Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Publizität der Entsprechenserklärung (Nr. 16)

Rz. 110 Börsennotierte AG haben anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung [1] zum DCGK abgegeben wurde und wo diese dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Es ist damit leichter nachzuprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat erklärt haben, dass den im amtlichen Teil des BAnz bekannt gemachten und auch unter https://www.dcgk.de/de/ veröf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.27 Absicherung von Risiken (Nr. 23)

Rz. 143 Aufgrund der Nr. 23 ist vom Angabepflichtigen, wenn nach § 254 HGB Bewertungseinheiten gebildet wurden, anzugeben, welche Arten von Bewertungseinheiten zur Absicherung welcher Risiken gebildet wurden und inwieweit der Eintritt der Risiken ausgeschlossen ist. Dadurch soll eine hinreichende Transparenz für die Abschlussadressaten erreicht werden. Es ist über das Gesamt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.34 Angaben zu latenten Steuerschulden (Nr. 30)

Rz. 170 vorläufig frei Rz. 171 Mit Nr. 30 wurden die Angaben zu latenten Steuern aufgrund europäischer Vorgaben deutlich ausgeweitet. Notwendig sind quantitative Angaben zu den latenten Steuersalden und ihren Bewegungen im Gj, was insb. den Auf- oder Abbau einschließt.[1] Allerdings sind diese Angaben auf die angesetzten latenten Steuerschulden begrenzt, weshalb der Gesetzgeb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.33 Latente Steuern (Nr. 29)

Rz. 167 Nach Nr. 29 sind die Gründe anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgte.[1] Soweit Steuergutschriften und Zinsvorträge bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt worden sind, ist hierüber eine Angabe vorzunehmen. Um Verständnis für die ausgewiesenen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.35 Angaben zur Mindestbesteuerung

Rz. 171a Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG)[1] wird eine globale Mindestbesteuerung (GloBE) von 15 % der erzielten Gewinne vorgeschrieben. Sollte ein Unternehmen in einem Staat eine geringere Steuerquote aufweisen, so kann ein anderes Land die Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung und dem vereinbarten Mindeststeuersatz nachvera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Begünstigte Solarmodule

Rz. 43 Dem Nullsteuersatz unterliegt – unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG – die Lieferung von Solarmodulen. Bei einem Solarmodul handelt es sich um mehrere zu einem Modul zusammengesetzte Solarzellen. Der Nullsteuersatz ist sowohl auf siliziumbasierte Module als auch auf Module auf organischer Basis anzuwenden.[1] Der Gesetzgeber verlangt keine Mind...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.15 Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 93 Aufgrund der Vorgaben der EU-RL 2013/34 wird unter Nr. 13 als Angabepflicht jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) abgeschrieben wird, verlangt. Dazu haben die Unt nachvollziehbar darzulegen, wie die angenommene planmäßige Nutzungsdauer bestimmt wird. Dies inkludiert Angaben von Voraussetzungen sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Gesamthonorar des Abschlussprüfers (Nr. 17)

Rz. 113 Die Pflicht zur Angabe des aufzuschlüsselnden Gesamthonorars des Abschlussprüfers ist zunächst von allen Unt zu beachten.[1] Erleichterungen sieht § 288 HGB für kleine und mittlere KapG vor, wobei kleine KapG (wie auch KleinstKapG) mangels Pflichtprüfung ganz befreit sind, mittelgroße KapG haben die Information nur auf schriftlicher Anforderung der Wirtschaftsprüferk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.26 Forschungs- und Entwicklungskosten (Nr. 22)

Rz. 141 Die Nr. 22 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zur Angabe des Gesamtbetrags der F&E-Kosten des Gj sowie des davon auf selbst geschaffene immaterielle VG des AV entfallenden Betrags, der aufgegliedert in F&E-Kosten anzugeben ist.[1] Weil selbst geschaffene immaterielle VG des AV in den Grenzen von § 248 Abs. 2 HGB i. H. d. in der Entwicklungsphase angefal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Wohnungen bzw. Privatwohnungen

Rz. 27 Es ist nicht recht ersichtlich, worin der Unterschied zwischen Wohnungen und Privatwohnungen besteht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit diesen Begriffen an den Wortlaut des Anhangs III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL gehalten (Rz. 9). Nach der Verwaltungsauffassung ist eine Wohnung bzw. Privatwohnung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.4 Gesamtbezüge früherer Organmitglieder und deren Hinterbliebene (Nr. 9 Buchst. b)

Rz. 62 Nach Buchst. b) sind die Gesamtbezüge auch der früheren Mitglieder der genannten Organe und ihrer Hinterbliebenen getrennt nach Gremien auszuweisen. Genannt werden als Bezüge bspw. Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art.[1] Wechselt ein Organmitglied etwa vom Vorstand in den Aufsichtsrat, so sind sowohl dessen früheren Bezüge al...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Form der Berichterstattung

