Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VIII. Weitergehende Transparenzerfordernisse

Rz. 79 Weitergehende Einbeziehungstransparenz erfordern z.B. §§ 312c und 312e BGB im Bereich Fernabsatz,[71] elektronischer Geschäftsverkehr, Fernunterricht und Bankgeschäfte. Rz. 80 Auch für Versicherungsverträge gelten Sonderregelungen, § 5a VVG. Für Reiseverträge gilt zudem § 6 Abs. 3 und 4 BGB-InfoVO. Rz. 81 Voraussetzung der Einbeziehung ist nach § 305 Abs. 2 BGB zunächst...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielt kein Umgehungsverbot. Demgegenüber forderte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Entwurf die Einfügung einer solchen Vorschrift. Dabei verwies er insbesondere auf die Bedeutung, die das Umgehungsverbot in § 6 AbzG für die Entwicklung der Rechtsprechung...mehr

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ZAP 5/2018, Allgemeine Gesc... / III. Inhaltskontrolle

Der Inhalt einer Allgemeinen Geschäftsbedingung darf weder gegen eines der besonderen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB verstoßen noch gegen die Generalklausel des § 307 BGB . Praxishinweis: Von den besonderen Klauselverboten spielen im Mietrecht vereinzelt die Beschränkung der Haftung gem. § 309 Nr. 7 BGB und die Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen gem. § 309 Nr. 5 B...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Schranken der Inhaltskontrolle

Rz. 26 Gegenstand zahlreicher Abhandlungen sind dagegen die Schranken der Inhaltskontrolle [76] in § 307 Abs. 3 S. 1 BGB. Eine Inhaltskontrolle soll nur erfolgen, wenn in AGB von Rechtsvorschriften abgewichen wird. Hierdurch wird der entscheidende Grundsatz des AGB-Rechts ausformuliert: Wer sich zu weit von den Wertungen des Rechts entfernt, wird im Rahmen der Inhaltskontroll...mehr

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ZAP 5/2018, Allgemeine Gesc... / I. Einleitung

Mietrecht und AGB-Recht sind eng miteinander verknüpft, da ca. 24,2 Mio. Mietwohnungen in Deutschland ganz überwiegend mittels eines Formularmietvertrags eines Verbands oder Verlags vermietet werden. Auf diese Verträge sind die §§ 305 ff. BGB anwendbar. Die Entwicklung des AGB-Rechts hat deshalb auch das Mietrecht in den letzten Jahren stark beeinflusst. Dabei ist die Überfü...mehr

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Lexikon / I. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 2121 Das UN-Kaufrecht enthält keine besonderen Voraussetzungen für die Einbeziehung von AGB in einen Vertrag.[3934] Vielmehr richtet sich die Einbeziehung nach Art. 14 ff. CISG unter Berücksichtigung der Auslegungsregeln des Art. 8 CISG.[3935] Ein Rückgriff auf das nach internationalem Privatrecht im Einzelfall zu bestimmende nationale Recht (z.B. § 305 BGB) ist hingegen...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 2. VOB/B: Pauschale Einbeziehung in Werklieferungsverträge zwischen Unternehmern

Das OLG Oldenburg (Urt. v. 5.3.2024 – 2 U 115/23) hat entschieden, dass eine pauschale Einbeziehung der VOB/B in Werklieferungsverträge zwischen Unternehmern möglich ist. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass das in § 310 Abs. 1 S. 3 BGB niedergelegte Anwendungsprivileg auch für den Fall, dass die VOB/B ohne inhaltliche Abweichung gegenüber einem Unternehmer in...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Allgemeines

Rz. 13 Individuell vereinbart i.S.v. § 305b BGB ist alles, aber auch nur das, was nicht vorformuliert i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB ist.[21] Rz. 14 Die individuelle Vereinbarung kann gleichzeitig mit dem Vertrag, der die AGB einbezieht, oder erst später geschlossen werden.[22] Es kommt auch immer wieder vor, dass die Vertragsparteien bei Durchführung des Vertrags einverständlich vo...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Überblick

