Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Auslegungsregel

Rz. 1 Die Auslegungsvorschrift des Abs. 1 beruht auf dem Erfahrungssatz, dass "die Nacherbeneinsetzung im Regelfalls als wirkliche Erbeinsetzung gewollt ist, die nur im Interesse des Vorerben verzögert ist",[1] so dass der Nacherbe nicht leer ausgeht, wenn der Vorerbe wegfällt (durch Tod, Ausschlagung, Anfechtung, Erbunwürdigkeit), sondern an seine Stelle tritt.[2] Vorausset...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 14 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen.[17] Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist an dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situation zu beurteilen.[18] Maßgebend ist der Standpun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / d) Andeutung im Testament

Rz. 54 In einem vierten Schritt ist wiederum zu prüfen, ob der durch Auslegung ermittelte Wille, d.h. das Ziel des Erblassers bzw. seine allg. Motivation, in der Urkunde wenigstens andeutungsweise enthalten ist.[225] Hierbei ist davon auszugehen, dass dies umso eher der Fall ist, je mehr das vom Erblasser erstrebte Ziel aus dem Wortlaut der Urkunde erkennbar ist. Im Allg. is...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Aufhebungsvertrag

Rz. 2 Durch den Aufhebungsvertrag kann der gesamte Erbvertrag, aber auch nur einzelne vertragsmäßige Verfügungen[1] aufgehoben werden, Abs. 1. Der Aufhebungsvertrag kann ausdrücklich als solcher geschlossen werden, er kann aber auch konkludent in dem Abschluss eines neuen Erbvertrages zwischen denselben Vertragsschließenden enthalten sein;[2] der Erbvertrag unter Ehegatten k...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Verfügungsbefugnis

Rz. 9 Von der Verwaltungsbefugnis ist die Verfügungsbefugnis zu unterscheiden. Nach S. 2 Hs. 2 ist der Testamentsvollstrecker insbesondere berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Im Grundsatz ist er somit uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Die Verfügungsbefugnis kann aber aufgrund S. 3 oder aber durch § 2208 BGB per Erblasserwillen eingeschränkt sein. Befolg...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 22 Abgesehen von eventuell im Testament festgelegten oder sich aus der Auslegung ergebenden Voraussetzungen besteht in der Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass die Verwirkung der Klausel nur dann ausgelöst wird, wenn das Verhalten des Bedachten bestimmte subjektive Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen an diese subjektiven Voraussetzungen werden durch d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Grundsätzliches

Rz. 3 Voraussetzung ist die Anordnung eines Ersatzvermächtnisses durch den Erblasser. Dies kann ausdrücklich erfolgen oder aber auch stillschweigend gem. § 2069 BGB.[1] Nach der Auslegungsregel des § 2069 BGB wird vermutet, dass, wenn der zunächst bedachte Abkömmling des Erblassers nach der Testamentserrichtung wegfällt, dessen Abkömmlinge zu Ersatzvermächtnisnehmern berufen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 12 Die Verzeihung führt nicht nur gem. S. 2 zur Unwirksamkeit einer bereits angeordneten Pflichtteilsentziehung, sondern macht auch eine spätere Entziehung – aus demselben Grund – unmöglich (S. 1), auf den übrigen Inhalt der Entziehungsverfügung wirkt sie sich grundsätzlich nicht aus, § 2085 BGB.[50] Auch die im Regelfall mit der Pflichtteilsentziehung verbundene Enterbu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Für Testamente

Rz. 8 Bei einseitigen Verfügungen von Todes wegen (d.h. beim Einzeltestament, bei einseitigen Verfügungen im Erbvertrag und bei Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament, die nicht wechselbezüglich sind) ist auf den Vertrauensschutz eines Erklärungsempfängers keine Rücksicht zu nehmen. Für die Auslegung ist daher der tatsächliche (reale), subjektive Wille des Erblass...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Tatbestand

Rz. 4 Voraussetzung für die Anwendung des § 2306 BGB ist, dass ein Pflichtteilsberechtigter Erbe (Alleinerbe[15] oder Miterbe) ist.[16] Ob sich die Erbenstellung aus einer letztwilligen Verfügung oder von Gesetzes wegen ergibt, spielt keine Rolle.[17] Nach zutreffender Ansicht des OLG Schleswig[18] genügt insoweit auch eine die gesetzliche Erbfolge unberührt lassende Verfügu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Anfechtungsfristen

Rz. 7 Die Anfechtungsfrist und der Beginn der Anfechtungsfrist bestimmen sich abweichend von §§ 121, 124 BGB durch die spezielleren Regelungen des § 1954 BGB.[35] Die Anfechtungsfrist beträgt sechs Wochen (Abs. 1 Hs. 2), bei Auslandsbezug sechs Monate (Abs. 3). Die Frist beginnt im Fall einer Anfechtung wegen Drohung mit dem Wegfall der Zwangslage (Abs. 2 S. 1), im Übrigen –...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Ähnliche Verträge

