Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungshilfe

Rz. 219 Diese Grundsätze gelten auch für die außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung durch den anwaltlichen Betreuer im Hinblick auf die Beratungshilfe.[402] Deshalb ist der anwaltliche Betreuer verpflichtet, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines mittellosen Mandanten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.[403] Denn auch außerhalb eines gerichtlichen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 217 Bei der Führung eines Rechtsstreits für einen mittellosen Betreuten kann der anwaltliche Betreuer für seine berufsspezifischen Tätigkeiten nur eine Vergütung nach den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe verlangen.[393] Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH/VKH vor, muss diese beantragt werden; der anwaltliche Betreuer is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Mehrfachanrechnung

Rz. 65 Zur Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren vgl. Rdn 170 ff. Eine Mehrfachanrechnung kommt insbesondere in Betracht, wenn zunächst durch ein selbstständiges Beweisverfahren eine Schadensposition ermittelt wird (z.B. Bausache) und anschließend die Forderung mittels Mahnverfahren geltend gemacht wird u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 154 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem BGH finden gemäß §§ 121 Abs. 2 S. 2, 122 Abs. 4 PatG die Vorschriften der ZPO über Prozesskosten entsprechende Anwendung, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Rz. 155 In den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH sind bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Anrechnung bei mehreren Mahnverfahren nach Verbindung zu einem Klageverfahren

Rz. 49 In dem Fall, in dem in mehreren Mahnverfahren mehrere Mahnverfahrensgebühren entstehen und nach Widerspruch hiergegen das Verfahren zu einem verbunden wird, erfolgt eine Anrechnung ebenfalls nur dann, wenn es sich um identische Gegenstandswerte handelt. Um zu einer korrekten Anrechnung zu gelangen, ist es allerdings erforderlich, zu ermitteln, welche Forderung des Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 40 Die Bedeutung der Angelegenheit ist als subjektives Merkmal aus der Sicht des Auftraggebers zu ermitteln.[89] Dabei ist neben der tatsächlichen und rechtlichen Bedeutung auch auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ideellen Auswirkungen des Ausgangs der Angelegenheit abzustellen. Es kommt auf die individuelle Bedeutung für den Auftraggeber an, da der Anwalt f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Zwangsvollstreckung

Rz. 329 Aus einem Vergütungsfestsetzungsbeschluss kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Andere Anwälte als die im Festsetzungsbeschluss genannten können nur vollstrecken, wenn ihnen eine Klausel nach § 727 ZPO erteilt worden ist.[289] Rz. 330 Ist zugunsten einer Rechtsanwalts-GbR ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss ergangen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Selbstständiges Beweisverfahren in der Berufungsinstanz

Rz. 277 Wird das selbstständige Beweisverfahren in der Berufungsinstanz durchgeführt, entsteht dem Rechtsanwalt eine 1,6-Verfahrensgebühr gemäß VV 3200 sowie – unter den entsprechenden Voraussetzungen – eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3202. Gleichgültig ist dabei, ob es sich bei dem in der Berufungsinstanz befindlichen Verfahren um ein Klageverfahren oder ein Verfahren auf Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einwendungen zum Gegenstandswert

Rz. 184 Bestreitet der Auftraggeber den vom Rechtsanwalt angesetzten Gegenstandswert, so darf das Gericht hierüber nicht entscheiden. Es muss vielmehr nach Abs. 4 das Festsetzungsverfahren aussetzen und die Sache an das jeweilige Prozessgericht abgeben, das dann nach §§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 die Höhe des Gegenstandswerts festsetzt.[127] Nach rechtskräftiger Festset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gerichtliche Termine

Rz. 25 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz steht dem Anwalt neben der Verfahrensgebühr nach VV 6101 auch eine Terminsgebühr nach VV 6102 zu. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist (VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1). Außergerichtliche Termine lösen daher keine Terminsgebühren aus; Besprechungen mit ander...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gütliche Erledigung

Rz. 78 Der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft umfasst gemäß § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO für den Gerichtsvollzieher die Befugnis, die gütliche Erledigung zu versuchen. Die gütliche Erledigung bildet keine besondere Angelegenheit (vgl. dazu VV 3309 Rdn 214 ff., 217).[117] Deshalb ist der Gegenstandswert auch hier insgesamt auf den Höchstwert nach Nr. 4 i.H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Erstreckung der Beiordnung

Rz. 67 Umstritten war zur BRAGO, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren umfasst. Nach Auffassung des OLG Schleswig[35] bedurfte es einer zusätzlichen Beiordnung für das Adhäsionsverfahren nicht; der Pflichtverteidiger, der auch im Adhäsionsverfahren tätig wurde, erhielt danach stets die Gebühren nach § 89 BRAGO i.V.m....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundzüge

Rz. 15 Die Bewilligung einer Pauschvergütung kommt nach Abs. 1 S. 1 nur dann in Betracht, wenn das Verfahren einen besonderen Umfang oder eine besondere Schwierigkeit aufweist. Bis zur Änderung der Vorschrift des § 99 BRAGO durch das KostRÄndG 1975 mussten die Verfahren "außergewöhnlich" schwierig oder umfangreich gewesen sein. Diese hohen Anforderungen sollten durch die Änd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Berufungsverfahren beginnt mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers nach Auftragserteilung im Berufungsverfahren, wobei allerdings zu differenzieren ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch

Rz. 1 § 45 und § 48 gehören inhaltlich zusammen. Der durch das KostRÄG 2021 geänderte Abs. 1 S. 1 wiederholt deshalb den in § 45 aufgestellten Grundsatz, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse auf die gesetzliche Vergütung gerichtet ist. Diese besteht aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Es wird deshalb in Abs. 1 der allgemein gültige Grundsatz formuliert,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 59 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr VV 3200 zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2.) Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Rz. 60 Das g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Straf- und Bußgeldsachen und Verfahren nach VV Teil 6

Rz. 94 Der in einer Strafsache oder einem gleichgestellten Verfahren (VV Teil 4–Teil 6) beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt hat seinen Antrag auf Festsetzung einer Vergütung oder eines Vorschusses aus der Staatskasse stets bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. In Verfahren nach dem IRG (ausgenommen Verfahren nach §§ 87–87n IRG) und dem IStGH-Gesetz (vgl. V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Höhe der Gebühr

Rz. 8 Die Grundgebühr beläuft sich in Bußgeldverfahren für den Wahlanwalt auf 33 EUR bis 187 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 110 EUR. Die Höhe der Grundgebühr ist nach § 14 Abs. 1 gesondert zu bestimmen und richtet sich danach, welche Kriterien im Rahmen der erstmaligen Einarbeitung erfüllt sind. Daher kann, wenn die Einarbeitung umfangreich und schwierig ist, eine überdurchsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zuständigkeit

Rz. 76 Zuständig für die Bewilligung einer Pauschvergütung ist nach § 51 Abs. 2 dasjenige OLG, zu dessen Bezirk das Gericht gehört, bei dem die Strafsache, die Bußgeldsache oder ein anderweitiges Verfahren im ersten Rechtszug anhängig ist oder war. Ist die Sache erstinstanzlich verwiesen worden, so ist auf das Gericht abzustellen, bei dem das Strafverfahren letztlich durchge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 75 Nach dem Wortlaut des § 53 S. 1 FamGKG genügt die Angabe des Werts. Erläuterungen des Werts und seiner Berechnung sind danach nicht erforderlich. Gleichwohl liegt es im wohl verstandenen eigenen Gebühreninteresse, die Umstände darzulegen, denen die Wertberechnung folgt. Anderenfalls ist das Gericht zur Prüfung der Angabe und zur ordnungsgemäßen Festsetzung nach § 55 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zivil- und berufsrechtliche Hinweispflichten

Rz. 11 Ist für den Anwalt zu erkennen, dass beim Rechtsuchenden die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gegeben sind, so muss er ihn auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinweisen.[8] Dies ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB. Eine berufsrechtliche Hinweispflicht ergibt sich auch aus § 16 BORA.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensstandschaft bei Unterhalt (§ 1629 BGB)

Rz. 24 Nur ein Auftraggeber liegt dagegen vor, wenn die Ehefrau Ansprüche der Kinder im eigenen Namen geltend macht (a.A. VV 1008 Rdn 76).[38] Beispiel: Die Ehefrau lässt sich von dem Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe wegen Trennungsunterhaltes sowie wegen Kindesunterhalts außergerichtlich vertreten. Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden, die Scheidungssache ist ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

Rz. 71 Die Verfahren auf Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung gehören gebührenrechtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vereinbarung der gesetzlichen Gebühren

Rz. 68 In Anbetracht der Bandbreite der Entscheidungen und der Unkalkulierbarkeit ist dringend anzuraten, bei Einschaltung von Hilfspersonen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5 eine Vergütungsvereinbarung dahin gehend zu treffen, dass der Anwalt auch bei Einschaltung anderer als der in § 5 genannten Personen die gesetzliche Vergütung berechnen darf.[61] Eine solche Hono...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Beantwortung einer von dem Staatsanwalt, dem Privatkläger oder Nebenkläger eingelegten Berufung (Nr. 2, 2. Alt.)

