Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 4 Änderung der Vertragsbedingungen

Nach § 3 Satz 1 NachwG a. F. war dem Arbeitnehmer (bzw. dem Praktikanten gemäß § 1 Satz 2 NachwG) eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach der Änderung mitzuteilen. Ab 1.8.2022 sind Änderungen gemäß Art. 6 RL 2019/1152/EU bzw. der Umsetzung in § 3 NachwG sogar stets unmittelbar mit der jeweiligen Änderung mitzuteilen. Ab dem 1.1.2025 kön...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7)

Rn. 81 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 268 Abs. 7 sind für die „in § 251 bezeichneten Haftungsverhältnisse [...] die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen im Anhang zu machen, dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben und dabei Verpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Material- und Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8)

Rn. 371 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 8 sind „bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5, der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 im Anhang anzugeben”. Die Angabepflicht gemäß § 285 Nr. 8 besteht für mittelgroße und große KapG und PersG i. S. v....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Auswirkungen au... / 1 Allgemeines

Die Elternzeit führt zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Dies wirkt sich auf die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Geldleistungen, Sachbezüge, Urlaub, Gratifikationen, vermögenswirksame Leistungen und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die betriebliche Altersversorgung aus. Nach der Rückkehr des Arbeitnehmers stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf denselb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Erweiterung der Angabepflichten in einem IFRS-Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a

Rn. 1081 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Macht ein UN (vgl. HdR-E, HGB § 324a, Rn. 5f.; HdR-E, HGB § 325, Rn. 117) von dem Wahlrecht Gebrauch, anstelle eines HGB-JA einen IFRS-EA offenzulegen (vgl. § 325 Abs. 2a), hat es – vorbehaltlich des Unterlassens von Angaben nach § 286 Abs. 1 und 3 – zusätzlich zu den Angabepflichten nach IFRS noch folgenden Angabepflichten aus dem HGB nach...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Keine Erleichterungen für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften

Rn. 250 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch kleine und Kleinst-KapG sind nach dem Wortlaut des § 268 Abs. 7 verpflichtet, die in § 251 genannten vier Arten von Haftungsverhältnissen ebenso wie die Verpflichtungen gegenüber verbundenen und assoziierten UN sowie die Altersversorgung betreffend jeweils gesondert anzugeben; Entsprechendes gilt für kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.1 Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Pa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Arten der Bewertungsmethoden

Rn. 126 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Grds. lassen sich folgende Bewertungsmethoden unterscheiden: (vgl. Beck-HdR, B 161 (2011), Rn. 62; Bonner HGB-Komm. (2011), § 252, Rn. 243ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 56ff...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 1061 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Rn. 162 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern eine Verbindlichkeit nicht einer der vorgenannten Bilanzpositionen zugeordnet werden kann, hat ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit zu erfolgen. Hierzu gehören u. a. noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine (soweit sie keine Bankschulden sind), Provisionsverpflichtungen sowie rückständige Löhne und Gehälter, Mieten, Pachte...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachweisgesetz / 2 Inhalt der Niederschrift

Der Mindestinhalt des Nachweises ist in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählt. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG (ab 1.1.2025 Satz 7) mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 2 Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt viele Gründe, die für eine bAV sprechen. Zum einen orientieren sich ihre Leistungen i. d. R. an denen der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen bietet sie ein hohes Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem sind Modelle der bAV häufig effektiver und kostengünstiger als Angebote im Bereich der privaten Vorsorge. Für die Arbeitnehmer kann sie z. B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / Zusammenfassung

Überblick Bedingt durch die demografischen Veränderungen verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Dies bedeutet eine Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, denn Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft die wichtigste Säule der Altersversorgu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.4 Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Altersversorgung durchführen und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewähren.[1] Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.[1] Der Arbeitgeber bleibt gegenüber seinem Arbeitnehmer zur Leistung verpflichtet und bedient sich zur Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.5 Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die bAV durchführt und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewährt.[1] Er wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Der Pensionsfonds unterscheidet sich von der Pensionskasse u. a. durch seine liberaleren Anlagevorschriften. A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 5.3 Direktzusage und Unterstützungskasse

