Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anteile der weiteren Antragsteller

Rz. 19 Soweit die Anzahl der Anteile anderer Anspruchsteller nicht bekannt ist, greift im Verhältnis zum eigenen Auftraggeber die Vorschrift des Abs. 1 S. 3. Es wird danach vermutet, dass jeder andere Antragsteller, dessen tatsächliche Anteile nicht bekannt sind, nur einen Anteil hält. Abzustellen ist darauf, welche Zahl von Anteilen "gerichtsbekannt" ist. Hieraus folgt, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für drei typisierte Arten von Angelegenheiten (Beratungshilfe, Verfahren nach VV Teil 3 und Verfahren nach VV Teil 4–6) die Erfüllungswirkung von Leistungen auf den (zukünftigen) Vergütungsanspruch des beigeordneten, bestellten oder im Wege der Beratungshilfe tätigen Anwalts. Es geht um eine gesetzliche Leistungsbestimmung im Außenverhältnis zur S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 141 Bei Betragsrahmengebühren nach § 3 Abs. 1 S. 1 gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Wertgebühren. Dem Anwalt stehen hier anstelle der Gebührensätze jeweils Betragsrahmen zur Verfügung. So erhält der Verkehrsanwalt auch hier nach Anm. zu VV 3400 eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Gebühr, also eine Gebühr aus dem Rahmen der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzeltätigkeiten

Rz. 14 Auch dann, wenn dem Anwalt nicht die Vertretung des Auftraggebers im gesamten Verfahren übertragen worden war, kommt eine Festsetzung nach § 11 in Betracht, also z.B. für den Terminsvertreter nach VV 3403,[5] insbesondere für den sog. Fluranwalt, der nur einen Vergleich protokollieren oder einen Rechtsmittelverzicht abgeben soll.[6]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 232 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 63 War der Anwalt sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren tätig, so erhält er gemäß § 17 Nr. 1a jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr. Da durch die mehrfache Befassung in nachfolgenden außergerichtlichen Angelegenheiten insoweit ein Entlastungs- und Synergieeffekt eintritt, soll die Vergütung in der nachfolgenden Angelegenheit nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Beweisverfahren

Rz. 78 Möglich ist eine Anrechnung mehrerer Gebühren auch bei mehreren selbstständigen Beweisverfahren zur selben Hauptsache.[30] Es entstehen dann im den jeweiligen Beweisverfahren die Verfahrensgebühren gesondert. Anzurechnen ist aber wiederum nach Abs. 2 nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Der Anwalt führt zunächst wegen eines Teilgewerkes ein selbsts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 20 Der Umfang der Kostenerstattung in finanzgerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach § 139 FGO. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Die gesetzliche Vergütung des Anwalts ist dabei stets erstattungsfähig. Im Übrig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 20 Der Anwalt erhält die 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3403 zum einen für die Einreichung, die Anfertigung oder die Unterzeichnung von Schriftsätzen. Rz. 21 Durch die Gebühr werden auch begleitende Tätigkeiten, insbesondere die Entgegennahme der Information und die Beratung des Mandanten, abgegolten.mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Mietsachen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 17 Die Zusätzliche Gebühr kann auch nach einer Zurückverweisung anfallen. Wird das erstinstanzliche Urteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und dort außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt, so erhält der Anwalt alle Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1), so dass auch hier die Zusätzliche Gebühr anfallen kann....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002

Rz. 162 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 163 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch die Regulierungsbehörde e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungshilfe

Rz. 71 Bei Abrechnung der Beratungshilfevergütung muss die Landeskasse auch die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer festsetzen und auszahlen. Rz. 72 Hier war bislang unstrittig, dass die Landeskasse die Umsatzsteuer auch dann zahlen muss, wenn der Rechtsuchende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da hier erst gar kein Anspruch gegen den Rechtsuchenden bestand. Infolge de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtskräftige Entscheidung (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 132 Ist nach Abs. 1 S. 1 eine Hemmung der Verjährung eingetreten, so endet sie mit der rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens. Auch hier sind wieder die §§ 16 und 19 im Auge zu behalten. Solange der Anwalt Neben- und Abwicklungstätigkeiten nach diesen Vorschriften vornimmt, bleibt die Verjährung gehemmt. Erst wenn sämtliche dieser Tätigkeiten durch rechtskräftige En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a

