Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Entscheidung über die Bewilligung eines Vorschusses nach § 51 Abs. 1 S. 5

Rz. 12 Findet das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde statt, so ist diese dafür zuständig, einen beantragten Vorschuss auf eine zu erwartende Pauschgebühr zu bewilligen. Auch gegen diese Entscheidung kann der Anwalt Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wenn der Vorschuss nicht oder nicht in dem beantragten Umfang bewilligt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Modifizierung des Tarifgesetzes

Rz. 57 Der Anwalt kann mit seinem Mandanten zunächst Modifizierungen der gesetzlichen Gebührenregelungen vereinbaren. In Betracht kommen dabeimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Vertreter eines anderen Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 1 Die Gebühren nach VV Teil 5 sind auf den Verteidiger zugeschnitten. Sie gelten jedoch auch für die anwaltliche Tätigkeit als Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten sowie als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen. Der damit befasste Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger.mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / dd) Auslagen

Rz. 271 Da es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren um eigene Gebührenangelegenheiten handelt, entstehen auch die Auslagen gesondert. Insbesondere erhält der Anwalt eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Trennung

Rz. 160 Wird ein Verfahren getrennt, in dem der Anwalt beigeordnet oder bestellt ist, erstreckt sich die Bestellung und Beiordnung auf alle nach Trennung verbleibenden Verfahren. Dies hat letztlich mit Abs. 6 nichts zu tun, weil es im Falle der Trennung nicht um eine Rückwirkung geht, sondern um den Fortbestand der Bestellung oder Beiordnung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 57 In sonstigen berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht die Verletzung einer Berufspflicht zum Inhalt haben, bestimmen sich die Kostenerstattung und Festsetzung nach den jeweiligen Verfahrensordnungen. In Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof richtet sich die Kostenerstattung seit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verminderung

Rz. 206 Vermindert sich der Streitwert nach dem wahrgenommenen Termin, ist dies auf die einmal entstandene Terminsgebühr ohne Einfluss. Denn der Anwalt kann einmal verdiente Gebühren nicht mehr nachträglich verlieren. Die nach der Verminderung des Streitwertes neu entstehenden Gebühren berechnen sich natürlich nur nach dem verminderten Wert.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtsvollzieherkosten

Rz. 56 Eindeutig wiederum ist die Lage bei Gerichtsvollzieherkosten. Hier stellt der Anwalt den Auftrag nicht in eigenem Namen sondern ausdrücklich im Namen der Partei. Kostenschuldner ist also der Antragsteller und nicht sein Verfahrensbevollmächtigter (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG).mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Berufung

Rz. 16 Im Verfahren über die Berufung gegen den Erlass oder die Zurückweisung eines Arrest- oder Verfügungsantrags erhält der Anwalt die höheren Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 (VV 3200 ff.). Insoweit gelten keine Besonderheiten, sodass auf die Kommentierung zu VV 3200 ff. verwiesen werden kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anmeldung der Kostenerstattungsansprüche durch die Streitgenossen

Rz. 74 Streitgenossen sind nicht verpflichtet, ihre Kostenerstattungsansprüche gemeinsam anzumelden.[89] Betreibt ein Streitgenosse allein die Festsetzung (Einzelanmeldung),[90] so kommt es darauf an, von welcher Kostenlast der Gegner ihn freizustellen hat. Der BGH [91] vertritt unter Aufgabe einer früheren Rechtsprechung des BGH[92] hierzu die Auffassung, dass der einzelne S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rücknahme der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 104 Häufig wird auch die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 als ein Grund für die Zusätzliche Gebühr angesehen. Dies ist in dieser Aussage jedoch unzutreffend. Alleine die Rücknahme der Anklage oder die Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rücknahme der Berufung nach Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

Rz. 69 Strittig ist ferner, ob eine volle 1,6-Verfahrensgebühr dann erstattungsfähig ist, wenn nach Begründung die Zurückweisung der Berufung beantragt wird oder der Anwalt des Berufungsklägers einen Schriftsatz mit Sachvortrag einreicht, das Gericht aber bereits gemäß § 522 Abs. 2 ZPO darauf hingewiesen hatte, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Rz. 70 Nach ei...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 1. Keine Gerichtskosten

Kostenrechtliche Nachteile können den Anwalt, der die gesamte Absetzung anficht, ohne (vollen) Erfolg zu haben, nicht treffen. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 RVG entstehen nämlich sowohl im Erinnerungs- als auch im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren. Die Berechnung von gerichtlichen Auslagen ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen, in diesen Verfahren entstehen jedoch bei Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergabeverfahren

Rz. 146 Die Kostentragung in Verfahren vor der Vergabekammer ist in § 182 Abs. 4 GWB geregelt. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen (§ 182 Abs. 4 S. 1 GWB). Die Kosten eines Beigeladenen sind erstattungsfähig, soweit sie die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Konkurrenz der übergegangenen Forderungen

a) Wahlrecht der Staatskasse: Partei und/oder erstattungspflichtiger Gegner Rz. 13 Besteht neben dem Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei auch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner, so gehen beide Forderungen gleichermaßen und nebeneinander jeweils bis zu derselben Höhe auf die Staatskasse über, wie diese den Anwalt (ohne Deck...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / Leitsatz

Eine Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG ist grundsätzlich nur im Verhältnis des jeweiligen Anwalts zu seinem jeweiligen Auftraggeber vorzunehmen. Dieses Verhältnis ist im Wertfestsetzungsbeschluss anzugeben. KG, Beschl. v. 17.5.2021 – 20 W 19/21mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 135 Der Anwalt, der die Handakten übersendet, erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr nach Anm. zu VV 3400, also eine Gebühr in Höhe der dem Rechtsmittelanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Zu differenzieren ist nach Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) und nach Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 211 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verbindung mehrerer Verfahren

Rz. 25 Werden mehrere Ermittlungsverfahren bereits im vorbereitenden Verfahren verbunden, so sind mehrere Gebühren nach VV 4104 entstanden, soweit der Anwalt in jedem der verbundenen Verfahren bis zur Verbindung auch tätig war. Die Bemessung der jeweiligen Gebühren nach § 14 Abs. 1 richtet sich dann hauptsächlich nach dem Zeitpunkt der Verbindung. Bei einer frühen Verbindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegnerisches Rechtsmittel

Rz. 40 Auch hinsichtlich der Beratung über das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten (Staatsanwaltschaft, Neben- oder Privatkläger) ist die gebührenrechtliche Behandlung umstritten. Rz. 41 Ist das Rechtsmittel der Gegenseite noch nicht eingelegt, soll der Anwalt also nur vorbereitend beraten, so zählt diese Tätigkeit noch zur Ausgangsinstanz. Das Rechtsmittelverfahren beginn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Termine

Rz. 58 Das Gleiche gilt, wenn der Anwalt an mehreren Terminen teilnehmen soll. Auch dann entstehen die Gebühren nach VV 3403 gesondert, insgesamt ist aber wieder § 15 Abs. 6 zu beachten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anfertigung

Rz. 7 Für den Gebührentatbestand der Nr. 2 reicht es aus, dass der Anwalt einen Antrag, ein Gesuch oder eine sonstige Erklärung anfertigt, also entwirft. Er muss den Schriftsatz also weder unterzeichnen noch im Original ausgefertigt oder gar auf seinen Briefkopf genommen haben. Es reicht vielmehr aus, dass er dem Auftraggeber eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellt, ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 6100 ff.

Rz. 1 VV Teil 6 enthält fünf Abschnitte, in denen sonstige Verfahren geregelt sind, also solche, die nicht unter VV Teil 2 bis VV Teil 5 fallen. Soweit Verfahren nach VV Teil 6 geregelt werden, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Rz. 2 Die Vorschriften nach VV Teil 1 – Allgemeine Gebühren – sind dagegen grundsätzlich anwendbar, soweit die Tatbestände hier überh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 81 In den Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr sowie eine 0,5-Terminsgebühr (VV 3513). In aller Regel wird hier jedoch nur die Verfahrensgebühr der VV 3500 anfallen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beistandsleistung bei einer Augenscheinseinnahme

Rz. 19 Ist der Anwalt lediglich damit beauftragt, bei einer Augenscheinseinnahme, also einer Ortsbesichtigung oder einem ähnlichen Termin, dem Auftraggeber Beistand zu leisten oder ihn dort zu vertreten, erhält er ebenfalls eine Gebühr nach Nr. 4. Hierzu dürfte auch die Teilnahme an einer Durchsuchung zählen.mehr

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Vorbemerkung zu VV 4130 ff. / II. Verfahrensgebühr, VV 4130

Rz. 16 Für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt nach VV 4130 eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, soweit keine gesonderten Gebühren entstehen, also insbesondere Besprechungen mit dem Mandanten, mit Zeugen oder Sachverständigen, das Abfassen von Schriftsätzen, die Vorbereitung der Hauptverhandlung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 47 Neben den Gebühren erhält der Anwalt auch seine Auslagen nach den VV 7000 ff. erstattet. Insbesondere kann er für das Beschwerdeverfahren eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 berechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 87 Muss der Anwalt seinen Vergütungsanspruch gerichtlich durchsetzen, gibt es hierzu grds. zwei Möglichkeiten: Er kann seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten durch das Gericht festsetzen lassen (§ 11) oder Klage vor dem Zivilgericht erheben. a) Vergütungsfestsetzungsverfahren Rz. 88 Gegenüber dem Vergütungsprozess ist das Festsetzungsverfahren nach § 11 wesentlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Speziell: Zum Übergang eines Beitreibungsrechts

a) Eigene Partei Rz. 16 Ob die Staatskasse einen Ausgleich ihrer Zahlungen an den Anwalt erreichen kann, ist bei ratenfreier Prozesskostenhilfe regelmäßig vom Übergang eines Beitreibungsrechts des Anwalts gegen den Gegner abhängig. Der auf die Staatskasse übergehende Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die eigene Partei hat hingegen so gut wie keine praktische Bedeutung, da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 238 Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also nach § 1 Abs. 1 Nr. 10, § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht. Somit bestimmt sich im Beschwerdeverfahren nach den §§ 48 ff. WpÜG der Wert nach § 3 ZPO, also nach freiem...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / III. Keine Anwendung des RVG-Übergangsrechts

Rz. 6 Auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (siehe VV 7008), ist die Übergangsvorschrift des § 60 RVG hierauf nicht anwendbar. Vielmehr muss der Anwalt diejenige Umsatzsteuer abführen, die tatsächlich bei ihm anfällt und von ihm an das Finanzamt abzuführen ist.mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / Leitsatz

Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben. LG Osnabrück, Beschl. v. 9.11.2020 – 12 O 2726/18mehr

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AnwaltKommentar RVG / b) Unanwendbarkeit von § 16 Nr. 4

Rz. 63 In der Rechtsprechung[71] wurde häufig unter Berufung auf § 16 Nr. 4 lediglich eine Angelegenheit angenommen, wenn der Anwalt den Mandanten in der Ehe- und verschiedenen Folgesachen (also solchen, die später gem. § 137 FamFG als Folgesachen anhängig zu machen wären) berät. Dieser Ansatzpunkt ist unzutreffend.[72] Bei der Vorschrift des § 16 Nr. 4 handelt es sich um ei...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 5. Vollziehung

Rz. 18 Die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests richtet sich gem. § 928 ZPO nach den Vorschriften der Zwangsvollstreckung (§§ 704 ff. ZPO), soweit die §§ 929–934 ZPO keine abweichenden Regelungen enthalten. Konsequenterweise erhält der Anwalt daher auch die Gebühren der VV 3309, 3310 (VV Vorb. 3.3.3 S. 1 Nr. 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (VV 4139)

Rz. 30 Im Beschwerdeverfahren nach § 372 StPO erhält der Anwalt eine weitere Verfahrensgebühr nach VV 4139, ebenfalls in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug, also wiederum nach den VV 4106, 4112, 4118. Im Gegensatz zum früheren Recht der BRAGO löst das Beschwerdeverfahren eine gesonderte Gebühr aus. Zwar sind in Strafsachen Beschwerdegebühren grundsätzlich dur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 24 Wird die anteilige Versicherungsprämie dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, fällt darauf Umsatzsteuer an, so dass der Anwalt diese nach VV 7008 dem Mandanten in Rechnung stellen kann. Dass in der Versicherungsprämie keine Umsatzsteuer enthalten ist, ist unerheblich. Die Prämie ist bei der Abrechnung auch nicht um die Versicherungssteuer zu kürzen, da insoweit kein V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 27 Findet im Verfahren über die Gehörsrüge ein Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 statt, so erhält der Anwalt jetzt ebenfalls eine Terminsgebühr nach VV 3331.mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / II. Höhe des Steuersatzes

Rz. 5 Ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, dann galt bis zum 30.6.2020 ein Steuersatz von 19 %. Seit dem 1.7.2020 galt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 16 %. Diese Reduzierung ist zum 1.1.2021 wieder aufgehoben worden, so dass jetzt wieder zum Steuersatz von 19 % zurückgekehrt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einreichung

Rz. 9 Ebenso wie bei VV 3403 wird man auch die Einreichung eines Gesuchs, eines Antrags oder einer Erklärung für die Anwendung der Nr. 2 als ausreichend ansehen müssen. Der Anwalt erhält daher auch die Gebühr nach Nr. 2, wenn er einen von einem anderen angefertigten und unterzeichneten Antrag, ein Gesuch oder eine Erklärung bei Gericht einreicht, sofern er hierfür durch vorh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 40 Neben den Reisekosten und dem Abwesenheitsgeld kann der Anwalt die Erstattung seiner sonstigen Auslagen verlangen, sofern sie angemessen sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Bruchteilsgemeinschaft und Wohnungseigentümergemeinschaft

aa) Verband Rz. 29 Die Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich in der gemeinschaftlichen Berechtigung (§§ 741 ff. BGB). Ihr fehlt schon im Ansatz die Verselbstständigung einer Vermögensmasse, der losgelöst von den Einzelinteressen der Mitglieder eigenständige Rechtsqualität zukommen könnte. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Personenmehrheiten, deren Bedeutung nur in der Bü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Personenkreis des § 5

Rz. 34 Die volle gesetzliche Vergütung erhält der Anwalt, wenn eine der nachfolgenden Personen mit der Ausführung des Mandats beauftragt wird: a) Rechtsanwalt Rz. 35 Für die Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt erhält der Anwalt stets die volle Vergütung. Rz. 36 Dazu reicht es aus, dass sich der Anwalt einer Partei durch den Anwalt einer anderen Partei oder auch eines St...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4106 ff. / II. Verfahrensgebühr, VV 4106, 4112 oder 4118

Rz. 6 Für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt neben der Grundgebühr nach VV 4106, 4112 oder 4118 eine Verfahrensgebühr. Die Verfahrensgebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Verteidigers ab, soweit keine gesonderten Gebühren entstehen, also insbesondere Besprechungen mit dem Mandanten, mit Zeugen oder Sachverständigen, das Abfassen von Schriftsätzen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Gebühr der VV 4303 gilt für sämtliche in den Gnadenordnungen geregelten Gnadenverfahren, soweit es um Strafsachen geht; für Gnadensachen nach VV Teil 6, etwa in Disziplinarverfahren o.Ä., gilt VV 6404. Rz. 6 Nach § 452 StPO steht das Gnadenrecht dem Bund (gemäß Art. 60 Abs. 2 und 3 GG dem Bundespräsidenten) zu, sofern ein Bundesgericht erstinstanzlich entschieden ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / K. Pauschgebühr

Rz. 70 Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 1 S. 2) als auch für den beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 1 S. 2) ausgeschlossen, da es sich um eine Wertgebühr handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Inanspruchnahme des Beschuldigten außerhalb des Abs. 1 S. 1

Rz. 12 Auf die Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 kommt es dann nicht an, wenn der Anwalt den Beschuldigten bereits aus anderen Gründen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Die Einschränkungen nach § 52 gelten dann nicht. Es handelt sich um folgende Fälle: a) Vergütung aus der Zeit vor der Pflichtverteidigerbestellung Rz. 13 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Keine Beiordnung im Wege der PKH

Rz. 7 Die gerichtliche Beiordnung eines Anwalts im Wege der Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht möglich. Eine Inanspruchnahme des Vertretenen gem. § 53 kommt daher nicht in Betracht.[2]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Pauschgebühr

Rz. 29 Nach §§ 42, 51 ist die Bewilligung einer Pauschgebühr sowohl für den Wahlanwalt als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 356 Mit dem KostRÄG 2021 ist die bisher für den Urkunden- Scheck- und Wechselprozess vorgesehen Anrechnungsregelung von Anm. Abs. 2 zu VV 3100 in die VV Vorb. 3 als neuer Abs. 7 versetzt worden. Grund hierfür ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH[397] auch im Berufungsverfahren vom Urkundsverfahren Abstand genommen werden kann. Daher stellt sich die Anrechnungsfrage ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 41 Auf die Abschaffung der gesetzlichen Beratungsgebühren zum 1.7.2006 hat sich die Versicherungswirtschaft unterdessen eingerichtet. Bereits die ARB 2005 einiger Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Kappungsgrenzen des Abs. 1 S. 3. Sie beschränken die Erstattungsleistung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190 EUR und für eine weitergehende Berat...mehr