Rz. 1 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB wird durch die Eingangsnorm und die Legaldefinition in § 305 Abs. 1 BGB bestimmt. Abs. 2 stellt hohe Anforderungen an die Einbeziehung bei Verwendung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr, § 310 Abs. 1 S. 1 BGB. Abs. 3 bezieht sich auf Rahmenvereinbarungen, in denen die Einbeziehung von AGB auch für den oder die daraufhin v...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 4. Zustimmungsfiktion zu einseitiger Gebührenerhöhung

Das KG (Urt. v. 27.3.2024 – 26 MK 1/21) hat in Bezug auf die Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse (AGB-Änderung mittels Zustimmungsfiktion) festgestellt, dass die für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierte Klausel Zitat „Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Regelfall: Keine geltungserhaltende Reduktion

Rz. 14 Die Lücke kann in der Regel nicht durch eine sog. geltungserhaltende Reduktion vermieden werden, also dadurch, dass das Gericht den Inhalt der Klausel auf den gerade noch zulässigen Umfang reduziert. Dies gilt insbesondere auch für Fristen, die Gegenstand von AGB sind. Dieser Grundsatz ist in der Rechtsprechung vielfach statuiert worden.[28] Er gilt auch für den unter...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Vertrauensschutz

Rz. 32 Ein solcher besteht für den Verwender grundsätzlich nicht,[76] denn er trägt immer das Risiko für seine AGB. Auch für den Fall einer Änderung der Gesetzgebung (Einbeziehung des Arbeitsrechts in die §§ 305 ff. BGB durch die Schuldrechtsmodernisierung) hat das Bundesarbeitsgericht dies abgelehnt; es hat nur die Schonfrist aus Art. 229 § 5 EGBGB gewährt.[77] Der Grundsat...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / XIV. Laufende Geschäftsbeziehung

Rz. 102 Bei laufender Geschäftsbeziehung wird im B2B-Verkehr vielfach davon ausgegangen, dass die bisher vereinbarten Geschäftsbedingungen auch für weitere Geschäfte gelten sollen.[99] Nachdem sich Geschäftsbedingungen jedoch ständig ändern und an die Rechtsprechung angepasst werden müssen, gibt es keinen Erfahrungssatz, dass eine ursprüngliche Zustimmung auch für weitere Ve...mehr

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ZAP 16/2023, Basiswissen: A... / V. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)

Die Bedingungen wurden gemeinsam ausgehandelt von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Sie wurden schließlich zur Anwendung empfohlen durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 1. Jahresentgelt-Klauseln in einem Bausparvertrag

Eine Klausel in einem Bausparvertrag, wonach für diesen in der Sparphase ein jährliches Entgelt zu bezahlen ist, genügt nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. v. 28.3.2024 – 2 U 207/22) den Anforderungen an das Transparenzgebot, da mit ihr die Zahlungspflicht des Kunden unmissverständlich dargestellt wird. Die Klausel ist auch keine kontrollfreie Preisvereinbarung. Eine Inhalt...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Problem der Unterwerfung vor Vertragsschluss

Rz. 11 Diesen Widerspruch überbrückt die überwiegende Auffassung damit, dass es sich "streng genommen" nicht um AGB handele, sondern um Abschlussklauseln, die das Gesetz aber den AGB gleichstelle.[15] Dies könne nicht anders sein, weil sonst § 308 Nr. 1 BGB leer liefe.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / d) Lieferfristen

Rz. 31 Individuell vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine haben Vorrang vor AGB, wonach Fristen und Termine unverbindlich sein sollen,[55] der Verwender Lieferfristen überziehen,[56] Liefertermine verschieben[57] oder keine Fixgeschäfte abschließen darf.[58] Sie verwehren es dem Verwender auch, sich bei Lieferverzug auf seine AGB zu berufen, nach denen ihn im Verzugsfal...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Reduktion auf zulässigen Inhalt

Rz. 17 Auch im Verfahren nach dem UKlaG ist es nicht möglich, Klauseln, die nur zum Teil gegen das AGB-Recht verstoßen, mit eingeschränktem Inhalt aufrechtzuerhalten.[21] Im Unterlassungsverfahren nach § 1 ff. UKlaG ist bei der Auslegung der beanstandeten Klausel davon auszugehen, wie ein rechtlich nicht vorgebildeter Durchschnittskunde die Klausel verstehen muss oder zumind...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / 3. Zinsänderungsrecht einer Sparkasse

