Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesamtschuldner, § 844 ZPO

Rz. 126 Ist eine Sache aufgrund einer Vollstreckung gegen mehrere Gesamtschuldner gepfändet worden und haben die Gesamtschuldner (Mit-)Gewahrsam an dieser Sache, liegen mehrere Angelegenheiten vor, wenn der Anwalt des Gläubigers einen Antrag gemäß § 825 ZPO stellt, so dass er die Gebühr gemäß VV 3309 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 8 mehrfach verdient hat.[117] Wegen der abschließend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Prozesskosten- und Beratungshilfe

Rz. 81 Für ein Mediationsverfahren kann keine staatliche Kostenhilfe beansprucht werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheitert bereits an dem fehlenden forensischen Bezug der Mediation. Sie kann selbst dann nicht gewährt werden, wenn die außergerichtliche Mediation auf Anregung des Prozessgerichts zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits durchgeführt werden so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem korrespondieren soll. Entgegen dem Wortlaut der VV 3400 ist es jedoch nicht erforderlich, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist. Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn die Partei den Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Landes- und Bundeskasse

Rz. 92 Das gilt insbesondere auch, wenn die Landes- und Bundeskasse betroffen sind. Nach Beendigung des Verfahrens i.S.v. Abs. 2 muss stets das erstinstanzliche Gericht entscheiden, auch wenn der Anspruch nicht gegen die Landeskasse, sondern gegen die Bundeskasse gerichtet ist. Vom Wortlaut des Abs. 2 ist zudem umfasst, dass im höheren Rechtszug über den Antrag eines Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 18 Auch hier erhält der Anwalt zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 19 Die Begrenzung greift auch hier nur, wenn die Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Aufhebung und Abänderung

Rz. 419 Jedes neue Verfahren derselben Art bildet eine neue Angelegenheit. War z.B. der erste Antrag gemäß § 765a ZPO zurückgewiesen, dem zweiten Antrag sodann stattgegeben worden und soll die darin gesetzte Räumungsfrist nunmehr verlängert werden, erhält der Anwalt für jedes dieser Verfahren eine gesonderte Gebühr, in dem genannten Beispiel also insgesamt dreimal die Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 113 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann es zu Auslegungsfragen kommen, die ggf. zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[45] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweifel auf dieje...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auch Verlust der Grundvergütung

Rz. 167 Allein die Nichteinhaltung der Frist befreit die Staatskasse von jeder weiteren Zahlung. Sämtliche Vergütungsansprüche des Anwalts aus der konkreten Beiordnung – nicht nur der Anspruch auf die weitere Vergütung gem. § 50, sondern auch der auf die Grundvergütung (Tabelle zu § 49) – erlöschen (Abs. 6 S. 2).[342] Ein bereits gem. § 55 erlassener Festsetzungsbeschluss üb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Die Gebührenerhöhung nach VV 1008

Rz. 12 In VV 1008 ist die Gebührenerhöhung bei Vertretung mehrerer Auftraggeber geregelt. Tatsächlich handelt sich hierbei gar nicht um eine Gebühr, sondern nur eine Erhöhungsvorschrift, die zur Erhöhung einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr führen kann. Ob sie auch Beratungen erfasst ist strittig (siehe VV 2508 Rdn 13; § 34 Rdn 116). Rz. 13 Auch die Gebührenerhöhung nach VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe des Steuersatzes

Rz. 63 Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich zurzeit auf 19 %. Bis zum 31.6.2006 belief sie sich noch auf 16 % (zu Übergangsfällen siehe 7. Aufl., Anhang zu § 61). Nur in Ausnahmefällen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen, etwa dann, wenn der Anwalt eine Leistung erbringt, die ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk darstellt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchs...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 182 Zu beachten ist zunächst § 149 FamFG. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel: Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe für die Ehesache bewilligt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 45 Der Anwalt erhält nach VV 3401 eine halbe Verfahrensgebühr sowie nach VV 3402 eine Terminsgebühr (z.B. VV 3104). Daneben kann er u.U. auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006 oder eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004; VV 1005, 1006 verdienen (vgl. Rdn 76 ff.). Rz. 46 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, so e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc)3. Fall: Abgabe nach § 43 Abs. 1 OWiG – Die Verwaltungsbehörde leitet kein Ermittlungsverfahren ein

Rz. 19 Stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein und gibt sie die Sache zur eventuellen Verfolgung an die zuständige Verwaltungsbehörde ab, sieht die Verwaltungsbehörde jedoch keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit einzuleiten, kommt es also gar nicht mehr zu einem Bußgeldverfahren, dann entsteht im Strafverfahren zwar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Derselbe Gegenstand und gemeinschaftliche Beteiligung (Anm. Abs. 1, 2)

