Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gegenstandswert

Rz. 225 Zum Gegenstandswert bei der gütlichen Erledigung siehe § 25 Rdn 7 f., 78 ff. Rz. 226 Bei einem (kombinierten) Auftrag zur gütlichen Erledigung und für den Fall ihres Scheiterns zur Abnahme der Vermögensauskunft sind Besonderheiten beim Gegenstandswert zu beachten (vgl. § 25 Rdn 78 f.). Beispiel: Der Rechtsanwalt beauftragt den Gerichtsvollzieher wegen einer Forderung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Betreuer

Rz. 25 Ein als Betreuer (Pfleger) tätiger Anwalt, dem gegen den Betreuten ein Anspruch auf eine Anwaltsvergütung zusteht (siehe § 1 Rdn 166 ff.), kann diese Vergütung nicht nach § 11 festsetzen lassen.[11] Dies gilt auch dann, wenn der zum Pfleger bestellte Rechtsanwalt eine Anwaltssozietät beauftragt, der er selbst angehört.[12]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. § 73 GNotKG

Rz. 6 Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gelten nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 GNotKG als Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Wert des gerichtlichen Ausschlussverfahrens richtet sich demnach nach dem GNotKG. Maßgebend für die Bewertung des gerichtlichen Ausschlussverfahrens ist nach § 73 GNotKG der Betrag, der dem Wert aller Aktien entspricht, auf die sich der Aussch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung der Antragsteller

Rz. 217 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 218 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung

Rz. 75 Durch VV 3104 Abs. 4 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3307 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Anwalt um dieselbe Person handelt (vgl. auch VV 3305 Rdn 94 ff.). Rz. 76...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsspezifische Tätigkeit

Rz. 27 Die Geschäftsgebühr kann nur anfallen, wenn der Rechtsanwalt eine berufsspezifische Tätigkeit entfaltet, auf die das RVG anwendbar ist. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift, aber daraus, dass sie Bestandteil des RVG ist, das nur auf anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist (siehe § 1 Rdn 124 ff.). Es entsteht daher keine Geschäftsgebühr, wenn der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entscheidungen des UdG

Rz. 7 Sowohl die Festsetzung gem. § 55 als auch deren Ablehnung und sämtliche Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die im Festsetzungsverfahren gem. § 55 abschließend ergehen, sind mit der Erinnerung anfechtbar. Da die gemäß § 51 vom OLG oder vom BGH z.B. in Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach dem IRG und IStGH-Gesetz festgesetzte Pauschgebühr vor d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren eingefügt (siehe auch § 3a Rdn 1 ff., § 4 Rdn 1 ff. und § 4a Rdn 1 ff.). Sie regelt die Rechtsfolgen einer Vergütungsvereinbarung, die den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 nicht entspricht. Auf andere fehler...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bemessung der Gebühr

Rz. 61 Im Gegensatz zur früheren Regelung in § 83 Abs. 3 BRAGO, die lediglich erlaubte, im Einzelfall die Höchstgebühr zu überschreiten, steht dem Anwalt nach Abs. 4 von vornherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet. Rz. 62 Der Verteidiger braucht also nunmehr grundsätzlich nicht zu begründen, dass für ihn ein er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mehr als zwei Auftraggeber vorhanden

Rz. 42 Beispiel 2 (Anwalt vertritt mehr als zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine vier Auftraggeber einen gemeinschaftlichen Zahlungsanspruch i.H.v. 5.000 EUR ein. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. Die Gesamtvergütung beträgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenfassung mehrerer Verfahren

Rz. 128 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt in mehreren Einzelverfahren unterschiedliche Kläger vertritt und sodann die Verfahren nach dem KapMuG zusammengefasst werden.[38] Der Musterentscheid bildet wegen des inneren Zusammenhangs sowie der inhaltlich und in der Zielsetzung gleichgerichteten Aufgabenstellung nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit.[39] Rz. 129 Beispiel:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung beim Vollstreckungsschutz

Rz. 422 Vor der Entscheidung über die vorgenannten Anträge kann im Anwendungsbereich der §§ 765a, 851a und 851b ZPO eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mögliche Probleme

