Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 182 Für das Beschwerdeverfahren gemäß § 35 Abs. 3 und Abs. 4 KSpG gilt über § 35 Abs. 6 S. 1 KSpG § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 22 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es auch zu einem dritten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine dritte Instanz vereinbart haben. Im dritten Rechtszug kann der Anwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3206 mit einem Gebührensatz von 1,6 erhalten; Im Falle der vorzeitigen Beendigung reduziert sich dieser Gebührensatz gemäß V...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / (2) Anerkenntnisurteil

Rz. 46 Entscheidet das Gericht im Anordnungsverfahren durch Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung, löst dies sowohl im Arrestverfahren als auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 aus. Für das einstweilige Verfügungsverfahren folgt dies schon daraus, dass hier die mündliche Verhandlung vorgeschrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung einer vereinbarten Vergütung

Rz. 74 Ist eine Vergütung vereinbart (§§ 3a ff.), so gilt VV 7008 nicht ohne weiteres. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten sein soll, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt oder ob Umsatzsteuer hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist die Umsatzsteuer i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Vergütung nach BGB

Rz. 18 Darüber hinaus verweist das RVG in § 34 Abs. 1 S. 2 an Stelle einer Gebühr auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Es gilt dann § 612 BGB (für Mediation und Beratung) oder § 632 BGB (für Gutachten). Auch hier bestimmt der Anwalt die Höhe seiner Vergütung wiederum nach § 14 Abs. 1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Festsetzung gegen den Auftraggeber

Rz. 8 Das Antragsrecht nach Abs. 1 steht dem Anwalt auch dann zu, wenn er beantragt, seine Gebühren gegen seinen Auftraggeber nach § 11 RVG gerichtlich festsetzen zu lassen. Das Verfahren auf Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist bei bestrittenem Gegenstandswert allerdings auszusetzen, damit zunächst eine Entscheidung nach § 33 Abs. 1 herbeigeführt werden kann (§ 11 Abs. 4), d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsvereinbarung

Rz. 55 Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, müssen darin auch die Reisekosten geregelt werden. Auch für Auslagen sind Vergütungsvereinbarungen zulässig, sofern die Form gewahrt wird (§ 4).[56] Rz. 56 Dabei ist auf zwei Punkte zu achten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 597 Wurde Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt, hat der Anwalt nur dann einen Anspruch gegen die Staatskasse, wenn er auch ausdrücklich für die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 5). Ist er beigeordnet worden, bemessen sich seine Gebühren nach § 49 mit VV 3309, 3310.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mischformen

Rz. 74 Einzelne Vergütungsmodelle können in einer Vergütungsvereinbarung auch kombiniert werden. Möglich ist insbesondere die Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar.[124] Diese Variante bietet sich an, wenn die Pauschale als "Sockelbetrag" dienen soll, um die Einarbeitung abzugelten. So kann der routinierte und spezialisierte Anwalt, der infolge dessen auf ...mehr

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Vorbemerkung zu Unterabschnitt 1

Rz. 1 Die Gebühren im Berufungsverfahren regeln die VV 3200 ff. Im Gegensatz zur BRAGO sind die Gebühren im Berufungsverfahren gesondert geregelt. Das Vergütungsverzeichnis weist in den VV 3200 ff. die erhöhten Gebühren im Berufungsrechtszug unmittelbar aus Rz. 2 Neben den Berufungsverfahren richten sich auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht nach den VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 312 Wird eine Sache in einem Verfahren nach VV Teil 3 vom Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, so ist das weitere Verfahren vor dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat und das jetzt wieder nach Zurückverweisung mit der Sache befasst wird, nach § 21 Abs. 1 eine neue Angelegenheit. Es liegen also drei Angelegenheiten vor, ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 8. Glaubhaftmachung reicht aus

Rz. 38 Die Höhe der angemeldeten Kosten muss glaubhaft gemacht werden (§ 104 Abs. 2 S. 1, § 294 Abs. 1 ZPO), wobei für die Auslagen des Anwalts eine anwaltliche Versicherung ausreicht (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Rz. 39 Zur Anmeldung der Anwaltsgebühren genügt es, die Abrechnung beizufügen und hierauf Bezug zu nehmen. Hinsichtlich der weiteren Kosten sind – soweit möglich – Beleg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 115 Probleme kann es bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung geben, wenn sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Anforderungen an das Zustandekommen einer Vereinbarung geändert haben. Hier ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung abzustellen, sondern auf die am Tag des Vertragsabschlusses geltende Rechtslage.[46] Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3515