Rz. 60 Nach Abs. 1 der Anm. zu VV 1008 ist für die Erhöhung von Wertgebühren erforderlich, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Nach Abs. 2 der Anm. zu VV 1008 wird die Erhöhung dann nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind. Beispiel: Der Anwalt reicht für 4 Auftraggeber wegen eines gemeinschaftlichen Zahlungsanspr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung wegen Untätigkeit des Urkundsbeamten

Rz. 224 Wird auf das Festsetzungsverlangen des Anwalts nicht reagiert oder der Antrag zögerlich bearbeitet, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommen. Hiergegen kann Erinnerung gem. § 56 eingelegt werden (siehe § 56 Rdn 8);[406] diese ist vorrangig gegenüber dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 27 Abs. 1 EGGVG.[407] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Höhe der Gebühr

Rz. 49 Der Anwalt erhält für die Wahrnehmung eines Termins eine 0,8-Gebühr. Die Gebühr nach VV 3403 kann unter Begrenzung nach § 15 Abs. 6 mehrmals entstehen. Rz. 50 Eine Erhöhung bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber nach VV 1008 um jeweils 0,3 bei gemeinschaftlicher Beteiligung ist auch hier vorzunehmen, da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Tätigkeit im Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen nach dem Dritten Abschnitt des StrRehaG und enthält zwei Gebührentatbestände:mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / I. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbescheid

Rz. 14 Endet das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde, so werden die dem Betroffenen zu ersetzenden Auslagen von der Verwaltungsbehörde gemäß § 106 OWiG festgesetzt. Gegen den entsprechenden Kostenfestsetzungsbescheid kann nach § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2, 1. Hs. OWiG binnen zwei Wochen ab Zustellung gemäß § 62 OWiG ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kostenansatzverfahren und Hauptsache

Rz. 86 Die Tätigkeit des Anwalts im Kostenansatzverfahren ist im RVG dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Insoweit greift der Auffangtatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1, wonach Tätigkeiten im Verfahren über den Kostenansatz als Neben- und Abwicklungstätigkeit zum Gebührenrechtszug der Hauptsache gehören und mit den Gebühren des Rechtszugs abgegolten sind. Das gilt auch im Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Weitere Angaben

Rz. 62 Die Aufzählung in Abs. 2 ist nicht abschließend. Soweit weitere Angaben dort nicht gefordert werden, heißt dies nicht, dass diese stets entbehrlich sind.[45] Allerdings werden weitere Angaben nur in Ausnahmefällen erforderlich sein.[46] Rz. 63 Im Falle einer Vergütungsvereinbarung können sich aus dem Inhalt der Vereinbarung u.U. weitere Angaben als erforderlich herauss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Wird die Zahlungsvereinbarung im Rahmen eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, ist der Anspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 zu berechnen. Zinsen und Kosten sind der Hauptforderung hinzuzurechnen, da sich der Gegenstandswert einer Forderung in der Vollstreckung nicht allein nach dem Wert der Hauptforderung richtet, sondern bis zur Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren für Einzeltätigkeiten, VV 3400 ff.

Rz. 19 Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt und beschränkt sich der Auftrag auf eine Einzeltätigkeit in Verfahren vor dem FG, fallen die Verfahrensgebühren nach VV 3400 ff. an. Eine Terminsgebühr kann nach VV Vorb. 3.4 Abs. 1 nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (VV 3402 i.V.m. 3401).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgrenzung zur Angelegenheit

Rz. 52 Während der Gegenstand inhaltlich eine Rechtsposition umschreibt, die von dem Anwalt vertreten wird,[155] steht in Abgrenzung dazu der Begriff der Angelegenheit für den Vorgang, der den äußeren Rahmen bei der Wahrnehmung dieser Rechtsposition abgibt (im Übrigen siehe auch § 7 Rdn 24 f.).[156] Die Angelegenheit ist deshalb nicht identisch mit dem gebührenrechtlichen Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 267 Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; nur Auslagen werden geschuldet. Eine Kostenerstattung ist nach allen Gerichtskostengesetzen ausgeschlossen: Rz. 268 Weder kann der Anwalt nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO noch der Gegner nach § 91 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 2103

Gesetzestext Rz. 1 Bei dieser Vorschrift handelt es sich um die Entsprechung der VV 2101 für Angelegenheiten, in denen im Rechtsmittelverfahren ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet (VV 3328)

