Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Wegfall der Schonfrist für die Abgabe von Steueranmeldungen seit 2004

Tz. 34 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach dem AEAO zu § 152 Nr. 7 AO a. F. wurden bei einer verspäteten Abgabe von Steueranmeldungen von bis zu drei Tagen grundsätzlich keine Verspätungszuschläge erhoben (sog. Abgabeschonfrist). Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben aber beschlossen, diese Verwaltungsanweisung mit Wirkung vom 01.01.2004 aufzuheben. Grund fü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sporthilfe-Fördervereine

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sporthilfe-Förderverein kann nur dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn er seine Mittel grundsätzlich nach leistungsabhängigen und offen zu legenden Förderrichtlinien an alle Sportler vergibt, die die festgelegten Kriterien erfüllen, keine Mittel an Sportler vergibt, die ausreichende ande...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Höhe des Freibetrages

Tz. 65 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Tariffreibetrag beträgt für die steuerbegünstigten und nichtsteuerbegünstigten Körperschaften 5 000 EUR (s. § 24 KStG, Anhang 3). Er ist vom Einkommen abzuziehen und kann höchstens in Höhe des ermittelten Einkommens zum Abzug gelangen (s. § 24 KStG, Anhang 3). Der Tariffreibetrag gilt gemäß § 25 KStG nicht für Kapitalgesellschaften und f...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lohnsteueranmeldung

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Seit dem Anmeldungszeitraum 2005 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteueranmeldung (s. § 41a Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 52b EStG, s. Anhang 10). Sie ist die Konsequenz daraus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Lohnsteueranmeldungen dem Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln. Stell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 17. Pferde- bzw. Reitsport

Tz. 20 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Pferde- bzw. Reitsport fällt unter den Begriff "Sport" und ist gemeinnützig. Die Aufstallung und Wartung von Pferden der Mitglieder (Pferdepensionsbetrieb) ist nach dem BFH-Urteil vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43 als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen. Einnahmen aus diesem Betätigungsfeld können auch einem Zwec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zahlungen von Start- und Preisgeldern

Tz. 151 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden bei sportlichen Veranstaltungen unter Einsatz von vereinseigenen bzw. vereinsfremden Sportlern Start- oder Preisgelder gezahlt, gehören diese zu den Vergütungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b). Derartige Zahlungen haben für die sportlichen Veranstaltungen steuerpflichtigen Charakter, wenn sie über eine pauschale Aufwandsentschädi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Völkerverständigung

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Förderung des Völkerverständigungsgedankens gehört zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken. Der Begriff der Völkerverständigung meint das Anbahnen oder Verstärken freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern mit dem Ziel, Frieden und Entspannung zu sichern, s. Urteil des FG Düsseldorf vom 09.02.2010 (6 K 1908/02), EFG 2010, 1287....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportliche Veranstaltungen

Tz. 12 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits oben (s. Tz. 1–2) ausgeführt, wird der Begriff der "sportlichen Veranstaltungen" im AEAO zu § 67a AO TZ 3 (Anhang 2) näher definiert. Auch dann, wenn bei den Veranstaltungen außer Mitgliedern auch Nichtmitglieder teilnehmen und diese sich sportlich betätigen, zählen derartige Veranstaltungen zu den sportlichen Veranstaltungen. Im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, Anhang 3). Das Einkommensteuergesetz ist aber nur insoweit anzuwenden, als es nicht ausschließlich Gültigkeit für natürliche Personen hat. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Verbände/Vereine können beispielsw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 10 Nr. 2 KStG (Anhang 3) gehört auch die Umsatzsteuer, die auf Entnahmen (Wertabgaben) oder verdeckte Gewinnausschüttungen zu entrichten ist, zu den nichtabziehbaren Aufwendungen. Entnahmen sind i. S. v. § 3 Abs. 1b Nr. 1 und Abs. 9a Nr. 2 UStG (Anhang 5) Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus ihrem...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sitz

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Sitz ist bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von Bedeutung. Das Steuerrecht lehnt sich hierbei an den zivilrechtlichen Begriff an. Wo sich der Sitz befindet, wird entweder durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt (s. § 11 AO, Anhang 1b). Da die Verbände/Vereine i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Einsatz von Sportlern des unbezahlten und bezahlten Sports

