Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Rechtslagenvergleich

Rz. 7 Eine Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung – Abs. 2 Nr. 1 setzt zunächst voraus zu bestimmen was ohne die zu überprüfende Klausel gilt. Es ist daher ein Rechtslagenvergleich erforderlich, die Rechtslage mit der Klausel wird mit der Rechtslage ohne die Klausel verglichen. Dieser Rechtslagenvergleich [14] ist sowohl bei der Inhaltskontro...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Vorformulierte Bedingungen

Rz. 33 Vorformuliert sind Vertragsbedingungen, wenn diese vom Verwender oder einem Dritten[27] (Formularbuch, Musterbedingungen) entworfen wurden und schriftlich oder im Kopf des Verwenders[28] gespeichert sind. Rz. 34 Wird eine Regelung auch handschriftlich oder per Stempel mit der Absicht mehrfacher Verwendung in einen Vertragstext eingefügt, so liegt eine AGB vor.[29] Rz. ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Wiederholungsgefahr

Rz. 14 Im Verfahren nach dem UKlaG besteht regelmäßig nur dann eine Veranlassung zur Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, wenn eine vorherige außergerichtliche Abmahnung innerhalb angemessener Frist erfolglos geblieben ist.[14] Verlangt ein Verbraucherverband in seinem Abmahnschreiben, die Verwendung der beanstandeten Klauseln gegenüber allen Kunden zu unterlassen, so liegt ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / V. Salvatorische Klauseln

Rz. 27 Solche Klauseln helfen regelmäßig nicht. Auch darin läge nämlich eine geltungserhaltende Reduktion.[61] Sie verstoßen zudem gegen das Verständlichkeitsgebot in § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB,[62] oft ist auch die Transparenz beeinträchtigt.[63] Rz. 28 Unwirksam ist insbesondere eine Ersatzklausel, wonach im Falle der Unwirksamkeit eine Regelung gelten soll, die der unwirksamen...mehr

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Lexikon / C. Berücksichtigung AGB-rechtlicher Besonderheiten anderer Vertragstypen

Rz. 943 Da Franchiseverträge, wie eingangs ausgeführt, typischerweise Elemente des Lizenz-, Dienst-, Werk-, Kauf- sowie Geschäftsbesorgungsvertrags in sich vereinen und – insbesondere – das Absatzmittlungsverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer Parallelen mit Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen aufweist, empfiehlt sich bei der Prüfung von Franchisev...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 11 Nr. 13 AGBG, jedoch hat das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008[1] ihre Geltung auf Darlehensverträge erstreckt, die ab dem 19.8.2008 abgeschlossen werden.[2] Die Vorschrift lässt eine Klausel, wonach ein Dritter anstelle des Verwenders in den Vertrag eintreten soll oder eintreten kann, nur wirksam sein, wenn alternativ zwei Vor...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Annahmefristen

1. Allgemeines Rz. 7 Nr. 1 betrifft alle Fristen für die Annahme von Angeboten, wenn der Verwender der AGB der Empfänger des Antrags ist. Erfasst ist also die Dauer der Bindung der antragenden Partei, die dem Verwender gegenübersteht, sodass eine Verlängerung oder eine Unsicherheit hinsichtlich der Frist zu Lasten der antragenden Partei ginge. Betroffen sind auch Annahmefrist...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wörtlich § 6 AGBG. Sie regelt die Rechtsfolgen, wenn AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Es bleibt dann grundsätzlich der Vertrag im Übrigen wirksam (Abs. 1). Die Lücke wird grundsätzlich durch das dispositive Recht ausgefüllt (Abs. 2), hilfsweise nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrag...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / F. Rechtsfolgen

I. Grundsatz Rz. 33 Grundsätzlich bleibt der Restvertrag wirksam.[82] Dies ist nur dann anders, wenn kein sinnvoller Rest verbleibt und sich der Rest auch nicht mit Hilfe des dispositiven Rechts und der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer sinnvollen Regelung gestalten lässt (vgl. unten Rdn 51). II. Lückenfüllung Rz. 34 Sie geschieht primär mit Hilfe des dispositiven Rechts (...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Schriftformklausel und ähnliche Klauseln