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 5 Kommt es über die Wirksamkeit oder Auslegung des Testaments zum Streit mit den Erben oder Dritten, kann und sollte der Testamentsvollstrecker eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO erheben.[13] Der Erbe hat ebenfalls diese Möglichkeit, wobei hinsichtlich des Feststellungsinteresses besonders substantiiert vorgetragen werden muss. Der Testamentsvollstrecker kann selbst ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Kenntniserlangung von dem Berufungsgrund

Rz. 7 Abs. 2 S. 1 sieht neben der Kenntnis des Anfalls der Erbschaft auch ausdrücklich die Kenntnis des vorläufigen Erben vom Grund der Berufung vor. Berufungsgrund kann eine letztwillige Verfügung in Form des Testaments, gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags sowie die gesetzliche Erbfolge i.S.v. § 1948 BGB sein (str., vgl. zum Tatbestandsmerkmal des "Berufungsgrund...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Unaufschiebbare Verfügungen (Abs. 2)

Rz. 6 Im Unterschied zu Abs. 1 stellt Abs. 2 auf Verfügungen und damit richtigerweise lediglich auf dinglich wirkende Rechtsgeschäfte ab, die – bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 2 – gegen Dritte und den endgültigen Erben wirksam bleiben.[14] Über Abs. 2 wird der endgültige Erbe schuldrechtlich nicht gebunden. Unter Verfügungen werden allgemein Übertragungen, Belastu...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (Abs. 3)

Rz. 10 Schließlich bestimmt Abs. 3, dass einseitige empfangsbedürftige Erklärungen, die dem vorläufigen Erben gegenüber vorgenommen werden müssen, auch nach der Ausschlagung wirksam bleiben. Rechtshandlungen müssen insbesondere dann bereits gegenüber einem vorläufigen Erben erklärt werden, wenn sie fristgebunden sind.[21] Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erklärende die...mehr

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Literaturverzeichnis / Lehrbücher, Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft, 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 4. Auflage 2018 (zit. Baumgärtel/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Bonefeld/Daragan/Tanck/Riedel, Arbeitshilfen im Erbrecht, 3. Auflage 2010 Bonefeld/Kroiß/Lange, Die Erbrechtsreform, 2010 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen

Leitsatz 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 – 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357). 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Rec...mehr

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Anfechtung der Besicherung von Gesellschafterdarlehen

Zusammenfassung Auch nach der neuen Rechtslage ist eine anfängliche Stellung von Sicherheiten für Gesellschafterdarlehen anfechtbar und zurückzuzahlen, da das Bargeschäftsprivileg nicht anwendbar ist. Hintergrund Der Kläger ist Gesellschafter der später insolventen Aktiengesellschaft (Gesellschaft) und gewährte dieser ein Darlehen. Das Darlehen wurde im Mai 2017 an die Gesells...mehr

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zfs 01/2020, Unberechtigte ... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… II. Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der vom BG gegebenen Begründung kann ein Schadensersatzanspruch des Kl. gegen den Bekl. aus § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages über den streitigen Jugendstilheizkörper nicht verneint werden. Die Würdigung des BG, der Bekl. habe wegen objektiver Anhaltspunkte fü...mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist weder direkt noch analog anwendbar, sodass eine Anrechnung nicht stattfindet. a) Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vo...mehr

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zfs 01/2020, Unberechtigte ... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2015, 266 OLG Hamm zfs 2015, 145 1) Der Auktionsvorgang bei einer ebay-Abmachung stellt sich als ein aus Angebot des Verkäufers und Anbieters und Annahme des Bieters zu beurteilender Kaufvertrag dar (vgl. BGH NJW 2002, 368). Die Entscheidung des BGH vom 2.5.2019 schließt an das Urteil vom 23.9.2015 an und erörtert den Zusammenhang zwischen taktischen Überlegungen ...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Anfechtung des Erbvertrags durch den Erblasser

a) Allgemeines Rz. 86 Der Selbstanfechtung[90] von vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. Trotz des Beurkundungszwanges und der damit verbundenen Belehrung sind sich Erblasser nicht immer im Klaren über die Reichweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Bindung. Rz. 87 § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem E...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / e) Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 50 Die Anfechtung der Vaterschaft ist verfahrensrechtlich in § 169 Nr. 4 FamFG geregelt. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 170 ff. FamFG, wie oben dargelegt (siehe Rdn 48). Hierin einbezogen sind auch die bislang von § 1600e Abs. 2 BGB a.F. erfassten Anfechtungsverfahren bei Tod der Person gegen die der Antrag gerichtet ist. Rz. 51 Die materiell-rechtlichen...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / d) Anfechtung des zweiseitigen und mehrseitigen Erbvertrags

Rz. 101 Bei gegenseitigen Erbverträgen, insbesondere bei Ehegattenerbverträgen – und bei Erbverträgen eingetragener Lebenspartner –, geben beide oder alle Vertragspartner Willenserklärungen auf den Todesfall ab. Für jeden von ihnen gelten die Vorschriften über die Erblasseranfechtung. aa) Anfechtungserklärung Rz. 102 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / cc) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 94 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden, § 2282 Abs. 1 BGB; für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, § 2282 Abs. 2 BGB. Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2282 Abs. 3 BGB, und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gegenüber erklärt werd...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / dd) Rechtswirkungen der Anfechtung