Tz. 35 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von Veranstaltungen sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt, sind Einnahmen aus derartigen sportlichen Veranstaltungen dem Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe "bezahlter Sport" zuzuordnen, wenn der Verein vom Optionsrecht (s. § 67a Abs. 2, 3 AO, Anhang 1b) Gebrauch gema...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Nicht anerkannte Sportarten

Tz. 30 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nachfolgende Vereinstypen sind nicht als "Förderung des Sports" i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) anerkannt und können folglich auch nicht die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen: Skatsport, Denksport, Bridge (vgl. aber Rn. 9a), Go (japanisches Brettspiel), Gotcha, Paintball (s. FG Rheinland-Pfalz vom 19.02.2014, AZ: 1 K 24...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Für die Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer sind die Vorschriften, die für die Einkommensteuer gelten, entsprechend anzuwenden (s. § 31 Abs. 1 KStG, Anhang 3), soweit das Körperschaftsteuergesetz keine Abweichungen vorsieht.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Drachenflugsportvereine

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die diese Sportart betreiben, sind steuerbegünstigt, weil sie die Förderung des Sportsi. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) verfolgen (s. OFD Hannover vom 01.04.1988, DB 1988, 1062), s. "Drachenfliegerclubs/-vereine".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ablösezahlungen

Tz. 58 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fußballveranstaltungen unter Einsatz von Lizenzspielern nach den Statuten des DFB

Tz. 158 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a AO (Anhang 1b) gilt uneingeschränkt auch für die Sportvereine, die Fußballveranstaltungen unter Einsatz ihrer Lizenzspieler nach den Statuten des DFB e. V. durchführen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 24. Turnen

Tz. 27 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Turnen ist "Sport" i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b)mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 20. Skatsport

Tz. 23 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Skatsport ist nicht als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anzuerkennen. S. AEAO zu § 52 AO TZ 7 und 10, Anhang 2 und s. BFH vom 17.02.2000, BFH/NV 2000, 1071.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Anwendungsbereich, Bedeutung, Internationales Privatrecht.

Rn 1 Die Bestimmung des § 763 schafft eine Ausnahme zu § 762 : Staatlich genehmigte private – oder staatlich veranstaltete (MüKoBGB/Habersack § 763 Rz 1) – Lotterien und Ausspielungen sind verbindlich. Ist keine Genehmigung erforderlich, gilt § 762 (§ 763 2), sofern der Vertrag nicht wegen Gesetzesverstoßes nichtig ist (s § 762 Rn 7 f). Rn 2 Das Genehmigungserfordernis soll ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sportreisen

Tz. 89 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportreisen gelten als "sportliche Veranstaltungen", wenn das Betreiben des Sports wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist (z. B. die Reise dient ausschließlich dem Wettkampfsport oder Trainingszwecken). Reisen, bei denen die Erholung der Teilnehmer im Vordergrund steht (Touristikreisen), zählen demgegenüber nicht dazu, selbst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 26. Übrige Sportarten

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Auch Rudersport (s. RFH vom 20.12.1938, RStBl 1939, 688) und Segelflugsport sind als Sport anzuerkennen. Radsport kann ebenfalls als steuerbegünstigt (gemeinnützig) anerkannt werden, wenn er nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Schach gilt als Sport, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Fiktion), Anhang 1b.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ergebnis

Tz. 106a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Gewinne (Überschüsse) aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen sind wegen den Anforderungen, die der Gesetzgeber an die tatsächliche Geschäftsführung stellt (s. § 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b), getrennt zu ermitteln. 2.1 Gewinnermittlung für den ideellen Tätigkeitsbereich Tz. 106b Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Im ideellen Bereich werden durch den S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 11 Ein Brief geht durch Einwurf in den Briefkasten des Empfängers am selben Tag zu, wenn gem der Verkehrsanschauung nach diesem Zeitpunkt noch mit einer Leerung gerechnet werden kann (BGH NJW 19, 1151 [BGH 14.02.2019 - IX ZR 181/17] Tz 11; NJW 04, 1320, 10 [BGH 21.01.2004 - XII ZR 214/00] Uhr). Nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG soll die Verkehrsanschauung durch die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuersatz (Tarif)

Tz. 63 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Körperschaftsteuersatz beträgt für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften 15 % des zu versteuernden Einkommens (s. § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KStG, Anhang 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eheschließung im Zeitraum 9.4.83–31.8.86.

