Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2023, Abgeltungsbere... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zunächst: Der Entscheidung ist nichts hinzuzufügen, außer, dass LG und OLG zutreffend entschieden haben. Die Entscheidung entspricht der h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. dazu die vom OLG angeführten Lit.-Nachw.). Danach gilt: Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger, der in dem vorhergehenden Rechtszug bereits tätig war, noch zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Verwaltung der Realsteuern durch Landesfinanzbehörden (Abs. 2)

Rz. 7 § 22 Abs. 2 AO regelt den Fall, dass in einem Land zwar Gemeinden bestehen, diesen die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern aber nicht übertragen wurde. Obwohl es sich dabei ausgehend von Art. 108 Abs. 2 GG um den gesetzlichen Normalfall handelt, hat die Regelung zzt. nur für Bremen (mit den Gemeinden Bremen und Bremerhaven) Bedeutung. Bremen hat den Gemeinden die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.3 Akteneinsichtsrecht

Rz. 43 Eines der wichtigsten Rechte des Verteidigers ist die Möglichkeit, die das Verfahren betreffenden Ermittlungsakten einzusehen.[1] Dies ist in § 147 Abs. 1 StPO ohne Einschränkung garantiert. Nur durch die vollständige Kenntnis der in diesen Akten dokumentierten Vorwürfe ist eine optimale Verteidigung erst möglich. Rz. 44 Der Beschuldigte selbst hat kein entsprechendes ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Rz. 8 Während für die Ermittlungstätigkeit die staatsanwaltschaftliche Rechtsstellung der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO uneingeschränkt besteht, ist die Abschlussbefugnis eingeschränkt.[1] Die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO kann, wenn nach der Durchführung der Ermittlungen eine Erhebung der öffentlichen Klage nicht in Betracht kommt[2], nach § 399 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1 Rechtsweg

Rz. 18 Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind keine Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 Abs. 2 AO, sodass der Finanzrechtsweg hierfür nicht gegeben ist.[1] Das Strafverfahren ist kein Verwaltungsverfahren i. S. d. Gesetzes. Soweit die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO Funktionen im Strafv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Andere Personen als Verteidiger (Abs. 2)

Rz. 56 Während in § 392 Abs. 1 AO das Recht der Angehörigen steuerberatender Berufe zur Alleinvertretung im finanzbehördlichen Verfahren geregelt ist, betrifft § 392 Abs. 2 AO die Möglichkeit der Benennung anderer als der in § 392 Abs. 1 AO benannten Personen als Vertreter im finanzbehördichen Ermittlungsverfahren. Ferner ist in Abs. 2 der Fall geregelt, in dem ein Angehörig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 400 AO regelt die Befugnis der Finanzbehörde zur Beendigung des Strafverfahrens durch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 386 Abs. 2 AO und § 399 Abs. 1 AO zu sehen. Die Kompetenz der Finanzbehörde zur Beantragung eines Strafbefehls ist nicht gegeben, wenn im Ermittlungsverfahren ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.2 Versagung des rechtlichen Gehörs

Rz. 17 Die Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere, dass das FG gem. § 96 Abs. 2 FGO seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweismittel zugrunde legen darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten[1]; der Beteiligte muss Gelegenheit haben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweismitteln zu äußern. dass das FG – über d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Rechtsstellung des zum Revisionsverfahren Beigetretenen

Rz. 11 Die beigetretene Behörde erlangt mit ihrem Beitritt die Rechtsstellung eines Beteiligten. Sie hat damit das Recht auf Akteneinsicht, Anspruch auf rechtliches Gehör, kann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen oder auf mündliche Verhandlung verzichten, ist zum Termin zu laden und am Schriftsatzaustausch zu beteiligen. Herren des Verfahrens mit Dispositionsbefugnis bl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.3 Verfahren

Rz. 3a Die absoluten Revisionsgründe betreffen nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Revision. Sie müssen deshalb entsprechend den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Form-, Fristerfordernisse usw.) wie auch sonst Verfahrensmängel schlüssig gerügt werden.[1] Schlüssigkeit liegt nur vor, wenn die substanziiert vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit (u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Rechtsschutzgarantie[1] sichert den Zugang zum Verfahren. Das Recht auf Gehör gewährleistet den angemessenen Ablauf des Verfahrens. Wer bei Gericht formell ankommt, soll auch substanziell ankommen, also wirklich gehört werden. Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist für jedes Geric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3.§ 78 FGO – Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine versagte Akteneinsicht

