Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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VI Das Kapital / 2.2.3.2 Bezugsrecht

Rz. 1199 In analoger Anwendung des im Aktienrecht geltenden § 186 Abs. 1 AktG haben die GmbH-Gesellschafter ein Bezugsrecht auf einen Anteil an den neuen Geschäftsanteilen, der ihrer jeweiligen Beteiligung am bisherigen Stammkapital entspricht.[1] Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist unter gewissen Voraussetzungen möglich (dazu sogleich). Rz. 1200 Aus dem gesetzlichen Bezugsre...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.2 Bestätigung anfechtbarer Beschlüsse

Rz. 613 Analog § 244 AktG können Gesellschafterbeschlüsse unter folgenden Voraussetzungen geheilt werden:[1] Es liegt ein anfechtbarer, kein nichtiger[2] Beschluss vor; Der anfechtbare Beschluss beruhte auf einem Verfahrensfehler, nicht auf einem inhaltlichen Mangel;[3] Die Gesellschafterversammlung hat den Beschluss bestätigt. Eine Bestätigung liegt vor, wenn die Gesellschafte...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.4.1 Parteien

Rz. 619 Als Kläger einer Anfechtungsklage kommen nur die klagebefugten Gesellschafter in Betracht. Es bedarf keines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses, insb. nicht einer subjektiven Rechtsverletzung des Klägers. Die Anfechtungsklage stellt ein Instrument dar, das jedem Gesellschafter an die Hand gegeben wird, um einen gesetz- und rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen, unab...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.8.1 Beschlussfeststellung

Rz. 548 Das GmbH-Recht erfordert eine förmliche Beschlussfeststellung nur, wenn dies im Gesellschaftsvertrag gefordert ist.[1] Der Versammlungsleiter hat in diesen Fällen die Aufgabe, das zahlenmäßige Abstimmungsergebnis wiederzugeben, das sich daraus ergebende Beschlussergebnis festzustellen und zu verkünden. Die Beschlussfeststellung beinhaltet die rechtliche Würdigung des...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.11.1 Weisung der Gesellschafter als Haftungsausschluss

Rz. 1110 Es besteht allerdings keine Schadensersatzpflicht von Organmitgliedern gegenüber der GmbH, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Weisungsbeschluss der Gesellschafterversammlung beruht, in diesem Fall mangelt es an einer Pflichtverletzung im Sinne des § 43 Abs. 2 GmbHG; Voraussetzung ist jedoch, dass der Gesellschafterbeschluss nicht von Organmitgliedern pflichtw...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.5.1 Information der Gesellschafter

Rz. 637 Damit alle Gesellschafter die Möglichkeit haben, einer Anfechtungsklage beizutreten, sind die Geschäftsführer verpflichtet, alle Gesellschafter unverzüglich zu informieren, wenn ein Gesellschafterbeschluss angefochten wird.[1] Eine konkrete Vorgabe hinsichtlich Form und Frist besteht dabei nicht.[2] Da sich die Geschäftsführer aber bei Verletzung ihrer Unterrichtungs...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.4.2 Positive Beschlussfeststellungsklage verbunden mit einer Anfechtungsklage

Rz. 667 Wird in der Gesellschafterversammlung ein bestimmtes Beschlussergebnis festgestellt, geht davon eine vorläufige Verbindlichkeit aus, die nur durch Anfechtungsklage beseitigt werden kann. In vielen Fällen begehrt ein Gesellschafter jedoch nicht nur die Beseitigung des (irrtümlich) festgestellten Beschlusses, sondern zugleich die Feststellung des richtigerweise zu fass...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 2.1.2 Rechte außerhalb der Gesellschafterversammlung

Rz. 261 Außerhalb der Hauptversammlung stehen dem Gesellschafter Mitverwaltungsrechte, Vermögensrechte und Informationsrechte zu. Rz. 262 Mitverwaltungsrechte des Gesellschafters außerhalb der Gesellschafterversammlung sind insbesondere: Befugnis zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage,[1] Befugnis zur Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung,[2] Einberufung einer G...mehr