1. Einfache Schriftformklausel Rz. 40 Die einfache Schriftformklausel besagt, dass mündliche Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen unwirksam sind oder dass bestimmte Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen der Schriftform bedürfen. In AGB tritt die einfache Schriftformklausel gegenüber einem deutlich geäußerten Parteiwillen zurück, wonach die mündliche Abrede gleichwohl gelte...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Leistungsfristen

1. Unangemessen lange Leistungsfristen Rz. 23 Die Entscheidung über die Angemessenheit nach Nr. 1 ist wiederum aufgrund einer Abwägung zu treffen. Zu be­rücksichtigen sind dabei die Art der geschuldeten Leistung und die branchenüblichen Beschaffungs- und Herstellungszeiten einschließlich einer Sicherheitsmarge, aber auch das Interesse des Kunden an alsbaldiger bzw. fristgerec...mehr

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Verwaltervertrag: Zeitpunkt... / 3 Entscheidung

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / I. Bankverträge

1. Jahresentgelt-Klauseln in einem Bausparvertrag Eine Klausel in einem Bausparvertrag, wonach für diesen in der Sparphase ein jährliches Entgelt zu bezahlen ist, genügt nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. v. 28.3.2024 – 2 U 207/22) den Anforderungen an das Transparenzgebot, da mit ihr die Zahlungspflicht des Kunden unmissverständlich dargestellt wird. Die Klausel ist auch k...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt der Regelung Rz. 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis zwischen individuellen Vereinbarungen und vorformulierten Bedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Sie räumt Ersteren den Vorrang ein. Sie bewirkt auch, dass der Anwendungsbereich der AGB von der Reichweite und der Auslegung der individuellen Vereinbarung abhängt und nicht umgekehr...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / III. Kfz-Sachverständigenverträge

1. Sachverständigenhonorar gegen den Unfallgegner Tritt der Unfallgeschädigte seinen Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner in Höhe des Honoraranspruchs des Sachverständigen an diesen ab, verstößt eine Klausel in dem Auftragsformular über die Abtretung der Ansprüche, wonach sich der Geschädigte aufgrund der Abtretung dieses Schadensersatza...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Tatbestandsvoraussetzungen

I. "Gestaltungen" Rz. 5 In Anbetracht des mit der Vorschrift bezweckten "Rundumschutzes" des AGB-Rechts ist dieses Tatbestandsmerkmal grundsätzlich weit zu verstehen. Erfasst werden von ihm zunächst einmal Rechtsgeschäfte jeder Art, insbesondere vertragliche Gestaltungen. Rz. 6 Eine vertragliche Gestaltung liegt beispielsweise vor, wenn der Verwender missbräuchlich eine Rechts...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / V. Verbraucherverträge

1. Restlaufzeit-Verlängerung eines Verbraucher-DSL-Vertrages über 24 Monate Sieht die von einem Telekommunikationsunternehmen gegenüber einem Verbraucher verwandte AGB-Klausel vor, dass der Verbraucher den Auftrag erteilt, seinen noch laufenden DSL-Vertrag im Anschluss an die aktuelle Laufzeit um weitere 24 Monate zu den bisherigen Konditionen zu verlängern, verstößt dies nac...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Einzelfragen

I. Vertragsbedingungen Rz. 10 Vertragsbedingungen liegen vor, wenn durch eine oder eine Mehrzahl von Klauseln das Vertragsverhältnis zwischen Verwender und Kunde näher ausformuliert und gestaltet werden soll.[4] Rz. 11 Erfasst werden auch Regelungen, die das vorvertragliche Stadium erfassen.[5] Rz. 12 Die Klausel "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" besitzt keinen eigenständig...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Beispiele

1. Leistungspflichten des Verwenders a) Lösungsklauseln Rz. 26 Individualvertraglich beschriebene Lieferfristen haben Vorrang vor AGB mit dem Inhalt "Lieferung freibleibend" oder "Selbstbelieferung vorbehalten".[44] In solchen Klauseln liegt der größte Verstoß gegen die individuell vereinbarte Bindung an den Vertrag.[45] b) Änderung der Hauptleistungspflicht Rz. 27 Die individue...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Betroffene Fristen