Gesetzestext Rz. 1 VV 3515 regelt die Terminsgebühr in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über die Beschwerde und Erinnerung, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Der Anwalt erhält, sofern es ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung/Sicherheitsleistung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Rz. 414 Gemäß § 732 Abs. 2 ZPO kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Gesonderte Gebühren nach VV 3328, 3332 fallen daher nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Andere Gebührensätze

Rz. 18 Möglich ist, dass für das Verfahren vor und nach Verweisung unterschiedliche Gebührensätze anzuwenden sind. Es gilt dann auch hier der Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren nachträglich nicht entfallen können (§ 15 Abs. 4). Soweit die Gebühren nach dem höheren Satz einmal angefallen sind, verbleiben diese. Nur Gebühren, die ausschließlich nach dem geringeren Satz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr, VV 1000, 1004

Rz. 100 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist. Die frühere Streitfrage, ob VV 1003 oder VV 1004 gelte, ist durch die neu eingeführte Anm. Abs. 1 zu VV 1004 jetzt g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pauschgebühr

Rz. 58 Möglich ist auch hier die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 42, wenn die Gebühren der VV 4136 ff. nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Anwalts im Wiederaufnahmeverfahren angemessen zu vergüten. Zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk sich das Gericht des ersten Rechtszugs befindet (§ 42 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erinnerungen gegen den Kostenansatz

Rz. 18 Erinnerungen gegen den Kostenansatz der Gerichts- und Verfahrenskosten (vgl. § 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) stellen dagegen keine gesonderte Angelegenheit dar, wenn der Anwalt bereits im zugrunde liegenden Verfahren tätig war. Die Gerichtskosten werden grundsätzlich in allen Verfahren vom Kostenbeamten angesetzt (§ 1 KostVfg), sodass Abs. 1 Nr. 3 nicht greift. So...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

Rz. 15 Die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält der Anwalt auch in Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, wenn das Berufungsgericht zuständig ist (§ 946 Abs. 1 ZPO). Während in den Fällen des Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (EuKoPfVO) die Gebühren VV 3309 f. nach Vorb. 3.3.3 Abs. 2 entstehen, bestimmen s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesonderter Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung

Rz. 218 Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, 2. Hs. ZPO auch gesondert nur mit der isolierten gütlichen Erledigung der Sache beauftragen.[218] Erteilt der Anwalt einen gesonderten Auftrag zur isolierten gütlichen Erledigung, löst die Tätigkeit im Rahmen dieses Auftrags eine besondere Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[219] Es handelt sich um eine Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3200

Rz. 257 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / XII. Mehrere Beweisverfahren vor Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Möglich ist auch, dass in einem Hauptsacheverfahren mehrere einzelne Beweisverfahren vorausgehen.[11] Die Lösung ergibt sich dann aus dem neu geschaffenen § 15a Abs. 2. Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zur Anrechnung mehrerer vorausgegangener Gebühren, die sämtlich anzurechnen sind, dann werden diese Gebühren zwar angerechnet, allerdings gem. § 15a Abs. 2 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 57 Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,1 ermäßigt (VV 3207 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 58 Unter den Voraus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Beauftragung in Unkenntnis der Berufungsrücknahme

Rz. 75 Beauftragt der Berufungsgegner seinen Anwalt, nachdem die Berufung bereits zurückgenommen worden ist, war dies bei objektiver Betrachtung nicht mehr notwendig. Der BGH hatte daher zunächst in diesem Fall eine Kostenerstattung abgelehnt.[51] Die Entscheidung wurde teilweise von einigen Instanzgerichten und in der Literatur deutlich kritisiert. Reicht der Berufungsbekla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abs. 3 als Auffangtatbestand

Rz. 25 Die Vorschrift wird durch die Verwendung des Begriffs "sonst" zum Auffangtatbestand. Für den Normadressaten kann die Regelung nur so verstanden werden, dass sämtliche gerichtlichen Beiordnungen oder Bestellungen, die nicht bereits Gegenstand der Abs. 1 und 2 sind, unter Abs. 3 fallen sollen. Das ist eindeutig und damit ungeachtet eines etwaigen Vorbehalts des Gesetzge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Auslagen

Rz. 48 Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden. Rz. 49 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der VV 7002, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrags (Abs. 2 S. 2); eine detaillierte Aufstellung ist nur auf Nachfr...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4100 ff.