Versagt das FG einen Antrag eines neu bestellten Prozessbevollmächtigten eines Klägers auf Akteneinsicht ohne rechtlich anzuerkennenden Grund, verletzt es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör. Im Streitfall rügten die Kläger im Rahmen ihrer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des FG die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Akteneinsicht zu anonymer Anzeige: Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht (inklusive einer anonymen Anzeige im Betriebsprüfungsverfahren) oder stehen dem die Beschränkungen aufgrund des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 AO entgegen? Das FG entschied dazu: Bei einer anonymen Anzeige gegen einen Steuerpflichtigen handelt es sich um "personenbezogene Daten" i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 42 Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, mir Akteneinsicht in die Nachlassakten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 43 Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Akteneinsicht in Adoptionsakte

Rz. 120 Dazu das OLG Frankfurt:[108] Zitat 1. Die das Einsichtnahmegesuch eines nicht verfahrensbeteiligten privaten Dritten zurückweisende Entscheidung nach § 13 Abs. 2, Abs. 7 FamFG betreffend die Akten eines abgeschlossenen Verfahrens stellt nach der vorzunehmenden funktionellen Betrachtung einen Justizverwaltungsakt dar, gegen den der Antrag auf gerichtliche Entscheidung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einseh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Rechtsmittel

Rz. 112 Statthaftes Rechtsmittel gegen die Versagung der Akteneinsicht ist die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff., 63 FamFG.[106] Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / d) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 36 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 31 FamFG). Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in die Nachlassakten

Rz. 106 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Kosten

Rz. 118 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Abschriften und deren Beglaubigung gelten die Gebührenvorschriften der Nr. 17000 ff. KV GNotKG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Einsichtsrecht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen

Rz. 12 Nach §§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3 FamFG kann jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ein eröffnetes Testament einsehen und eine beglaubigte Abschrift davon verlangen. Rz. 13 Ein rechtliches Interesse ist enger als ein berechtigtes Interesse. Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Die anwaltlich... / IV. Die Verfahrensabschnitte

Für die Aufteilung des Strafbefehlsverfahrens in verschiedene Verfahrensabschnitte gelten keine Besonderheiten. Auch das Strafbefehlsverfahren kann aus vorbereitendem, gerichtlichen und Rechtsmittelverfahren bestehen. Vorbereitendes und gerichtliches Verfahren sind nach § 17 Nr. 10a RVG verschiedene Angelegenheiten. Von Bedeutung ist, dass das vorbereitende Verfahren nach de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 40 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Kopien und deren Beglaubigung gilt Nr. 31000 KV GNotKG. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[54] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Zeitaufwand

Rz. 153 Maßgebend für die Bestimmung des Zeitaufwandes ist der Umfang der Pflegschaftsgeschäfte. Dieser bestimmt sich im Wesentlichen nach der aufgewendeten Arbeitszeit.[107] Nach herrschender Auffassung der Rechtsprechung[108] besteht ein Vergütungsanspruch nur für Tätigkeiten des Nachlasspflegers, die dieser nach wirksamer Bestellung erbracht hat. Für vor der Bestellung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / l) Rechtsmittel

Rz. 48 Gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts ist die befristete Beschwerde nach den §§ 58 ff., 63 FamFG statthaft. Rz. 49 Gegen die Versagung der Einsicht bzw der Erteilung von Abschriften aus den Nachlassakten ist die befristete Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Das Beschwerderecht besteht auch gegen eine Zwischenverfügung, die die Gewährung der Akteneinsicht v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Einsicht in sämtliche Unterlagen und Dateien gewähren, dem Insolvenzgericht, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über die Akteneinsicht.

Rn 9 Die Entscheidung ist unter Abwägung der widerstreitenden Interessen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 - 1Z BR 167/94]). Dabei ist zu prüfen, ob der Akteneinsicht schutzwürdige Interessen des Beteiligten aus dessen Persönlichkeits- und Vermögenssphäre, der Öffentlichkeit oder Dritter entgegenstehen. Trotz Art 5 Abs 1 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationspflichten, Akteneinsicht und Erteilung einer Abschrift (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 S 1 verpflichtet den GV, betroffene Personen, den Schuldner und bzw oder dritte Personen nach Abs 4 S 2 Hs 2, unverzüglich nach Erledigung des Vollstreckungsauftrags über die Durchführung eines Auskunfts- oder Unterstützungsersuchens zu unterrichten. Die zeitnahe Information setzt die Betroffenen in den Stand, nach Maßgabe von Abs 5 S 2 Akteneinsicht und die Ertei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Akteneinsicht.