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I Grundlagen / 1.2.3.2 Kapital der GmbH

Rz. 15 Auch das bislang maßgeblich von der Rechtsprechung ausdifferenzierte Recht der Kapitalaufbringung und -erhaltung wurde durch das MoMiG grundlegend verändert. Die Kapitalaufbringung hat vor allem durch die neu geschaffene Möglichkeit, verdeckte Sacheinlagen auf den Bareinlageanspruch anzurechnen (§ 19 Abs. 4 GmbHG), eine bedeutende Vereinfachung erfahren. Zudem wurde d...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.5 Stimmrechtslose Anteile

Rz. 544 § 45 Abs. 2 GmbHG räumt die Möglichkeit ein, durch entsprechende Satzungsgestaltungen Anteile ohne Stimmrecht auszugeben. Voraussetzung ist, dass es zumindest einen Geschäftsanteil mit Stimmrechten gibt, da ansonsten keine funktionsfähige Gesellschafterversammlung vorhanden wäre. Anders als im Aktienrecht (vgl. § 139 Abs. 2 AktG) ist eine mengenmäßige Beschränkung de...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.9.2 Ausnahme: § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG

Rz. 726 Ausnahmsweise darf die Vertretung jedoch durch andere übernommen werden, wenn Aktiv- oder Passivprozesse gegen Geschäftsführer geführt werden sollen. In diesem Fall bestimmt § 46 Nr. 8, 2. Alt. GmbHG, dass die Vertretung der Gesellschaft in solchen Prozessen der Bestimmung der Gesellschafter unterliegt. Das bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung darüber beschli...mehr

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VI Das Kapital / 2.2.2.3 Folge von Verstößen

Rz. 1192 Der Kapitalerhöhungsbeschluss kann nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 255 Abs. 1, 243 AktG analog; vgl. dazu Rn. 586 ff.) angefochten werden, etwa wenn die Vorschrift des § 56 GmbHG zum Inhalt des Beschlusses nicht eingehalten wurde. Besonderheiten gelten bei der Anfechtung wegen des durch die Bestimmung der Sacheinlage im Regelfall automatisch ausgeschlossenen B...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.4.2 Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Stimmverbots

Rz. 541 Die Feststellung von Stimmverboten ist Sache des Versammlungsleiters. Er darf die Stimmen von Gesellschaftern, die einem Stimmverbot unterliegen, nicht berücksichtigen. Verbotswidrig abgegebene Stimmen sind gem. § 134 BGB nichtig. Werden sie fälschlicherweise bei der Beschlussfeststellung berücksichtigt, ist der betreffende Beschluss nicht nichtig, aber anfechtbar.[1...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.4.2 Streitgegenstand

Rz. 622 Die Anfechtungsklage ist eine Gestaltungsklage; sie zielt darauf ab, einen bis dahin gültigen Gesellschafterbeschluss zu beseitigen. Der Streitgegenstand bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist identisch, nämlich die Klärung der Nichtigkeit eines Beschlusses mit Wirkung für und gegen jedermann. Daraus folgt, dass das angerufene Gericht in jeder Verfahrensart sowoh...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.1 Einführung

Rz. 586 Das GmbH-Gesetz enthält keine abschließende Regelung darüber, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn ein Gesellschafterbeschluss materiell oder formell fehlerhaft ist. Es regelt nur den Sonderfall der Nichtigkeit[1] einiger Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsbeschlüsse in: § 57j Satz 2 GmbHG (Verteilung neuer Geschäftsanteile); § 57n Abs. 2 Satz 4 GmbHG (Stammkapit...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.5.2 Hauptsacheverfahren