I. Annahmefristen 1. Allgemeines Rz. 7 Nr. 1 betrifft alle Fristen für die Annahme von Angeboten, wenn der Verwender der AGB der Empfänger des Antrags ist. Erfasst ist also die Dauer der Bindung der antragenden Partei, die dem Verwender gegenübersteht, sodass eine Verlängerung oder eine Unsicherheit hinsichtlich der Frist zu Lasten der antragenden Partei ginge. Betroffen sind ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Sonderprobleme

I. Schriftformklausel und ähnliche Klauseln 1. Einfache Schriftformklausel Rz. 40 Die einfache Schriftformklausel besagt, dass mündliche Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen unwirksam sind oder dass bestimmte Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen der Schriftform bedürfen. In AGB tritt die einfache Schriftformklausel gegenüber einem deutlich geäußerten Parteiwillen zurück, w...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Geltungserhaltende Reduktion

I. Regelfall: Keine geltungserhaltende Reduktion Rz. 14 Die Lücke kann in der Regel nicht durch eine sog. geltungserhaltende Reduktion vermieden werden, also dadurch, dass das Gericht den Inhalt der Klausel auf den gerade noch zulässigen Umfang reduziert. Dies gilt insbesondere auch für Fristen, die Gegenstand von AGB sind. Dieser Grundsatz ist in der Rechtsprechung vielfach ...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 2. Quotenabgeltungsklauseln für Schönheitsreparaturen

a) Unwirksamkeit einer entsprechenden Klausel Zitat „§ 11 Schönheitsreparaturen [...] Besteht das Mietverhältnis bei Auszug des Mieters schon länger als ein Jahr oder liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, und endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, anteilige Kosten für di...mehr

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ZAP 14/2017, Internetreport / 2 Widerruf: Warenrücksendung

Das OLG Karlsruhe hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Widerruf auch durch Warenrücksendung ausgeübt werden kann (Beschl. v. 10.1.2017 – 6 U 75/16). Die seit dem 13.6.2014 gültige Muster-Widerrufsbelehrung sieht die Erklärung des Widerrufs durch Warenrücksendung nicht vor, es sei denn, dass mit der Warenrücksendung eine deutlich gestaltete Erklärung betreffend de...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Abs. 1

Rz. 2 Abs. 1 wird vielfach als negative Einbeziehungsvoraussetzung angesehen.[2] Die Norm setze voraus, dass auch die überraschende Klausel Vertragsbestandteil geworden sei.[3] Dem ist nicht zu folgen. Die Anwendung des § 305c Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass eine wirksame Einbeziehung erfolgt ist. Der Richter muss also nicht etwa eine Beweisaufnahme hierüber durchführen,...mehr

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Lexikon / 2. Formvorschriften

Rz. 1045 Gerichtsstandsvereinbarungen können gemäß Art. 25 EuGVVO geschlossen werden: Rz. 1046 Das Erfordernis der Schr...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. 2Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welche...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Für das Arbeitsrecht erklärt § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 BGB § 305 Abs. 2 und 3 BGB für nicht anwendbar. Auch insoweit gilt die allgemeine Rechtsgeschäftslehre unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB. Hierdurch soll nicht der Status Quo eingefroren, sondern inhaltlich soll Wesensmerkmalen des Arbeitsrechts Rechnung getrage...mehr

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Lexikon / Transparenzgebot

Rz. 1964 Treu und Glauben verpflichten den Verwender von AGB, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (siehe auch Stichwort "Zins- und Zinsberechnungsklauseln" sowie § 307 BGB Rdn 26).[3626] Das Erfordernis der transparenten Gestaltung von AGB fand sich jedoch im AGBG selbst nicht, es wurde erst mit der Schuldrechtsmoder...mehr