Rz. 6 Legt nicht der Angeklagte selbst, sondern die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger oder Privatkläger oder ein anderer Beteiligter (VV Vorb. 4 Abs. 1) Rechtsmittel ein und ist der Anwalt dann damit beauftragt, hierzu Stellung zu nehmen, also die Berufungsbegründung zu beantworten und hierauf zu erwidern, erhält er ebenfalls eine Gebühr nach Nr. 2. Auch hier ist nur erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entscheidung durch die Bußgeldbehörde (Abs. 2 S. 2)

Rz. 62 Die Vorschrift korrespondiert mit § 45 Abs. 5 und § 55 Abs. 7. Eine Vorabfeststellung zu der Frage, ob die geplante Reise verfahrensnotwendig ist, qualifiziert sich als Vorstufe zur Vergütungsfestsetzung. Wenn für Letztere die Verwaltungsbehörde sowohl zuständig als auch Schuldnerin ist, erscheint es nur folgerichtig, dass sie auch die Feststellungen dazu trifft, wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Normalfall

Rz. 63 Sind die Gegenstände der aufeinander anzurechnenden Angelegenheiten identisch, ergeben sich keine Probleme. Herkömmlicherweise wird die zuerst entstandene Gebühr voll abgerechnet und dann der Anrechnungsbetrag bei der zweiten Rechnung wie ein Vorschuss netto in Abzug gebracht. Der Anwalt kann allerdings auch umgekehrt vorgehen. Am Ergebnis ändert sich dabei nichts. Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 362 Die Verfahrensgebühr des Urkunden- oder Wechselprozesses wird auf die Verfahrensgebühr des Nachverfahrens angerechnet (vgl. Abs. 7), die Verfahrensgebühr kann insgesamt also nur einmal geltend gemacht werden. Unerheblich dabei ist, ob der Kläger nach Erlass eines Vorbehaltsurteils das Nachverfahren weiter betreibt oder bereits während des Rechtsstreits, d.h. vor Erla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Fälligkeit und Vorschüsse

Rz. 71 Die Vergütung wird erst mit der Ablieferung des Gutachtens fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1). Einer Abnahme nach § 640 BGB bedarf es nicht. Fraglich ist die Anwendung des § 9 auf Vereinbarungen gemäß § 34. Daher sollte die Leistung eines Vorschusses an den Anwalt Gegenstand der Gebührenvereinbarung sein.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz: Wertgebühren

Rz. 8 Wertgebühren sind solche Gebühren, die sich aus den Gebührenbeträgen des § 13 Abs. 1 oder im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe oder einer anderweitigen Bestellung oder Beiordnung bei Werten von über 4.000 EUR aus den Beträgen des § 49 berechnen. Nach Ermittlung des Gegenstandswerts ist der sich aus der jeweiligen Tabelle ergebende Betrag für die Berechnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühr

Rz. 16 Weiterhin sieht das RVG an zahlreichen Stellen Betragsrahmengebühren vor. Dies sind Gebühren, die nach einem Mindest- und einem Höchstbetrag festgelegt sind. Der Anwalt bestimmt dann nach § 14 Abs. 1 die in seinem Fall jeweils konkret angemessene Gebühr. Solche Gebühren kommen insbesondere in Straf- und Bußgeldsachen (VV Teil 4 und Teil 5), in den Angelegenheiten nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensablauf

Rz. 3 Bei der Festsetzung einer Vergütung aus der Staatskasse nach § 55 muss bei der Anfechtung der Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle stets ein Erinnerungsverfahren durchlaufen werden, bevor gegen die Erinnerungsentscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.[3] Das entspricht zwar der Regelung des § 573 ZPO, erscheint jedoch wie diese w...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / V. Rechtsbeschwerde gegen den Rechtszug beendende Entscheidung betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 160 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die VV 3206 ff. Rz. 161 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden dagegen na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmende Gründe (S. 1)

Rz. 39 In der Vereinbarung sind nach Abs. 3 S. 1 die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Ausweislich der Motive soll die Anwaltschaft insoweit nicht mit besonderen Recherche- oder Rechtsprüfungspflichten belastet werden; festgehalten werden muss in der Vereinbarung nur das, was im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Weitere Gebühren