Rz. 385 Im Hauptsacheverfahren haben die Gesellschafter verschiedene Möglichkeiten, ihr jeweiliges Ziel zu erreichen. Rz. 386 Soll die behauptete Nichtigkeit eines förmlich festgestellten Beschlusses[1] mit Wirkung für und gegen jedermann gerichtlich geklärt werden, so ist Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage zu erheben. Rz. 387 Möchte der Gesellschafter hingegen die Feststellu...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.3 Gerichtliche Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 374 Um sich effektiv gegen fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse wehren zu können, muss dem Gesellschafter ein Instrument zur Verfügung stehen, um solche Beschlüsse anzugreifen. Die §§ 241 ff. AktG, welche sich mit der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG sowie dem Rechtsschutz gegen solche fehlerhafte Beschlüsse befassen, sind für die B...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 3.2.4 Lagebericht

Rz. 1375 Der Lagebericht ist von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach den Vorgaben des § 289 HGB aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 4 Hs. 1, 267 a Abs. 2 HGB). Etwas anderes gilt, wenn die Satzung einer GmbH ohne Ausnahme oder Verweis auf die gesetzliche Befreiung die A...mehr

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Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz Der Grundsatz, dass es "in keinem Fall" zu einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge kommen darf, gilt allein dann, wenn eine Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf einem "Webfehler" des Gesetzes bzw. dessen mangelnder Ausdifferenzierung beruht. Verfassungsgemäß ist eine Doppelbest...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.1.2 Angemessene Abfindung im Fall einer satzungsmäßigen Mehrheitsklausel

Rz. 1599 Ist eine Mehrheitsklausel in der Satzung vorhanden und wird kein einstimmiger Zustimmungsbeschluss gefasst, gilt außerdem: Gem. § 305 Abs. 1 AktG analog muss der Beherrschungsvertrag die Verpflichtung des Vertragspartners enthalten, auf Verlangen des außenstehenden Gesellschafters dessen Geschäftsanteile gegen eine im Vertrag bestimmte angemessene Abfindung zu erwer...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.6 Ordnungsmaßnahmen

Rz. 505 Der Versammlungsleiter ist für einen geordneten Ablauf der Gesellschafterversammlung verantwortlich. Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht ihm die Ordnungsgewalt zu. Stört ein Versammlungsteilnehmer den reibungslosen Ablauf der Gesellschafterversammlung und kann die Störung nicht auf andere Weise behoben werden, darf der Versammlungsleiter Ordnungsmaßnahmen ergreifen.[1...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.7 Sonderkonstellation: Zwei-Personen-GmbH

Rz. 339 Äußerst kritisch wird es, wenn in einer Zwei-Personen-GmbH ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern vorliegt und diese den jeweils anderen aus der Gesellschaft drängen wollen. In diesem Fall ist es möglich, zu versuchen, sich gegenseitig die Geschäftsanteile zu entziehen.[1] Rz. 340 Erforderlich ist auch in diesem Fall ein förmlicher Gesellschafterbe...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.4.1 Isolierte Beschlussfeststellungsklage

Rz. 663 Bei der GmbH ist – anders als bei einer Aktiengesellschaft – keine förmliche Feststellung eines jeden Gesellschafterbeschlusses erforderlich, sofern die nicht im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.[1] Wenn ein Beschluss nicht entweder vom Versammlungsleiter oder im allgemeinen Einvernehmen festgestellt wird, kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob überhaupt eine ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.5.1.3 Einstweiliger Rechtsschutz nach Beschlussfassung

Rz. 383 Der einstweilige Rechtsschutz nach der Beschlussfassung, gerichtet auf die Untersagung der Ausführung eines Beschlusses, unterliegt weit geringeren Anforderungen, ausreichend ist es, dass ein Verfügungsgrund vorliegt und glaubhaft gemacht wird, dass der Beschluss fehlerhaft ist. Dieser Weg wird in der Regel besonders häufig als Parallele zu lang andauernden Anfechtung...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.11.1.3 Rechtsschutz des Geschäftsführungsmitglieds gegen die Abberufung