Rz. 1 Die in Unterabschnitt 1 eingeführten allgemeinen Gebühren finden keine Entsprechung in der BRAGO. Weder gab es nach der BRAGO eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in die Sache, noch waren Termine außerhalb der Hauptverhandlung gesondert zu vergüten. Es galt insoweit vielmehr § 87 BRAGO, wonach solche Tätigkeiten durch die Hauptverhandlungsgebühren bzw. durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 63 Da die Rechtsbeschwerde beim AG einzulegen ist (§ 87j Abs. 2 IRG i.V.m. § 342 Abs. 1 StPO), gilt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10. Danach zählt die Einlegung der Rechtsbeschwerde für den Anwalt noch zum erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren.[28] Erst mit weiterer Tätigkeit entsteht für ihn die weitere Verfahrensgebühr des Rechtsbeschwerdeverfahrens nach VV 6101.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 VV 4303 gilt für jeden Vertreter des Verurteilten im Gnadenverfahren, also sowohl für den früheren Verteidiger (Anm. zu VV 4303), als auch für denjenigen, der erstmals mit der Gnadensache beauftragt worden ist. Rz. 3 Die Vorschrift gilt auch für andere Vertreter i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1, sofern sie in einer Gnadensache tätig werden.[1] Rz. 4 Voraussetzung ist allerdings,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vorausgegangenes Strafverfahren

Rz. 12 Ausgeschlossen ist die Grundgebühr nach Anm. Abs. 2 zu VV 5100, wenn zuvor ein Strafverfahren wegen derselben Tat durchgeführt worden ist, die Staatsanwaltschaft dieses gemäß § 43 OWiG eingestellt und zur weiteren Verfolgung als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. In diesem Fall entsteht die Grundgebühr im Bußgeldverfahren nicht erneut. Vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 25 Zusätzlich zu der Beschwerdegebühr erhält der Anwalt auch hier seine Auslagen erstattet. Insbesondere kann er eine gesonderte Postentgeltpauschale nach VV 7002 berechnen, da es sich bei dem Beschwerdeverfahren um eine neue selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 handelt. Das folgt jetzt eindeutig aus § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a. Da für das Beschwerdeverfahren eine geson...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Erneuter Antrag

Rz. 80 Ist der Antrag des gerichtlich bestellten Anwalts abgelehnt worden, so kann er jederzeit erneut einen Antrag stellen. Dieser Antrag kann dann aber nur mit einer Veränderung der Verhältnisse begründet werden. Er kann sich nicht darauf stützen, die Leistungsfähigkeit sei früher unzutreffend beurteilt worden. Rz. 81 Zuzulassen ist der Antrag, der sich darauf stützt, die f...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / c) Verfahren mit Einigung

Rz. 49 Auch die Einigungsgebühr nach VV 1000 ff. kann in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren anfallen. Es gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Rz. 50 Die Anforderungen dürfen auch hier nicht zu hoch gestellt werden. So entsteht eine Einigungsgebühr bereits dann, wenn die Parteien sich über die Beendigung des Verfügungsverfahrens und eine Kostenregelung ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung

Rz. 72 Wird dem Anwalt, nachdem er zunächst mit einer Einzeltätigkeit beauftragt war und hierfür die Verfahrensgebühr VV 6500 entstanden ist, nachträglich die Gesamtvertretung übertragen, so ist Anm. Abs. 3 zu VV 6500 anzuwenden. Die Gebühr für die Einzeltätigkeit ist auf die weiteren Gebühren im nachfolgenden Anordnungs-, Aufhebungs- oder Fortdauerverfahren anzurechnen. Bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgerichtliche Tätigkeit

Rz. 40 Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 2 GVG können zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Die dahingehende Tätigkeit des Anwalts wird dann mit einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet (VV Vorb. 2.3 Abs. 2). Die Gebühr erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008, wenn diese gemeinsam einen Ersatzanspruch geltend machen. Rz. 41 Hinzukommen kann...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 33 Möglich ist, dass sowohl eine volle 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht als auch eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1. Es gilt dann § 15 Abs. 3. Vorzugehen ist in diesem Fall wie folgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 191 Auf die genannten Beschwerdeverfahren findet VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Anwendung. Die Anwendung von Unterabschnitt 2 gemäß VV Vorb. 3.2.2 scheidet aus, weil sich die Beteiligten nicht durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen müssen (§§ 26 Abs. 5, 25 Abs. 4, 17 EU-VSchDG). a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 192 Für das Betreiben des Ges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 118 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§§ 83, 84 BPersVG) werden seit dem 1.8.2013[38] nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens abgerechnet. Sie sind den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vergleichbar, zumal nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlungen und Vorschüsse