Rz. 10 Die Terminsgebühr beläuft sich auf 0,5. Sie entsteht auch hier unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, die für sämtliche Angelegenheiten des VV Teil 3 gilt, also auch für Unterabschnitt 6. In Verfahren nach VV 3328 hat VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 für außergerichtliche Besprechungen allerdings kaum Bedeutung, da hier tatbestandlich bereits eine abgesonderte m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht

Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung nicht stets mit dem gebührenrechtliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 14 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Pauschgebühr.[10] Dies bedeutet zum einen, dass mit der jeweiligen Gebühr die gesamte Tätigkeit des Anwalts in derselben Vollstreckungsangelegenheit abgegolten ist (§ 15 Abs. 1),[11] soweit hierfür nicht die Terminsgebühr VV 3310 entsteht. Was unter dem Begriff "derselben Vollstreckungsangelegenheit" zu verstehen ist, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 4 Anzuwenden sind auch die Vorschriften über die Bewilligung einer Pauschgebühr. Sofern der Gebührenrahmen für den Wahlanwalt nicht ausreicht, um seine Tätigkeit angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat die gleiche Möglichkeit nach § 51. Zuständig ist in beiden Fällen das OLG, in dessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ruhendes Verfahren

Rz. 20 Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, so ist es auch dann nicht beendet, wenn es längere Zeit (über sechs Monate hinaus) nicht betrieben wird. Die prozessuale Situation ist keineswegs endgültig, sondern kann durch Aufnahme (§ 250 ZPO) jederzeit wieder in Bewegung geraten mit der Folge, dass eine Veränderung des Kostenanfalls und der Kostenverteilung eintritt.[22] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kombination VV 3200 Anm. Abs. 1 Nr. 1/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt.

Rz. 39 Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR Berufung einzulegen. Bevor dies geschieht, wird der Auftrag teilweise zurückgenommen. Die Berufung soll nur über 12.000 EUR durchgeführt werden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung und weitergehende anhängige 3.000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO

Rz. 120 In eigener Sache kann der Anwalt zwar unmittelbar keine Reisekosten abrechnen, da es an einem Auftraggeber fehlt. Gleichwohl kann er gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO auch seine Reisekosten erstattet verlangen, allerdings auch nur in dem Umfang, in dem eine Partei an seiner Stelle eine Kostenerstattung erhalten hätte.[122] Auch hier gelten allerdings die neuen Grundsätze de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 492 Wird der Anwalt nicht für Gläubiger oder Schuldner, sondern für Dritte (zur Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern, die nicht zur Zwangsvollstreckung gehören vgl. Rdn 151 ff.) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung tätig, so ist Folgendes zu beachten: Dritter ist jede Person, die nicht Gläubiger oder Schuldner ist; der Dritte ist damit nicht Partei des Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Terminsgebühr nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 208 Nach Erlass eines Versäumnisurteils folgt das Einspruchsverfahren, in welchem zur Hauptsache verhandelt oder die Hauptsache im Termin erörtert werden kann. Gebührenrechtlich bilden jedoch das Verfahren um den Erlass des ersten Versäumnisurteils und das weitere Verfahren nach dem Einspruch dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, so dass der Anwalt unter Beachtung v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmungen

Rz. 4 § 50 kann demnach nur in den Fällen Bedeutung erlangen, in welchen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit einer Zahlungsbestimmung verbunden oder im Abänderungsverfahren nach § 120a ZPO nachträglich eine Zahlungsbestimmung angeordnet ist. Dann ist nicht nur die Staatskasse, sondern auch die bedürftige Partei an der Finanzierung des Verfahrens beteiligt. Die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausschlussfrist und Entscheidung

Rz. 168 Nach Fristablauf kann der Urkundsbeamte den Vorgang sofort abschließen und einen etwaigen Überschuss an die Partei auskehren. Mit Weiterungen braucht er nicht zu rechnen, da im Interesse der Abrechnungsklarheit der Anspruchsverlust des beigeordneten Anwalts endgültig ist. Abs. 6 regelt eine Ausschlussfrist. Die Frist ist keine Notfrist; eine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachweispflicht der Staatskasse

Rz. 170 Bestreitet der beigeordnete Anwalt die Überschreitung der Monatsfrist oder ist unklar, ob der Antrag rechtzeitig eingegangen ist, so hat nach allgemeinen Darlegungsgrundsätzen die Staatskasse die Nichteinhaltung nachzuweisen, wenn sie sich auf die Rechtsfolge des Abs. 6 S. 2 berufen will. Die bundeseinheitlichen Verwaltungsbestimmungen schreiben deshalb vor, die Auff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Übergangsrecht

