Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw. Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 3–6 AO)

Tz. 15c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 60a Abs. 3–5 AO (Anhang 1b) werden Änderungen der den Feststellungsbescheid bedingenden Voraussetzungen behandelt: Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs. 3 AO ( Anhang 1b) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (z. B. gesetzliche Änderung der Mustersatzung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 45 000 EUR

Tz. 108 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze ist eine Bruttoeinnahmefreigrenze. D.h., es sind bei der Ermittlung der Zweckbetriebsfreigrenze die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Für die Zweckbetriebsgrenze sind alle Einnahmen (brutto) aus allen sportlichen Veranstaltungen und aus allen Abteilungen eines Vereins innerhalb eines Jahres...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 88 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zu den Veranstaltungen belehrender Art auf dem Gebiet des Sports gehören z. B. die Erteilung von Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel-, Flug- und Skiunterricht. Wird von einem Verein Sportunterricht an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Entgelt erteilt, ist der Umsatz steuerbar, jedoch nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) steuerbefreit. F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerneutraler (ideeller) Bereich (Privatbereich)

Tz. 16 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Für den steuerneutralen Bereich (ideellen Bereich) greifen bei einer steuerbegünstigten Körperschaft weder die persönlichen Steuerbefreiungen noch die sachlichen Steuerbefreiungen, weil es sich nicht um steuerbare Vermögensmehrungen handelt. D. h., die Einnahmen können keiner der sieben Einkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) zugeor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Besteuerungsgrundlagen, werden für das jeweilige Kalenderjahr ermittelt, weil die Körperschaftsteuer eine Jahressteuer ist (s. § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, Anhang 3). Die Veranlagung der Körperschaftsteuer erfolgt für das Kalenderjahr der Körperschaftsteuerpflicht. Ermittlungszeitraum für das Einkommen ist das Kalenderjahr, soweit die Körpers...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volksläufe

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volksläufe sind sportliche Veranstaltungen i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b). Anlässlich dieser Veranstaltungen werden von den Aktiven Startgelder oder Teilnehmergebühren erhoben. Die Startgelder und Teilnehmergebühren sind ertragsteuerlich dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Sie sind ertragsteuerfrei, wenn die in § 67a AO (Anhang 1b) geforderten Bedi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sports

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen Können zurechenbare Ku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Steuerliche Nebenleistungen, Geldstrafen, Geldbußen

Tz. 62 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nebenleistungen teilen das steuerrechtliche Schicksal der Steuern, denen sie zuzurechnen sind (teilen also das Schicksal der Hauptleistung) oder mit denen sie in einem engen Zusammenhang stehen. Nebenleistungen sind u. a. (s. § 3 Abs. 4 AO, Anhang 1b): Verspätungszuschläge, Mitwirkungsverzögerungsgelder, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Stund...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vorauszahlungen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer und ist demzufolge für ein Kalenderjahr zu ermitteln (s. § 7 Abs. 3 KStG, Anhang 3). Auf die festgesetzte Jahressteuerschuld sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten, die am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig werden (s. § 31 Abs. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 37 Abs. 1 EStG, Anhang 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerfreie Einnahmen

Tz. 52 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 3 EStG (Anhang 10) ist teilweise auch bei den körperschaftsteuerpflichtigen Personen anzuwenden. Bei Vereinen bleiben z. B. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unbezahlter/bezahlter Sportler

Tz. 112 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt, ist bei Anwendung der Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) keine Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler notwendig (s. Tz. 108). D.h., anlässlich von sportlichen Veranstaltungen können, bei Einhaltung der Bedingungen, sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt werden, ohne dass diese Tatsache für...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Zweifelsfälle zu § 67a Abs. 3 Nr. 1 AO

Tz. 76 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Sportler X erhält pauschale Aufwandsentschädigungen: Beispiel 2: Sportler Y erhält pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerplicht besteht nur für die in § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3) genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG (Anhang 3) sind rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine (Körperschaften) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz od...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verkauf von Sportgeräten

Tz. 84 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Handelt es sich um Gegenstände, die im sportlichen Bereich genutzt worden sind, sind die Einnahmen einem Zweckbetrieb zuzuordnen (Verkauf von gebrauchten Gegenständen). Umsatzsteuerlich sind die Entgelte mit 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Anhang 5) zu versteuern. Werden Sportgeräte von einem Verband/Verein als Handelsware verkauft,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (s. § 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 49 EStG, Anhang 10). Die beschränkte Steuerpflicht endet, wenn keine inländischen Einkünfte mehr erzielt werden....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Vereinsgaststätte"

Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die vom Verein X unterhaltene Vereinsgaststätte ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Für diesen Betrieb ist die Steuerbefreiung insoweit ausgeschlossen (s. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, Anhang 3). Der Verein ist mit diesen gewerblichen Einkünften i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10) partiell körperschaftsteuerpflichtig. Tz. 95 Stan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Veranlagungs-/Ermittlungszeitraum

