Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.1 Bedeutung des Sachgrundkatalogs in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Rz. 28 § 14 Abs. 1 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des sachlichen Grundes wird durch § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG näher konkre...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.6 Mehrfachbefristungen

Rz. 411 § 14 Abs. 3 TzBfG enthält kein § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entsprechendes Vorbeschäftigungsverbot. Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann daher grundsätzlich auch abgeschlossen werden, wenn der ältere Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber befristet oder unbefristet beschäftigt war, sofern er vor Beginn des nach § 14 Abs. 3 TzBfG befri...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 14 TzBfG gilt für alle Befristungen von Arbeitsverträgen. Daneben findet eine Inhaltskontrolle nach §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 308 und 309 BGB nicht statt. Die Befristungsabrede kann lediglich einer Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unterzogen werden und sie kann darauf überprüft werden, ob es sich um eine überraschende Klausel i. S. v. § 305c Abs. 1 BGB h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 343 Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht eine Vorbeschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nur entgegen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Andere berufsvorbereitende Beschäftigungen, z. B. Praktika oder Volontariate, stehen einer späteren sachgrund...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 326 Nach Abs. 3 dürfen Gewinnausschüttungen jeder Art das Einkommen nicht mindern. Die Regelung hat ihren Grund darin, dass Ausschüttungen Einkommensverwendung darstellen (Rz. 35). Abziehbar sind nur Aufwendungen, die zum Bereich der Einkommenserzielung gehören, nicht Aufwendungen, die Einkommensverwendung sind. Andererseits bedeutet dies, dass gewinnabhängige Vergütunge...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.2 Mehrfache Befristung

Rz. 118 Die Befristung kann nach einer älteren Rechtsprechung des BAG unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzubeschäftigen. Dies kann z. B. bei einem zur Dauervertretung eingestellten sog. Springer der Fall sein.[1] Dies setzt voraus, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer von vornhere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Dänemark hinsichtlich einer Pauschalregelung für die private Nutzung unternehmerischer Nutzfahrzeuge: Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/485 war Dänemark ermächtigt worden, eine von Art. 75 MwStSystRL abweichende Sondermaßnahme zur Anwendung einer Pauschalregelung für die private Nutzung leichter Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 8.12.2023 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16411-2023-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen ESP-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

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Emissionsberechtigungen: Be... / 1.1 Wer ist betroffen?

Betroffen von den europäischen Vorgaben sind Industrieunternehmen, die CO2 freisetzende Energieträger verbrauchen: Verbraucher, die dies direkt bei der Produktion tun (Industrieanlagen); Erzeuger anderer Energieformen, in der Regel Strom (Energieanlagen); Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), vielfach in Form von Blockheizkraftwerken in der Industrie vertreten. Dabe...mehr

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Fachkraft für Lagerlogistik... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz) und Hautschutzmitteln, Hinweise zum richtigen Heben und Tragen, insbesondere beim Kommissionieren, Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans und Beratung zur Hautpflege als Vorbeugung gegen Hauterkrankungen, Beratung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.6 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 440 Die Organgesellschaft bleibt trotz Bestehens der Organschaft zivilrechtlich selbstständiges Rechts- und Wirtschaftssubjekt und kann daher selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sie kann daher auch Geschäftsbeziehungen zum Organträger zu unterhalten. Damit ist es auch möglich, dass diese Beziehungen zu Bedingungen abgewickelt werden, die einem fremden D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.2 Erstreckung auf den Auslandswohnsitz (Satz 2)

Rz. 20 Deutsche i. S. v. Art. 116 Abs. 1 GG werden durch Abs. 1 Satz 2 insoweit bevorzugt, als für sie auch dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben; auch ohne ausdrückliche Erwähnung gilt diese Regelung, wenn ein Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 SGB I begründet wurde. Dabei entscheidet allein die Staa...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.2 Die Rolle der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Vorsorge leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, bei der der Betriebsarzt den Arbeitgeber unterstützt. Er soll die aktuellen Arbeitsplatzverhältnisse und alle für die Gesundheit bedeutsamen Gesichtspunkte der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung durch regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen aus eigener Anschauung kennen und muss bei der arbeitsmedizi...mehr

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Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.3 Vorsorgeanlässe

Arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt grundsätzlich im Interesse des Beschäftigten zur frühzeitigen Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen mit der zentralen Fragestellung, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Sie dient damit ausschließlich dem Selbstschutz des Individuums. Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 4.1 Benutzung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wird i. d. R. bei Arbeiten geringen Umfangs, z. B. in der Nähe von Flachdachkanten oder in der Nähe von Bodenöffnungen, an Gittermasten, bei Montagearbeiten und in Verbindung mit Steigeinrichtungen genutzt eingesetzt. Bei der Benutzung müssen folgende Maßnahmen beachtet werden: Die Betriebsanleitung muss beachtet werden. Die PSA ist n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 2.4 Betriebsärztliche Anamnese

Das ganzheitliche Vorgehen erfordert, dass in der Erhebung der Anamnese, insbesondere der Arbeitsanamnese, nicht allein anlassbezogene Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Im Vordergrund steht die Anamnese im Rahmen der Anlässe der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Beschwerden im Rahmen der bekannten Gefährdungen am aktuellen Arbei...mehr