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 27.3.2024 – 4 U 91/22) hat in Bezug auf die Bedingungen für den Sparverkehr einer Sparkasse, die neben einer Kündigungsfrist von drei Monaten Folgendes bestimmt: Zitat „3.1 Zinshöhe: Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die [Kreditinstitut] dem Kunden den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebenen Zinssatz. [...]” un...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Lückenfüllung

Rz. 34 Sie geschieht primär mit Hilfe des dispositiven Rechts (§ 306 Abs. 2 BGB). Heranzuziehen sind das dispositive Recht und die Rechtsprechung[83] dazu, unter Kaufleuten auch die Handelsbräuche.[84] Die VOB/B gehört in diesem Zusammenhang nicht zum dispositiven Recht.[85] Indessen gehören die sog. halbzwingenden Normen im VVG dazu.[86] Rz. 35 Schulbeispiel ist die gesetzlic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VI. Handelsbrauch

Rz. 73 Richtig ist, zwischen Üblichkeit und Einbeziehung zu unterscheiden. Auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt die Rechtsgeschäftslehre. Was Vertragsinhalt ist, sollte daher nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt werden. Gerade die massenweise Verwendung von AGB hat in einigen Bereichen zu einer "Üblichkeit" von Regelungen geführt, die keinesfalls einer Inhaltsko...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Bei Streitigkeiten aus der Anwendungmehr

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Lexikon / II. Prüfungsmaßstäbe für AGB in Architektenverträgen

Rz. 194 AGB in Architektenverträgen müssen sich an der HOAI messen lassen. Während sich die Vergütungspflicht dem Grunde nach gemäß den zivilrechtlichen Vorschriften richtet,[419] ist die HOAI verbindliches Preisrecht und regelt die Vergütungspflicht der Höhe nach.[420] Sie bildet für Entgeltklauseln ein gesetzliches Leitbild, an dem abweichende Formularbestimmungen zu messe...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 4 Qualifizierte Einrichtungen

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz führt die Liste der qualifizierten Einrichtungen, die es auf seiner Internetseite in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht und mit Stand 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt macht. Es übermittelt die Liste mit Stand zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Europäische Kommission unter Hinweis ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Gesetzestext (1) Wer gegen § 95b Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit Werke und sonstige Schutzgegenstände der Öffentlichkeit auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung in einer Weise zugänglich gemacht werden, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zu...mehr

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Lexikon / I. Praktische Relevanz des AGB-Rechts

Rz. 585 Sieht man einmal von typischen Klauselregelungen, wie etwa Rechts- und Geschäftsnachfolge-, Schadensersatz-, Vertragsstrafen-, Ausgleichs- und Kündigungsklauseln im Besonderen oder ergänzenden Regelungen wie Schriftform-, Aufrechnungsverbots- oder Gerichtsstandsklauseln sowie Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen ab, so finden sich nur wenige höchstrichterliche Entsche...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, UKlaG § 12 Einigungsstelle

Gesetzestext Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend. Rz. 1 § 15 UWG lautet wie folgt: § 15 Einigungsstellen (1) Die Landesregierungen errichten bei Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von ­bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Gru...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. (2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. (3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unte...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Vorformulierte Bedingungen

Rz. 33 Vorformuliert sind Vertragsbedingungen, wenn diese vom Verwender oder einem Dritten[27] (Formularbuch, Musterbedingungen) entworfen wurden und schriftlich oder im Kopf des Verwenders[28] gespeichert sind. Rz. 34 Wird eine Regelung auch handschriftlich oder per Stempel mit der Absicht mehrfacher Verwendung in einen Vertragstext eingefügt, so liegt eine AGB vor.[29] Rz. ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Wiederholungsgefahr

Rz. 14 Im Verfahren nach dem UKlaG besteht regelmäßig nur dann eine Veranlassung zur Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, wenn eine vorherige außergerichtliche Abmahnung innerhalb angemessener Frist erfolglos geblieben ist.[14] Verlangt ein Verbraucherverband in seinem Abmahnschreiben, die Verwendung der beanstandeten Klauseln gegenüber allen Kunden zu unterlassen, so liegt ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Rechtslagenvergleich