Rz. 16 Neben der Gebühr nach VV 4146, 1. Alt. können weitere Gebühren anfallen, soweit der Anwalt weitere Tätigkeiten ausgeübt hat, die für einen Prozessbevollmächtigten über den Anwendungsbereich der VV 3100 ff. hinausgehen würden. So kann insbesondere eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003 entstehen.[15] Rz. 17 Muss anschließend die Entscheidung vollstreckt werden, sind di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verlängerung und Aufhebung in demselben Verfahren

Rz. 65 Nur einmal erhält der Anwalt die Gebühren allerdings, wenn über die Aufhebung und Fortdauer in demselben Verfahren entschieden wird (§ 15 Abs. 2).[54] Die Vergütung richtet sich dann nach VV 6302. Wird die Aufhebung bereits im Anordnungsverfahren beantragt, entsteht die Verfahrensgebühr nach VV 6300.[55] Die Verfahrensgebühr VV 6302 entsteht ebenfalls nur einmal, wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 15 Der Gegenstandswert bestimmt sich nach § 23 Abs. 2 S. 3. Maßgebend ist das Interesse der Partei. Rz. 16 Dabei bemisst sich der Gegenstandswert nicht unbedingt nach dem Wert der Hauptsache. Wie sich aus den jeweiligen Verfahrensvorschriften ergibt, kann die Rüge nur im Rahmen der Beschwer erhoben werden, sodass der Gegenstandswert den Betrag der Verurteilung oder anderw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fehlende Regelung

Rz. 58 Fehlen in einer Vergütungsvereinbarung Regelungen zu den Auslagen, gelten diese im Zweifel als durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.[58] Dies gilt insbesondere bei Zeit- und Pauschalvereinbarungen. In diesen Fällen muss unbedingt eine Vereinbarung zu den Reisekosten getroffen werden, und wenn auch nur vereinbart wird, dass sich die Reisekosten nach den gesetzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Ergebnis der Prüfung

Rz. 32 Im Gegensatz zum früheren § 20 Abs. 2 BRAGO ist das Ergebnis der Prüfung des Rechtsmittels für den Gebührentatbestand unerheblich. Die Gebühr fällt also unabhängig davon an, ob der Anwalt zum Rechtsmittel rät oder nicht. Ebenso ist unerheblich, ob der Mandant dem Rat folgt und das Rechtsmittel einlegt bzw. von der Einlegung des Rechtsmittels absieht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 In VV Teil 1 sind "Allgemeine Gebühren" geregelt, wobei es sich zum Teil gar nicht um eigene Gebühren handelt. Rz. 2 Die Gebühren nach VV Teil 1 können grundsätzlich in allen Angelegenheiten entstehen, wie sich aus der Vorb. "neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG" ergibt, wobei zum Teil allerdings Ausnahmen gelt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) VV 4142, 4134 f.

Rz. 50 Nicht anwendbar sind die Vorschriften der VV 4142, 4134 f.[34] Der Grund hierfür liegt darin, dass im Verfahren nach § 359 StPO nur die Wiederaufnahmegründe geprüft werden, nicht aber auch die Sache selbst. Zusätzliche Tätigkeiten im Hinblick auf die Gegenstände der VV 4142, 4134 f. sind daher nicht erforderlich. Rz. 51 Beschränkt sich das Wiederaufnahmeverfahren aussc...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 3. Gebühren

Rz. 154 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 2 eine Verfahrensgebühr. Die Höhe dieser Gebühr beläuft sich auf 1,6 (VV 3200). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3201). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird oder Verhandl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Schriftliches Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO

Rz. 139 Mit dem JuMoG neu eingeführt worden ist in § 411 Abs. 1 S. 3 StPO die Möglichkeit, auch in Strafsachen im schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und dieser auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht hierüber im schriftlichen Verfahren entscheiden. Erforderlich hierzu ist al...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 4124 erhält der Verteidiger auch im Berufungsverfahren zunächst einmal eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (VV Vorb. 4 Abs. 2). Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß (VV Vorb. 4 Abs. 4), so entsteht gemäß VV 4125 ein erhöhter Gebührenrahmen. Rz. 2 Der Gebührenrahmen beläuft sich für den W...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 221 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel: Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000 EUR) legt der Anwalt Anfechtungsklage ein. Gleichzeitig stellt er beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Haftzuschlag nach VV Vorb. 4 Abs. 4

Rz. 9 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entsteht gemäß VV 4131 ein erhöhter Gebührenrahmen bzw. für den gerichtlich bestellten Anwalt eine höhere Festgebühr. Unerheblich ist auch hier, ob der Beschuldigte in dieser oder in einer anderen Sache einsitzt und um welche Art von Haft es sich handelt; denkbar ist auch in einem Sicherungsverfahren gemäß §§ 413 ...mehr