Rn 4 Der Akteneinsicht unterliegen die von dem Gericht im Zusammenhang mit dem Verfahren geführten sowie die von anderen Gerichten oder Behörden erhaltenen Akten, sofern sie Grundlage der Entscheidung waren oder sind (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 5 Nach Abs 6 sind Entwürfe, vorbereitende Arbeiten (›Voten‹) sowie Dokumente über Abstimmungen den Beteiligten od...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Akteneinsicht durch die Beteiligten (Abs 1).

I. Unbeschränkte Einsicht. Rn 3 Abs 1 räumt den Beteiligten ein unbeschränktes Recht auf Akteneinsicht ein, wobei ein berechtigtes Interesse nicht erforderlich ist. II. Gegenstand der Akteneinsicht. Rn 4 Der Akteneinsicht unterliegen die von dem Gericht im Zusammenhang mit dem Verfahren geführten sowie die von anderen Gerichten oder Behörden erhaltenen Akten, sofern sie Grundla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 299 ZPO – Akteneinsicht; Abschriften.

Gesetzestext (1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. (2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. (3) 1Werden die Prozessakten elektroni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung.

Rn 13 § 13 Abs 5 verweist für die Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung auf § 299 Abs 3 ZPO.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 760 ZPO – Akteneinsicht; Aktenabschrift.

Gesetzestext 1Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. 2Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 13 FamFG – Akteneinsicht.

Gesetzestext (1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Akteneinsicht durch Dritte (Abs 2).

I. Gegenstand der Einsicht und Ausnahmen. Rn 7 Abs 2 erlaubt am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht nur bei Glaubhaftmachung (§ 31 Abs 1) eines berechtigten Interesses (zum Gegenstand der Einsicht oben Rn 3 f). Die Akteneinsicht anderer Gerichte erfolgt durch Rechtshilfe (§§ 156 ff GVG, Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 181). II. Berechtigtes Interesse. R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Akteneinsicht/Steuer.

Rn 12 Zur Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse und zur Ausfertigung vgl § 357 FamFG. Es fällt bei Zeugniserteilung volle Gebühr (KV Nr 12210 GNotKG) an (§ 2353 Rn 31), bei Zurückweisung eine 0,5 Gebühr, höchstens 400 EUR (KV Nr 12212 GNotKG), bei Antragsrücknahme vor Entscheidung eine 0,3 Gebühr, höchstens 200 EUR (KV Nr 12211 GNotKG). Bei Antrag auf Erteilung eines weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2228 BGB – Akteneinsicht.

Gesetzestext Das Nachlassgericht hat die Einsicht der nach § 2198 Abs. 1 Satz 2, § 2199 Abs. 3, § 2202 Abs. 2, § 2226 Satz 2 abgegebenen Erklärungen jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rn 1 Das Recht zur Akteneinsicht wegen der in der Vorschrift genannten Erklärungen des Testamentsvollstreckers oder zu seiner Benennung setzt ein rechtliches, ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zuständigkeit.

Rn 14 Nach Abs 6 erfolgt die Entscheidung über die Akteneinsicht durch das verfahrensführende Gericht. Funktionell zuständig ist der jeweilige Entscheidungsträger. Zur Beschleunigung und Straffung des Verfahrens entscheidet bei Kollegialgerichten der Vorsitzende (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 15 Entscheidungen über die Akteneinsicht in laufenden Verfahren sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand der Einsicht und Ausnahmen.

Rn 7 Abs 2 erlaubt am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht nur bei Glaubhaftmachung (§ 31 Abs 1) eines berechtigten Interesses (zum Gegenstand der Einsicht oben Rn 3 f). Die Akteneinsicht anderer Gerichte erfolgt durch Rechtshilfe (§§ 156 ff GVG, Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 181).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Fahrtenbuchauf... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin, die sich gegen eine befristete Fahrtenbuchführungspflicht wendet, beanstandet u.a., dass der angefochtenen Beschl. des VG Hannover v. 5.9.2022 – 5 B 2953/22 – das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletze, weil das VG von ihr Prozessvortrag und hinsichtlich des Messprotokolls sogar einen Gegenbeweis erwarte, obwohl gleichzeitig die dafür notwendige Ak...mehr