Rz. 7 Eine Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung – Abs. 2 Nr. 1 setzt zunächst voraus zu bestimmen was ohne die zu überprüfende Klausel gilt. Es ist daher ein Rechtslagenvergleich erforderlich, die Rechtslage mit der Klausel wird mit der Rechtslage ohne die Klausel verglichen. Dieser Rechtslagenvergleich [14] ist sowohl bei der Inhaltskontro...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / V. Salvatorische Klauseln

Rz. 27 Solche Klauseln helfen regelmäßig nicht. Auch darin läge nämlich eine geltungserhaltende Reduktion.[61] Sie verstoßen zudem gegen das Verständlichkeitsgebot in § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB,[62] oft ist auch die Transparenz beeinträchtigt.[63] Rz. 28 Unwirksam ist insbesondere eine Ersatzklausel, wonach im Falle der Unwirksamkeit eine Regelung gelten soll, die der unwirksamen...mehr

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ZAP 14/2017, Internetreport / 2 Widerruf: Warenrücksendung

Das OLG Karlsruhe hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Widerruf auch durch Warenrücksendung ausgeübt werden kann (Beschl. v. 10.1.2017 – 6 U 75/16). Die seit dem 13.6.2014 gültige Muster-Widerrufsbelehrung sieht die Erklärung des Widerrufs durch Warenrücksendung nicht vor, es sei denn, dass mit der Warenrücksendung eine deutlich gestaltete Erklärung betreffend de...mehr

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Lexikon / C. Berücksichtigung AGB-rechtlicher Besonderheiten anderer Vertragstypen

Rz. 943 Da Franchiseverträge, wie eingangs ausgeführt, typischerweise Elemente des Lizenz-, Dienst-, Werk-, Kauf- sowie Geschäftsbesorgungsvertrags in sich vereinen und – insbesondere – das Absatzmittlungsverhältnis zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer Parallelen mit Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen aufweist, empfiehlt sich bei der Prüfung von Franchisev...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 11 Nr. 13 AGBG, jedoch hat das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008[1] ihre Geltung auf Darlehensverträge erstreckt, die ab dem 19.8.2008 abgeschlossen werden.[2] Die Vorschrift lässt eine Klausel, wonach ein Dritter anstelle des Verwenders in den Vertrag eintreten soll oder eintreten kann, nur wirksam sein, wenn alternativ zwei Vor...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Annahmefristen

1. Allgemeines Rz. 7 Nr. 1 betrifft alle Fristen für die Annahme von Angeboten, wenn der Verwender der AGB der Empfänger des Antrags ist. Erfasst ist also die Dauer der Bindung der antragenden Partei, die dem Verwender gegenübersteht, sodass eine Verlängerung oder eine Unsicherheit hinsichtlich der Frist zu Lasten der antragenden Partei ginge. Betroffen sind auch Annahmefrist...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt Rz. 1 Die Vorschrift entspricht wörtlich § 6 AGBG. Sie regelt die Rechtsfolgen, wenn AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Es bleibt dann grundsätzlich der Vertrag im Übrigen wirksam (Abs. 1). Die Lücke wird grundsätzlich durch das dispositive Recht ausgefüllt (Abs. 2), hilfsweise nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertrag...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / F. Rechtsfolgen

I. Grundsatz Rz. 33 Grundsätzlich bleibt der Restvertrag wirksam.[82] Dies ist nur dann anders, wenn kein sinnvoller Rest verbleibt und sich der Rest auch nicht mit Hilfe des dispositiven Rechts und der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer sinnvollen Regelung gestalten lässt (vgl. unten Rdn 51). II. Lückenfüllung Rz. 34 Sie geschieht primär mit Hilfe des dispositiven Rechts (...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Schriftformklausel und ähnliche Klauseln

1. Einfache Schriftformklausel Rz. 40 Die einfache Schriftformklausel besagt, dass mündliche Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen unwirksam sind oder dass bestimmte Vereinbarungen bzw. Willenserklärungen der Schriftform bedürfen. In AGB tritt die einfache Schriftformklausel gegenüber einem deutlich geäußerten Parteiwillen zurück, wonach die mündliche Abrede gleichwohl gelte...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Leistungsfristen

