Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Bestellungsvoraussetzungen

Rz. 244 Nach § 6 Abs. 2 GmbHG muss der Geschäftsführer eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Bestellungsverbote ergeben sich aus § 6 Abs. 2 GmbHG. Ausgeschlossen sind demnach Personen, die aufgrund von Betreuung einem Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB unterliegen (Nr. 1), denen ein Berufs- oder Gewerbeverbot erteilt wurde (Nr. 2), oder die wegen bes...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / c) "Spezialisten-Ausnahme" und Erhaltung der Altersstruktur

Rz. 23 Gem. § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl auszunehmen, deren Weiterbeschäftigung insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Reine Nützlichkeitserwägungen im Interesse des Arbeitgeber...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Bewertung der Sozialdaten

Rz. 22 Aus dem Kreis der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer muss derjenige zuerst gekündigt werden, den die Kündigung vergleichsweise am wenigsten hart trifft. Der sozial Stärkere ist vor dem sozial Schwächeren zu entlassen. Die für die Auswahl relevanten Sozialdaten sind abschließend[17] beschränkt auf:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Inhalt und Verhandlungen

Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) vermeiden will, muss das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Falls dies erfolglos bleibt, muss er sodann die Einigungss...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.2 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll dazu beitragen, die noch immer bestehende Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Die Regelungen des AGG bleiben dabei unberührt. Es gilt der Grundsatz, dass gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gezahlt werden soll.[1] 5.2.1 Begriffsbestimmungen Gleiche Arbeit üben männliche und weibliche Beschäf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Sozialauswahl

Rz. 20 Auch wenn der Arbeitsplatz weggefallen ist und keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht, ist die Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG). Bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Sozialwidrigkeit sind die Diskrim...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 8 Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 bleiben die Regelungen über den Arbeitsschutz in anderen Arbeitsschutzgesetzen unberührt. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz und das Heimarbeitsgesetz, die ergänzend zu den Regelungen des MuSchG anzuwenden sind. Im Verhältnis der Vorschriften zueinander gilt die jeweils strengere Regelung mit dem hö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1.4 Schadensersatz wegen Diskriminierung

Wird ein Arbeitnehmer diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob die Entschädigung steuerfrei bleibt oder steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, richtet sich danach, welche Art von Schaden ausgeglichen wird. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Schadensersatz versteht man die Wiedergutmachung eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder eine Sache erlitten hat. Somit ist regelmäßig eine rechtswidrige Rechtsgutverletzung die Haftungsgrundlage. Außerdem ist es erforderlich, dass der Haftende schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig im Sinne des Zivilrechts g...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.4 Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen

Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, sich in bestimmten Fällen bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Gemäß § 17 Abs. 2 ArbSchG können Beschäftigte die zuständige Behörde informieren, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel für die Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Wichtig Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Wie dargestellt, wurde mit dem "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgeben...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In kollektivarbeitsrechtlicher Sicht kommen mit Blick auf das HinSchG verschiedene (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Betracht. Vor Einrichtung eines Hinweisgebersystems besteht grundsätzlich zunächst ein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats. Die Frage, inwieweit darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung des Hinweisgebe...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / Zusammenfassung

Überblick Ob Vergütung, Gehalt, Lohn oder Entgelt – es gibt viele Begriffe für die pekuniäre Seite dieser Tauschbeziehung von Leistung und Gegenleistung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der eine erbringt eine Arbeitsleistung, der andere bezahlt dafür einen bestimmten Betrag für eine bestimmte Leistung. Ob dieser Betrag "gerecht" sein kann, ist dabei ebenso umstritten wi...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.10 Diskriminierung wegen Schwerbehinderung – Darlegungslast Information des BR

Der Fall Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger wegen der Benachteiligung aufgrund einer (Schwer-)Behinderung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verpflichtet ist. Der Kläger bewarb sich mit Schreiben vom 14.8.2019 auf die von der Beklagten im Internet ausgeschriebene Stelle als "Scrum Master Energy (m/w/d)". Im Bewerbungsschreiben wies er a...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.1 Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