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Verwaltungsfachangestellter... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zur hygienegerechten und erschwernisfreien Nutzung von Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen, Beratung zur Gestaltung belastungs- und beanspruchungsoptimaler Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe sowie zu einem geregelten Wechsel zwischen Arbeitsphasen und Arbeitspausen,[1] Motivation der Beschäftigten zum sinnvollen Wechsel zwis...mehr

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Tätigkeiten auf Baustellen ... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Baustellen, Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für den Gehör-, Atem- und Hautschutz, Erarbeitung eines Hautschutzplanes, Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ganzheitliche arbeitsmedizi... / 3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Mit der Bündelung von Vorsorgeanlässen lässt sich das betriebliche Vorsorgeangebot straffen. Gleichzeitig wird es mit der Ausweitung der Wunschvorsorge auf die Beschäftigtengruppen erweitert, die häufig mit psychischen oder Muskel-Skelett-Belastungen vom klassischen "Gefährdungsraster" des Anhangs der ArbMedVV gar nicht erfasst waren. Mit dieser Chance zur vollumfänglichen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.2 Inhalt und Aufbau von Businessplänen

Der Businessplan enthält eine genaue Darstellung der Qualifikation des Unternehmers, eine Beschreibung des Produkt- und Dienstleistungsangebots, eine Marktanalyse und eine entsprechende Marketingstrategie sowie eine Erfolgs- und Finanzplanung (Planungszeitraum meist 3 Jahre). Der Businessplan soll damit alle relevanten Informationen enthalten, die für Kapitalgeber von Bedeutu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Inhalt, Verfahren und Zuständigkeit

Rz. 31 Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO erteilt auf Antrag der ersuchenden Behörde die ersuchte Behörde[1] die in Art. 1 Zusammenarbeits-VO genannten Auskünfte, einschließlich solcher, die konkrete Einzelfälle betreffen. Zum Zweck der Auskunftserteilung führt die ersuchte Behörde die zur Beschaffung dieser Informationen notwendigen behördlichen Ermittlungen durch.[...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 § 5 EUStBV i. V. m. Art. 53 ZollBefrVO: Tiere für Laborzwecke

Rz. 118 Nach Art. 53 ZollBefrVO sind Versuchstiere, die z. B. durch selektive Züchtung (auch geklonte Stämme) oder besondere Abrichtung besonders behandelt sein müssen (z. B. Nachweis durch Zuchtbetrieb) sowie für bestimmte nicht kommerziell eingeführte biologische und chemische Stoffe unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 3.[1] Eine Liste zu den Stoffen findet sich im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut

Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in das Zollgebiet der Union ist in der Praxis häufig anzutreffen.[1] Rz. 58 Der Begriff des Übersiedlungsgutes ist in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollBefrVO legaldefiniert. Umfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.18 Art. 107ff. ZollBefrVO: Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern

Rz. 96 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 107 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Treib- und Schmierstoffen in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern vorbehaltlich der Art. 108 bis 110 ZollBefrVO abgabenfrei. Die Abgabenbefreiung beruht auf dem Internationalen Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge v. 4.6.1954[1] und dem Internationalen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.3 Art. 210f. UZK-DA: Container und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 153 Was unter Containern zu verstehen ist, wurde in der alten ZK-DVO umfassend definiert. Obwohl eine ausdrückliche Übernahme im geltenden EU-Recht fehlt, gilt die Begriffsdefinition noch immer. Denn sie wurde von Art. 1 Buchs. c Anlage B.3 zum Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990[1] aufgenommen. Das Istanbuler Übereinkommen ist die entscheidende völkerrechtliche Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.4 Art. 212 Abs. 3, 213 UZK-DA: Fahrzeuge und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 155 Nach Art. 212 Abs. 3 UZK-DA wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person; dies gilt auch, wenn ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abteilungen

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach AO (s. § 51 Satz 3 AO, Anhang 1b) gelten funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften nicht als selbständige Steuersubjekte. Großvereine können aus den genannten Gründen ihre Abteilungen nicht verselbständigen, um die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR gem. § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), die Zweckbetriebsgrenze "Sport" von 45 0...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine vGA i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Anhang 7) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschafterverhältnis veranlasst ist, sich auf den Bilanzgewinn ausgewirkt hat und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (ständige Rechtsprechu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Alpenverein

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beim Deutschen Alpenverein e. V. (DAV) und seinen 336 Sektionen (jeweils eigenständige e. V.) handelt es sich um Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllen. Als Zweck verfolgt werden die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b), des Natur- und Umweltschutzes (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sozialkaufhaus

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter dem Begriff "Sozialkaufhaus" werden gewöhnlich Kaufhäuser verstanden, in denen meist gebrauchte und/oder gespendete Waren angeboten werden. Sie sollen eine erschwingliche Einkaufsmöglichkeit bieten für Gebrauchsgüter, Haushaltswaren und Textilien. Das Angebot richtet sich an die Allgemeinheit und/oder an bedürftige Personen (z. B. Sozialhilfe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielter Veräu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Sachzuwendungen/-spenden zugunsten einer Tombola

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich erfüllt eine Tombola keinen eigenen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck. Sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung, die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke von Verbänden/Vereinen benötigt werden. Einnahmen aus einer Tombola sind nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aeroclubs

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Aeroclubs sind in der Regel steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, weil sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und den Flugsport fördern. Ein Aeroclub dient der Förderung des Sports, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Damit ist der Verein zwar berechtigt, Zuwendungs-/Spendenbestätigungen für Zuwendungen/Spenden auszustellen. Die Mitglied...mehr