Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Antragsgegner beigeordnet ist, kann von diesem die Vergütung eines zum Prozessbevoll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bestellung oder Beiordnung gem. § 397a Abs. 1, 2 StPO

Rz. 4 Den gem. § 397a Abs. 1 StPO bestellten Rechtsanwälten steht gem. § 45 Abs. 3 aufgrund der gerichtlichen Bestellung ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu. Das gilt auch für die Rechtsanwälte, die von Nebenklägern gem. § 397a Abs. 2 StPO bei bewilligter PKH hinzugezogen werden. Die Bewilligung von PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 397a Abs. 2 StP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 4 Nach Anm. Abs. 2 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht bis zum Eingang des Antrags oder der Anschuldigungsschrift bei Gericht eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anmeldung zum Musterverfahren und Klageverfahren

Rz. 124 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Auftraggeber für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 KapMuG) und sodann in einem Klageverfahren wegen desselben Anspruchs, handelt es sich um dieselbe Angelegenheit.[35] Die 0,8-Verfahrensgebühr VV 3338 für die Tätigkeit als Vertreter des Anmelders eines Anspruchs zum Musterverfahren geht dann in der später entsteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung des Auftrags

Rz. 14 Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende, d.h. in Nr. 1 beschriebene Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzogen wird bzw. er ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfungsumfang

Rz. 122 Die Prüfungspflicht des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Festsetzungsverfahren umfasst aufgrund der Bindungswirkung der Beiordnung/Bestellung (vgl. Rdn 127 ff.) insbesondere[231] (siehe Rdn 2)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Betragsrahmengebühren für Einzeltätigkeiten, VV Teil 3 Abschnitt 4

Rz. 48 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so erhält er nach VV 3400 eine Verfahrensgebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens aber 500 EUR. Rz. 49 Beschränkt sich der Auftrag des Rechtsanwalts auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 10 Nach VV 6204 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352,00 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abgrenzung zwischen Anmelder und Musterkläger

Rz. 7 VV 3338 findet nur auf denjenigen Rechtsanwalt Anwendung, der allein mit dem Entwurf einer Anmeldung bzw. mit der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren beauftragt ist. Die Anmelder sind nicht Beteiligte des Musterverfahrens. Ist der Rechtsanwalt damit beauftragt, den Anspruch einzuklagen und eine Beteiligung im Musterverfahren über §§ 8, 9 KapMuG herbeizuführen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 Vergleichbar den Regelungen in anderen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Soweit die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 festgestellte Pauschgebühr und die zu ersetzenden Aufwendungen (§ 670 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, werden sie auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Getilgte Beträge sind abzusetzen. (2) 1Der Antrag ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. § 20 ThUG

Rz. 5 Das RVG enthält keine besonderen bzw. eigenständigen Vergütungsregelungen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verfahren nach dem ThUG. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach der besonderen Vergütungsregelung in § 20 ThUG, die folgenden Wortlaut hat: § 20 ThUG Vergütung des Rechtsanwalts (1) In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung o...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 und 2 legt fest, dass die dort genannten, nicht abschließend aufgeführten Beispielsfälle noch zu derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gehören. Bei der Angelegenheit muss es sich entweder um einen Rechtszug oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren handeln. Die Vorschrift betrifft alle Gerichtsbarkeiten sowie alle gerichtlichen und behördlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 "Mahnverfahren" regelt die Gebühren, die dem im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt erwachsen. Rz. 2 Entscheidend für die Frage, ob der Rechtsanwalt gebührenrechtlich im Mahnverfahren tätig ist, ist der ihm erteilte Auftrag. Insofern ist zwingend zu unterscheiden zwischen dem formellen Mahnverfahren und dem gebührenrechtlichen Mahnv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Die Gebühren entgelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. (2) Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. (3) Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechnete Gebühren,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der vierte Teil des ArbGG regelt Streitigkeiten bei Bestehen eines Schiedsvertrags (§§ 101 ff. ArbGG). Bei diesen Verfahren handelt es sich aber nicht um schiedsrichterliche Verfahren, sondern um solche, die vor dem Arbeitsgericht zu führen sind. Die Gebühren des Rechtsanwalts in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen richten sich grundsätzlich nach den VV 3100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umfang der Beiordnung

Rz. 37 Der Umfang der Beiordnung bestimmt über die Höhe des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse (vgl. auch § 48 Abs. 1). Die Beiordnung gilt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zum Einen für das gerichtliche Verfahren über die Therapieunterbringung. Die Beiordnung gilt daher im gerichtlichen Verfahren sowohl für die Anordnung (§§ 5 ff. ThUG) als auch die Verlängerung (§ 12 ThUG) und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verhaftung (§ 802g Abs. 2 ZPO)

Rz. 346 Beantragt der Rechtsanwalt gemäß § 802g Abs. 2 ZPO beim zuständigen Gerichtsvollzieher die Verhaftung des Schuldners,[347] ist das Verhaftungsverfahren für den schon vorher im Rahmen des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft einschließlich Beantragung des Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) tätigen Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit. Die Gebühr VV 3309 ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

Rz. 92 Auch in der Vollstreckung ist § 15 Abs. 2 zu beachten. Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit nur einmal fordern. Bei der Prüfung der vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit sind dabei stets zwei Fragen zu beantworten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 36 Sieht der Schiedsvertrag sogar einen dritten Rechtszug vor, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3206 in diesem dritten Rechtszug vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach VV 3210 erhält der Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Von Erstreckung auf Mehrvergleich umfasste Differenzgebühren

Rz. 24 Soweit eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch gerichtliche Entscheidung auf einen Mehrvergleich erstreckt wird, ist in der Rechtsprechung außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 3 (Ehesachen und bestimmte Lebenspartnerschaftssachen) insbesondere in Familienstreitsachen und FamFG-Familiensachen sehr umstritten, ob gegen die Staatskasse die Verfahrensdifferenzg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 117 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren Kostenregelungen geschaffen, die das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalanleger minimieren sollen und dadurch zur Attraktivität des Musterverfahrens beitragen.[28] Diese Zielrichtung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen auch durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren für Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 121 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG sind gemäß der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Es entsteht die Verfahrensgebühr VV 3208 mit einem Gebührensatz von 2,3. In dem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG können sich die Beteiligten nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt ...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Gebührenvereinbarung abschließen, für die die Formerfordernisse der Vergütungsvereinbarung (§ 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG) nicht gelten (s. § 3a Abs. 1 S. 4 RVG). Folglich ist eine solche Gebührenvereinbarung auch formfrei wirksam, wenn sich den Vereinbarungen der Parteien nur entnehmen lässt, dass oder i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beantragung des Vollstreckungsbescheids und nachfolgender Widerspruch

Rz. 39 Die Gebühr nach VV 3308 ist auch entstanden, wenn der Antragsgegner verspätet, d.h. nach Ablauf der Zwei-Wochen-"Widerspruchsfrist" (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) und nach Beantragung des Vollstreckungsbescheids, aber vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch eingelegt hat.[32] Es kommt also nicht darauf an, ob der Vollstreckungsbescheid tatsächlich erlassen worden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 § 59a bestimmt, dass für die in Abs. 2 und 3 genannten Beistände die Vorschriften über den gerichtlich beigeordneten Zeugenbeistand bzw. über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten. Voraussetzung ist, dass eine Beiordnung als Zeugenbeistand durch die Staatsanwaltschaft bzw. eine Bestellung als Beistand nach § 87e IRG durch das Bundesamt für Justiz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 33 Der Festsetzungsantrag kann formlos gestellt werden.[64] Die Antragstellung kann daher schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen.[65] Der schriftlich gestellte Antrag muss dabei nicht der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen, der eine eigenhändige Unterzeichnung des Antrags, also eine Original-Unterschrift fordert.[66] Es reicht deshalb aus, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Wenn dem Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern. 2Der Rechtsanwalt, der nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwill...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beiordnung für alle Streitgenossen

Rz. 146 Wird in derselben gerichtlichen Angelegenheit wegen desselben Gegenstands allen von dem Rechtsanwalt vertretenen Streitgenossen Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet, erhält der beigeordnete Rechtsanwalt neben der übrigen Vergütung auch eine nach VV 1008 erhöhte Verfahrensgebühr aus der Staatskasse.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr (VV 6200)

Rz. 5 Nach VV 6200 erhält der Rechtsanwalt für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall eine Grundgebühr i.H.v. 44 EUR bis 385 EUR (Mittelgebühr 214,50 EUR). Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Grundgebühr 172 EUR. Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebühr siehe BDG.[4] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VV 6215)

Rz. 18 Nach § 17 Nr. 9 bilden das Revisionsverfahren und das Verfahren über die Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung verschiedene Angelegenheiten. Nach VV 6215 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in einem, dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 10 Der Rat oder die Auskunft darf nicht in Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit stehen (Anm. Abs. 1 zu VV 2501). Die Abgrenzung der Beratung von der Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungsgebühr von einer Geschäftsgebühr VV 2503 ist im Einzelfall schwierig. Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich auf die anwaltliche Tätigkeit in gerichtlichen Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung und nach den Bestimmungen, die das Gericht getroffen hat, zulässi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 3Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. 4 § 9 des Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Gesetzestext (1) 1Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 368–1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl I S. 390), und Verweisungen hierauf sind weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unzeitgemäße Regelung

Rz. 160 Die Regelung in Anm. Abs. 2 mag vor dem Hintergrund sachgerecht erscheinen, dass nach den üblichen Leasing- oder Nutzungsverträgen für Fotokopierer auch die Erstellung einer pdf-Datei wie eine gewöhnliche Kopie abgerechnet wird.[254] Allerdings weist Müller-Rabe [255] zutreffend darauf hin, dass diese Regelung zu ungerechtfertigten Ergebnissen führt. Rechtsanwälte, di...mehr