In der Praxis wird die betriebliche Versorgung oft über mehrere Gestaltungsformen abgewickelt. Die verschiedenen Vorteile alternativer Durchführungswege können so miteinander kombiniert werden. Wird z. B. eine Unterstützungskasse eingesetzt, so liegt ein Vorteil in der Finanzierungsflexibilität, mit der das Unternehmen die Zuwendungen in Anlehnung an die jeweilige Ertragslag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.1 Entgelteigenschaft der Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung

Die Anhebung der steuerfreien Höchstbeträge für Beiträge des Arbeitgebers für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse wurden im Sozialversicherungsrecht nicht nachvollzogen. Dort sind weiterhin nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.2 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Seit 1.1.2018 sieht das BRSG einen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung vor. Diesen Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags ist u. a., da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 5 Übertragung der betrieblichen Altersversorgung

Bei Arbeitgeberwechsel besteht die arbeitsrechtliche Möglichkeit, die unverfallbaren Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung mitzunehmen.[1] Neben gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften sind auch vertragliche, ohne Fristerfordernis unverfallbare Anwartschaften einbezogen worden. Daneben wird die Übertragung der betrieblichen Altersversorgung zwischen externen Vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Neue Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung

Im Jahr 2018 traten 2 Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung in Kraft, die zu langfristigen Veränderungen des deutschen Betriebsrentenrechts führen: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie wurden im Wesentlichen geändert: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist für Zusagen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.2 Höhe der Begünstigung

Wie auch bei anderen Einkommensarten sind zunächst die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten abzusetzen. Von einer zusätzlichen Altersvorsoge-Leistung sind weiter abzusetzen: 100 EUR monatlich, darüber hinaus 30 % des 100 EUR übersteigenden Betrags, insgesamt jedoch nicht mehr als 50 % der Regelbedarfsstufe 1.[1] Die Regelbedarfsstufe 1 ist unabhängig da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Beitragsrechtliche Regelungen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) strebt eine höhere Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge an. Die beitragsrechtlichen Regelungen sind entgegen der steuerlichen Erhöhung der Freibeträge weitgehend unverändert geblieben. Lediglich für die im Rahmen des neuen steuerlichen Fördermodells für Geringverdiener gewährten zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge ist eine zusätzl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 6 Förderung für Geringverdiener

Zusätzlich wurde 2018 ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener eingeführt ( BAV-Förderbetrag ). Der BAV-Förderbetrag soll den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung erhöhen, denn der Arbeitgeber wird durch eine staatliche Förderung motiviert, zusätzliche Mittel für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer aufzubringen. Geförder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Grundsicherung als Sozialhilfe

Im Bereich der Grundsicherung sind von den Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII also die Sozialhilfe betroffen. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe[1] wäre eigenes Einkommen und Vermögen auf die Sozialhilfe anzurechnen (Subsidiarität). Dies stünde jedoch den Zielen der Eigenvorsorge entgegen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing / 4 Maßnahmen

Die Maßnahmen des Personalmarketings lassen sich in zwei wesentliche Kategorien unterteilen: interne und externe Maßnahmen. Während die internen Maßnahmen darauf abzielen, bestehende Mitarbeiter zu motivieren, zu binden und eine positive Unternehmenskultur zu fördern, konzentrieren sich die externen Maßnahmen darauf, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber nach außen zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / Zusammenfassung

Überblick Eine funktionierende betriebliche Altersversorgung stellt einen wesentlichen Bestandteil für die Wirtschaft und die Unternehmen dar. Für ihr Funktionieren ist es unerlässlich, dass sich die Unternehmen regelmäßig mit ihrer betrieblichen Altersversorgung befassen und prüfen, ob die einmal gefundenen Lösungen noch passen oder ob es eventuell einer Nach- oder gar Neuj...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.1 Anrechnung von Einkommen

Mit Inkrafttreten am 1.1.2018 werden daher die Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung begünstigt.[1] Voraussetzung hierfür ist: Erwerb der Ansprüche auf die Altersversorgung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, freiwillige Vertragsgrundlage, Ziel und Eignung der Verbesserung der Einkommenssituation im Alter, Anspruch auf die Leistung bis zum Lebensende (Rente...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.[1] Die Steuerbefreiung ist betragsmäßig begrenzt. Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wurde 2018 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Wahlweise Pauschalbesteuerung in Altfällen