Rz. 768 a. Klageverfahren Hinsichtlich des Rechtsschutzes gegen die Abberufung muss danach differenziert werden, ob das abberufene Geschäftsführungsmitglied ein Gesellschafter-Geschäftsführer (ggf. mit mitgliedschaftlichem Sonderrecht auf die Geschäftsführung) oder ein Fremdgeschäftsführer ist: Rz. 769 Ein Gesellschafter-Geschäftsführer wird regelmäßig gerichtlich gegen seine ...mehr

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VI Das Kapital / 3.2 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1282 Beispiel Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Muster VI, 4.2 Die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 58a ff. GmbHG) dient dem Ausgleich von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste und kommt in Sanierungsfällen zum Einsatz. Häufig wird sie mit einer effektiven Kapitalerhöhung kombiniert ("Kapitalschnitt"): die Kapitalherabsetzung beseitigt – unter Beteiligun...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / VI. Empfehlungen für die Praxis

1. Vor Amtsantritt möge der Testamentsvollstrecker (wie auch sonst!) stets Akteneinsicht nehmen, um zu erfahren, wie es um den Nachlass und die Erbschaftsannahme bzw. Ausschlagung steht. Das Amt "blind" anzutreten und auf die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit nach § 2226 S 1 BGB als Ausweg zu vertrauen, ist aufgrund des Risikos der latenten Schadensersatzpflicht aufgrund Kü...mehr

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FF 11/2019, Vaterschaftsanf... / 1 Gründe:

[1] I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags des mutmaßlichen biologischen Vaters auf Vaterschaftsanfechtung wegen Versäumung der Anfechtungsfrist. [2] 1. Das Kind, um dessen rechtliche Abstammung es im fachgerichtlichen Verfahren ging, wurde im April 2013 geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Mutter des Kindes in nichte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig vom anderen ...mehr

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ZErb 10/2019, Überschuldung des Nachlasses als Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften bei Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Leitsatz Grundsätzlich stellt die Überschuldung des Nachlasses einen zur Anfechtung der Erbschaft berechtigenden Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft dar. Dies erfordert jedoch, dass der Erbe sich grundsätzlich Gedanken über die Nachlasshöhe und die Zusammensetzung des Nachlasses macht. Macht der Erbe sich hierüber zum Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft durch Ver...mehr

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ZErb 10/2019, Überschuldung... / Aus den Gründen

Die nach §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Antragstellers hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Der Antragsteller hat die Erbschaft durch Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist angenommen (§ 1943 BGB). Er hat diese Annahme nicht wirksam nach §§ 1954 ff BGB angefochten. Ein Anfechtungsgrund stand ihm nicht zur Seite. 2. a) Hinsichtlich des hier geltend gemachten Anfechtun...mehr

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ZErb 10/2019, Überschuldung... / Sachverhalt

Am 2.3.2017 beantragte der Antragsteller, einen Erbschein nach der Erblasserin zu erteilen, nach dem er selbst zu einem Drittel, ein weiterer Sohn der Erblasserin, Herr H... K..., ebenfalls zu einem Drittel und zwei Urenkel der Erblasserin zu je einem Sechstel Erben geworden sind. Ihm war hierbei bekannt, dass zuvor zahlreiche potentielle weitere (gesetzliche) Erben das Erbe...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller macht gegen seinen Sohn und dessen Mutter den Anspruch auf Klärung der leiblichen Abstammung nach § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB geltend. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist deutscher Staatsangehöriger, der am 28.3.1998 geborene Antragsgegner (Beteiligter zu 3) und seine Mutter (Antragsgegnerin; Beteiligte zu 2) haben die ungarische Staatsangehörigk...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.2 Anfechtbarkeit der Rückzahlung

Rz. 711 Wird ein Darlehen (oder eine diesem entsprechende Leistung) an einen Gesellschafter in den letzten zwölf Monaten vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens zurückgezahlt, unterliegt die Rückzahlung im Insolvenzfall der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, § 135 Nr. 2 InsO. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit der Gesellschafter Kenntnis von einer Krise de...mehr