Rz. 29 Bei jedem Vorschussverlangen sollte der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt berücksichtigen, dass der Antrag in einem laufenden Verfahren gestellt wird. Häufig wird der Vorschussantrag dem Urkundsbeamten daher nicht zur Bearbeitung vorgelegt (werden können), weil die Akten an anderer Stelle (Staatsanwaltschaft, Gericht, Sachverständiger) nicht entbehrlich sind. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Therapieunterbringung (ThUG)

Rz. 16 Anzuwenden sind die VV 6300 ff. darüber hinaus auch in Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG).[15] Dies folgt aus § 20 ThUG.[16] Insoweit stellt § 62 sicher, dass keine landesrechtlichen Vorschriften vorgehen. Rz. 17 Nach § 327 FamFG kann der Betroffene gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Vollzug der Unterbringung nach § 312 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz bei der Wertfestsetzung

Rz. 19 Nach § 3 Abs. 1 GKG berechnen sich die Gerichtsgebühren in Zivilsachen grundsätzlich nach dem Streitwert und im Falle eines gerichtlichen Vergleichs über nicht anhängige Gegenstände nach dem Vergleichsmehrwert (GKG-KostVerz. 1900), soweit nichts anderes bestimmt ist. Streitwert und Vergleichsmehrwert hat das Gericht nach § 63 GKG von Amts wegen festzusetzen, damit die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 64 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 2. Keine Kostenerstattung

Außerdem ist gem. § 56 Abs. 2 S. 3 RVG die Kostenerstattung ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt, der sich – im Ergebnis ohne vollständigen Erfolg – mit seiner Erinnerung/Beschwerde gegen die gesamte Absetzung der Vergütung gewandt hat, mit kostenrechtlichen Nachteilen nicht rechnen muss. Deshalb sollte gut bedacht werden, ob der Anwalt wirklich – wie es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vergütungsfestsetzung

Rz. 15 Da es sich um eine Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren handelt, kann der Anwalt seine Vergütungsansprüche im vereinfachten Verfahren nach § 11 gegen den Vertretenen festsetzen lassen.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gläubiger-Vertreter

Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Gebühr abgegolten (keine neue Angelegenheit).[138] N...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 5 VV 4102 regelt in fünf Nummern verschiedene Tatbestände, in denen eine Terminsgebühr außerhalb der Hauptverhandlung anfallen kann. Darüber hinaus werden noch weitere Anwendungsfälle diskutiert. Rz. 6 Die Anforderungen an die Tätigkeit des Anwalts sind je nach Tatbestand unterschiedlich. Wie sich aus dem Wortlaut ergibt, genügt grundsätzlich die Teilnahme am Termin. Ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

Rz. 51 Aufgrund der Verweisung in Abs. 2 S. 3 ergibt sich, dass in den vorgenannten Eilverfahren der Rechtsanwalt die im ersten Rechtszug bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält. Dies ist systemwidrig, da er in der Hauptsache niemals die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält, sondern entweder die Gebühr nach VV 2300 im Verfahren vor der Vergabekammer oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 134 Nach Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lässt auch die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 gemäß VV 3104 anfallen. Der Sachverständige ist in zivilprozessualer Hinsicht verpflichtet, die Parteien bei seiner Arbeit, d.h. z.B. bei Besichtigungen oder Befragungen, grundsätzlich beizuziehen.[144] Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Allgemeiner Vertreter

Rz. 37 Auch bei Wahrnehmung des Mandats durch einen allgemeinen Vertreter kann der Anwalt stets die volle Vergütung verlangen. Allgemeiner Vertreter kann ein Rechtsanwalt, eine andere Person mit Befähigung zum Richteramt (§ 53 Abs. 4 S. 2, 1. Alt. BRAO) oder auch ein Referendar sein, der mindestens zwölf Monate im Vorbereitungsdienst tätig ist (§ 53 Abs. 4 S. 2, 2. Alt. BRAO).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 758a ZPO

Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern sind gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Eigenständige Regelung