Rz. 46 Nach Abs. 3 S. 1 sind Zahlungen und Vorschüsse anzurechnen. Unter Zahlungen sind Leistungen auf fällige Vergütungsansprüche (§ 8), etwa aus einem Wahlverteidigervertrag, zu verstehen. Vorschüsse wiederum sind Leistungen vor Fälligkeit auf bereits entstandene oder noch entstehende Gebühren (§ 9). Rz. 47 Über Vorschüsse und Zahlungen hinaus sind auch solche vereinnahmten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Entscheidung über den Antrag nach Abs. 1

Rz. 70 Das Gericht hat zu prüfen, ob der Antrag nach Abs. 1 zulässig und begründet ist. Ist er bereits nicht zulässig, ist er durch Beschluss zu verwerfen; eine Prüfung der Begründetheit enthält der Beschluss in diesem Fall nicht. Ist der Antrag zulässig, so ist durch Beschluss entweder eine Wertfestsetzung vorzunehmen oder der Antrag als unbegründet zurückzuweisen. Über den...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 97 Eine Regelung, welche Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren anfallen, wenn die Festsetzung von Gebühren nach VV Teil 4 beantragt wird, fehlt im Gesetz. Bislang war eine solche Kostenfestsetzung nicht möglich, so dass insoweit auch eine Gebührenregelung nicht erforderlich war. Nach der neuen Gesetzeslage kann es jedoch vorkommen, dass der Anwalt im Vergütungsfest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 40 Kommt es nach Abschluss des Adhäsionsverfahrens wegen desselben Gegenstands zu einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht, so ist die Gebühr aus VV 4143 unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 2 zu VV 4143 anzurechnen. Das Gleiche gilt auch, wenn der Anwalt ausschließlich hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche beauftragt worden ist.[28] Bei dem nachfolgenden Ziv...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Überblick

Rz. 160 Einstweilige Anordnungsverfahren werden wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die VV 3100 ff. Rz. 161 Zu beachten ist, dass einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Das gilt unabhängig davon, ob die einstweilige Anordnung auf Antrag oder von Amts wegen ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Fremdnützige Beauftragung

Rz. 13 Bei einer fremdnützigen Beauftragung (siehe Rdn 6) erschöpft sich die Bedeutung von mehreren Auftraggebern grundsätzlich in der Regelung des § 7 (Gebühren- und Haftungsbeschränkung). Besonderheiten gelten indes bei einer Mehrfachvertretung mit identischem Gegenstand (echte Streitgenossenschaft) oder auch mit verschiedenen Gegenständen (unechte Streitgenossenschaft), f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 2 OWiG

Rz. 17 Hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen bereits selbst schon wegen der Ordnungswidrigkeit ermittelt, stellt sie das Strafverfahren später aber nur hinsichtlich der Straftat ein und gibt sie die Sache wegen der Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 OWiG an die Verwaltungsbehörde ab, kann im Strafverfahren keine Zusätzliche Gebühr anfallen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 169 In Verfahren, in denen beide Prozessbevollmächtigte erklären, mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden zu sein ( § 128 Abs. 2 ZPO), entsteht jedem von ihnen auch ohne mündliche Antragstellung in der Hauptsache die volle 1,2-Terminsgebühr. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Prozessbevollmächtigte die Terminsgebühr auch dann beanspruchen kön...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Festgebühren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 15 In Verfahren, in denen im Gerichtskostengesetz eine Festgebühr bestimmt ist, sind die Wertvorschriften des RVG entsprechend anzuwenden.[10] Wann Gerichtskosten nach Festgebühren abgerechnet werden, ergibt sich aus dem GKG-Kostenverzeichnis und dem FamGKG-Kostenverzeichnis. Zu erwähnen sind beispielsweise Verfahren über Anträge auf Vollstreckbarerklärung ausländischer ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 eine Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren nur eine Post...mehr