Rn 37 Für Ehen, die nach dem 8.4.83 geschlossen worden sind, gilt rückwirkend Art 15 nF (III 5).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Angel- bzw. Fischereisport

Tz. 6 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Angelsportvereine sind grundsätzlich wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als gemeinnützig i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO anerkannt, solange kein Wettfischen vorgesehen ist (AEAO zu § 52 AO TZ 2.4, Anhang 2). S. "Angelsportvereine".mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 73 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von sportlichen Veranstaltungen auch gesellige Veranstaltungen (Disco-Abende, Tanzveranstaltungen etc.) durchgeführt, sind die Einnahmen aus diesem Bestätigungsfeld (z. B. Eintrittsgelder, Verkauf von Speisen und Getränken) dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die unmittelbar mit diesen Verans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 69. Vertragshändlervertrag (Abs 1 lit f).

Rn 67 Der Vertrag mit dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren des Unternehmers verkauft, unterliegt bei objektiver Anknüpfung dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Vertragshändlers im Einklang mit I lit f (vgl Ddorf BeckRS 13, 13370 mA Zarth GWR 13, 382; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Kindler, HGB, 4. Aufl, § 92c Anhang, Rz 57; ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Geschäftsleitung

Tz. 6 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO, Anhang 1b). Bei Verbänden/Vereinen wird es darauf ankommen, wo die Vorstandsmitglieder oder die sonst zur Vertretung berechtigten Personen ihre leitende Tätigkeit in Bezug auf die Verbands-/Vereinsgeschäfte ausüben. Es kommt es nicht darauf an, wo die getroffene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bestätigung (§ 482a S 2, 3).

Rn 3 § 482a S 2 stellt sicher, dass der Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) wichtige Informationen tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Gleichzeitig erleichtert er dem Unternehmer im Streitfall den Nachweis, dass er seiner Belehrungspflicht nachgekommen ist (BTDrs 17/2764, 18). Rn 4 Die Einzelheiten regelt Art 242 § 2 EGBGB. Den Verträgen iSv § 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2 i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabetermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Versteigerung beweglicher Sachen (Abs 1 lit g).

Rn 16 I lit g ist lex specialis zu lit a für Kaufverträge über bewegliche Sachen durch Versteigerung. Er knüpft an den Versteigerungsort an (s Staud/Magnus Art 4 Rz 84). Für Versteigerungen im Internet wurde I lit g aE vorgesehen. Kann der Versteigerungsort nicht bestimmt werden, findet II Anwendung, ggf korrigiert durch III (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 535). Für die Zuordnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 § 312i I definiert den elektronischen Geschäftsverkehr: Der Unternehmer muss sich zum Vertragsschluss über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes bedienen. Dieser Begriff ist erheblich enger als die Fernkommunikationsmittel des § 312c II, die zB auch Briefe und Telefonate umfassen (vgl § 312c Rn 9). § 312i defini...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Folgen.

Rn 2 Fehlt eine Modernisierungsankündigung, ist sie unvollständig oder in erheblicher Weise fehlerhaft, was schon der Fall sein soll, wenn der Umfang der Duldungspflicht in einem Anhang der Modernisierungsankündigung unzutreffend beschrieben wird (LG Berlin ZMR 19, 275, 276; zw), läuft nach § 555d III 2 die Frist des § 555d III 1 nicht. Weitere Folge kann § 555d V sein. Auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Franchiseverträge (Abs 1 lit e).

Rn 14 Die früher umstrittene Frage, ob bei Franchiseverträgen auf den Sitz des Franchisegebers oder den Sitz des Franchisenehmers anzuknüpfen ist, ist durch die starre Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt (Art 19) des Franchisenehmers entschieden, obwohl dieser nicht die charakteristische Leistung erbringt (s Ferrari/Bischoff in Ferrari Rome I, Art 4 Abs 1 lit e ROM I R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volksmusiker

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielen nebenberufliche Musiker Einnahmen aus ihrer Betätigung, können sie 25 % ihrer Einnahmen, höchstens jedoch 900 EUR (vor VZ 2023: 614 EUR) (s. H 18.2 EStH "Betriebsausgabenpauschale") im Jahr pauschal als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Mit der Pauschale sind sämtliche entstandenen Aufwendungen abgegolten. Werden höhere Betriebsausgaben be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umfang der richtlinienkonformen Auslegung.