Rz. 2 VV 3310 enthält eine gegenüber VV Vorb. 3 Abs. 3 eigenständige Regelung über das Erwachsen einer Terminsgebühr. Dies ergibt sich schon aus der Anm. zu VV 3310 ("nur"), aus der Gesetzesbegründung[1] und aus dem Wortlaut von VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1. Danach entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kombinierter Auftrag Vermögens- und Drittauskunft

Rz. 359 Der Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann mit dem Auftrag auf Einholung von Drittauskünften kombiniert werden. Der Rechtsanwalt erhält eine weitere Verfahrensgebühr VV 3309 erst, wenn die Voraussetzung für den weiteren Auftrag eingetreten ist und dadurch aus dem Eventualantrag oder bedingt gestellten Auftrag ein unbedingt gestellter Auftrag geworden ist. Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) DIN A3 übersteigende Formate

Rz. 202 Die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken, die das DIN A3-Format übersteigen, etwa von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, ist auf üblichen Kopierern im Regelfall nicht möglich. Da entsprechende Kopien deshalb im Regelfall nicht durch den Rechtsanwalt selbst, sondern durch einen externen Dienstleister hergestellt werden, kann der Anwalt nach VV Vorb. 7 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ortsüblichkeit

Rz. 95 Das für den arbeitsvertraglichen Sektor zu § 612 Abs. 2 BGB entwickelte Kriterium der Ortsüblichkeit ist für Abs. 1 S. 2 im anwaltsspezifischen Sinne zu konkretisieren. Als Region, innerhalb derer die Üblichkeit zu ermitteln ist, bietet sich der Bezirk des Oberlandesgerichts an, in welchem der liquidierende Anwalt seine Kanzlei unterhält. Die rechtliche Anknüpfung erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Staatskasse als Auftraggeber

Rz. 8 Wird der Rechtsanwalt gerichtlich beigeordnet oder bestellt (vgl. aber auch § 59a), ist "Auftraggeber" die Staatskasse. Dann liegt zwar nur ein Auftraggeber im weiteren Sinne vor, der jedoch im Interesse verschiedener Personen handelt. Die Beiordnung oder Bestellung durch das Gericht für Mehrere kann gebührenrechtlich aber nicht anders zu behandeln sein als eine unmitt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG (Nr. 9)

Rz. 43 Die Regelung der Nr. 9 hat die frühere Vorschrift des § 62 Abs. 3 BRAGO übernommen. Danach erhält der Rechtsanwalt in Arbeitssachen für seine Tätigkeit, die eine gerichtliche Entscheidung über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Abs. 3 ArbGG), die Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 103 Abs. 2 ArbGG) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Ausnahme: Auslandsbezug bei nicht grundstücksbezogener Tätigkeit

Rz. 28 Im Übrigen, also soweit die Tätigkeit des Anwalts kein Grundstück betrifft, handelt es sich folglich um eine sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 3 UStG, was sich wiederum aus § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG ergibt. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (4) … 2Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind: ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 2101 erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 und geht der dortigen Regelung vor. Die Vorschrift beruht auf der früheren Praxis der Rechtsanwälte am Reichsgericht und am Bundesgerichtshof, die für ihre Gutachten über die Aussicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 1005 und 1006 ist geregelt, in welcher Höhe der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr (VV 1000) oder Erledigungsgebühr (VV 1002) erhält, wenn in sozialrechtlichen Angelegenheiten Betragsrahmengebühren anfallen. Rz. 2 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach VV 1005 wird in Höhe der nach VV 2302 angefallenen auße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eintragung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 67 Besteht die Vollziehung in einer Eintragung im Grundbuch (Sicherungshypothek,[62] Vormerkung,[63] Verfügungsbeschränkung,[64] Widerspruch), so entsteht die Vollziehungsgebühr mit dem Eingang des Antrags des Rechtsanwalt auf Eintragung beim Grundbuchamt,[65] § 932 Abs. 3 ZPO direkt bzw. analog.[66] Rz. 68 Das Gericht ist gemäß § 941 ZPO allerdings in diesen Fällen – mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtspfleger als Urkundsbeamter