Der Fall Die Arbeitgeberin stellte im Frühjahr 2017 nacheinander zwei neue Beschäftigte als "Mitarbeiter Vertrieb/Außendienst" ein, die die gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnisse hatten und sich bei Urlaub und Krankheit gegenseitig vertraten. Die Klägerin ist im März 2017 als Außendienstmitarbeiterin eingestellt worden, ihr Kollege P bereits im Januar 2017. Die Arbeitgeb...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 8 Die Entgeltransparenzrichtlinie der EU

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 [1] in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für den deutschen Gesetzgeber endet am 7.6.2026. In der Richtlinie selbst sind noch weitere Übergangsregelungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) enthalten. Die Richtlinie bringt erhebliche Änderungen im Hinblick auf die Instrumente zur Durchsetzung de...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Dokumentationsumfang des Gesprächs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 24 Der Arbeitgeber hat das Angebot eines Gesprächs mit der Frau über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG zu dokumentieren; zumindest den Zeitpunkt für das Angebot eines solchen Gesprächs. Zur Nachvollziehbarkeit, ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde, ist für die zuständige Aufsichtsbehörde zunächst die Bezeichnung des Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Anwendung außerhalb von Arbeitsverhältnissen

Rz. 20 Da das MuSchG nach § 1 Abs. 2 MuSchG auch für Frauen gilt, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist § 25 dort sinngemäß anzuwenden. Bedeutung hat er für arbeitnehmerähnlich selbstständig tätige Frauen. Sie haben nach § 25 einen Anspruch auf Fortführung des (Dienst- oder Werk-) Vertrags, wenn sie nicht sowieso auf das Beschäftigungsverbot, das hier nur in einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Billiges Ermessen

Rz. 11 Der Arbeitgeber muss allerdings – wie bei jeder Anwendung des Direktionsrechts – billiges Ermessen ausüben. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht gem. § 106 GewO nach billigem Ermessen auszuüben. Das verlangt von ihm eine Abwägung der wechselseitigen berechtigten Interessen unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Wertentsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 1.2 Behinderung, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

In der Betrachtung der Low Performance gilt es, auch die Bereiche Behinderung und Krankheit sowie im Zusammenhang mit der Krankheit die Arbeitsfähigkeit zu betrachten. Eine Erklärung des Begriffs "Behinderung" lässt sich u. a. im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), in der UN-Behindertenrechtskonvention, in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3 Aufbewahrung/Löschung von Bewerberdaten

Wird ein Bewerber eingestellt, dürfen dessen Daten aus dem Bewerbungsprozess in die nunmehr zu führende Personalakte in dem zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlichen Umfang übernommen werden, soweit sie für das begründete Beschäftigungsverhältnis benötigt werden. Führt das Bewerbungsverfahren dagegen nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, sind die B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.4 Fragerecht nach Gesundheitszustand, Erkrankungen und Impfstatus

Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind einerseits für den Arbeitgeber schon wegen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von großer Wichtigkeit. Andererseits greifen sie nicht unerheblich in die rechtlich geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Das Fragerecht ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Dabei kommt es auf die Zielbezogenhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.4 Frage nach Konfessionszugehörigkeit

Das Recht zur freien Religionsausübung ist grundgesetzlich gewährleistet.[1] Nach der Konfessionszugehörigkeit darf daher im Einstellungsgespräch nicht gefragt werden. Solchen Fragen steht heute auch das AGG entgegen. Eine Ausnahme gilt für sog. Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften gemäß § 118 BetrVG bzw. nach Maßgabe von § 9 AGG. Denkbar ist auch eine Auskunftspflicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.5 Fragerecht nach Behinderung/Schwerbehinderteneigenschaft