Rz. 24 Der Anwalt erhält in Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschwerdeentscheidungen nach VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3201). Bei mehreren Auftraggebern ist die Verfahrensgebühr nach VV 1008 um 0,3 je weitere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf Feststellung

Rz. 88 Der Anwalt muss auftragsgemäß den Antrag stellen, eine erfolgte Einigung zwischen den Parteien oder mit Dritten gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festzustellen. Allerdings dürften aufgrund des Umstandes, dass der Gesetzestext ausdrücklich auf § 278 Abs. 6 ZPO Bezug nimmt, auch die sonstigen Möglichkeiten des Zustandekommens eines Beschlussvergleichs für die Entstehung einer redu...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / VIII. Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 62 Die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren richtet sich nach § 33. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ist auf Antrag eines Beteiligten oder eines Verfahrensbevollmächtigten vom Gericht der jeweiligen Instanz festzusetzen. Rz. 63 Eine unmittelbare Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 besteht nicht, da die Gerichtsgebühren sich nach dem Gesamtwert richten, währe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bindungswirkung

Rz. 5 An die Bemessung des Gegenstandswerts durch das Gericht nach § 74 GNotKG ist der Anwalt auch im Fall des § 31 nach § 32 Abs. 1 gebunden, und zwar auch dann, wenn eine rechtskräftige Streitwertfestsetzung unrichtig sein sollte.[2] Sie muss dann gegebenenfalls angegriffen werden. Geschieht dies nicht, bleibt der festgesetzte Wert bindend. Von diesem festgesetzten Wert is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Gleichartige Gebührensätze

Rz. 234 Keine Anwendung findet Abs. 3 bei gleichartigen Gebührensätzen. In diesem Fall entsteht nach Abs. 1 vielmehr von vornherein nur eine einzige Gebühr. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 7.000 EUR schließen die Parteien zunächst eine Einigung über 3.000 EUR und später über die restlichen 4.000 EUR. Es entsteht eine einzige Einigungsgebühr aus dem Gegenstandswert von 7....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Berechnung der Erhöhung

Rz. 5 Die Erhöhung wird bei Wertgebühren (§ 13) nicht prozentual von der jeweiligen Ausgangsgebühr ermittelt, sondern als fester Betrag mit jeweils 0,3 Gebühreneinheiten aufgeschlagen. Rechnerisch handelt es sich also nicht mehr um einen Erhöhungsfaktor.[9] Das begünstigt den Anwalt bei einer Ausgangsgebühr von weniger als 1,0 und belastet ihn bei einer solchen von mehr als ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn die Hauptsachegebühr nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesonderte Zählung je Angelegenheit

Rz. 204 Seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) wird in Nr. 1 zwischen Schwarz-Weiß-Kopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbkopien bzw. Farbausdrucken unterschieden. Für Farbkopien und Farbausdrucke (zum Begriff siehe Rdn 43) sind die doppelten Sätze vorgesehen (1 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Auf die Erl. in Rdn 43 f. wird verwiesen. Rz. 205 Bei Farbkopien bzw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 165 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 75 ff. EnWG gilt § 90 EnWG . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch eine unbegründete Beschwerde oder durch grobe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 41 Die Bewilligung einer Pauschgebühr im Revisionsverfahren ist sowohl für den Wahlanwalt nach § 42 als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt nach § 51 möglich, und zwar für sämtliche der dort anfallenden Gebühren (VV 5100, 5113, 5114, 5115), ausgenommen die Wertgebühr der VV 5116 (§§ 42 Abs. 1 S. 2, 51 Abs. 1 S. 2). Rz. 42 Für die Festsetzung zust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung

Rz. 70 Eine Anrechnung der vereinbarten Gutachtengebühr auf andere Gebühren, etwa die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits, ist – im Gegensatz zu der Beratungsgebühr – nicht vorgesehen (siehe Rdn 123 ff.). Der Anwalt erhält die Vergütung vielmehr zusätzlich und kann diese auch behalten, wenn er anschließend einen weiter gehenden Auftrag, etwa einen Prozessauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vorschuss auf die Pauschgebühr (§ 51 Abs. 1 S. 5)

Rz. 20 Der Vorschuss des Pflichtverteidigers auf die Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 Satz 5 hat nichts mit dem Vorschuss nach § 47 Abs. 1 zu tun. Danach ist auf Antrag ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Anwalt insbesondere wegen der langen Dauer des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Pauschgebühr nicht zugemutet werden kann, die Festsetzung der Pauschge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Teilweise Erledigung vor Antragstellung

Rz. 78 Hierbei ist zunächst die 1,0-Gebühr als auch die 0,5-Gebühr nach VV 1008 zu erhöhen. Bei der Begrenzung nach § 15 Abs. 3 ist jetzt eine erhöhte Gebühr aus dem Gesamtwert (§ 22 Abs. 1) als Maßstab zugrunde zu legen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für zwei Auftraggeber einen Mahnbescheid über 13.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner 1.000 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 18 Einen Anspruch auf die Zusätzliche Gebühr erwirbt der Anwalt nur, wenn er daran mitgewirkt hat, dass sich das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt hat oder dass die Hauptverhandlung entbehrlich geworden ist, weil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erteilung eines Verfahrensauftrages

Rz. 7 Voraussetzung für die Anwendung von Anm. Nr. 1 ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein Verfahrensauftrag für die in VV 3324 bis 3327, 3334 und 3335 genannten Verfahren, erteilt ist (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Ist dies schon nicht der Fall, kann keine Gebührenreduzierung nach Anm. Nr. 1 eintreten, da eine Verfahrensgebühr nicht entstehen kann. Der Rechtsanwalt kann dann a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Hat der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt durch schuldhaftes Verhalten die Beiordnung oder Bestellung eines anderen Rechtsanwalts veranlasst, kann er Gebühren, die auch für den anderen Rechtsanwalt entstehen, nicht fordern.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Überlassung und Bereitstellung

Rz. 212 In einem Arbeitsgang überlässt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien, wenn er bspw. 10 gespeicherte Dateien einer E-Mail an den Mandanten als pdf-Anlagen anhängt.[318] In einem Arbeitsgang stellt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien zum Abruf bereit, wenn er diese 10 gespeicherten Dateien an einen Online-Datendienst (Cloud) als pdf-Daten ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6212)

Rz. 14 Nach VV 6212 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 132 EUR bis 605 EUR (Mittelgebühr 368,50 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser abe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Verteidiger bestellt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gemeinschaftlicher Beistand für mehrere Nebenkläger (§ 397b Abs. 1 StPO)

Rz. 6 Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 3) nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Auch dieser Rechtsanwalt erhält wegen § 48 Abs. 6 aus der Staatskasse auch eine Vergütung für Tätigkeiten, die er vor dem Zeitpunkt se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 2)

Rz. 8 Die Gebühr entsteht für jede einzelne Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 bleibt unberührt (Anm. Abs. 2). Auf die Ausführungen bei VV Vorb. 4.3 Rdn 25 ff. wird verwiesen. Für das Entstehen der Gebühr ist es nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt die Tätigkeit, mit der er beauftragt ist, vollendet (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2, § 15 Abs. 4). VV 6500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Eigener Anspruch

Rz. 8 Abs. 1 begründet für den im Wege der Prozesskostenhilfe gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[6] Die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, f...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / II. Zulässigkeit der Feststellungsklage

Das OLG hat die Feststellungsklage als zulässig angesehen. Die Zulässigkeit beurteile sich unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage der Kläger sein Feststellungsbegehren zu stütze, nach § 256 Abs. 1 ZPO. Auch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruchs aus §§ 2 und 7 StrEG sei die Erhebung einer Feststellungsklage unter den in § 256 Abs. 1 ZP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anwendung von § 15a Abs. 2 im Verhältnis zur Staatskasse

Rz. 73 § 55 Abs. 5 S. 3 stellt für das Verhältnis des beigeordneten Rechtsanwalts zur Staatskasse gegenüber § 15a Abs. 2 die speziellere Regelung dar.[162] § 15a Abs. 2 ist bei Beteiligung der Staatskasse deshalb nur dann anwendbar, wenn die Staatskasse nicht am Mandatsverhältnis beteiligte Dritte ist, die dem Auftraggeber des Rechtsanwalts nach Prozess- oder sonstigem Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Auftraggeber (VV 1008)

Rz. 11 Der gem. § 397b Abs. 1 StPO mehreren Nebenklägern als gemeinschaftlicher Beistand bestellte Rechtsanwalt hat Anspruch auf die in VV 1008 geregelte Gebührenerhöhung. Das gilt auch für den von der Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO erfassten Rechtsanwalt, dem nach S. 1 i.V.m. § 45 Abs. 3 ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht.[8]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 VV Vorb. 6.2.3 bestimmt die Gebühren de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzeltätigkeit (Anm. Abs. 1)

Rz. 6 Für eine Einzeltätigkeit entsteht die Verfahrensgebühr, wenn dem Rechtsanwalt nicht die Verteidigung oder Vertretung übertragen ist (Anm. Abs. 1). Dem Rechtsanwalt muss daher ein Einzelauftrag und nicht ein umfassendes Mandat erteilt worden sein. Maßgeblich für die Abgrenzung ist beim Wahlanwalt der Umfang bzw. der Inhalt des erteilten Auftrags und beim gerichtlich bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Anspruch auf Wahlgebühren gegen die Auftraggeber und den Verurteilten (§ 53)

Rz. 15 Dem Nebenkläger ist es unbenommen, sich im Verfahren entweder unter Verzicht auf einen Bestellungs- oder Beiordnungsantrag oder zusätzlich zu dem gemeinschaftlichen Nebenklagevertreter durch einen Wahlnebenklagevertreter auf eigene Kosten vertreten zu lassen.[11] Die Beschränkungen des § 53 für die Geltendmachung von Wahlgebühren gelten für diesen Rechtsanwalt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühren (VV 6401)

Rz. 8 Nach VV 6401 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem Truppendienstgericht eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 748 EUR (Mittelgebühr 418 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erste Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners nach Widerspruchseinlegung durch Antragsgegner selbst

Rz. 11 Wird ein Rechtsanwalt für den Antragsgegner im Mahnverfahren erst tätig, nachdem der Antragsgegner persönlich Widerspruch eingelegt hat, erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nicht für die Erhebung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid. Vielmehr ist VV 3307 so formuliert, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr "für die Vertretung des Antragsgegners" erhält. Es komm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6208)

Rz. 10 Nach VV 6208 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einscannen, Speichern und Ausdrucken

Rz. 100 Nach dem Einscannen und Speichern der Akte kann der Rechtsanwalt jederzeit Ausdrucke der elektronisch gespeicherten Akte herstellen. Im Falle des Ausdrucks entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a, wenn der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (vgl. Rdn 54). Hierfür ist der Rechtsanwalt darlegungspflichtig. Nach Auffassung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Besonderheiten bei Beiordung im Wege der PKH

Rz. 9 Die Beiordnung im Wege der PKH setzt das Vorhandensein eines privatrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen den Auftraggeber voraus, z.B. den Abschluss eines Anwaltsvertrags/Geschäftsbesorgungsvertrags (ausf. § 45 Rdn 36 ff.).[4] Den hieraus hervorgehenden vertraglichen Vergütungsanspruch kann der beigeordnete Rechtsanwalt wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3...mehr