB, doch ergeben sich durch die Lösung von den steuerrechtlichen Vorschriften im Detail deutlich mehr Einschätzungsspielräume, die einer intensiven Beobachtung des Corporate-Governance-Systems und der internen Revision bedürfen. So sind neben der Entscheidung be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.2 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 63 Vom Wert I oder II der Tabelle in Rz. 62 ist am Abschlussstichtag der niedrigste Wert anzusetzen. Für den Ansatz des niedersten dieser beiden Werte besteht also ein Ansatzgebot. Die Niederstbewertung ist immer anzuwenden, im Gegensatz zu der Bewertung der Anlagegegenstände, die nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.3 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 64 Börsenpreis ist der an einer amtlich anerkannten Börse festgestellte Preis. Es sind nicht nur die Preise deutscher, sondern auch die ausländischer Börsen zu berücksichtigen. Dabei ist der Börsenkurs der Börse heranzuziehen, an der das Wertpapier oder die Ware mutmaßlich gekauft oder verkauft werden soll. Ein Kurswert einer Auslandsbörse ist ggf. mit dem Währungskurs d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.7 Wertaufholungsverbot für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 80 Das Wertaufholungsgebot gilt jedoch nicht für den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Ist dieser auf den niedrigeren Wert abgeschrieben worden, ist dieser niedrigere Wert beizubehalten (§ 253 Abs. 5 Satz 2 HGB). Es besteht also ein Wertaufholungsverbot. Eine nach dem Erwerb des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgte Abschreibung betrifft den erworbenen Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.4 Beizulegender Wert

Rz. 67 Der beizulegende Wert ist anzusetzen, wenn ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist.[1] Je nachdem, ob die Umlaufgegenstände angeschafft oder verkauft werden, ist der beizulegende Wert nach den Verhältnissen des Beschaffungsmarkts oder des Absatzmarkts zu ermitteln. Rz. 68 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden angeschafft. Ihre Werte bestimmen sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.3 Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Rz. 220 Grundsätzlich ist der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln. Liegen keine zurechenbaren Zahlungsströme vor, so ist auch im Sachanlagevermögen der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag nach IAS 36.66 für eine Gruppe von Vermögenspositionen (Cash Generating Unit) zu ermitteln. Dieser Hinweis führt einerseits dazu, dass der Nutzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt

Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Warenposten eingekauftmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.3 Verlustfreie Bewertung

Rz. 72 Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.4 Prüfung der Voraussetzungen für eine Wertaufholung

Rz. 77 § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzt für die Wertaufholung lediglich voraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, also objektiv weggefallen sind. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 253 Abs. 5 HGB soll aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu jedem Bilanzstichtag die Notwendigkeit d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.6 Gängigkeitsabschreibungen

Rz. 73 Bei großen Lagerbeständen sind handelsrechtlich pauschale Abschläge üblich, um Risiken Rechnung zu tragen, die durch Einzelbewertung nicht erfasst werden können. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach der Umschlagshäufigkeit der jeweiligen Lagerposition. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Lagerumschlag ein Indiz für die Gängigkeit ist.[1] Haben keine Verkäufe s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.2 Bestimmung nach den Verhältnissen am Absatzmarkt

Rz. 71 Die Einflüsse des Absatzmarktes wirken sich insbesondere auf den Wert der Handelswaren, unfertigen und fertigen Erzeugnisse aus. Ist am Bilanzstichtag bereits ein negativer Einfluss des Absatzmarkts auf den Wert dieser Vorräte festzustellen, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.[1] Hierbei ist von den voraussichtlich erzielbaren Veräußerungserlösen auszugehen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.3 Nutzungsdauer

Rz. 7 Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände bei der planmäßigen Abschreibung auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Nutzungsdauer hängt ab von der technischen Leistungsfähigkeit oder/und von wirtschaftlichen Umstän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.3 Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 48 Abnutzbare Anlagegegenstände werden durch planmäßige Abschreibungen laufend während ihrer Nutzungsdauer in ihren Wertausweisen gemindert. Wird ihr Wert durch ein Ereignis währen der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gemindert, stimmt der Buchwert im Verlauf der planmäßigen Abschreibung zu einem Zeitpunkt mit dem Stichtagswert der außerplanmäßigen Abschreibung überein....mehr