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Literaturverzeichnis

Bamberger/Roth, BGB, 42. Edition, Stand 1.2.2017(zit.: Beck'scher Online-Kommentar/Bearbeiter) Baumbach/Hopt, HGB, 37. Auflage 2016 (zit.: Baumbach/Hopt) Bühler, Brauerei- und Gaststättenrecht, Höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung, RWS-Verlag, 14. Auflage 2014 (zit.: Bühler) Clemenz/Kreft/Krause, AGB-Arbeitsrecht, 2013 Emde, Vertriebsrecht, §§ 84 bis 92c HGB, 3. Auflage 2...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit

Rz. 22 Es gilt § 147 Abs. 2 BGB.[51] Unzulässig ist die Verkürzung der in den AGB vorgesehenen unangemessenen auf eine angemessene Frist durch das Gericht; darin läge eine geltungserhaltende Reduktion.[52] Ist die Länge der Frist nicht zu beanstanden, aber ihr Beginn unbestimmt, so ist eine Teilung der Klausel möglich, sodass es bei der bedungenen Länge der Frist bleibt.[53]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Einfache Schriftformklausel

Rz. 40 Die einfache Schriftformklausel besagt, dass mündliche Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen unwirksam sind oder dass bestimmte Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen der Schriftform bedürfen. In AGB tritt die einfache Schriftformklausel gegenüber einem deutlich geäußerten Parteiwillen zurück, wonach die mündliche Abrede gleichwohl gelten soll.[74] Die Rechtsprechung...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Sonderfall: Bauverträge mit Subunternehmern

Rz. 30 Hier wird § 308 Nr. 1 BGB im Hinblick auf die Abnahme der Leistungen des Subunternehmers und deren Regelung in AGB seines Auftraggebers relevant. Damit befasst sich BGH NJW 1989, 1602. Danach wird der Zeitpunkt der Abnahme unangemessen lange i.S.v. § 308 Nr. 1 BGB hinausgeschoben, wenn die Leistung des Subunternehmers aufgrund der Klausel erst erhebliche Zeit nach ihre...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Nach der Art der Beteiligten

Rz. 7 Die Vorschrift gilt auch für AGB, die gegenüber einem Unternehmer,[10] einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. Dies folgt schon aus § 310 Abs. 1 S. 1 BGB, der § 305b BGB nicht nennt.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Streitverkündung

Rz. 8 Grundsätzlich ist die Streitverkündung nach § 66 ZPO auch nach § 5 UKlaG möglich. Eine zulässige Nebenintervention ist jedoch nicht schon dann möglich, wenn ähnliche oder auch inhaltsgleiche AGB verwendet werden.[14] Eine faktische Präzedenzwirkung ist nicht ausreichend.[15] Der Empfehler kann jedoch bei Klage gegen den Verwender zulässiger Nebenintervenient sein.[16]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Inhalt der gesetzlichen Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift in Nr. 1 entspricht in ihrem ersten Halbsatz § 10 Nr. 1 AGBG. Im zweiten Halbsatz ist die auf § 355 Abs. 1 und 2 BGB bezogene Ausnahme hinzugekommen. Die Vorschrift erfasst Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung. Sie erklärt Bestimmungen für unwirksam, worin sich der Verwender der AGB unangemessen lange o...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Vielzahl und Einmalklauseln

Rz. 37 Bei dem Merkmal der Vielzahl kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich schon drei Verträge abgeschlossen wurden, sondern darauf, dass eine Verwendung in drei Fällen beabsichtigt ist.[35] Rz. 38 Für Einmalklauseln eröffnet nur § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB den Anwendungsbereich für Verbraucherverträge; im Übrigen gibt es hier nur eine Inhaltskontrolle nach § 242 BGB. Diese Diffe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Streitwert

Rz. 14 Im Verbandsverfahren bemisst sich der Streitwert nicht nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, sondern nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzeswidrigen AGB-Klausel.[23] Hierbei kann auf vertretbare Angaben des klagenden Verbandes zurückgegriffen werden.[24] Bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tä...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Anders lautende Individualabrede

Rz. 19 Wer in AGB eine unwirksame Klausel verwendet, kann auch insoweit auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, als im Einzelfall dieser Klausel wegen einer anders lautenden Individualabrede keine Bedeutung zukommt.[27] Für das Verfahren nach dem UKlaG ist unerheblich, ob eine beanstandete Klausel im Einzelfall Vertragsinhalt geworden ist. Für ein solches Verfahren ist...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 2. Zahlungsanweisung und Sicherungsabtretungserklärung