Auf den steuerfreien Höchstbetrag sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung anzurechnen, die als Altzusagen vor 2005 nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert werden. Für die Anwendung der früheren Pauschalbesteuerung von Beiträgen bis zu 1.752 EUR [1] ist nur noch entscheidend, ob vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.2 Beginn und Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Durch das BRSG wird ein Arbeitgeberzuschuss bei einer Finanzierung der Beiträge für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung verpflichtend. Betroffen von der Neuregelung sind die Vereinbarungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse.[1] Die Verpflichtung besteht nicht, wenn die Entgeltumwandlung im Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.2 Verantwortung der Tarifvertragsparteien

Vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine betriebliche Altersversorgung in Form einer reinen Beitragszusage, müssen sie sich an der Durchführung und Steuerung beteiligen.[1] Sie müssen den Prozess der Einführung, Implementierung und Durchführung der Betriebsrente auf Basis der reinen Beitragszusage begleiten. Die Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn die Sozialpartner i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vergrößert und dadurch ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden. Die Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sind weitgehend seit 1.1.2018 in Kraft. Auf tariflicher Grundlage ist seitdem eine reine Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5 Betriebliche Riester-Renten

Der Steuerfreibetrag für Zuwendungen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kommt wegen der steuerlichen Progressionswirkung insbesondere Beschäftigten zugute, die eine hohe bzw. höhere Steuerbelastung haben. Geringverdiener profitieren hingegen je nach Fallgestaltung steuerlich kaum oder gar nicht von der Förderung. Für den Arbeitnehmer beste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 1 Unverfallbarkeit

Unverfallbarkeit[1] bedeutet, dass eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) trotz Ausscheidens aus dem Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalls erhalten bleibt. Die Höhe des unverfallbaren Anspruchs berechnet sich nach den in § 2 BetrAVG niedergelegten Grundsätzen. 1.1 Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften Zusagen auf eine bAV, die ab dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.5.1 Beitragsrechtliche Behandlung in der Auszahlungsphase

Bis zum 31.12.2017 fand bei betrieblichen Riester-Verträgen in der Ansparphase und in der Leistungsphase jeweils eine Verbeitragung statt. Im Gegensatz dazu werden privat abgeschlossene Riester-Renten in der Leistungsphase nicht mit Beiträgen belegt. Das BRSG hat die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem 1.1.2018 sind Leistungen aus Altersvermögen im Sinne des § 92 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.4 Übertragungswert

Die Berechnung des Übertragungswerts wird in § 4 Abs. 5 BetrAVG definiert. Er ist zum Übertragungszeitpunkt zu bestimmen, wobei nach dem Durchführungsweg zu differenzieren ist. Bei Direkt- sowie bei Unterstützungskassenzusagen entspricht der Übertragungswert dem Barwert, der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Übertragung. Für die Berech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.6 Portabilität und Riester-Förderung

Die Übertragung einer Riester-geförderten Anwartschaft auf bAV stellt keine schädliche Verwendung dar. Vorausgesetzt, es ist eine lebenslange Altersversorgung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AltZertG vorgesehen. Der Arbeitnehmer kann von seinem neuen Arbeitgeber verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Riester-Förderung erfüllt werden, wenn die bAV über einen Pensionsfonds, ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.4 Beitragsrechtliche Behandlung des Zuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den Zuwendungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist daher beitragsfrei, sofern er zusammen mit den übrigen nach § 3 Nr. 63 und § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beiträgen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Schöpft ein Arbeitnehmer allein mit seiner Entgeltumwandlung den maxima...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 3 Verzicht auf die Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung und die Pauschalbesteuerung[1] können grundsätzlich gleichzeitig angewandt werden. Jedoch verringert sich der steuerfreie Höchstbetrag um den pauschal versteuerten Betrag. Bisher musste der Arbeitnehmer für die Weiteranwendung der Pauschalbesteuerung für die Beiträge an eine Direktversicherung für die Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber dem Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 4 Nachzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können steuerfreie Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West für jedes Kalenderjahr der Beschäftigung, max. für 10 Kalenderjahre, geleistet werden.[1] Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in den vergangenen Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.1 Grundlage für die Neuregelung

Viele Tarifverträge enthalten Regelungen über einen Arbeitgeberzuschuss für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Voraussetzung ist, dass deren Finanzierung (teilweise) durch Entgeltumwandlung erfolgt. Hintergrund dafür ist die Beitragsersparnis des Arbeitgebers. Im Falle der Entgelt...mehr