Die Frage nach Behinderung oder Schwerbehinderung ist, wenn diese für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist, in der Phase der Vertragsanbahnung und in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses wegen § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX grundsätzlich unzulässig.[1] Sie kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn die Behinderung die vertragsgemäße Arbeitsleistung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.1 Frage nach Schwangerschaft

Gemäß § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 AGG dürfen Bewerber beim Zugang zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen des Geschlechts liegt auch im Fall einer ungünstigen Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor. In Anbetracht der um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.6 Frage nach Parteizugehörigkeit

Das Recht, politischen Parteien beizutreten, ist grundgesetzlich gewährleistet.[1] Nach der Parteizugehörigkeit darf daher im Einstellungsgespräch nicht gefragt werden. Ausnahmen gelten wiederum für die sog. Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften gemäß § 118 BetrVG; im öffentlichen Dienst kann es zulässig sein, nach einer Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Par...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.9 Fragerecht nach Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation

Die Scientology-Organisation beschäftigt seit vielen Jahren die Arbeits-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen. Ihre Anerkennung als Kirche ist bisher in Deutschland – anders als in den USA und Frankreich – ohne Erfolg betrieben worden. Sie akzeptiert nur ihre eigene, in zahlreichen Satzungen geregelte Ordnung und wird vom Verfassungsschutz einiger Bundes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.3 Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft

Für den Bereich der Schwerbehinderung bestand sowohl in der arbeitsrechtlichen Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass der Mensch mit Schwerbehinderung von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muss, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird.[1] Spätestens seit Geltung des Diskriminierungsverbots für schwerbehin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.3 Konsequenz: Kündigungsgrund erforderlich

Liegen die Voraussetzungen vor, ist eine Kündigung sozial nur gerechtfertigt, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Umstände, die die Entlassung des Arbeitnehmers notwendig machen, gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).[1] Infographic Will der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XIX. Ausschluss bei Diskriminierungen (A-7.15 AVB D&O)

Rz. 176 A-7.15 AVB D&O nimmt Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschlusstatbestand enthält unbestimmte Begriffe wie Anfeindung oder Schikane, bei denen fraglich ist, ob man über eine Auslegung zu klaren Ergebnissen gelangt oder ob man von einer Intransparenz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: §§ 481-704, AGG

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. XXXVIII, 2.877 S., 189,00 EUR Das gesamte Werk umfasst fünf Bände, die auf rund 15.000 Seiten das bürgerliche Recht kommentieren. Der neue Band 2 kommentiert die Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.2 Anwendung des AGG im arbeitsrechtlichen Kontext

Auf das AGG berufen können sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Bewerber. Das ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 AGG. Das AGG greift in jeder diskriminierungsrelevanten Arbeitssituation. Das heißt Diskriminierungen sind nicht nur unzulässig beim Lohn, dem Arbeitsklima oder bei der Beförderung, sondern auch bei jeder anderen Situation, die sich aus dem Arbeitsverhältnis e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.1 Zweck des AGG

Zweck des AGG ist die Schaffung einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt. § 1 AGG normiert eine Reihe an Merkmalen, die das Gesetz vor Diskriminierung schützen will.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität" sind Ausdruck einer erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität für geschlechtsbezogene Themen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Praktiken und tradierte Rollenbilder, die früher gesellschaftlich akzeptiert waren, rechtlich auf den Prüfstand stellen müssen. Die Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.1 Beweiserleichterung gem. § 22 AGG

Große Auswirkungen hat die im AGG vorgesehene Beweiserleichterung für den Kläger gem. § 22 AGG. Üblicherweise ist es so, dass der Anspruchsteller den Vollbeweis für das Vorliegen der tatsächlichen Tatbestandsmerkmale des gestellten Anspruchs erbringen muss.[1] Stattdessen muss der Kläger im Geltungsbereich des AGG nur Indizien beweisen, die eine Diskriminierung überwiegend w...mehr