Die Klausel Zitat „Durch diese Sicherungsabtretung werden die Ansprüche des Kfz-Sachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Ansprüche gegen mich jederzeit geltend machen, verzichtet dann jedoch Zug um Zug gegen die Erfüllung auf die Rechte aus der Sicherungsabtretung gegenüber den Anspruchsgegnern.” als von einem Sachverständigen ...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / a) Unwirksamkeit einer entsprechenden Klausel

Zitat „§ 11 Schönheitsreparaturen [...] Besteht das Mietverhältnis bei Auszug des Mieters schon länger als ein Jahr oder liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, und endet das Mietverhältnis vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, anteilige Kosten für die Schönheitsreparaturen – einschließlich vora...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / a) Lösungsklauseln

Rz. 26 Individualvertraglich beschriebene Lieferfristen haben Vorrang vor AGB mit dem Inhalt "Lieferung freibleibend" oder "Selbstbelieferung vorbehalten".[44] In solchen Klauseln liegt der größte Verstoß gegen die individuell vereinbarte Bindung an den Vertrag.[45]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Zweck der Vorschrift

Rz. 3 Nach ihrem Wortlaut sowie nach ihrer Entstehungsgeschichte zielt das Umgehungsverbot auf jegliche Umgehung der Vorschriften des AGB-Rechts durch anderweitige Gestaltungen. Demgegenüber hatte der Bundesgerichtshof den Anwendungsbereich des § 7 AGBG zunächst einmal nur auf die Kontrollnormen der §§ 9–11 AGBG (nunmehr §§ 307–309 BGB) bezogen, für die §§ 1–6 AGBG (nunmehr ...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 5. Stornierungskosten einer Reiserücktrittsversicherung

Behält sich ein Reiseveranstalter in einer AGB vor, anstelle einer vorgesehenen Entschädigungspauschale nach § 651h Abs. 2 S. 1 BGB eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er wesentlich höhere Aufwendungen hat als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale nachweist, liegt hierin nach Ansicht des OLG Schleswig (Urt. v. 18.3.2024 – 16 U 74/23)...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / H. Deklaratorische Klauseln

Rz. 31 Klauseln, bei deren Wegfall die gleiche Rechtslage kraft Gesetzes eintreten würde, die wort- oder inhaltsgleich wiedergeben, was ohnehin gilt, sind deklaratorische Klauseln. Insoweit liegt keine Rechtslagendivergenz vor. Würde eine Inhaltskontrolle zur Geltung der gleichen Regelung führen, so zeigt dies, dass eine Inhaltskontrolle nicht möglich ist. § 306 Abs. 2 BGB m...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Inhalt

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wörtlich § 6 AGBG. Sie regelt die Rechtsfolgen, wenn AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Es bleibt dann grundsätzlich der Vertrag im Übrigen wirksam (Abs. 1). Die Lücke wird grundsätzlich durch das dispositive Recht ausgefüllt (Abs. 2), hilfsweise nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegun...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / g) Sonstiges

Rz. 34 Die vorangehende Darstellung (siehe oben Rdn 26 ff.) zeigt, dass die Rechtsprechung den Regelungsbereich von AGB sehr weit zu ziehen geneigt ist, was auch dort zu der Annahme eines Widerspruchs führen kann, wo man dies auf den ersten Blick nicht vermutet. Irgendwo sind aber Grenzen. So ist etwa eine formularmäßige Sicherungsklausel nicht konträr zu einem individuellen...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Ersetzung der Klausel

Rz. 26 Es ist unzulässig, die unwirksame Klausel im Wege inhaltlicher Änderung durch eine andere mit ähnlichem wirtschaftlichen Effekt zu ersetzen. Deshalb kann eine AGB zum Sicherungseinbehalt des Auftraggebers beim Werkvertrag, die eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangt, nicht durch die Pflicht zur Stellung einer einfachen Bürgschaft abgelöst werden.[60]mehr