Rz. 97 Es gilt der allgemeine Grundsatz, wonach die wirksame Anfechtung zur Unwirksamkeit der Erklärung führt (§ 142 Abs. 1 BGB). Ist die Anfechtung in der erforderlichen Form und fristgemäß dem richtigen Anfechtungsgegner (§§ 143 Abs. 2, 2281 Abs. 2 S. 1 BGB) zugegangen, so ist eine Rücknahme nicht mehr möglich, weil sie als Gestaltungserklärung ihre Rechtswirkungen damit e...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 79 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB.[133] Nach § 2079 BGB ist eine Anfechtung im Falle der Übergehung oder des Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigen möglich. Es handelt sich dabei um einen besonderen Motivirrtum,[134] wenn dem Erblasser der Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt d...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Anfechtung des Erbvertrags durch Dritte

Rz. 116 Nach dem Erbfall kann derjenige, dem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde, nach allgemeinen Testamentsregeln anfechten, §§ 2080, 2285 BGB. Es gelten die Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB.mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 2. Anfechtung wegen Motivirrtums?

Rz. 70 In dem Testament oder Erbvertrag kann auch das Motiv für die Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des überschuldeten Erben angegeben werden, damit der Erbe innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schuldenfreiheit die Möglichkeit einer Anfechtung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht hat (§§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2078 Abs. 2 BGB).[182] Das Anfechtungsrecht ist u...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / cc) Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 104 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Beim gegenseitigen Erbvertrag (§ 2298 BGB) erfasst die damit eingetretene Nichtigkeit den gesamten Vertrag. § 2298 BGB enthält eine Vermutung für die Wechselbezüglichkeit vertraglicher Verfügungen in einem gegenseitigen Erbvertrag. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / a) Anfechtung eines Testaments

Rz. 14 Eine Anfechtungserklärung ist dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben, §§ 2081, 2281 BGB. Eine Abgabe gegenüber dem Schiedsgericht ist nicht möglich. Die Folgen einer Anfechtungserklärung können hingegen der Entscheidung eines Schiedsgerichts unterworfen werden.[39]mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / G. Anfechtung des Erbvertrags

I. Allgemeines Rz. 84 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden: II. Erklärungen des Vertragspartners Rz. 85 Für di...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / (2) Motivirrtum

Rz. 93 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung, §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB. Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / aa) Anfechtungserklärung

Rz. 102 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben, § 143 Abs. 2 BGB. Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind gegenstandslos geworden. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / ee) Fall aus der Rechtsprechung: Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments (bzw. eines Erbvertrags)

Rz. 108 Beschluss des OLG Frankfurt vom 1.7.1999:[100] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / e) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 115 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 24 Der Erbvertrag / (1) Inhalts- und Erklärungsirrtum

Rz. 90 Hier gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[92] Rz. 91 Das objektive Moment, das in § 119 Abs. 1 BGB ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / b) Einseitiger Erbvertrag; Selbstanfechtungsrecht des Erblassers

aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen Rz. 89 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung und Auflagenanordnung sowie die Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / bb) Anfechtungsgründe

(1) Inhalts- und Erklärungsirrtum Rz. 90 Hier gelten dieselben Grundsätze wie beim Testamentsanfechtungsrecht, §§ 2281 Abs. 1, 2078 Abs. 1 BGB. Allerdings kann ein Inhaltsirrtum auch in der Weise bestehen, dass sich der Erblasser über die rechtliche Tragweite, vor allem über die Bindungswirkung des Erbvertrags, bei seinem Abschluss nicht im Klaren war.[92] Rz. 91 Das objektive...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / bb) Frist

Rz. 103 Die Anfechtungsfrist des § 2283 Abs. 1 BGB läuft für jeden anfechtungsberechtigten Erblasser gesondert. Für den Beginn des Fristenlaufs kommt es auf die Kenntnis des jeweiligen Erblassers an.mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 107 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 84 Bei der Anfechtung der bei einem Erbvertrag abgegebenen Willenserklärungen ist in dreifacher Weise zu unterscheiden:mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 78 Bei gegenseitigen Testamenten ist eine Anfechtung wegen Motivirrtums und wegen so genannter unbewusster Erwartungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[128] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um den Ausschluss der Beseitigung der Bindungswirkung durch Selbstanfechtung eines Ehegatten.[129] Die eigenen wechse...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 5. Die motivierte Erbeinsetzung

Rz. 27 Anders als nach den §§ 119 ff. BGB kann eine letztwillige Verfügung auch wegen eines Motivirrtums angefochten werden.[49] Anfechtungsberechtigt ist gemäß § 2080 BGB jeder, dem die Aufhebung der Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde.[50] Zur Verhinderung der Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums des Erblassers empfiehlt sich in bestimmten Fällen die so g...mehr