Rz. 108 Aus § 26 i.V.m. § 21 RPflG ergibt sich, dass die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle für die Festsetzung nach § 55 unberührt bleibt. Häufig ist der Rechtspfleger daher zugleich Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, weshalb der Anwalt es in vielen Abrechnungsfällen regelmäßig mit demselben Sachbearbeiter zu tun hat, soweit das erstinstanzliche Gericht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berufsrecht

Rz. 45 Ein Verstoß gegen die Pflichten des Abs. 3 hat für den Anwalt keine berufsrechtlichen Konsequenzen. Es handelt sich um vergütungsrechtliche Spezialpflichten, die nicht als berufliche Grundpflichten nach §§ 43 ff. BRAO ausgestaltet sind. Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im RVG. Hätte der Gesetzgeber eine berufsrechtlich sanktionie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 6 In Abs. 1 wird der Grundsatz aufgestellt, dass sich die Gebühren des Anwalts nach dem Wert seiner Tätigkeit richten. Dieser Grundsatz wird jedoch sogleich wieder eingeschränkt, nämlich "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt" (vgl. Rdn 12 ff.). Rz. 7 Für die Vergütungen außerhalb des RVG , also für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts in den Eigenschaften nach § 1 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 141 Der Rechtsanwalt, der mit der Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme befasst ist, erhält dafür keine gesonderte Gebühr. Verfahren oder Maßnahmen, die auf die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gerichtet sind, sind im Verhältnis zu der aufzuhebenden Maßnahme keine besondere Angelegenheit. Eine gesonderte Gebühr für eine Tätigkeit im Rahmen der Aufhebung einer Voll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 349 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des unbedingten Auftrags des Gläubigers, eine Vermögensauskunft einzuholen (VV Vorb. 3 Abs. 2). Denn sie entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Erste Tätigkeit des Rechtsanwalts kann z.B. die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 88...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift des § 97a BRAGO war durch das Gesetz zur Änderung des EGGVG eingeführt worden. Die Vorschrift war erforderlich, nachdem gleichzeitig § 34a in das EGGVG eingefügt worden war. Diese Vorschrift regelt die Vergütung des Rechtsanwalts, der dem Inhaftierten bei Verhängung einer Kontaktsperre nach den §§ 31 ff. EGGVG als Kontaktperson beigeordnet worde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 88 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[28] Die Beschwerde nach § 59 FamGKG ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können nur im Beschwerdeverfahren nach § 58 FamGKG erhoben werden (§ 55 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Ansonsten sieht das FamGKG nur eine Anfechtung der endgültigen Wertfestset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Fälligkeit nötig

Rz. 3 Abs. 1 S. 1 unterscheidet zwischen Gebühren und Auslagen (Vergütung, § 1 Abs. 1 S. 1). Die Gebühr muss bereits entstanden, braucht aber noch nicht fällig zu sein (siehe § 45 Rdn 58). Vorschusserhebung bedeutet, dass Kosten bereits vor deren Fälligkeit geltend gemacht werden.[2] Weil gem. § 47 Abs. 1 S. 1 ein Recht auf Vorschuss besteht, muss der gerichtlich beigeordnete...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 58 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5, sondern unmittelbar aus § 15, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die Fortsetzung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 132 Andererseits sind die Reisekosten stets zu erstatten, wenn keine ausdrückliche Einschränkung bei der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts erfolgt ist.[266] Denn die in § 121 Abs. 3 ZPO vorgesehene Beschränkung richtet sich an das Gericht und nicht an den beigeordneten Rechtsanwalt. Gem. § 48 Abs. 1 richtet sich der Umfang des Anspruchs gegen die Staatskasse nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 16 Legt der Rechtsanwalt gem. § 22b WBO Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht ein, richten sich die Gebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls nach VV 6402, 6403. Nach § 17 Nr. 9 bilden das erfolgreiche Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 22b WBO) einerseits und das Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeitskatalog

Rz. 32 Die Gebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Anwalts ab, ausgenommen die Mitwirkung bei der mündlichen Anhörung; diese wird durch die Terminsgebühr nach VV 6301 vergütet. Abgegolten wird durch die Verfahrensgebühr nach VV 6300 also insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zielrichtung ist entscheidend

Rz. 6 Die Entstehung der Gebühr nach VV 2504 setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schrif...mehr