Tz. 97 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Veranlagungs- und Ermittlungszeitraum ist für den Verein X das Kalenderjahr 2021, weil die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht während des gesamten Kalenderjahres 2021 bestanden hat (s. § 7 Abs. 3 KStG, Anhang 3) und die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen, die für eine ordnungsmäßige Satzung gegeben sein müssen, erfüllt sind (s. §§ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Steuerneutraler (ideeller) Bereich

Tz. 87 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen/Spenden und Zuschüssen führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen. D. h., sie können keiner der sieben Einkunftsarten i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (Anhang 10) zugeordnet werden. Die Ausgaben dieses Bereichs können sich steuerlich auch nicht in anderen Tätigkeitsbereichen auswirken, we...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge, Spenden (Zuwendungen), Lotteriegewinne, Totogewinne, Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse, allgemeine Zuschüsse ohne Zweckbindung aus öffentlichen Mitteln (Bund, Länder, Gemeinden) und dgl. lassen sich nicht unter eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 EStG (s. Anhang 10) genannten Einkunftsarten einordnen, sie sind steuerlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs. 1 AO)

Tz. 15a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Bescheid gem. § 60a Abs. 1 AO (Anhang 1b) ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-Finanzämtern der Körperschaften wie gegenüber den Wohnsitz-Finanzämtern der Spender und Mitglieder entfaltet, s. AEAO zu § 60a Abs. 1 Nr. 2 Seite 2 (Anhang 2). Gegen die Verneinung der formellen Satzungsmäßigkeit si...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport"

Tz. 65 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" sind alle Einnahmen und Einkünfte, die wirtschaftlich (unmittelbar und mittelbar) mit den Veranstaltungen, an denen "bezahlte Sportler" teilnehmen, im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören z. B. Eintrittsgelder der Zuschauer, der Verkauf von Speisen und Getränke...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Vereinsgaststätte

Tz. 106d Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine getrennte Gewinnermittlung für die Vereinsgaststätte ist erforderlich, weil für diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerpflicht gegeben ist. D.h., beim Überschreiten der Freibeträge bzw. -grenzen (Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR; s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) kann Ertragsteuerpflicht (Körperschaft- und G...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Unbezahlter Sportler nimmt an einer Veranstaltung mit bezahlten Sportlern teil

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein unbezahlter Sportler wird wegen der Teilnahme an Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern nicht selbst zum bezahlten Sportler (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 37, Anhang 2). Die Ausbildung dieser Sportler gehört aber nach wie vor zu der steuerbegünstigten Tätigkeit eines Sportvereins, es sei denn, sie werden zusammen mit bezahlten Sportlern...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 24 KStG (Anhang 3) wird vom zu versteuernden Einkommen der rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereine/Verbände, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, ein Freibetrag abgesetzt. Soweit die Körperschaft steuerbefreit ist, gilt der Freibetrag uneingeschränkt für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b). Der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1 Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 38 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG (s. Anhang 5) i. V. m. § 27 Abs. 9 UStG (s. Anhang 5) sind Umsatzsteuervoranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Muster, Vordruck) auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittelungsverordnung den zuständigen Finanzämtern zu übermitteln. Für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum ist, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Seit dem 01.01.2013 müssen Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. Dies ergibt sich aus § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG (s. Anhang 5) bzw. § 41a Abs. 1 Satz 2 EStG (s. Anhang 10) i. V. m. § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV). Tz. 42 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Lt. Verfügung de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Modellflugsport

Tz. 17 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Diese Vereinstypen üben keinen Sport i. S. v. § 52. Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) aus, die Gemeinnützigkeit ergibt sich aus § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). S. AEAO zu § 52 AO TZ 10, Anhang 2. Es handelt sich hierbei um einen eigenständigen gemeinnützigen Zweck.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung von Sportgeräten

Tz. 82 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei der Überlassung von beweglichen Sportgeräten, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten oder Betriebsvorrichtungen entgeltlich erfolgen, handelt es sich um ein so genanntes Hilfsgeschäft; dieses teilt als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Die Zweckbetriebseigenschaft bestimmt sich danach, ob die Sportgeräte Mit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Zahlungen an den vereinsfremden Sportler

Tz. 144 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vereinsfremde andere Sportler gilt als unbezahlt, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gilt nicht die Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwands anl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 84 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der rechtsfähige Verein X ist für den Veranlagungszeitraum 2021 nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (s. Anhang 3), bzw. wenn er nicht rechtsfähig wäre, nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil er seinen Sitz im Inland hat. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 ES...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Sport