Rn 13 Die richtlinienkonforme Auslegung ist eine generelle Lesart für alle unionsrechtlichen Vorschriften und knüpft dementsprechend auch an unterschiedliche RL an. Zu beachten ist hierbei, dass die VerbrGKRL nunmehr durch die WKRL ersetzt und somit aufgehoben wurde (BTDrs 19/27424, 1). Besonderes Augenmerk gilt daher den Aspekten im Verbrauchsgüterkauf, die bislang unter Rü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 22. Tanzsport

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung das Tanzen turnier- und sportmäßig betreiben, können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Die geselligen (gesellschaftlichen Veranstaltungen) dürfen aber nicht im Vordergrund stehen (s. Erlass des FinMin NRW vom 08.12.1972, DB 1973, 80). Balletts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Schießsport

Tz. 21 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schießsport bzw. das Sportschießen ist gemeinnützig (s. BFH vom 12.11.1986, BFH/NV 1987, 705). Schützenvereine können auch dann als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Schießsport (Hauptzweck) auch das Schützenbrauchtum (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7 und 12, Anhang 2) fördern. Die Du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Güterrechtsstatut für Altehen.

Rn 29 Art 15 aF hatte für das Güterrecht lediglich an die Staatsangehörigkeit des Ehemannes angeknüpft. Das BVerfG hat diese Anknüpfung mit Beschl vom 22.2.83 (FamRZ 83, 562), bekannt gemacht am 8.4.83 (BGBl 83 I 525), für verfassungswidrig erklärt. Nach Art 117 I GG war gleichheitswidriges vorkonstitutionelles Recht an sich schon am 1.3.53 außer Kraft getreten. Bis zur Ents...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6.240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Gewinnermittlung für den Zweckbetrieb "Sport"

Tz. 106c Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierunter fallen sportliche Veranstaltungen mit unbezahlten Sportlern. Die sportlichen Veranstaltungen i. S. v. § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) sind immer als Zweckbetrieb zu behandeln, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, d. h., wenn keine bezahlten Sportler an den Veranstaltungen teilgenommen haben. Die Gewinne sind somit st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folge: Anknüpfung an das Gründungsrecht, kein Renvoi.

Rn 18 Dementsprechend ist es heute einhellige Meinung, dass für Gesellschaften, die nach dem Recht (irgend-)eines der 26 Mitgliedstaaten der EU – oder der 3 Staaten des EWR (BGH ZIP 05, 1869, 1870; Frankf IPRax 04, 56, 57 f; Grüneberg/Thorn Anh zu Art 12 EGBGB Rz 5) bzw. der in Anhang II des AEUV aufgeführten überseeischen Länder und Hoheitsgebiete – gegründet sind und (irge...mehr

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AGS 08/2024, Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. 30. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 75,00 EUR Die 30. Neuauflage umfasst eine Reihe von Gesetzesänderungen. U.a. wurde das im Jahr 2019 bereits beschlossene, aber erst zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts eingearbeitet. Durch dieses sind ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vollmachten.

Rn 18 Die WEigtümer können einem Einzelnen, idR dem Bauträger (BGH NJW 20, 610 [BGH 20.09.2019 - V ZR 218/18] Rz 29), aber auch einem WEigtümer, dessen Wohnungseigentumsrecht ein SNR zugewiesen ist, das Recht einräumen, Vereinbarungen zu ändern. Diese Vollmacht kann Teil der Gemeinschaftsordnung und verdinglicht sein (§ 8 Rn 7). Ist sie eine Klausel im Bauträgervertrag, ist ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 83 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der eingetragene und in der Vergangenheit als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannte Sportverein X mit Sitz in Y hat dem Finanzamt die nachfolgenden Unterlagen für das Jahr 2021 eingereicht:mehr