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ZErb 10/2019, Überschuldung... / Leitsatz

Grundsätzlich stellt die Überschuldung des Nachlasses einen zur Anfechtung der Erbschaft berechtigenden Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft dar. Dies erfordert jedoch, dass der Erbe sich grundsätzlich Gedanken über die Nachlasshöhe und die Zusammensetzung des Nachlasses macht. Macht der Erbe sich hierüber zum Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft durch Verstreiche...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Leitsatz

Das Beschwerdegericht kann im Rahmen der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung sämtliche Umstände des Einzelfalls nachprüfen und ist nicht auf die Überprüfung von Ermessensfehlern des Ausgangsgerichts beschränkt. OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2019 – 8 W 131/19mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.1 Neues Recht

Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des Eigenkapitalersatz...mehr

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FF 10/2019 / Staatsangehörigkeit

BVerfG, Beschl. v. 17.7.2019 – 2 BvR 1327/18 1. Hat eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung die Beseitigung der deutschen Staatsangehörigkeit des betroffenen Kindes zur Folge, weil dieses seine deutsche Staatsangehörigkeit allein vom rechtlichen Vater herleitet, handelt es sich verfassungsrechtlich um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der an Art. 16 Abs. 1 GG ...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung klärt der BGH für die Praxis die Streitfrage, ob bei einem Anspruch auf Abstammungsklärung nach § 1598a BGB das international anzuwendende Recht sich nach Art. 19 oder 20 EGBGB richtet. Im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung billigt er inhaltlich einen Klärungsanspruch trotz bereits vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten auch dann zu, wen...mehr

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§ 5 Anwaltsvertrag / III. Anwaltsvertrag, Auftragserteilung und Vollmacht

Rz. 3 Der Anwaltsvertrag stellt regelmäßig einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 611 ff. BGB dar (BGH Urt. v. 10.7.2003 – IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986). Fast immer wird die Auftragserteilung durch den Mandanten nicht schriftlich formuliert. In der teils irrigen Annahme, die schriftliche Bevollmächtigung in dem gängigen Vollmachtsformular ersetze den Auftrag, wird übers...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

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Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Leitsatz Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11 Die Anfechtung von Auflösungsverträgen

1.11.1 Grundsätzliches Die Anfechtung von Auflösungsverträgen (genauer gesagt: der eigenen Willenserklärung, die den Vertrag zustande brachte: für den Arbeitnehmer meist die Annahmeerklärung des Arbeitgeberangebots) kann allenfalls gem. § 119 BGB oder § 123 BGB erfolgen. Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung sind: Anfechtungserklärung und Anfechtungsgrund Wird ein Auflösung...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.2 Anfechtung wegen Irrtums

In § 119 BGB sind Inhalts-, Erklärungsirrtum und der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache erfasst. Eine Anfechtung wegen Irrtums muss gem. § 121 BGB unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen und ist in den seltensten Fällen begründet. Denn meist liegt allenfalls ein Irrtum über die Folgen des Auflösungsvertrags und damit ein unbea...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.3 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung

Fast immer erfolgt in der Praxis eine Anfechtung nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung). Mit dieser Regelung gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich von einer unter Druck zustande gekommenen Erklärung wieder lösen zu können, weil der unter dem Druck einer Drohung Handelnde aufgrund der Zwangslage keine Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise selbs...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.1 Grundsätzliches

Die Anfechtung von Auflösungsverträgen (genauer gesagt: der eigenen Willenserklärung, die den Vertrag zustande brachte: für den Arbeitnehmer meist die Annahmeerklärung des Arbeitgeberangebots) kann allenfalls gem. § 119 BGB oder § 123 BGB erfolgen. Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung sind: Anfechtungserklärung und Anfechtungsgrund Wird ein Auflösungsvertrag wirksam angef...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr