Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren über die Erinnerung, § 573 ZPO

Rz. 62 Verfahren über die Erinnerung nach § 573 ZPO zählen stets zur Hauptsache. Im Gegensatz zu Erinnerungen gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers oder Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 als gesonderte Angelegenheit gelten (Ausnahme Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO – § 19 Abs. 2 Nr. 2), bleibt es für die Erinnerung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 58 Neben der Hebegebühr hat der Anwalt jeweils Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. So kann er insbesondere die Erstattung seiner Telekommunikationskosten verlangen,[54] die er – wie üblich – konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann. Zu beachten ist, dass jede Auszahlung eine eigene Pauschale auslöst. Rz. 59 Darüber hinaus steht dem Anwalt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zu prüfende Voraussetzungen

Rz. 171 Vor der Festsetzung einer weiteren Vergütung hat sich der Urkundsbeamte zunächst davon zu überzeugen, dass das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung oder in sonstiger Weise beendet ist (§ 50 Abs. 1 S. 2), dass sämtliche beigeordneten Anwälte ihre Grundvergütung erhalten haben und dass der Betrag zur Deckung der Kosten gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ermittelt ist (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vorüberlegungen

Rz. 111 Die Mehrfachvertretung hat gegenüber mehreren Einzelvertretungen für die Mandanten einen grundsätzlichen Vorteil: Sie reduziert das Kosten- und Liquiditätsrisiko. Das wirkt sich insbesondere dann aus, wenn entweder die vertretenen Rechtspositionen zweifelhaft erscheinen oder aber wenn diese zwar als stark eingeschätzt werden, jedoch die finanzielle Situation des Gegn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 253 Nur eine Angelegenheit liegt – aus materiell-rechtlichen Gründen – dann vor, wenn der Anwalt zwar mehrere getrennte Vollstreckungsanträge gestellt hat, deren Zusammenfassung aber möglich und geboten gewesen wäre.[252] Denn durch die Zerreißung in mehrere Aufträge verletzt der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, indem er unnötige Kosten verursacht, die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beitreibungsrecht gem. § 126 ZPO

Rz. 77 Befasst sich der beigeordnete Anwalt erst im Nachhinein mit der Abrechnung von Auslagen (Aufwendungen) des Verfahrens, sollte er sein Augenmerk auch auf ein Beitreibungsrecht gegen den Gegner (§ 126 ZPO) richten. Im Rahmen der gewöhnlichen Kostenfestsetzung lassen sich Auslagenersatzansprüche jedweder Art grundsätzlich leichter durchsetzen als im Verfahren nach § 55. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfüllung

Rz. 50 Hat der Mandant die ihm in Rechnung gestellte Vergütung bereits gezahlt, so entfällt damit nicht das Rechtsschutzbedürfnis für die Stellung des Antrags nach Abs. 1. Mit der rechtskräftigen Festsetzung kann der Anwalt späteren Meinungsverschiedenheiten und eventuellen Rückforderungsansprüchen von vornherein begegnen. Abgesehen davon kann die Wertfestsetzung auch gegenü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das erstinstanzliche Grundurteil wird bestätigt

Rz. 336 Wird das Grundurteil bestätigt, so gilt das weitere Verfahren über die Höhe nach Abs. 1 nicht als neue Angelegenheit. Es liegt nur eine Angelegenheit vor; der Anwalt erhält die Gebühren nur einmal. Beispiel: A klagt aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Höhe 9.000 EUR. Nach Verhandlung ergeht ein Grundurteil, wonach dem Kläger ein Ersatzanspruch i.H.v. 75 % ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vergütungsfestsetzung

Rz. 95 Soweit § 5 anwendbar ist, kann der Anwalt die Vergütung unter den Voraussetzungen des § 11 gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, da es sich ungeachtet der Stellvertretung um den eigenen Vergütungsanspruch handelt. Zur Schlüssigkeit des Antrags gehört es gegebenenfalls, auf die Stellvertretung nach § 5 hinzuweisen, da sich diese nicht zwingend aus der Gerichtsakte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag auf Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

Rz. 10 Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 Abs. 1 ZPO). Dies kann unter Umständen auch das Berufungsgericht sein, wenn die Hauptsache dort zwischenzeitlich anhängig ist. Ist ein solcher Fall gegeben, findet das Verfahren vor dem Berufungsgericht statt (§ 943 Abs. 1 ZPO). Für diesen Fall ordnet Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Erstattungsfragen

Rz. 163 Probleme können hinsichtlich der Frage auftreten, ob die durch eine Besprechung angefallenen Kosten notwendig i.S.v. § 91 ZPO waren. Der Begriff der Notwendigkeit wird vom Gesetz nicht näher definiert. Als "notwendig" werden die Kosten angesehen, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als sachdienlich bezeichnen kann.[195] Hier wird die Rechtsprechung zeigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 90 Auch wenn dem Anwalt nach § 5 kein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er jedoch die an einen Dritten für Hilfsarbeiten – wozu auch eine Terminswahrnehmung gehört – gezahlte angemessene Vergütung als Auslagen nach § 46 geltend machen.[86] Nach dieser Vorschrift kann der Anwalt Auslagen, die zur sachgemäßen Wahrnehmung erforderlich waren, von der Staatskasse e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 39 Hat das Gericht eine Zahlungsbestimmung nach § 120 Abs. 1 ZPO getroffen und die Partei Zahlungen erbracht, besteht insoweit allerdings keine Notwendigkeit einer Erhebung des übergegangenen Vergütungsanspruchs gegen die Partei, um die von der Staatskasse an den Anwalt geleistete Vergütung auszugleichen. Nach § 50 sind diese Zahlungen (auch) mit der Gebührenschuld der P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung

Rz. 82 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht an die untere Instanz zurückverwiesen, ergibt sich die gebührenrechtliche Folge aus § 21 Abs. 1. Danach gilt das Verfahren nach der Zurückverweisung als neuer Rechtszug, was gemäß § 15 Abs. 2 zur Folge hat, dass der Anwalt – soweit er vor und nach der Zurückverweisung tätig wird – die Gebühren nebst Auslagenpauschale und U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr (VV 4204, 4205)

Rz. 29 Für sonstige Verfahren – also solche, die nicht in VV 4200 erfasst sind – erhält der Verteidiger als Wahlanwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 4204. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 33 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 181,50 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 145 EUR. Rz. 30 Befindet sich der Verurteilte nic...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 4. Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren

Die Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 58 ff., 70 ff. FamFG) stellen gegenüber dem Anordnungsverfahren eigenständige Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG) dar. Die Gebühren der Nrn. 6300, 6301 VV entstehen daher stets erneut, was auch durch die Anm. zu Nr. 6300 VV klargestellt wird. Handelt es sich um ein Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren wegen der Aufheb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausnahme des Abs. 3

Rz. 22 Die jetzt noch einzige Ausnahme von dem Grundsatz der Einmaligkeit der Gebühren enthält Abs. 3. Sofern nach verschiedenen Teilwerten unterschiedliche Gebührensätze anfallen, erhält der Anwalt die Gebühren nach den einzelnen Teilwerten gesondert. Insgesamt darf er jedoch nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert nach dem höchsten Gebührensatz erhalten. Dieses Korre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Neuer Streit- oder Verfahrensgegenstand

Rz. 172 Bewilligung und Beiordnung sind an das Rechtsschutzbegehren gebunden (vgl. Rdn 29 f.). Ändert sich die Antragstellung der Partei im Laufe des Verfahrens, so muss der beigeordnete Anwalt damit rechnen, dass die Vergütungspflicht der Staatskasse seine weitere Tätigkeit überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise umfasst. Dabei kann es im Einzelfall schwierig sein vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Beistandsleistung im Verfahren zur gerichtlichen Erzwingung der Anklage nach § 172 Abs. 2 bis 4, § 173 Abs. 1 StPO (Nr. 5)

Rz. 24 Beschließt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO, so kann der verletzte Antragsteller gegen diesen Beschluss nach § 172 Abs. 1 StPO Beschwerde einlegen. Die Tätigkeit hinsichtlich dieser Beschwerde wird nach VV 4302 Nr. 1, Nr. 2 vergütet. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, so steht dem verletzten Antragsteller nunmehr die M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mahnverfahren mit Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids, mehrere Auftraggeber

Rz. 126 Beispiel: Der Anwalt hatte auftragsgemäß für zwei Auftraggeber als Gesamtgläubiger einen Mahnbescheid über 2.000 EUR beantragt. Der Rechtspfleger hat den Erlass abgelehnt. Hiergegen legt der Anwalt auftragsgemäß Erinnerung ein. Auch hier greift VV 1008. Abzurechnen ist wie folgt: I. Mahnverfahren (Wert: 2.000 EUR)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren wird eingestellt

Rz. 34 Möglich ist, dass die Sache bereits im Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingestellt wird, etwa wenn sich ein Verfahrenshindernis ergibt (§ 80 Abs. 5 OWiG). Auch in diesem Fall erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr nach VV 5113, ggf. wiederum i.V.m. einer Grundgebühr (VV 5100) und einer Zusätzlichen Gebühr (VV 5115). Rz. 35 Hinzu kommt dann auch hier die Zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Gebühren des Verteidigers in der Strafvollstreckung bestimmen sich nach VV Teil 4 Abschnitt 2. Diese Gebühren gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gilt für ihn VV 4300 Nr. 3 oder VV 4301 Nr. 6. Rz. 2 Tätigkeiten im Rahmen der Zwangsvollst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 8 Die Sonderrechtsverbindung zwischen dem Anwalt der bedürftigen Partei und dem Fiskus als Vergütungsschuldner wird durch den Begriff der Beiordnung erfasst. Jedoch definiert er weder den gegenständlichen Aufgabenbereich des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts noch die jeweiligen Tätigkeiten, für deren Entlohnung die Staats- oder Landeskasse aufzukommen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Höhe

Rz. 114 Die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung setzt das Gericht nach seinem Ermessen fest. Da in der Pauschvergütung die Gebühren des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts enthalten sind, muss die Pauschvergütung höher liegen. Der Rahmen ist nach oben offen. In der Regel werden die Wahlverteidigergebühren als Anhaltspunkt genommen. Die Pauschvergütung dar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vertretung des Schuldners (VV 3313)

Rz. 16 Für die Vertretung des antragstellenden oder eines sonstigen Schuldners im Verfahren über einen Antrag auf Eröffnung oder Erweiterung des Verteilungsverfahrens (§§ 4 bis 11, 16, 30, 34 Abs. 2 S. 1, 38 bis 40 SVertO) erhält der Anwalt für das gesamte Betreiben des Geschäfts nach der Anm. zu VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 17 Es handelt sich bei der Geschäftsgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Begriff der Dokumentenpauschale

Rz. 3 Der früher vom Gesetzgeber verwendete Begriff der "Schreibauslagen" ist im Jahr 2001 durch den Begriff "Dokumentenpauschale" ersetzt worden. Der Begriff "Dokumentenpauschale" ist insoweit missverständlich, als der Anwalt für Urschriften keine gesonderte Vergütung erhält. Denn die Dokumentenpauschale fällt nur für die Herstellung von Kopien und Ausdrucken an. Das Anfert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Betragsrahmengebühren

Rz. 13 Bei Betragsrahmengebühren, wie sie in Sozialgerichtsverfahren anfallen (VV 3102, 3106), lässt sich die tatsächlich verdiente Gebühr nicht so ohne weiteres ermitteln. Der nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann jedoch auch in diesen Fällen Vorschuss beanspruchen.[15] Dabei ist der Vorschuss in der Regel in Höhe der Mittelgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 98 Die Kostenerstattung richtet sich nach § 91 ZPO, und zwar konkret nach § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. Danach sind nämlich nur die Kosten mehrerer Anwälte nur insoweit zu erstatten als sie die Kosten eines Anwalts nicht übersteigen. Rz. 99 Zur Kostenerstattung bei Beauftragung des Terminsvertreters im Namen des Hauptbevollmächtigten siehe § 5 Rdn 99 ff.mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / IV. Zurückverweisung oder Abgabe durch das Revisionsgericht an das Berufungsgericht nach Sprungrevision (Vertikalverweisung)

Rz. 33 Verweist das Revisionsgericht nach einer Sprungrevision die Sache an das Berufungsgericht zurück, so gilt § 20 S. 2: Das Verfahren vor dem Berufungsgericht ist eine neue Angelegenheit – alle Gebühren einschließlich der Verfahrensgebühr entstehen erneut. Beispiel 1: Gegen das Urteil des VG Köln wird Sprungrevision zum BVerwG eingelegt. Auf die Revision hin verweist das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung auch über erstinstanzlich anderweitig anhängige Ansprüche

Rz. 85 Beispiel: Der Anwalt legt gegen einen Mahnbescheid über 10.000 EUR Widerspruch ein. Anschließend führen die Anwälte telefonisch Verhandlungen, wobei der Gegner noch eine Gegenforderung von 5.000 EUR einwendet, die in einem anderen Verfahren erstinstanzlich anhängig ist. Es kommt zu einer Einigung über die gesamten 15.000 EUR. Es entsteht wiederum eine 0,5-Verfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Erstattung verjährter Forderungen

Rz. 172 Unerheblich ist für einen Kostenerstattungsanspruch, ob die zugrunde liegende Vergütungsforderung im Verhältnis Anwalt/Mandant verjährt ist. Die erstattungspflichtige Gegenpartei kann nie mit Erfolg einwenden, der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber sei bereits verjährt.[117] Den Verjährungseinwand kann nur der Auftraggeber erheben. Rz. 173 Eine Pflicht des Kost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG

Rz. 115 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem WpÜG nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG) i.V.m. § 73 GNotKG, insoweit der Anwalt den Antragsteller im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 39b WpÜG vertritt. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder werden bei einer Rechtsbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 150 Liegen dagegen verschiedene Angelegenheiten vor, kann die Einigungsgebühr auch mehrmals entstehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn zunächst auf Feststellung geklagt wird und später dann der Rechtsstreit zur Höhe folgt. Beispiel: Der Geschädigte erhebt gegen den Schädiger Klage auf Feststellung, dass dieser verpflichtet sei, ihm seinen gesamten Schaden zu 100 % zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsfestsetzung

Rz. 53 Die Gebühren sind zumindest für das obligatorische Verfahren nach § 11 Abs. 1 festsetzbar, wenn es anschließend zum Rechtsstreit kommt. Zwar handelt es sich insoweit nicht um die Vergütung, die im Rechtsstreit vor dem Prozessgericht entstanden ist. Das ist jedoch unerheblich. Auch sonstige Vergütungen, die nicht vor dem Prozessgericht entstanden sind, können nämlich f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr, VV 3402

Rz. 60 Der Verkehrsanwalt kann neben der Gebühr nach VV 3400 auch eine Terminsgebühr nach VV 3401, 3402 i.V.m. VV 3104 verlangen, wenn er den zusätzlichen Einzelauftrag erhalten hat, an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 teilzunehmen. Es liegen dann zwei verschiedene Einzelaufträge vor. VV Vorb. 3.4 steht dem Anfall der Terminsgebühr daher nicht entgegen. Zwar entsteht da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gebührenbeträge

Rz. 30 Jeder einzelne Gebührenbetrag zu jeder einzelnen Gebühr muss gesondert ausgewiesen werden. Es genügt also nicht, mehrere Gebühren zusammenzufassen und das Gesamtergebnis anzugeben. Rz. 31 Werden Betragsrahmengebühren abgerechnet, reicht es nach § 10 aus, lediglich den Endbetrag anzugeben. Zweckmäßig ist es jedoch, in einem Anschreiben zu erläutern, wie der Anwalt zu de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kostenansatzverfahren

Rz. 87 Die im Strafverfahren anfallenden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden vom Kostenbeamten in einer Kostenrechnung angesetzt (§ 19 GKG). Im Verfahren über den Kostenansatz – sofern es hier überhaupt einmal zu einer anwaltlichen Tätigkeit kommt – sowie für die Überprüfung der Kostenrechnung erhält der Anwalt keine gesonderte Gebühr. Diese Tätigkeit ist wiederum ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine Anrechnung auf weitere (zweite) Geschäftsgebühr

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, verbleiben beide entstandenen Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer zu Anm. Abs. 6 zu VV Vorb. 2.3 vergleichbaren Anrechnungsregelung in VV 2503 fehlt. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn in außergerichtlich zu vertreten. Ansch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 44 Die Beratungshilfe versteht sich ebenso wie die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung als staatliche Unterstützungsleistung mittels dauerhafter Kostenfreistellung. Eine Rückzahlung der von der Staatskasse an den Anwalt gezahlten Vergütung durch den Rechtsuchenden scheidet aus. Nur wenn ein Dritter ebenfalls für die Kosten einzustehen hat, kommt eine Entlastung der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung der zweiten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rz. 41 Kommt es nach einem Verfahren i.S.d. § 17 Nr. 7 zu einem gerichtlichen Verfahren, verbleiben die Geschäftsgebühren zueinander anrechnungsfrei. Im Verhältnis zur Verfahrensgebühr für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren greift indes Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 und es ist insoweit hälftig anzurechnen. Obwohl hier eine ausdrückliche Regelung fehlt, dürfte analog VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendiger Zusammenhang mit der Beiordnung oder Bestellung

Rz. 32 Auslagen sind Nebenkosten. Es handelt sich um Aufwendungen, die anlässlich einer Haupttätigkeit anfallen. In Abs. 2 S. 3 verwendet § 46 einen Begriff aus dem Schuldrecht (§ 670 BGB), der zugleich Eingang in VV Vorb. 7 Abs. 1 gefunden hat. Rz. 33 Eine Beiordnung oder Bestellung erfasst anwaltliche Tätigkeiten erst ab dem Zeitpunkt der formellen Wirksamkeit des Beiordnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 58 Berücksichtigt das Gericht die Abtretung nicht und verweigert es die Auszahlung des Kostenerstattungsanspruchs, so kann der Anwalt hiergegen aus eigenem Recht vorgehen, da er in seinen Rechten betroffen ist. Strittig ist, welcher Rechtsbehelf ihm zusteht. Die Auffassungen reichen dabei vom Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Art. XI § 1 KostenRÄndG 1957, (jetzt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Löschung einer Vormerkung/eines Widerspruchs

Rz. 69 Ebenfalls keine Vollziehungsgebühr erhält der Anwalt für den Antrag auf Löschung einer der vorgenannten Eintragungen, wenn der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist. Durch die Aufhebung ist das Grundbuch zwar unrichtig geworden, die Grundbuchberichtigung stellt aber keine Vollziehung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung mehr dar;[69] de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höhe der Gebühr

Rz. 3 Die Höhe der Gebühr richtet sich nicht nach dem Wert. Daher ist hier ein Betragsrahmen vorgesehen. Dieser beläuft sich nach der Neufassung auf 36 EUR bis 384 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 210 EUR. Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, erhöht sich der Gebührenrahmen um 30 % je weiteren Auftraggeber, maximal jedoch um 200 %. Aus dem jeweiligen Rahmen bemisst d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mahnverfahren mit Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 125 Beispiel: Der Anwalt hatte auftragsgemäß einen Mahnbescheid über 2.000 EUR beantragt. Der Rechtspfleger hat den Erlass abgelehnt. Hiergegen legt der Anwalt auftragsgemäß Erinnerung ein. Abzurechnen ist ebenso wie im Beispiel oben (siehe Rdn 121).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b

Rz. 41 Der Anwalt erhält demgemäß grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber zu erhöhen, sofern derselbe Verfahrensgegenstand vorliegt. Rz. 42 Unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Rücknahme der Privatklage

Rz. 134 Entsprechend anzuwenden ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3, wenn der Privatkläger seine Klage zurücknimmt (§ 391 Abs. 1 StPO). Das ist jetzt durch den neuen S. 2 der Anm. Abs. 1 klargestellt. Bislang wurde aber schon die analoge Anwendung befürwortet.[153] Voraussetzung ist, dass der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter des Privatklägers hat daran mitgewirkt, etwa der Verte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XVI. Auslagen

Rz. 353 Da es sich bei dem Verfahren nach Zurückverweisung um eine neue Angelegenheit handelt, erhält der Anwalt auch seine Auslagen gesondert. Rz. 354 Soweit eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 anfällt, ist wieder neu zu zählen, so dass für die ersten 50 Seiten wieder 0,50 EUR (einfarbig) bzw. 1,00 EUR (mehrfarbig) angesetzt werden können. Andererseits sind in den Fällen d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Antrag nach § 33

Rz. 6 Die Wertfestsetzung nach § 31 ist gemäß § 33 Abs. 1 gesondert zu beantragen, weil sie auf die Gerichtsgebühren keinerlei Auswirkungen hat, vielmehr nur für den Anwalt maßgeblich ist, der einen oder mehrere, aber nicht alle Antragsteller im Verfahren nach dem SpruchG vertritt.[3] Eine Wertfestsetzung nach § 31 von Amts wegen ist nicht zulässig. Mit Einwendungen gegen di...mehr