Rz. 125 Der Abhängigkeitsbericht ist in seiner Gesamtheit nicht zu publizieren, sondern nur dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat zugänglich zu machen.[1] Jedoch ist die Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG in den Lagebericht aufzunehmen. Rz. 126 Da nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (seit 1994) bestimmte kleine AGs keinen Lagebericht mehr aufstellen müss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Hinweis zum Bestand an eigenen Aktien (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 99 Sind im Anhang Angaben zum Bestand an eigenen Aktien der Ges. (nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder reine PersG handelt, eb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Nachtragsbericht (früherer Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 82 Der frühere Bericht über besondere Vorgänge nach Abschluss des Gj im Lagebericht (Nachtragsbericht) ist infolge des BilRUG (2015) entfallen, da diese Angaben zukünftig im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) zu machen sind. Hintergrund ist europäisches Recht. Anders als der frühere Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der RL 78/660/EWG verlangt Art. 17 Abs. 1 Buchst. q der RL 2013/34/EU sta...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 44 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 23 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.4 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 30 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Strategien und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenle...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 8 ESRS E3 beinhaltet Angabepflichten, die mit den Offenlegungsanforderungen anderer EU-Rechtsakte übereinstimmen. Demnach kommt diesen Angaben durch deren Relevanz für Zwecke eines weiteren Rechtsakts eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren unterliegen diese Angaben Harmonisierungsbestrebungen mit den EU-Rechtsvorschriften, die korrespondierende Inhalte aufweisen. Aber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 4 Für kleine Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB können nach den Änderungen durch das BilRUG[1] für Gj, die nach dem 31.12.2015 beginnen,[2] gem. § 288 Abs. 1 HGB die folgenden Angabepflichten im Anhang entfallen: Betrag der im HR gem. § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlage, soweit dieser nicht geleistet ist gem. § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB; Angaben zu Gliederungsergänzung bei meh...mehr

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REACH: Sichere Verwendung u... / 3.2 Expositionsszenarien

Expositionsszenarien beschreiben die Bedingungen für die sichere Verwendung von Stoffen, insbesondere die Anwendungsbedingungen und die Risikomanagement-Maßnahmen. Expositionsszenarien werden im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung erarbeitet, abhängig vom Einzelfall in einem mehrstufigen Verfahren, und im Stoffsicherheitsbericht dokumentiert. Expositionsszenarien, die sic...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E3 adressiert Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen ("Water and marine resources"). Definitionen – i. W. zu weiterführenden Begrifflichkeiten (z. B. "Süßwasser" ("Freshwater"), "Abwasser" ("Wastewater") oder "Wasserintensität" ("Water intensity")) – finden sich im Glossar zu den ESRS.[1] Verglichen mit den anderen Standards der "Environment"-Säule weist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt

Rz. 1 § 288 HGB sieht für kleine und mittelgroße Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 und 2 HGB ein Wahlrecht vor, das größenabhängige Erleichterungen der Berichterstattung im Anhang ermöglicht. Das Wahlrecht beinhaltet sowohl eine teilweise Befreiung von der Berichterstattung als auch einen teilweise eingeschränkten Berichtsumfang. Das Wahlrecht kann für jede einzelne Vorschrift nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 6 Mittelgroße Ges. i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB brauchen für Gj, die nach dem 31.12.2015 beginnen, folgende Angaben im Anhang nicht zu machen: Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten gem. § 285 Nr. 4 HGB (§ 285 Rz 29); Art und Höhe der Honorare der Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB; die Ges. sind jedoch verpflichte...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.5 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 50 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

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REACH: Sichere Verwendung u... / 3.3 Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist und bleibt das zentrale Kommunikationsinstrument in der Lieferkette für industrielle und professionelle Anwender. Es wird unter REACH durch zusätzliche Informationen und ggf. durch Expositionsszenarien erweitert und als "erweitertes Sicherheitsdatenblatt" bezeichnet (in englischer Sprache: "eSDS" = extended safety data sheet). Stoffhersteller mü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungs- und Entwicklung... / 2.4 Anhang

Rz. 25 DRS 24.134–24.146 schreibt Anhangangaben vor, die die HGB-Berichtsanforderungen konkretisieren. So sind nach DRS 24.135 Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen, die vor allem Angaben zur Darstellung und Erläuterung der Wahlrechts- und Ermessensausübung umfassen. Dabei sind u. a. die folgenden Angaben zu machen, sofern diese relevant sind:[1] Ausü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prüfungen im Explosionsschutz / 1 Prüfarten

Die TRBS 1201 unterscheidet bei den Prüfarten zwischen Ordnungsprüfung und technischer Prüfung. Während bei der Ordnungsprüfung die formale Ordnung (Unterlagen, Betriebserlaubnis etc.) geprüft wird, gehören zur technischen Prüfung Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen, Messungen, Laborprüfungen u. Ä. Im Geltungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung wird zudem unterschieden z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prüfungen im Explosionsschutz / 2 Ermittlung der Prüffristen

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der angegebenen Mindestprüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen geeignete Prüffristen ermitteln bzw. festlegen. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen nach Anhang 2 Abschn. 3 BetrSichV mind. alle 6 Jahre, Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen grundsätzlich mind. al...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anschläger / 3 Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss u. a. gewährleisten, dass die besonderen Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten nach Anhang 1 Kap. 2 BetrSichV eingehalten werden. Neben Standsicherheit und Festigkeit, muss auch der Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit deutlich sichtbar sein. 3.1 Technisch geeignete Lastaufnahmeeinrichtungen, u. a. Auswahl des richtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen

Rz. 15 Die Erleichterungen gelten nur für die Aufstellung und Offen- bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses. Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden. Nach § 1 BetrVG ist die Einrichtung eines Betriebsrats bereits ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, geboten. Allerdings...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Explosionsschutz: Zündquell... / 2.5 Statische Elektrizität

Zu prüfen sind hier folgende Sachverhalte: Sind Erdung und Potenzialausgleich berücksichtigt? Verfügen die Oberflächen über entsprechende Leit- oder Ableitfähigkeit (Messung der Ableit- bzw. Oberflächenwiderstände/spezifischen Widerstände)? Sind Maßnahmen zur Verhinderung elektrostatischer Entladung (leitfähige Koronaspitzen, Ionisierungsmaßnahmen, Luftbefeuchter etc.) funktion...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anlegeleitern / Zusammenfassung

Begriff Anlegeleitern sind ein-, zwei- und dreiteilige Leitern, die zu ihrer Benutzung an feste, tragfähige Untergründe angelegt werden müssen. Einteilige Anlegeleitern können mit Sprossen oder Stufen ausgerüstet sein, mehrteilige Anlegeleitern haben konstruktionsbedingt nur Sprossen. Die Stufen bzw. Sprossen sind durch Bördelung, Nietung, Verschraubung oder Verschweißung fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anschläger / 1 Aufgaben und Bestellung

Werden im Unternehmen Lasten im Hebezeugbetrieb bewegt, muss eine befähigte Person (Sachkundiger) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel bestellt werden (Abschn. 25 DGUV-I 209-013). Es empfiehlt sich eine schriftliche Beauftragung, um Aufgaben und Befugnisse, auch die Befugnisse zur Reparatur und Neubeschaffung zu dokumentieren (Muster s. Bild 25-1 in Abschn. 25 DGUV-I 20...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prüfungen im Explosionsschutz / 1.1 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen den Betrieb nur dann aufnehmen, wenn sie zuvor nach § 15 BetrSichV geprüft wurden hinsichtlich: benötigte technische Unterlagen vorhanden und Inhalt plausibel; Anlage und Anlagenteile entsprechend BetrSichV errichtet (Montage, Installation); in sicherem Zustand, auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen. Achtung Prüfpflichtige Ände...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.3 Ausweis und Ausschüttungssperre

Rz. 22 Ausweis in GuV und Bilanz Sofern Forschungskosten vorliegen und Entwicklungskosten nicht aktiviert werden, sind sie beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.[1] Beim Umsatzkostenverfahren ist für Forschungs- und Entwicklungskosten kein separater Ausweis gefordert. Dennoch sollte au...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.2 Kriterien der Aktivierungsfähigkeit und Trennung von Forschung und Entwicklung

Rz. 10 Im HGB existieren keine Kriterien für eine Aktivierungsfähigkeit. Die in IAS 38.57 vorgeschriebenen Kriterien durften bis zum Inkrafttreten des DRS 24 nur als Auslegungshilfe im Rahmen der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Anlagen dienen, wenn diese mit den handelsrechtlichen GoB vereinbar waren.[1] Nach DRS 24.45 ist bestimmt, dass ein in der Entstehung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.2 Zielgruppe Banken: Weiterführen und Ausweiten der Zusammenarbeit

Die Banken müssen grundsätzlich mit detaillierten Informationen versorgt werden, damit sie die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen weiterführen. Vorhandene Kredite sollen verlängert werden, neue Investitionsvorhaben sollen von den Banken zumindest teilweise finanziert werden. Wichtig auch für die Kosten der Fremdfinanzierung ist das Rating, das die jeweilige Bank für das Unter...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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G / 15 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, POLISCAN-Systeme [Rdn 2054]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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G / 8 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Auswertung eines Fahrtenschreibers [Rdn 1941]

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G / 3 Geldbuße, Regelbuße [Rdn 1859]

Rdn 1860 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Bußgeldkatalogverordnung, Allgemeines, Rdn 739 und bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1830. Rdn 1861 1. Die BKatV enthält in der Anlage zu § 1 Abs. 1 S. 1 – dem BKat – Regelbußen für die wesentlichen OWi im Straßenverkehr. Liegt ein Regelfall i.S.d. BKatV vor, entfalten die Bestimmungen über die Regelbußen als Zumessungsrichtlinie ...mehr

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E / 1 Eichung, Messgeräte, Alkohol [Rdn 829]

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B / 20 Bußgeldkatalogverordnung, Allgemeines [Rdn 738]

Rdn 739 Literaturhinweise: Beck, Der neue Bußgeldkatalog, DAR 1989, 321 Burhoff, Aktuelle Gesetzgebung: Änderung der BußgeldkatalogVO und des StVG, VA 2009, 33 ders., Die Änderung im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 Cramer, Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, DAR 1988, 297 Dahm, Die neue Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geld...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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