Rz. 164 Die Vergütung des Anwalts richtet sich auch im Falle einer Rückwirkung, unabhängig davon, ob sie kraft Gesetzes (Abs. 6 S. 1 u. 2) greift oder kraft Anordnung (Abs. 6 S. 3), nach der Neufassung des § 60 Abs. 1 nicht (mehr) nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung geltenden Recht, sondern nach dem zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Recht (§ 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Abs. 2)

Rz. 12 Die frühere Streitfrage, ob eine Einigung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht möglich ist, hat der Gesetzgeber auch für das gerichtliche Verfahren entschieden (zur außergerichtlichen Einigung siehe VV 1000 Abs. 5 S. 3). In Anm. Abs. 2 ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine Einigungsgebühr erhält, wenn ermehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Einstweilige Anordnung vor dem erstinstanzlichen Gericht

Rz. 199 Die Gebühren richten sich auch hier nach VV Teil 3. Im erstinstanzlichen Verfahren gelten also wiederum die VV 3100 ff. Rz. 200 Soweit sich das Anordnungsverfahren für den Anwalt vorzeitig erledigt, also bevor er einen Antrag oder einen Schriftsatz mit Sachanträgen eingereicht oder einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,8...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Festsetzung nach § 126 ZPO

Rz. 111 Bei der Kostenfestsetzung des beigeordneten Anwalts im eigenen Namen nach § 126 ZPO kann er von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung der Umsatzsteuer fordern. Für die bedürftige, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.[67]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrags- oder Beschwerderücknahme

Rz. 9 Werden der Verfügungsantrag oder die Beschwerde im Termin zurückgenommen, entsteht ebenfalls die erhöhte Verfahrensgebühr der VV 3514. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort nimmt der Antragstell...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 5115 ist aus dem früheren § 105 BRAGO i.V.m. § 84 Abs. 2 BRAGO hervorgegangen. Im Gegensatz zur früheren Regelung wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht. Vielmehr erhält der Anwalt stattdessen eine Zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (str., siehe Rdn 104 ff.). Ungeachtet dessen kann die zu § 84 Abs. 2 BRAGO e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahren gemäß § 890 Abs. 3 ZPO

Rz. 273 Statt oder neben der Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsmittel kann der Gläubiger gemäß § 890 Abs. 3 ZPO im Hinblick auf evtl. zukünftige Zuwiderhandlungen und den daraus entstehenden Schaden die Leistung einer Sicherheit durch den Schuldner verlangen. Das Verfahren ist eine besondere Angelegenheit, für das die Gebühren nach VV 3309, 3310 gesondert entstehe...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / c) Anrechnung in einer Folgesache

Rz. 119 Möglich ist auch, dass nur aus einer Folgesache anzurechnen ist. Beispiel: Der Anwalt hatte außergerichtlich über Zugewinn verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der Anspruch auf Zugewinnausgleich als Folgesache im Verbund anhängig gemacht. Das FamG setzt die Werte wie folgt fest: Ehesache 9.000 EUR, Versorgungsausgleich 2.700 EUR, Güterrecht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenerstattung

Rz. 39 Soweit bei Tätigwerden für einen ausländischen Auftraggeber Umsatzsteuer anfällt, ist diese auch stets zu erstatten, sofern keine Berechtigung zu einem Vorsteuerabzug besteht. Zu prüfen ist im Kostenfestsetzungsverfahren stets, ob überhaupt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt; die Erklärung, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, reicht insoweit nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliches Verfahren

Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen der den Gegenstand des Vergl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 111 Nach Nr. 1 Buchst. b erhält der Anwalt Dokumentenpauschalen für Kopien oder Ausdrucke zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung des Gerichts oder der das Verfahren führenden Behörde. Kopien und Ausdrucke nach Nr. 1 Buchst. b sind somit im Gegensatz zu denjenigen nach Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsmittel der Staatskasse erforderlich

Rz. 186 Der Vertreter der Staatskasse – für die Landeskasse ist das in der Regel der Bezirksrevisor – hat allerdings die Möglichkeit, gegen eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommene Festsetzung Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 oder Beschwerde einzulegen mit dem Ziel, eine Verringerung der Vergütung zu erreichen.[369] Dem muss der Urkundsbeamte der Geschäftsstel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kopie oder Ausdruck ist entscheidend

Rz. 197 Werden von einer DIN A3-Seite zwei DIN A4-Seiten gefertigt, z.B. weil der Kopierer des Anwalts keine DIN A3-Kopien herstellen kann, kommt es darauf an, ob Nr. 1 für die Dokumentenpauschale auf die kopierte Seite oder die hergestellte Kopie abstellt. Anders als in den Gerichtskostengesetzen hat der Gesetzgeber im RVG zwar keine Dokumentenpauschale für Kopien und Ausdr...mehr