1. Unangemessen lange Leistungsfristen Rz. 23 Die Entscheidung über die Angemessenheit nach Nr. 1 ist wiederum aufgrund einer Abwägung zu treffen. Zu be­rücksichtigen sind dabei die Art der geschuldeten Leistung und die branchenüblichen Beschaffungs- und Herstellungszeiten einschließlich einer Sicherheitsmarge, aber auch das Interesse des Kunden an alsbaldiger bzw. fristgerec...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / I. Bankverträge

1. Jahresentgelt-Klauseln in einem Bausparvertrag Eine Klausel in einem Bausparvertrag, wonach für diesen in der Sparphase ein jährliches Entgelt zu bezahlen ist, genügt nach Ansicht des OLG Stuttgart (Urt. v. 28.3.2024 – 2 U 207/22) den Anforderungen an das Transparenzgebot, da mit ihr die Zahlungspflicht des Kunden unmissverständlich dargestellt wird. Die Klausel ist auch k...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt der Regelung Rz. 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis zwischen individuellen Vereinbarungen und vorformulierten Bedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsabschluss stellt. Sie räumt Ersteren den Vorrang ein. Sie bewirkt auch, dass der Anwendungsbereich der AGB von der Reichweite und der Auslegung der individuellen Vereinbarung abhängt und nicht umgekehr...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / III. Kfz-Sachverständigenverträge

1. Sachverständigenhonorar gegen den Unfallgegner Tritt der Unfallgeschädigte seinen Anspruch auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner in Höhe des Honoraranspruchs des Sachverständigen an diesen ab, verstößt eine Klausel in dem Auftragsformular über die Abtretung der Ansprüche, wonach sich der Geschädigte aufgrund der Abtretung dieses Schadensersatza...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Tatbestandsvoraussetzungen

I. "Gestaltungen" Rz. 5 In Anbetracht des mit der Vorschrift bezweckten "Rundumschutzes" des AGB-Rechts ist dieses Tatbestandsmerkmal grundsätzlich weit zu verstehen. Erfasst werden von ihm zunächst einmal Rechtsgeschäfte jeder Art, insbesondere vertragliche Gestaltungen. Rz. 6 Eine vertragliche Gestaltung liegt beispielsweise vor, wenn der Verwender missbräuchlich eine Rechts...mehr

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ZAP 24/2024, Die Entwicklun... / V. Verbraucherverträge

1. Restlaufzeit-Verlängerung eines Verbraucher-DSL-Vertrages über 24 Monate Sieht die von einem Telekommunikationsunternehmen gegenüber einem Verbraucher verwandte AGB-Klausel vor, dass der Verbraucher den Auftrag erteilt, seinen noch laufenden DSL-Vertrag im Anschluss an die aktuelle Laufzeit um weitere 24 Monate zu den bisherigen Konditionen zu verlängern, verstößt dies nac...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Einzelfragen

I. Vertragsbedingungen Rz. 10 Vertragsbedingungen liegen vor, wenn durch eine oder eine Mehrzahl von Klauseln das Vertragsverhältnis zwischen Verwender und Kunde näher ausformuliert und gestaltet werden soll.[4] Rz. 11 Erfasst werden auch Regelungen, die das vorvertragliche Stadium erfassen.[5] Rz. 12 Die Klausel "Änderungen und Irrtümer vorbehalten" besitzt keinen eigenständig...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Beispiele

1. Leistungspflichten des Verwenders a) Lösungsklauseln Rz. 26 Individualvertraglich beschriebene Lieferfristen haben Vorrang vor AGB mit dem Inhalt "Lieferung freibleibend" oder "Selbstbelieferung vorbehalten".[44] In solchen Klauseln liegt der größte Verstoß gegen die individuell vereinbarte Bindung an den Vertrag.[45] b) Änderung der Hauptleistungspflicht Rz. 27 Die individue...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Betroffene Fristen

I. Annahmefristen 1. Allgemeines Rz. 7 Nr. 1 betrifft alle Fristen für die Annahme von Angeboten, wenn der Verwender der AGB der Empfänger des Antrags ist. Erfasst ist also die Dauer der Bindung der antragenden Partei, die dem Verwender gegenübersteht, sodass eine Verlängerung oder eine Unsicherheit hinsichtlich der Frist zu Lasten der antragenden Partei ginge. Betroffen sind ...mehr