Tz. 3 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das FG Köln hat im Urteil vom 08.10.2009, EFG 2010, 367 zum Begriff Sport Stellung genommen. Nach den Ausführungen des FG hat sich der Begriff des Sports zu einem umgangssprachlichen Begriff entwickelt, der einem ständigen Wandel unterliegt. Während für den Deutschen Olympischen Sportbund die motorische Aktivität im Vordergrund stehen, so das...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Behindertensportvereine

Tz. 100 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Behindertensportvereine erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen für die Zweckbetriebseigenschaft. Sportliche Veranstaltungen, die von ihnen durchgeführt werden, fallen unter die gesetzliche Vorschrift des § 67a AO (Anhang 1b). Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Veranstalten derartige Vereine gesellige Veranstaltungen und dienen diese der Bet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs. 2 AO)

Tz. 15b Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach der Auffassung der Finanzverwaltung im AEAO zu § 60a Abs. 2 AO TZ 5 (Anhang 2) erfolgt die Feststellung auf Antrag der Körperschaft, wobei die Antragstellung formlos möglich ist. Der Antrag kann auch außerhalb eines laufenden Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s. BT-Drs. 17/11316, 18) oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Preisgelder

Tz. 55 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Preisgelder sind sonstige Vorteile, die einem/r Sportler/-in gewährt werden. Geht die Zahlung eines Preisgeldes über eine Aufwandsentschädigung hinaus, führt diese Tatsache zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 35, Anhang 2). Tz. 56 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 F...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Kommentare

Alternativkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 6, Erbrecht, 1990 Bamberger/Roth/Haul/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 5: §§ 1922–2385, CISG, IPR, EGBGB, 5. Aufl. 2023 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann (Hrsg.), Zivilprozessordnung, 77. Aufl. 2019 Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Loseblatt-Kommentar, 169. Ergänzungslieferung, Stand 11/2023 Bu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bridge

Tz. 9a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Turnierbridge ist nach dem Urteil des BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106, ein dem Sport vergleichbarer Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO (Anhang 1b), wenn es nach dem Regelwerk der World Bridge Federation gespielt wird (AEAO zu § 52 TZ 2.8, Anhang 2).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Übrige Steuern

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Als übrige Steuern kommen die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Betracht (s. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Anhang 12e). Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen (Quellensteuer), sind ebenfalls vom Abzug ausgeschlossen (s. auch die in H 10.1 KStH 2022, Anhang 4 zitierten BFH-Urteile).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ballonsport/-fahren

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Ballonsport (das Ballonfahren) ist als Sport anzusehen. Vereine, die diese Sportart betreiben, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der "Förderung des Sports" verfolgen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2) und BFH vom 01.08.2002, BStBl II 2003, 438), s. "Ballonsport".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Hundesport

Tz. 14 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hundesport ist gemeinnützig i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, nicht als Sport im Sinne von 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b, es handelt sich um einen eigenständigen gemeinnützigen Zweck). Auch s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erteilung von Sportunterricht

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die entgeltliche Erteilung von Sportunterricht war lange umstritten. Im Schreiben des BMF vom 08.03.1978, BStBl I 1978, 202 hat die Finanzverwaltung zur Auslegung wie folgt Stellung genommen: Unter dem Begriff Sportunterricht sind u. a. Sportkurse und -lehrgänge jeglicher Art zu verstehen, an denen Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen kö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn der Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 9 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt bei rechtsfähigen Verbänden/Vereinen mit deren Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht, d. h. durch die Eintragung in das Vereinsregister erhält der Verband/Verein die Rechtsfähigkeit (s. R 1.1 Abs. 4 KStR 2022, Anhang 4). Durch die Eintragung erhält er den Zusatz "e. V.". Bei einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Einkünfteermittlung bei Steuerbegünstigung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Verein hat die Einkünfte aus seinen gewerblichen Betätigungen (gesellige Veranstaltungen und Vereinsgaststätte) zulässigerweise durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, s. Anhang 10) ermittelt. Die ermittelten Gewinne sind auch der Besteuerung zugrunde zu legen,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.2 Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie dürfen der Körperschaft nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen (s. § 8 Abs. 5 KS...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuervoranmeldung

Tz. 17 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel zur Anwendung: Der Verband Mustermann e. V., Musterstraße 4711, 36 251 Bad Hersfeld, hat im Besteuerungszeitraum Januar 2020 folgende Umsätze (netto) getätigt: Steuerpflichtige Umsätze Die steuerfreien Umsätze aus Vorträgen und Sportkursen i. S. v. § 4 Nr. 22 Buchst. a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Gewinnermittlung

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Überschuss (Gewinn) ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu ermitteln. Gegenüberzustellen sind alle Betriebseinnahmen und -ausgaben aus dem Zweckbetrieb "Sport" (Bedingungen des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b sind erfüllt) bzw. dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Sport" (Bedingungen, die § 67a AO,...mehr